Papst Benedikt XVI. hatte bei der Generalaudienz am 20. Oktober ein Konsistorium für den kommenden 20. November, den Vorabend des Hochfestes Christkönig, angekündigt. Bei diesem Konsistorium werden die 24 neuen Kardinäle durch den Papst kreiert.
In vergangenen Zeiten, um genau zu sein seit dem Jahr 1245, erhielten die neu ernannten Kardinäle bei diesem Konsistorium als Zeichen ihre Würde den Kardinalshut (auch Roter Hut genannt), ein flachrunder, breitkrempiger roter Hut mit 15 Knoten und Quasten an seitlich herabhängenden Schnüren. Diese Tradition wurde 1969 ersetzt durch das Aufsetzen eines Pileolus und eines rotfarbigen Biretts.
Neben diesem sichtbaren Zeichen der Kardinalswürde erfolgt die Zuweisung einer römischen Titelkirche (lat. titulus ecclesiae) an die neuen Purpurträger. Diese Zuweisung gehört zu den zentralen Teilen eines Konsistoriums. Von den rund 1000 Kirchen der Ewigen Stadt fungieren etwa 200 als Titelkirchen. Durch die Internationalisierung des Kardinalskollegiums, primär im 20. Jahrhundert, ist die Titelkirche symbolischer Ausdruck der Verbundenheit des Kardinals zu Rom und dem Papst. Somit ist jeder Kardinal nominell auch Pfarrer einer römischen Kirche. Sein Verhältnis zu seiner römischen Gemeinde beschränkt sich nach der offiziellen Inbesitznahme in der Regel auf einen gelegentlichen Gottesdienst und auf eine Art Schirmherrschaft ohne unmittelbare Leitungsgewalt. Den neuen Kardinälen wird entweder eine Kirche (Titelkirche) oder eine Diakonie (Titeldiakonie) zugewiesen. Mit einer Diakonie ist der Titel Kardinaldiakon und mit einer Kirche der Titel Kardinalpriester verknüpft. Der Kardinaldiakon hat frühestens nach 10 Jahren das Recht, den Papst um Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten (lat. optatio). Erfolgt die Ernennung zum Kardinalpriester, muss nicht unbedingt die Titelkirche, die ja eigentlich eine Diakonie ist, gewechselt werden. Der Papst hat die Möglichkeit den Kardinaldiakon „pro hac vice“ zum Kardinalpriester dieser Titeldiakonie zu ernennen.
Die Bekanntgabe der Titelkirchen (Titeldiakonien) der 24 neuen Kardinäle erfolgt durch den Papst beim Konsistorium am Samstag, den 20. November 2010. Erfahrungsgemäß nehmen die neuen Kardinäle ihre Titelkirchen in den folgenden Wochen nach dem Konsistorium in Besitz. Allerdings ist es nicht unüblich, dass zwischen Konsistorium und Inbesitznahme auch viele Monate vergehen können. (vh)
Weiter Informationen zum Thema >>Titelkirchen der Kardinäle
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