Ein Schritt rigoroser Aufklärung: So sieht Vatikansprecher Pater Federico Lombardi die Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes und der Anklageschrift zum Prozess gegen den ehemaligen Papst-Butler Paolo Gabriele und den Informatiker Claudio Sciarpelletti. Beide Dokumente zum Dokumentenklau im Vatikan waren am Montag der Presse präsentiert worden. Eine solch „umfängliche und komplette Veröffentlichung (…) ohne Abkürzungen und Verdeckungen" sei angesichts der sonstigen vatikanischen Gewohnheiten ein „mutiger" und überhaupt ein „ziemlich ungewöhnlicher" Schritt, unterstrich Lombardi in einem Kommentar, dessen Text Radio Vatikan vorliegt.
Papst vertraut in menschliche Gerichtsbarkeit
Der Papst habe sich für eine Aufarbeitung des Falls durch die Gerichtsbarkeit stark gemacht, so Lombardi:
„Die Entscheidung des Papstes, die Arbeit der Gerichtsbarkeit zu ermutigen, hat ihre eigene Bedeutung und zeigt gewissenhaften Respekt vor der Kompetenz und der Autonomie dieser Institution. Sie zeigt Vertrauen in den Beitrag, den sie auf dem schwierigen und anstrengenden Weg der Wahrheitssuche und der Herstellung der Gerechtigkeit mit menschlichen Mitteln leisten kann."
Benedikt XVI. wird vermutlich nicht in das Verfahren gegen Gabriele eingreifen, wohl auch nicht in Form einer Begnadigung. Dies hatte Lombardi am Montag vor der Presse angedeutet. Die Aufarbeitung des Falls allein durch die Gerichtsbarkeit sieht Pater Lombardi – ähnlich wie die jüngste Bewertung der Geldgeschäfte des Heiligen Stuhls durch Moneyval – als Garantie für Transparenz und Kohärenz. Ein solcher Ansatz könne für Lösungen und die Kommunikation auch in anderen Bereichen der Kirche Vorbild sein, so der Jesuit: Der Beitrag der Gerichte werfe schließlich auch die Frage des Vertrauens in Institutionen auf, „die uns dienen", und ebenso die Frage nach dem Sinn einer vertraulichen Kommunikation, so der Jesuit.
Anklageerhebung bezieht sich auf klaren Kreis
Die Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes und der Anklageschrift markierten nicht das Ende der Untersuchungen und Überlegungen zu den Hintergründen von Vatileaks, so Lombardi weiter. Allerdings sei der Inhalt der beiden vorliegenden Dokumente – eine Veröffentlichung des Berichts der Kardinalskommission zum Fall steht freilich noch aus – auf einen klaren Kreis begrenzt, so der Vatikansprecher:
„Die Sentenz bezieht sich in der Tat auf eine spezifische strafbare Handlung und auf zwei Personen – eine direkt verantwortliche und eine nur sehr indirekt betroffene – und nicht auf einen ausführlicheren Komplex von Ereignissen und Beziehungen, mit deren Untersuchung die Gerichtsbarkeit und eine Kardinalskommission beauftragt wurden, und zwar mit spezifischen Kompetenzen und verschiedenen Perspektiven." (rv)
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