Als Konsistorium bezeichnet man in der Kirche die Versammlung der Kardinäle in Rom. Das Kirchenrecht sieht die Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes auf zwei Weisen vor: zum einen als außerordentliches Konsistorium, an dem nur die in Rom lebenden Kardinäle teilnehmen, zum anderen als ordentliches Konsistorium, an dem alle Kardinäle der Kirche teilnehmen. Die Versammlungen haben beratende Funktion. Bei Konsistorien, die nur zeremoniellen Zweck haben, dürfen auch Nichtmitglieder anwesend sein. Zur Kardinalserhebung überreicht der Papst dem Neuernannten das rote Birett, womit die Erhebung gültig ist.
Das letzte Konsistorium hatte 2007 stattgefunden, damals hatte unter anderem der deutsche Kurienerzbischof Paul Josef Cordes seinen Kardinalshut empfangen. Papst Johannes Paul II. hatte in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis 1996 festgelegt, dass die Gesamtzahl der wahlberechtigten Kardinäle die Höchstzahl von 120 nicht überschreiten soll. Da er sich selbst aber mehrfach (1998 und 2001) über diese Norm hinweg gesetzt hatte, wird diese Regel heute als bloße Richtschnur verstanden. (rv)
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