Eine Handreichung des Seelsorgeamts der Erzdiözese Freiburg sorgt für Aufsehen: Unter dem Titel „Menschen begleiten – auch beim Scheitern von Ehen" geht das Papier auf den kirchlichen Umgang mit Katholiken ein, die nach einer zivil geschiedenen Ehe ein zweites Mal geheiratet haben. Die Handreichung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Seelsorger solche Menschen zu den Sakramenten und kirchlichen Ämtern zulassen können. „Das Sakrament der Ehe bleibt jedoch unangetastet", erklärte Bistumssprecher Robert Eberle am Montag.
Reaktion aus dem Vatikan
Vatikansprecher Federico Lombardi warnte indes vor Sonderwegen bei der Familienpastoral. In dieser Frage sei ein einheitliches Vorgehen der Kirche notwendig, betonte Lombardi auf Anfrage an diesem Dienstag. Wörtlich sagte er: „Sonderlösungen vonseiten einzelner Personen oder örtlichen Stellen laufen Gefahr, Verwirrung zu stiften." Bei der Freiburger Initiative für wiederverheiratete Geschiedene handle sich nicht um eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz oder des Freiburger Erzbischofs. Eine Sonderbischofssynode zur Familienpastoral werde sich im Oktober 2014 im Vatikan mit diesem Thema befassen, hob der Sprecher hervor
Erläuterungen aus Freiburg
Wie der Rektor des Seelsorgeamtes, Domdekan Andreas Möhrle, in Freiburg betonte, hatten an der Handreichung auch Theologen mitgearbeitet.
„Ich denke, die Sakramentenpastoral wollen wir gerade nicht verändern. Uns geht es darum, mit diesen Menschen Wege gehen zu können. Selbstverständlich haben wir uns im Pastoralrat in verschiedenen Formen auch beraten lassen durch die wissenschaftliche Seite. Was aber jetzt speziell die Handreichung will, ist dies, für die konkrete Pastoral Wege aufzuzeigen."
Eine Aufweichung geltender theologischer Grundsätze will der der Seelsorger mit der pastoralen Handreichung nicht verbunden sehen.
„Ganz wichtig ist natürlich, dass wir die Theologie nicht verändern, dass es sozusagen grundsätzlich nicht möglich ist, aber in der konkreten Situation, nach Prüfung auch der verschiedenen Faktoren durchaus möglich sein kann, dass jemand eine Gewissensentscheidung fällt, die Sakramente zu empfangen. Und dies ist dann auch zu respektieren."
Das Papier benennt unter anderem Voraussetzungen, damit Wiederverheiratete künftig an den Sakramenten teilnehmen können. Wie das im Alltag der Seelsorge aussehen könnte, schildert Domdekan Möhrle so:
„Iich könnte mir vorstellen, dass ein wiederverheiratetes Paar in einer gewissen Versöhntheit auch mit der bisherigen Lebensgeschichte leben kann, also dass es wirklich der ganz tiefe Wunsch ist, sein eigenes Leben, das Leben miteinander aus dem Glauben zu gestalten, und dass von daher nach Abwägung aller Umstände auch in einem Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger beziehungsweise Pfarrer die Erkenntnis reift, dass in dieser konkreten Situation ein Zugang zu den Sakramenten stimmig ist." (rv)
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