Vatikan: Dokument zu Kindesmissbrauch durch Kleriker

Der Heilige Stuhl hat seine Anordnungen zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester präzisiert. Alle Bischofskonferenzen der Welt sollen bis Mai 2012 Leitlinien zum Umgang mit solchen Fällen erarbeiten. In einem Rundschreiben stellt die vatikanische Glaubenskongregation an diesem Montag erneut klar, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht nur eine Straftat nach dem Kirchenrecht darstellt, sondern auch ein Verbrechen, das staatlicherseits verfolgt wird und deshalb zur Anzeige gebracht werden muss.
Das „Rundschreiben, um den Bischofskonferenzen zu helfen, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu erstellen", umfasst fünf Seiten. Im ersten von drei Punkten, in dem von „allgemeinen Aspekten", die Rede ist, geht es um die Opfer, den präventiven Schutz Minderjähriger, die Ausbildung zukünftiger Priester und Ordensleute, die Begleitung der Priester und die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.
Die Kirche „muss", heißt es im ersten Punkt, „die Bereitschaft zeigen, die Opfer und ihre Angehörigen anzuhören und für deren psychologischen Beistand zu sorgen". Lobend erwähnt das Rundschreiben die Initiativen einzelner Bischofskonferenzen, die im kirchlichen Bereich Präventionsprogramme in Gang gesetzt haben. Diese seien mancherorts „Modelle" für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs in der gesamten Gesellschaft geworden.
Was die Ausbildung zukünftiger Priester betrifft, so müssen die Priesterseminare der Weltkirche ihren Kandidaten unbedingte Wertschätzung für Keuschheit und Zölibat nahelegen. Besonderes Augenmerk legt das Schreiben auf Priesteramtskandidaten, die das Seminar wechseln. Hier müssten die Oberen einander unbedingt gegenseitig informieren. Auch im deutschen Sprachraum gab es in den vergangenen Jahren mehrere Seminare, die – mit schweren Folgen – abgewiesene Priesteramtskandidaten anderer Ausbildungsstätten ohne vorherige Konsultation mit deren Leitern aufgenommen hatten.
Die Bischöfe ruft der Vatikan eindringlich dazu auf, „jeden erdenklichen Einsatz" zu zeigen, wenn mögliche Fälle von Kindesmissbrauch durch einen Priester ruchbar werden. Als Vorsichtsmaßnahme kann der Bischof die Tätigkeit des betreffenden Klerikers bis zur Klärung der Vorwürfe einschränken. Er muss überdies Anzeige erstatten, soweit das zivile Recht des betreffenden Staates es vorsieht. Das gilt nicht nur für Delikte, die von Priestern begangen wurden, sondern auch für jene von Ordensleuten oder Laien, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten.
Der zweite Punkt des Schreibens bietet eine Zusammenfassung der geltenden kirchlichen Normen zum Umgang mit Missbrauchsfällen. Die Glaubenskongregation erinnert etwa daran, dass seit vergangenem Jahr auch der Kauf, der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials ein Straftatbestand nach dem Kirchenrecht ist. Tritt der Verdacht auf Kindesmissbrauch auf, muss der Bischof bzw. Ordensobere eine kanonische Voruntersuchung einleiten. Er übermittelt den Fall an die Glaubenskongregation, sowie sich die Anschuldigung als glaubwürdig erweist. Dieser kommt es zu, ein endgültiges Urteil über die Schuld des Priesters zu fällen und dementsprechend eine unbefristete Strafe wie etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand zu verfügen. Dies wäre die schwerste im Kirchenrecht vorgesehene Strafe. Bei weniger schwerwiegenden Vergehen kann dem Priester die öffentliche Ausübung seines geistlichen Amtes komplett untersagt werden, oder er kann zumindest an eine Stelle versetzt werden, an der Kontakte mit Kindern ausgeschlossen sind.
Allerdings ist die Rückkehr eines Klerikers in den öffentlichen Seelsorgedienst „auszuschließen, wenn dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige darstellt oder ein Ärgernis in der Gemeinde hervorruft". Diese letzte Präzisierung ist wichtig, weil es gelegentlich zu Versetzungen offenbar schuldig gewordener Priester kam, die für Aufruhr in der betreffenden Gemeinde sorgten.
Weiters heißt es im dritten Teil des Schreibens, „Hinweise für die Ordinarien zum Verfahrensablauf", dass eine Person, die zum Opfer sexuellen Missbrauchs geworden ist und die Straftat anzeigt, mit Respekt behandelt werden muss. Die kirchlichen Autoritäten sollten sich dazu verpflichten, den Opfern seelsorgerliche und psychologische Hilfe anzubieten. Die Beratungskommissionen zur Überprüfung und Bewertung einzelner Fälle, die einige Bischofskonferenzen – wie die deutsche, die österreichische und die Schweizer – eingerichtet haben, dürfen aber nicht das Urteil der jeweiligen Bischöfe ersetzen. (rv)

Zum Dokument: Vatikan-Rundschreiben im vollen Wortlaut

Vatikan: Hommage an Johannes Paul II. mit Internetseite

Zur Seligsprechung von Johannes Paul II. hat der Vatikan eine eigene Webseite erstellt: Die Seite ist eine Hommage an Papst Johannes Paul II. und lässt einige der bedeutendsten Momente des Lebens und Pontifikats des polnischen Papstes Revue passieren. Man wolle vor allem die Bilder sprechen lassen, heißt es in einer Pressemeldung des Vatikans von diesem Freitag. Demnach sind auf der Seite 500 mit Bildunterschriften versehene Fotos und 30 Videos zu sehen, die nach Kategorien wie Papstwahl, Jugend, Jubiläum, Attentat usw. organisiert sind. Die den Pontifikatsjahren gewidmete Sektion besteht ausschließlich aus Videos. Eine der Sektionen ist den Gebeten Papst Wojtylas gewidmet. Dank der auf der Webseite verfügbaren Live-Streams können die Pilger die gesamten Seligsprechungsfeierlichkeiten live miterleben. Zudem eigne sich die Seite für jede Art von Technologie, heißt es – PC, Laptop, mobile Geräte, Smartphone, iPhone und iPad – so dass die Pilger überall und mit jedem Gerät auf die Seite zugreifen können. Beteiligt an dem Projekt sind neben dem Vatikanischen Internetbüro und der Direktion für Telekommunikation die Vatikanzeitung „L‘Osservatore Romano", Radio Vatikan, das Vatikanische Fernsehzentrum, das Amt für die Liturgischen Feiern des Papstes, die Vatikanische Verlagsbuchhandlung, das Presseamt des Heiligen Stuhls und der Päpstliche Rat für die sozialen Kommunikationsmittel, das Römische Pilgerwerk und die Kongregation für die Evangelisierung der Völker. (rv)

Vatikan/Vietnam: Neue diplomatische Beziehungen mit Vietnam

Der Vatikan knüpft neue diplomatische Beziehungen mit Vietnam. Erzbischof Leopoldo Girelli, seit vergangenem Januar neuer Apostolischer Nuntius in Singapur und Delegierter in Malaysia und Brunei, ist seit vergangenen Montag auf seinem ersten offiziellen Besuch in der vietnamesischen Hauptstadt Hanoi. Dort hat sich Girelli als päpstlicher Vertreter für Vietnam mit dem Erzbischof von Hanoi, Pierre Nguyen Van Nhon, getroffen. Laut Kardinal Jean-Baptiste Pham Minh Man, Erzbischof von Ho Chi Minh Stadt, sei der Grund für Girellis Reise, der lokalen Kirche zu helfen, die frohe Botschaft zu verkünden. Die Evangelisierung des vietnamesischen Volkes müsse mit Hilfe von Initiativen im Bereich der Bildung, der Hilfsbereitschaft, der Kultur und der Hygiene vorangebracht werden. Nach Angaben der vietnamesischen Bischofskonferenz wird der Besuch des Päpstlichen Vertreters in Vietnam zwei Wochen dauern, in denen er Bischöfe und weitere Mitglieder der Kirche in Vietnam treffen wird. Außerdem werde sich Erzbischof Girelli bei dieser Gelegenheit gleich um den Sitz eines Büros in Hanoi und in Ho Chi Minh Stadt umsehen. (rv)

Vatikan: Bibelexperten beraten

„Inspiration und Wahrheit der Bibel" – über dieses Thema wird die Päpstliche Bibelkommission Anfang Mai im Vatikan beraten. Im Beisein von Kurienkardinal William Levada wird der Jesuit Klemens Stock, Generalsekretär der Kommission, die Gespräche vom 2. bis 6. Mai leiten. Mit dem Thema „Inspiration und Wahrheit der Bibel" hatten sich die Mitglieder der erlauchten Runde schon früher einmal beschäftigt. Im vergangenen Herbst ist zum Thema Bibel ein vatikanisches Grundlagendokument erschienen: Es heißt „Verbum Domini" und fasst die Beratungen einer Bischofssondersynode zum Thema Bibel aus der Sicht von Papst Benedikt XVI. zusammen. (rv)

Vatikan/Belgien: Bischof hat Belgien auf Wunsch des Vatikan verlassen

Der im vergangenen Jahr wegen Kindesmissbrauchs zurückgetretene Bischof Roger Vangheluwe hat Belgien auf Wunsch des Vatikan verlassen. Aus einer Pressemitteilung der Vatikanbotschaft in Brüssel geht hervor, dass sich der frühere Bischof von Brügge auf Anweisung der Glaubenskongregation einer spirituellen und psychologischen Behandlung unterziehen werde. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass der Bischof seit seinem Rücktritt an verschieden Orten ohne festen Wohnsitz gelebt habe. Hintergrund sind Meldungen in der flämischen Presse, nach denen Gruppen von Personen auf der Suche nach dem Bischof seien und dieser angeblich Zuflucht in der Nuntiatur gefunden habe. Wohin sich der Bischof begeben hat, wurde nicht mitgeteilt. (rv)

Vatikan: Wohnort, Staatsbürgerschaft, Zutritt

Wer wohnt eigentlich so alles im Vatikan, wer darf zum steuerfreien Tanken an der Schweizergarde vorbeirollen, und wer genießt das Privileg, Inhaber eines vatikanischen Reisepasses zu sein? Das alles regelt ein neues Gesetz, das Papst Benedikt in diesem Jahr erlassen hat und das am 1. März 2011 in Kraft getreten ist. Wir haben das zum Anlass genommen, mit dem Koordinator dieses Gesetzes über das Leben hinter den vatikanischen Staatsmauern zu plaudern.
Bischof Giorgio Corbellini ist ein Mann, der sich mit vielen weltlichen Dingen herumschlagen muss. Er weiß Bescheid über Tank-Karten, Residenzregelungen und die Feinheiten vatikanischer Rahmengesetze, aber auch über Beleuchtungskosten für den Petersdom bei Papstmessen oder das Einziehen von Zwischendecken in alten Palazzi, um mehr Raum zu schaffen. Bischof Corbellini ist Vizegeneralsekretär im vatikanischen Governatorat. Das ist der Regierungssitz des Vatikanstaates, und weil dieser Staat klein ist, kann man das Governatorat mit Fug und Recht – und doch auch wieder nicht – mit einer Stadtverwaltung vergleichen. Jedenfalls: Es geht, anders als beim Heiligen Stuhl, oft um sehr Konkretes.

Wohnen im Vatikan
„ Niemand hat ein Recht darauf, im Vatikan zu wohnen", stellt Bischof Corbellini klar. Aber manche haben die Pflicht.
„Konkret die Schweizergardisten. Sie müssen, ob ledig oder verheiratet, im Vatikan wohnen.
Weiters residieren hier Kardinäle und Bischöfe. Einige von ihnen sind sozusagen psychologisch dazu verpflichtet. Abgesehen vom Papst sind das der Kardinalstaatssekretär und die gesamte Spitze des Staatssekretariates: der Substitut, der „Außenminister", der Assessor der Ersten Sektion, der Sekretär der Zweiten Sektion. Denn die Art ihrer Arbeit ist in einem Maß fordernd, dass ein Wohnsitz im Vatikan ihnen die Dinge sehr erleichtert. Konkret: Es spart ihnen viel Zeit."
444 Personen wohnen zurzeit im Vatikanstaat. Alle, die dieses Privileg genießen bzw. dieser Pflicht gehorchen, tun das, weil sie in Diensten des Papstes stehen. Auf sehr verschiedene Weise. Die sechs Klausurnonnen im Kloster „Mater Ecclesiae" beispielsweise sind dazu da, Tag und Nacht für den Heiligen Vater und sein Wirken zu beten. Andere Kategorien von Bewohnern residieren im Vatikan, weil man im Fall des Falles auf ihr rasches Eingreifen zählen will.
„Denken wir an den Kommandanten der Gendarmerie. Oder an bestimmte Techniker, wie der Verantwortliche der elektro-technischen Werkstatt, weil in jedem Moment ein Gebrechen auftreten kann, wo man sofort Abhilfe schaffen muss. Und als eine von mehreren Ordensgemeinschaften: die Barmherzigen Brüder, die die Vatikan-Apotheke betreiben."
Auch die vielsprachigen Beichtväter von Sankt Peter wohnen im Vatikan, ebenso eine Reihe von Weltpriestern, vornehmlich mit Dienstort Staatssekretariat. Etliche residieren im vatikanischen Gästehaus, der Domus Sancta Marta. Das ist bequem, hat aber den Haken, dass man, wenn der Papst stirbt, von einem Tag auf den anderen seinen Wohnsitz räumen und einem papstwählenden Kardinal überlassen muss.
„Die Kanoniker von Sankt Peter wohnen auch im Vatikan, das sind meist ältere Priester, die besonders über die Feierlichkeit der Liturgien in der Basilika wachen sollen. Und wie gesagt Bischöfe und Kardinäle, die klarerweise Personal beschäftigen, Ordensschwestern oder andere Bedienstete. Diese erhalten auch immer anstandslos die Residenzerlaubnis."
Anstandslos die Residenzerlaubnis erhalten auch Kinder – die Kinder der Schweizergardisten nämlich, derzeit 17, außerdem die Knaben im Teenageralter, die im Petersdom ministrieren. Sie wohnen in einem „Preseminario" genannten Internat innerhalb der Vatikan-Mauern.
Beim Aufstieg auf den Vatikanhügel in den Gärten fällt, gleich hinter dem Petersdom, ein etwas isoliert liegendes, sehr idyllisches Gebäude in den Blick, das so genannte Gärtnerhaus Diese Bleibe hat nun einen neuen Mieter bekommen, weiß Bischof Corbellini:
„Früher hat der Chefgärtner hier gewohnt. Jetzt nicht mehr. Sein Häuschen, ein sympathisches mittelalterliches Bauwerk mit einem kleinen Turm, wurde dem Chefredakteur des Osservatore Romano zugewiesen. Der jetzige Chefgärtner wohnt in Castelgandolfo, auch dort gibt es ja päpstliche Gärten. Und jeden Morgen kommt er zur Arbeit hierher."
Miete wird im Vatikan keine bezahlt, weil es sich durch die Bank um Dienstwohnungen handelt. Muss das Badezimmer neu gemacht werden, ist das Sache des Governatorates. Geht nur der Wasserhahn kaputt, ruft man auf eigene Kosten den Klempner, muss ihn aber bei der Gendarmerie anmelden und hoffen, dass er zum vereinbarten Zeitpunkt kommt. Denn:
„Wenn man Besuch erhält, muss diese Person etliche Kontrollpunkte von Schweizergarde und Gendarmerie durchlaufen. Die Gendarmerie lässt sie nur dann durch, wenn der Gastgeber auch von diesem Besucher weiß und einverstanden ist."
Kurz: Wer gerne spontane Gäste hat, ist im Vatikan weniger gut aufgehoben. Und wer selbst einmal nach Mitternacht, womöglich nach einer fröhlichen Geburtstagsparty, nach Hause kommt, kann das nicht ungesehen tun, sondern muss einen von zwei Bereitschaftsposten der Schweizergarde passieren. Bischof Corbellini wird leise:
„Unter uns gesagt, die bequemsten Wohnungen im Vatikan sind die in der Glaubenskongregation, denn dieser Palazzo hat ein Tor in den Vatikan und eines nach Italien!"

Vatikanische Staatsbürgerschaft
Nicht jeder, der im Vatikan wohnt, ist deswegen schon Vatikan-Bürger. Die vatikanische – unter Anführungszeichen – Staatsbürgerschaft ist im Regelfall eine zweite Staatsbürgerschaft neben der ursprünglichen, die beibehalten wird.
„Nach dem jetzigen Recht sind Vatikanbürger: alle Kardinäle, die im Vatikan und in Rom wohnen. Das war schon früher im Lateran-Vertrag so geregelt. Weiters die Diplomaten des Heiligen Stuhles. Außerdem jene, die im Vatikanstaat wohnen, insofern sie hier Dienst leisten und die Staatsbürgerschaft annehmen möchten, und auch die Ehepartner und Kinder dieser Personen".
Vatikanische Staatsbürger können sich derzeit 572 Personen nennen. Nur sie erhalten den vatikanischen Pass. Wobei es „den vatikanischen Pass" streng genommen nicht gibt, denn der Papststaat stellt vier verschiedene Typen von Pässen aus. Das Governatorat für diejenigen, die im Vatikanstaat residieren. Das Staatssekretariat hingegen macht Diplomatenpässe sowie Dienstpässe, entweder permanente oder zeitlich begrenzte für bestimmte Missionen. Die Pässe, die das Staatssekretariat ausstellt, tragen auf der Titelseite keinen Staatsnamen, sondern bloß das Wappen des Heiligen Stuhles. Vatikan-Pässe sind Dokumente mit integriertem Mikrochip, die den neuesten internationalen Sicherheitsnormen folgen.

Zutritt zum Vatikan
Ein beträchtlicher Teil des Vatikanstaates ist für Jedermann fast ohne Wenn und Aber zugänglich: Der Petersplatz immer außer nachts, der Petersdom nach einer Sicherheitskontrolle und die Vatikanischen Museen nach dem Lösen einer Eintrittskarte. Rund 18 Millionen Menschen besuchten nach Angaben der Vatikan-Gendarmerie 2010 den Petersdom. An den Gottesdiensten mit dem Papst und den Generalaudienzen nahmen im selben Jahr 2.270.000 Personen teil. Die Museen wollten 4.600.000 Besucher sehen. Doch auch in den etwas „exklusiveren" Teil des Vatikans drängen immer mehr Leute, gerne auch mit dem Wagen. 2010 registrierte die Gendarmerie 2.100.000 eingelassene Vehikel. Nicht gerechnet die Fußgänger. Corbellini:
„Bürger und Residierende haben uneingeschränkt Zutritt. Alle Angestellten erhalten einen Ausweis, außerdem können auch andere Personen eingelassen werden, die in den Büros zu tun haben. Wenn sie öfter dienstlich kommen, bekommen sie ebenfalls einen Ausweis. Auch das diplomatische Personal aus dem Ausland, das beim Heiligen Stuhl akkreditiert ist, hat Zugang zum Vatikan. Sei es für Kontakte mit Büros oder aus anderen Gründen."
Sehr beliebt unter diesen anderen Gründen: Das Vatikan-Kaufhaus. Es ist im repräsentativen Bahnhofsgebäude untergebracht, und bei der Fahrt dorthin lässt sich die Schönheit der päpstlichen Gärten erahnen. Feilgeboten werden luxuriöse Markenkleidung von Armani bis Burberry, Taschen und Schuhe, Zigaretten, Parfum, Schmuck und Uhren, alles steuerfrei. Gedacht waren diese Angebote ursprünglich, selbst wenn sie in einem gewissen Widerspruch zu den bescheidenen Vatikangehältern stehen, für Angestellte und ihre Familien. Diese dürfen auch im staatseigenen Supermarkt, der so genannten „Annona", einkaufen und an zwei Tankstellen steuerfreies Benzin zapfen – was sich lohnt.
„Nun, das Benzin ist wirklich billig. Ich muss sagen, es war früher noch billiger, 33 Prozent unter dem Niveau Italiens. Heute sind es nur 20 Prozent – um die Kassen des Staates zu begünstigen. Der Vatikan-Supermarkt hingegen ist nicht günstig. Klarerweise können wir nicht mit Großmärkten konkurrieren. Wir kaufen 10.000 Flaschen Öl, eine Supermarktkette kauft 10 Millionen. Bei uns setzt man auf Qualität. Es soll Leute geben, die nur dann Fleisch essen, wenn es aus dem Vatikan kommt!"
Nobel-Kaufhaus, Tankstelle, Supermarkt: Hier nimmt der Vatikanstaat den Vorwurf der Geschäftemacherei in Kauf. Monsignor Corbellini ruft in Erinnerung, dass man ja auch hohe Kosten habe.
„Denken wir nur, was es jedesmal kostet, den Petersplatz für eine Generalaudienz herzurichten. Da kommen ja nicht hundert Personen, sondern 12.000. Jede Woche die Stühle hin- und wieder wegzustellen, das sind jedesmal Zehntausende Euro. Alle Feiern im Petersdom bezahlt der Vatikanstaat, mehr noch, immer wenn der Papst sich im Vatikan aufhält, sind alle Ausgaben zu Lasten des Governatorates. Andererseits sind diese Einkaufsmöglichkeiten für die Angestellten ein großer Vorteil, zeitlich wie wirtschaftlich. Andernfalls bestünde nicht dieser brennende Wunsch nach unserem Ausweis für die Einkäufe, besonders fürs Benzin. Im Übrigen bemühen sich die Leute oft um diesen Ausweis und haben gar nicht die Absicht, ihn zu benutzen. Der Vatikan-Ausweis ist ein Statussymbol!" (rv)

Vatikan: Papst und Kurie starten Exerzitien

An diesem Sonntag sind die Exerzitien des Papstes und der römischen Kurie gestartet. Auftakt bildet eine Vesper mit Anbetung und eucharistischem Segen um 18.00 Uhr in der Kapelle „Redemptoris Mater" im Apostolischen Palast. Thema der Besinnungszeit ist „Das Licht Christi im Herzen der Kirche – Johannes Paul II. und die Theologie der Heiligen". Prediger ist der P. Francois-Marie Léthel von den Unbeschuhten Karmeliten, Sekretär der Päpstlichen Theologischen Akademie. Die Exerzitien enden am Samstag 19. März. In dieser Woche finden keine Audienzen statt, auch die Generalaudienz am Mittwoch fällt aus. (rv)
 

Vatikan: Kein Automatismus bei Vatikan-Ausweisen

Nicht jeder, der im Vatikan wohnt, wird künftig automatisch den Vatikan-Ausweis bekommen. Das teilte die Verwaltung des Vatikanstaates – das sogenannte „Governatorato" – an diesem Dienstag mit. Ab sofort gelten neue Regelungen der vatikanischen Einbürgerungen. Bisher bekamen die Bewohner des Vatikanstaates automatisch den Ausweis des Kirchenstaates. Künftig müssen sie den Ausweis schriftlich anfragen. Kurienkardinäle und Nuntien werden weiterhin automatisch Vatikanbürger. Diese Neuregelung wurde eingeführt, damit italienische Vatikanbewohner, die in Italien arbeiten, nicht mehr als Ausländer gelten. (rv)

Vatikan: Neuer Sekretär beim Päpstlichen Rat für Migranten

Papst Benedikt XVI. hat den indischen Bischof Joseph Kalathiparambil zum neuen Sekretär des Päpstlichen Rates für Migranten und Menschen unterwegs ernannt. Der Bischof von Calicut ist Kirchenrechtler und folgt auf Erzbischof Agostino Marchetto. Präsident des Rates ist der italienische Kurienerzbischof Antonio Maria Vegliò. Der Sekretär ist die "Nummer zwei" eines päpstlichen Rates. Zu den Aufgaben des Dikasteriums gehört die Seelsorge an Migranten, Asylsuchenden, Flüchtlingen, Seeleuten, Schaustellern und Nomaden, aber auch an Touristen und Pilgern. (rv)

Vatikan: Ein bisschen Statistik

Allein in Rom und Castelgandolfo haben im Lauf des Jahres 2010 über zwei Millionen Menschen an den regulären öffentlichen Auftritten des Papstes teilgenommen. Das wurde am Freitag im Vatikan bekannt. Die genaue Zahl liegt bei 2.300.000 Menschen; das ist ein Anstieg von ca. 30.000 gegenüber dem Jahr 2009. Der Vatikan stützt sich bei seinen Angaben auf die ausgegebenen Teilnahme-Karten für Papstveranstaltungen wie etwa die Generalaudienzen. Was die Teilnehmer bei Angelus-Gebeten auf dem Petersplatz betrifft, ist der Vatikan allerdings auf Schätzungen angewiesen. Im einzelnen spricht der Vatikan von ca. 493.000 Teilnehmern an Generalaudienzen, von 381.000 Besuchern liturgischer Feiern des Papstes und von 1.200.000 Teilnehmern am sonntäglichen Mittagsgebet Benedikts XVI.`. Nicht berechnet wurde die Zahl der Menschen, die den Papst 2010 auf seinen Auslandsreisen bzw. seinen inneritalienischen Reisen gesehen haben. (rv)