Der Landbesitz des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien ist nach jahrelangem Rechtsstreit nun im Berufungsverfahren gegen das Schatzamt der Türkei den umliegenden Dörfern zugesprochen worden. Das hat der Anwalt des Klosters, Rudi Sümer, an diesem Dienstag bestätigt. Nach westlicher Einschätzung ist das Urteil zumindest zweifelhaft, denn wichtige Dokumente wurden vom Gericht nicht berücksichtigt. Andererseits wäre nun der Weg für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei. Der Türkeiexperte und Leiter der Fachstelle Menschenrechte beim katholischen Hilfswerk „missio" in Aachen, Otmar Oehring, zweifelt gar die Rechtsstaatlichkeit des Urteils an. (rv)
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