Individuelle Freiheit kann nicht auf Kosten glaubensgemeinschaftlicher Freiheit gehen. Das unterstreicht Vatikansprecher Federico Lombardi in seinem Editorial für Radio Vatikan. Der Jesuitenpater bezieht sich darin auf die aktuellen Debatten um die Anwendung eines britischen Gleichstellungsgesetzes auch für kirchliche Einrichtungen. Das Gesetz soll jede Form der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit verbieten. Es sei nicht dieser Tatbestand, den der Papst ablehne. Der Papst befürchte bei Anwendung des Gesetzes vielmehr „ungerechte Einschränkungen“ für Religionsgemeinschaften in Großbritannien – weil sie dann in ihrer Entscheidungsgewalt etwa bei Personalfragen eingeschränkt würden. Vatikansprecher Lombardi präzisiert:
„Ernsthafte Menschen verstehen sofort, dass es sich in keiner Weise um Einmischung der Kirche in soziale und politische Dynamiken handelt, sondern um eine gebührende – und deshalb auch mutige – Kundgebung ihrer Positionen im Dienste des Allgemeinguts. Der Oberrabbiner Lord Sacks warnt vor einem ideologischen Gebrauch des Themas der Gleichheit der Rechte. Das Thema werde bisweilen auch dazu benutzt Religionen zu attackieren, so Sacks. In der Zeitung ‚The Times‛ schrieb er den klugen Kommentar: ‚Statt die Worte des Papstes als unpassenden Eingriff zu verstehen, sollten wir sie eher als Stimulus benutzen, um eine ehrliche Debatte darüber zu beginnen, wo die Grenze zwischen unserer individuellen Freiheit und unserer Freiheit als Mitglieder der Glaubensgemeinschaft zu ziehen ist. Die eine kann nicht auf Kosten der anderen errungen werden.‛ Nicht nur die Katholiken sehen also das Problem: Es ist eine Frage, die alle betrifft. Man muss sie ehrlich konfrontieren, wenn wir wirklich zusammen eine bessere Gesellschaft aufbauen möchten.“
Individuelle Freiheit kann nicht auf Kosten glaubensgemeinschaftlicher Freiheit gehen. Das unterstreicht Vatikansprecher Federico Lombardi in seinem Editorial für Radio Vatikan. Der Jesuitenpater bezieht sich darin auf die aktuellen Debatten um die Anwendung eines britischen Gleichstellungsgesetzes auch für kirchliche Einrichtungen. Das Gesetz soll jede Form der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit verbieten. Es sei nicht dieser Tatbestand, den der Papst ablehne. Der Papst befürchte bei Anwendung des Gesetzes vielmehr „ungerechte Einschränkungen“ für Religionsgemeinschaften in Großbritannien – weil sie dann in ihrer Entscheidungsgewalt etwa bei Personalfragen eingeschränkt würden. Vatikansprecher Lombardi präzisiert:
„Ernsthafte Menschen verstehen sofort, dass es sich in keiner Weise um Einmischung der Kirche in soziale und politische Dynamiken handelt, sondern um eine gebührende – und deshalb auch mutige – Kundgebung ihrer Positionen im Dienste des Allgemeinguts. Der Oberrabbiner Lord Sacks warnt vor einem ideologischen Gebrauch des Themas der Gleichheit der Rechte. Das Thema werde bisweilen auch dazu benutzt Religionen zu attackieren, so Sacks. In der Zeitung ‚The Times‛ schrieb er den klugen Kommentar: ‚Statt die Worte des Papstes als unpassenden Eingriff zu verstehen, sollten wir sie eher als Stimulus benutzen, um eine ehrliche Debatte darüber zu beginnen, wo die Grenze zwischen unserer individuellen Freiheit und unserer Freiheit als Mitglieder der Glaubensgemeinschaft zu ziehen ist. Die eine kann nicht auf Kosten der anderen errungen werden.‛ Nicht nur die Katholiken sehen also das Problem: Es ist eine Frage, die alle betrifft. Man muss sie ehrlich konfrontieren, wenn wir wirklich zusammen eine bessere Gesellschaft aufbauen möchten.“Auch die anglikanischen Bischöfe hatten die geplante Neuregelung kritisiert. Das Gleichstellungsgesetz war Ende Januar im britischen Parlament mit 216 zu 178 Stimmen abgelehnt worden. Demnach bleibt die bisherige Entscheidungsmacht der englischen Kirche über ihr Personal vorerst unangetastet. Nach der britischen Parlamentsentscheidung war international Kritik an der Kirche entflammt. So riefen die Sozialisten im Europaparlament den Vatikan zur „Einhaltung der EU-Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze“ auf. (rv)
Auch die anglikanischen Bischöfe hatten die geplante Neuregelung kritisiert. Das Gleichstellungsgesetz war Ende Januar im britischen Parlament mit 216 zu 178 Stimmen abgelehnt worden. Demnach bleibt die bisherige Entscheidungsmacht der englischen Kirche über ihr Personal vorerst unangetastet. Nach der britischen Parlamentsentscheidung war international Kritik an der Kirche entflammt. So riefen die Sozialisten im Europaparlament den Vatikan zur „Einhaltung der EU-Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze“ auf. (rv)
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