Das italienische Kassationsgericht hat ein Antrag von Radio Vatikan zurückgewiesen. Es geht um den Freispruch für seine Leiter wegen dem Elektrosmog. Damit geht der Rechtsstreit zwischen Radio Vatikan und der italienischen Justiz um einen angeblich überhöhten elektromagnetischen Ausstoß seiner Sendeanlagen bei Rom in eine neue Runde weiter. Ein Appellationsgericht hatte im Oktober 2009 einen Freispruch „wegen Verjährung" verfügt, gegen den der Vatikan Einspruch erhoben hatte. In einer Medienmitteilung vom Freitag bedauert die Direktion von Radio Vatikan diese Entscheidung. Zugleich stellt das Radio klar, dass sich seine Sendeanlagen bei Santa Maria di Galeria strikt an die Auflagen Italiens sowie an internationale Empfehlungen für Höchstgrenzen von Elektrosmog hielten.
Im Widerspruch zu früherer Entscheidung
Das Urteil stehe im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des gleichen Kassationsgerichts, wonach der Beschuldigte nicht gerichtlich belangt – und damit auch nicht freigesprochen – werden könne, heißt es in der Erklärung. Die Entscheidung reihe sich in einen langen und mühsamen Rechtsstreit ein, in dem der Papstsender „Ziel unberechtigter Beschuldigungen für angebliche Störungen eines Teils der Bevölkerung rund um die Sendeanlagen" wurde, schreibt der Sender in seiner Note. Bürger der umliegenden Gemeinden hatten dem Vatikansender vorgeworfen, für eine Häufung von Leukämiefällen verantwortlich zu sein. (rv)
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