Die Heilige Stuhl will die Zuständigkeit der Gottesdienst- und Sakramentenkongregation neu fassen. Das bestätigte an diesem Mittwoch Vatikansprecher Federico Lombardi in einer Note. Die vatikanische Behörde solle ihre bisherigen Kompetenzen für bestimmte Arten von Eheprozessen an das Kirchengericht der „Römischen Rota" abgeben. Dazu werde Papst Benedikt XVI. demnächst ein „Motu proprio" veröffentlichen. Seit einiger Zeit bereits, so Lombardi, prüft der Vatikan das Abtreten bestimmter technisch-juridischer Kompetenzen von der Gottesdienstkongregation an die Rota. Die vom spanischen Kardinal Antonio Canizares Llovera geleitete Gottesdienstkongregation soll sich künftig stärker auf Belange der Liturgie konzentrieren. Ziel der Neuregelung sei es aber nicht, eine „restriktiven Kontrolle" über die vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewollten liturgischen Erneuerungen auszuüben, betonte Lombardi. Zurzeit ist die Gottesdienst-Kongregation auch für Ehenichtigkeitsverfahren in Fällen einer „geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehe" zuständig. Pro Jahr gelangen rund 500 derartige Fälle an den Vatikan, insbesondere aus Asien, wo arrangierte Ehen von Minderjährigen verhandelt werden. (rv)
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