Der 22. Oktober wird Gedenktag des bald seligen Papstes Johannes Paul II. Das geht aus einem Erlass der vatikanischen Gottesdienstkongregation hervor, in dem weitere Details zur künftigen Verehrung des Seligen festgelegt sind.
Der 22. Oktober ist mit dem Amtsantritt Johannes Paul II. verbunden, der sein Pontifikat am 22. Oktober 1978 begann. Der neue Gedenktag gilt vorerst nur für die Diözese Rom und die polnischen Bistümer. Grund dafür ist die Festlegung des Kirchenrechts, die für Selige eine ausschließlich lokale Verehrung vorsieht, im Gegensatz zu Heiligen, deren Andenken die gesamte Kirche begeht. Andere Bischofskonferenzen, Bistümer oder Orden, die Johannes Paul II. in ihren Festkalender aufnehmen wollen, können dies tun, müssen es aber davor bei der Gottesdienstkongregation beantragen.
Auch Kirchen dürfen dem neuen Seligen künftig geweiht werden, so das vatikanische Dekret. Hat die Diözese bereits die Einschreibung des Seligen in ihren Kalender beantragt, bedarf es hierzu keiner eigenen Genehmigung des Vatikans. Der Erlass der Gottesdienstkongregation erlaubt es den Pfarreien im Lauf des Jahres nach der Seligsprechung außerdem, eine Dankmesse dafür zu feiern.
In dem Erlass der Gottesdienstkongregation wurde auch das entsprechende Tagesgebet veröffentlicht, das in seiner deutschen Fassung folgendermaßen lautet:
„Gott, du bist reich an Erbarmen und hast den seligen Papst Johannes Paul II. zur Leitung deiner ganzen Kirche bestellt; gib, dass wir, durch seine Lehre geführt, unsere Herzen vertrauensvoll öffnen für die heilbringende Gnade Christi, des einzigen Erlösers der Menschheit. Der mit dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit." (rv)
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