Zur Vollversammlung des Päpstlichen Familienrates veröffentlicht die Vatikanzeitung Osservatore Romano einen kaum bekannten Text des heutigen Papstes zum Thema Seelsorge für Geschiedene und Wiederverheiratete. Darin geht er konkret auf Einwände gegen die kirchliche Vorschrift ein, dass Geschiedene, die eine neue Ehe eingegangen sind, nicht zur Kommunion gehen dürfen. Das Thema hat vor allem die deutschsprachige Kirche in den letzten Jahrzehnten immer wieder beschäftigt und war zuletzt beim Papstbesuch in Deutschland wieder benannt worden. Den Essay hatte Kardinal Joseph Ratzinger 1998 als Vorwort zu einem vom Vatikan veröffentlichten Buch beigesteuert; an diesem Mittwoch hob ihn der „Osservatore Romano", zusammen mit einem Papst-Text zum selben Thema, auf die Doppelseite im Innenteil.
Unauflöslichkeit
Detailliert geht der damalige Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation auf Kritik am Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene ein. Als erstes widerspricht er der Ansicht einiger Exegeten, gar so streng habe es Jesus mit der Unauflöslichkeit der Ehe gar nicht gemeint. „Das Lehramt betont …, dass sich die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aus der Treue gegenüber dem Wort Jesu ableitet. Jesus bezeichnet die alttestamentliche Scheidungspraxis eindeutig als Folge der menschlichen Hartherzigkeit," so der heutige Papst. Ähnlich sieht es für Ratzinger zweitens bei einem Blick auf die Kirchenväter aus: Auch hier stellt er fest, dass es „einen klaren Konsens der Väter bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe" gibt und dass „die Kirche der Väterzeit Ehescheidung und Wiederheirat eindeutig ausschließt". Das wiegt aus seiner Sicht schwerer als Hinweise darauf, dass einige der Kirchenväter „auf der pastoralen Ebene eine gewisse Flexibilität mit Rücksicht auf schwierige Einzelsituationen toleriert" haben.
Praxis der Ostkirchen
Dem damaligen Kardinal ist zwar klar, dass die von Rom getrennten Ostkirchen unter Berufung auf „einen Strang der patristischen Tradition … in gewissen Fällen eine Zweit- und auch eine Drittehe erlauben". Doch diese Praxis ist für ihn „die Folge eines komplexen historischen Prozesses, einer immer liberaleren – und sich mehr und mehr vom Herrenwort entfernenden – Interpretation einiger dunkler Vätertexte". Sie könne „von der katholischen Kirche aus lehrmäßigen Gründen nicht übernommen werden". Zumal in dieser Frage die katholische Lehre „die ursprüngliche Auffassung der Väter" wiedergibt.
Der Gewissen der Einzelnen
Aber darf denn die Kirche in einem so delikaten Bereich „nur auf rechtliche Normen verweisen", ohne „auch das Gewissen der einzelnen (zu) achten und (zu) tolerieren"? Das ist der dritte Einwand, dem sich der Essay von Joseph Ratzinger stellt. „Vor allem in der Frage des Sakramentenempfangs solle die Kirche hier Schritte setzen und den betroffenen Gläubigen nicht nur Verbote vorhalten", zitiert er die Kritiker. Seine Replik: „Die Unauflöslichkeit der Ehe ist eine dieser Normen, die auf den Herrn selbst zurückgehen und daher als Normen göttlichen Rechts bezeichnet werden. Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen." Allerdings dürfe sie prüfen, „welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Ehe als unauflöslich im Sinne Jesu betrachtet werden kann". Wiederverheiratete Geschiedene, die ihre frühere Ehe als nicht gültig ansehen, sollten sich auf jeden Fall an das kirchliche Ehegericht wenden, statt sich sozusagen selbst freizusprechen. Aber wenn das Ehegericht ein Fehlurteil spricht? Dann könnte es allerdings sein, so Kardinal Ratzinger, dass Gläubige sich nicht daran halten müssten: „Diese Frage bedarf aber weiterer Studien und Klärungen."
Die Tradition des Konzils
Alles zu „legalistisch", ja „vorkonziliar"? Was ist denn, wenn eine Ehe sozusagen stirbt, weil „das personale Band der Liebe zwischen den Ehegatten" reißt? Der heutige Papst zeigt zunächst, dass das Konzil, an dem er als theologischer Berater teilgenommen hat, keineswegs mit „der traditionellen Eheauffassung gebrochen" hat: Wenn es zum Beispiel statt von einem Ehevertrag von einem Bund spricht, dann „darf dabei nicht vergessen werden, dass auch im Bund das Element des Vertrags enthalten" sei. „Ehe ohne rechtliche Normierung, die sie ins ganze Gefüge von Gesellschaft und Kirche einordnet, gibt es nicht", befindet der Präfekt der Glaubenskongregation. Und „wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, dass eine Ehe tot ist, wenn die beiden Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten."
Pastoral und Praxis
Der Essay geht fünftens auch auf den Vorwurf ein, die Haltung der Kirche sei heutzutage schwer verständlich, „nicht pastoral" und nicht barmherzig genug. „Gewiss ist es schwierig, dem säkularisierten Menschen die Forderungen des Evangeliums verständlich zu machen", räumt Ratzinger ein. „Aber diese pastorale Schwierigkeit darf nicht zu Kompromissen mit der Wahrheit führen." Immerhin bemühe sich die Kirche doch in letzter Zeit deutlich darum, „die Forderungen der Wahrheit mit jenen der Liebe (zu) verbinden". „Wenn früher bei der Darlegung der Wahrheit vielleicht gelegentlich die Liebe zu wenig aufleuchtete, so ist heute die Gefahr groß, im Namen der Liebe die Wahrheit zu verschweigen oder zu kompromittieren." Letztlich könne doch „nur das Wahre … letzten Endes auch pastoral sein". (rv)
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