Kirchenrechtler haben ein neues Online-Instrument zur Verfügung: die neue Webseite des Päpstlichen Rates für die Interpretation der Gesetzestexte ist freigeschaltet. Unter der Adresse delegumtextibus.va finden sich unter anderem Meldungen über die Aktivitäten des päpstlichen „Justizministeriums“ sowie ein historisches Archiv, das etwa die Revisionen des Kirchenrechts seit 1969 nachvollziehbar macht. Die Webseite erklärt auch die Zuständigkeiten und die Geschichte des Päpstlichen Rates. (rv)
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