Der Heilige Stuhl gibt dem internationalen Caritasverband einen neuen Rechtsrahmen. Das entsprechende Generaldekret, das von Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone unterzeichnet ist, wurde an diesem Mittwoch vom Vatikan veröffentlicht. Gleichzeitig sind damit die neuen Statuten und internen Regelungen von Caritas Internationalis anerkannt.
Das Vatikan-Dekret hebt besonders die kirchliche Natur der seit 61 Jahren bestehenden „Caritas Internationalis" hervor. Generalsekretär, Präsident und Schatzmeister werden vom Caritas-Rat Cor Unum vorgeschlagen und vom Papst ernannt. Überhaupt bestätigt das Dekret die enge, nun auch juridisch ausformulierte Anbindung des Verbandes an Cor Unum. Dazu der Sekretär von Cor Unum, der norditalienische Priester Giovanni Pietro Dal Toso:
„Die Aufgaben von Cor Unum gegenüber Caritas Internationalis sind die der täglichen Begleitung der Arbeit von Caritas Internationalis. Ich würde nicht von einer strikteren Bindung sprechen, sondern von Begleitung, die wir zu gewährleisten haben. Dass die Liste der drei Kandidaten für den Posten von Präsident, Generalsekretär und Schatzmeister für Caritas Internationalis von Cor Unum vorbereitet wird, ist eine Praxis, die bereits läuft. Das Neue ist, dass geklärt worden ist, wer innerhalb des Heiligen Stuhles die Aufgabe hat, diese Liste dem Papst zu unterbreiten."
Mit dem Dekret geht ein Weg der Klärung zu Ende, der vor acht Jahren begann, führt Dal Toso aus.
„2004 wurde Caritas Internationalis kirchenrechtlich als öffentliche Persönlichkeit anerkannt. Das bedeutet nach dem Kirchenrecht: Das ist eine Organisation in der Kirche, die auch im Namen der Kirche sprechen kann."
Die Inhalte der neuen Statuten von Caritas Internationalis sind „großteils" von den nationalen Caritas-Organisationen eingebracht worden, erklärt Dal Toso, aber auch der Heilige Stuhl habe seine Vorstellungen verwirklicht.
„Ein wichtiger Aspekt ist die Bindung an den Heiligen Stuhl, und das ist exakt die Folge von dieser neuen juristischen Stellung innerhalb der Kirche. Der Heilige Stuhl wollte, dass auch im Alltag von Caritas Internationalis dieses kirchliche Kennzeichnen stärker zum Tragen kommt."
Das Dekret regelt genau, in welchen Punkten und wie Cor Unum und das Staatssekretariat mit Caritas Internationalis zusammenarbeiten bzw. über die Arbeit des Dachverbandes wachen. So müssen alle Texte von Caritas Internationalis, soweit sie die kirchliche Lehre berühren, vor der Veröffentlichung dem Rat Cor Unum vorgelegt werden. Dieser kontrolliert auch die Vermögensverwaltung und den Haushalt des Dachverbandes. Gegenüber dem Staatssekretariat ist Caritas Internationalis dazu verpflichtet, mindestens dreimal im Jahr über seine Beziehungen zu den Regierungen der Welt zu informieren.
Auch die Zuständigkeit des „kirchlichen Assistenten" von Caritas Internationalis wird in dem neuen Dekret genauer definiert. Sein Auftrag ist es, die katholische Identität des Hilfswerkes zu fördern. Zum Status der bei „Caritas Internationalis" Beschäftigten heißt es in dem Dekret, diese sind zwar keine Vatikanangestellten, aber doch dem Heiligen Stuhl zugeordnet. Alle müssen in Zukunft bei ihrer Anstellung einen Diensteid ablegen, in dem sie feierlich erklären, in Worten und Werken „immer die Einheit mit der katholischen Kirche zu wahren" und jede Lehre abzulehnen, die der Kirche widerspricht.
Benedikt XVI. hatte vergangenes Jahr bei einer Audienz betont, die Caritas sei nicht einfach eine beliebige Nichtregierungsorganisation, sondern habe ein katholisches Profil. Das aktualisierte Statut stützt sich auf die Arbeit einer Kommission von „Caritas Internationalis" und Heiligem Stuhl vom vergangenen Jahr. Die Generalversammlung des Caritasverbands hatte den Entwurf gebilligt und im letzten Herbst dem Vatikan übergeben. (rv)
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