Die Wahl des Papstes ist ein geheimes und komplexes Geschehen, und weil es zudem nicht alltäglich ist, führte Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa, Sekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, an diesem Freitag die Vatikanjournalisten detailliert in das Verfahren ein. Auch wenn der Papst vielleicht in einigen Einzelpunkten noch Veränderungen anbringen wird, bleibe doch das Wesentliche der Verfahrensregeln für das kommende Konklave in Kraft. Festgelegt wurden sie von Papst Johannes Paul II. 1996 in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis. Der Papst hat mit dieser Konstitution vor allem die Normen an den einige Jahre zuvor in Kraft gesetzten Kodex des Kirchenrechtes angepasst.
Sedisvakanz
Die Kardinäle übernehmen während der Zeit der Sedisvakanz die Leitung der Kirche, allerdings innerhalb streng vorgegebener Regeln. Sie können zum Beispiel die Regelungen ihrer Befugnisse während der Sedisvakanz nicht ändern.
„Während der Sedisvakanz und vor dem Einzug ins Konklave übt das Kardinalskollegium die Leitung der Kirche durch sogenannte ,Generalkongregationen´ und ,besondere Kongregationen´ aus. Für die Generalkongregationen versammeln sich alle Mitglieder des Kardinalskollegs, während die Sonderkongregationen aus vier Kardinälen bestehen, dem Camerlengo und drei weiteren, die alle drei Tage wechseln. Nach dem Einzug ins Konklave werden, wenn es dringend nötig sein sollte, wichtige Fragen ebenfalls den Kardinälen vorgelegt.“
Jeden Tag treffen sich die Kardinäle zur Kongregation unter der Leitung des Kardinaldekans, teilnehmen dürfen und sollen alle Kardinäle, auch die, die über das Wahlalter von 80 Jahren hinaus sind. Während die Generalkongregation ein beratendes Gremium ist, ist die Sonderkongregation das ausführende Gremium. Leiter der Apostolischen Kammer, welche die Verwaltung während der Sedisvakanz übernimmt, ist der Camerlengo. Die Generalkongregation bestimmt auch den Tag und die Stunde des Beginns des Konklaves, im Rahmen der Vorschriften der Apostolischen Konstitution.
Alle Leiter von Päpstlichen Räten und Dikasterien verlieren mit Eintritt der Sedisvakanz ihre Aufgabe, nur die Nuntien, der Camerlengo, und wenige weitere Funktionsträger bleiben im Amt.
Das Konklave
Die Regeln für das Konklave sind sehr strikt, wie Arrieta weiter ausführt. Es hat in der Geschichte der Kirche zu viel Zweideutigkeit gegeben, das sollte ausgeschlossen werden. Allein die Päpste haben das Recht, die Modalitäten für das Konklave festzulegen.
„Die Form des Konklave hat zum Ziel, die völlige Freiheit der Wähler und die Unabhängigkeit des Kardinalskollegiums zu gewährleisten, und zwar in einem sakralen Kontext. Auf Verstöße stehen schwere kirchliche Strafen. Aber auch wenn es strenge Normen gibt, ist es doch keine rein rechtliche Veranstaltung. Der Ordo für den Ablauf des Konklave ist vor allem ein Gebet. So hat etwa der Zeremonienmeister eine wichtige Rolle, denn es ist vor allem ein liturgisches Tun.“
Die Regeln sind so aufgebaut, dass es keine Unsicherheiten geben kann, sie sind streng und legen vor allem auf eines wert: Die Vertraulichkeit, die für immer gewahrt sein muss.
„Diese Vertraulichkeit dehnt sich auf die vorbereitenden Generalkongregationen aus und betrifft alles, was irgendwie mit der Wahl des Papstes zu tun hat, direkt und indirekt, und alles was am Ort der Wahl geschieht.“
Um Papst zu werden, muss ein Kandidat zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Wähler auf sich vereinen; falls sich die Anzahl der Wähler nicht glatt durch Drei teilen lässt, beträgt die Mehrheit zwei Drittel plus Eins. Hier hat Benedikt XVI. im Jahr 2007 eine Änderung eingeführt: ein Abweichen von der Zweidrittelmehrheit ist nicht mehr möglich, aber um eine Blockade zu vermeiden, gilt ebenfalls Folgendes:
„Nach etwa 30 Wahlgängen, in denen es keinen eindeutigen Kandidaten gibt, bleiben nur noch die beiden wählbar, die in der vorhergegangenen Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, diese beiden dürfen dann aber selbst nicht mehr wählen. Dies ist die vom Papst vorgenommene Änderung.“
Auf unserer Webseite finden Sie ausführliche Informationen über das Konklave und über das genaue Wahlverfahren, ferner Informationen über die wichtigsten Funktionsträger während der Sedisvakanz und des Konklaves. (rv)
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