Mit dem Ende des Pontifikates von Benedikt XVI. kommt das Konklave in den Blick, ein neuer Papst muss gewählt werden. Der Pressesaal des Heiligen Stuhles begann an diesem Mittwoch eine Reihe von Informationsveranstaltungen, um dieses nicht alltägliche Geschehen verständlich zu machen. Begonnen wurde mit einer historischen Einführung, um die Regelungen von Heute einordnen und bewerten zu können. Der Historiker Ambrogio Piazzoni ist Vizepräfekt der Vatikanischen Bibliothek und Spezialist für Papstwahlen, er sprach über die Entwicklung von 2.000 Jahren, die zur gegenwärtigen Form geführt hätten.
„Das wichtigste dieser Entwicklung ist auch heute noch gültig: Nur Kardinäle, als Vertreter der Kirche Roms, dürfen den nächsten Papst wählen. Ein zweites hat sich bereits im Mittelalter herausgestellt: Man braucht eine Zweidrittelmehrheit, um gewählt zu werden.“
Das Konklave selbst sei eine noch nicht so alte Form der Wahl, erst im Laufe des Mittelalters habe sich diese Form langsam herausgestellt. Man wollte die Wähler vor Einfluss oder gar Zwang der politischen Mächte schützen. Dieses Bedürfnis zog sich noch bis weit in die Neuzeit, erst 1903 wurde zum letzten Mal ein Veto durch den Österreichischen Kaiser Franz Joseph eingelegt.
„Im Konklave, bei dem dann Pius X. gewählt wurde, geschah etwas Charakteristisches: Ein katholischer Herrscher – es war Spanien, Frankreich und Österreich erlaubt – konnte ein Veto einlegen und das ist auch einige male in der Geschichte vorgekommen. In diesem Jahr aber, als der Kaiser ein Veto gegen Kardinal Rampolla einlegen ließ, war dieses Veto das erste Mal kontraproduktiv. Rampolla bekam bei der Wahl sogar noch mehr Stimmen und viele Kardinäle protestierten laut gegen die Einschränkung ihrer Wahlfreiheit. Das führt dann dazu, dass der neue Papst, Pius X., 1904 diese Art der Einflussnahme formal verbot.“
Die Kontaktsperre für die Kardinäle wurde ausgedehnt, ab damals darf auch nach dem Konklave nicht darüber gesprochen werden, was während der Wahl geschehen ist.
Seit Pius XII. und Johannes XXIII. bemühen sich die Päpste in ihren Änderungen des Verfahrens um Vereinfachung. Die – mit einer Abweichung – heute noch gültige Regel stammt von Papst Johannes Paul II. und wurde 1996 veröffentlich. Er legte zum ersten mal fest, dass der Ort der Wahl die Sixtinische Kapelle sein muss.
„Es werden in diesem Prozedere zwei Modi der Wahl abgeschafft, die der Akklamation und die durch Kompromiss. Akklamation bedeutet, dass jemand durch Applaus die Zustimmung aller bekam. Unter Kompromiss verstand man, dass nach einer langen Zeit eines blockierten Konklaves von den Kardinälen eine Gruppe ausgewählt wurde, die den neuen Papst bestimmen sollte. In der Geschichte waren das Gruppen von zwei bis fünfzehn Kardinälen. Mit der Abschaffung dieser beiden Modi wollte Johannes Paul II. vor allem erreichen, dass die Wähler ihre Verantwortung besser wahrnehmen können: Jeder soll frei und einzeln seine Stimme abgeben können.“
Die letzte Veränderung hat dann Benedikt XVI. vorgenommen und festgelegt, dass ausschließlich die Zweidrittelmehrheit ausreicht; Johannes Paul II. hatte noch nach einer gewissen Anzahl von Wahlgängen den Wechsel zur einfachen Mehrheit vorgesehen, das gilt nun nicht mehr.
Die Redaktion von Radio Vatikan hat einen Überblick über die wichtigsten Elemente des Konklaves zusammen gestellt, sie finden diese auf unserer Webseite in einer eigens dafür eingerichteten Abteilung. (rv)
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