DBK: Nebelkerze und Desinformationspolitik

Die Unklarheit über die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bleibt derzeit immer noch bestehen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Das österreichische Portal kath.net hat zwar einige neue Details zum Fall veröffentlicht, aber letztendlich bleibt doch vieles im Dunkeln.

Nach kath.net vorliegenden Beweisen soll nun nicht nur Kardinal Marx in Sachen „Interkommunion“ nach Rom reisen, sondern ebenfalls Kardinal Woelki und Bischof Felix Genn. Ferner berichtet kath.net:

„Ein Insider aus Deutschland, der auch den Inhalt des Briefes der Glaubenskongregation kennt, hat gegenüber kath.net am Donnerstag nochmals bestätigt, dass die Berichterstattung von kath.net korrekt ist und darauf hingewiesen, dass in dem Brief der Glaubenskongregation ganz klar der DBK der Wunsch des Papstes übermittelt wurde, derzeit kein Dokument in der Sache zu veröffentlichen. Er bezeichnete die Aussendung der DBK wörtlich als „Nebelkerze“.

Die gestrige Erklärung des Pressesprechers der DBK, Matthias Kopp, scheint eher eine Art Schutzbehauptung in dem Fall zu sein, um Kardinal Marx zu entlasten. Da das mediale Interesse besonders im deutschsprachigen Raum sehr hoch ist, deutet schon einiges darauf hin, dass die DBK hier eine Desinformationspolitik betreibt.

Die Handreichung, davon darf man sicher ausgehen, wird in ihrer jetzigen Fassung, in Deutschland nicht pastorale Praxis werden. Die Beorderung der Beteiligten nach Rom wird Folgen für die Handreichung der DBK haben. Entweder sie muss abgeändert werden oder Papst Franziskus verhindert die Veröffentlichung des Dokuments derzeit komplett. In beiden Fällen ist es eine „Ohrfeige“ für den DBK-Vorsitzenden Kardinal Marx.

Nicht zum ersten Mal wird in verschiedenen Internetportalen der Rücktritt von Kardinal Marx gefordert. Der Alleingang der DBK in Sachen Interkommunion kann nicht nur Kardinal Marx angelastet werden. Auch der Papst trägt hier eine große Mitverantwortung. Die Ursache ist und bleibt das Dokument „Amoris laetitia“. Man kann eben nicht jede Veränderung in der katholischen Kirche mit den Begriffen „pastorale Begleitung“ und „pastoralem Weg“ begründen. (vh – mm)

Dementi: DBK behauptet etwas anderes (Update)

Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp dementiert Pressemitteilungen und gab heute eine Erklärung zur pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie heraus.

Vaticanhistory – Martin Marker

Originaltext der Deutschen Bischofskonferenz am 19. April auf ihrer Website:

1. Über das Schreiben von sieben Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz an verschiedene Dikasterien im Vatikan und seine Reaktion gegenüber diesen Mitbrüdern hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, die Bischofskonferenz informiert. Über letztere hat er auch die Dikasterien im Vatikan in Kenntnis gesetzt.

 

2. Zu der auf der Frühjahrs-Vollversammlung in Ingolstadt beschlossenen Fassung des oben angegebenen Dokumentes konnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz bis Ostern Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Die eingegangenen Hinweise sind in das Dokument eingearbeitet worden, dessen finale Fassung – so der Beschluss der Vollversammlung – vom Vorsitzenden der Glaubenskommission und dem Vorsitzenden der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt werden. Über den Sachstand wird Kardinal Marx den Ständigen Rat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 23. April 2018 informieren. Das Dokument ist von Kardinal Marx nicht an den Vatikan geschickt worden. Mehr als drei Viertel der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz haben dem Dokument als pastorale Handreichung zugestimmt.

 

3. Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat der Wunsch des Heiligen Vaters erreicht, wonach dieser vorschlägt, in der Sache ein Gespräch in Rom zu führen. Diesen Wunsch des Heiligen Vaters begrüßt Kardinal Marx ausdrücklich.

 

4. Meldungen, wonach die Handreichung im Vatikan durch den Heiligen Vater oder Dikasterien abgelehnt worden seien, sind falsch.“

Soweit die Stellungnahme des Pressesprechers der DBK. Matthias Kopp behauptet hier, die Handreichung sei vom Vatikan nicht abgelehnt worden, sondern man habe Kardinal Marx in der Angelegenheit ein Gespräch mit Rom vorgeschlagen. Wenn diese Aussage der Wahrheit entspricht, bleibt allerdings immer noch offen, warum es bisher keine Verlautbarung des Vatikans gibt. Der Verdacht der Geheimhaltung seitens des Papstes steht somit nach wie vor im Raum. Man darf überzeugt sein, dass der Vatikan über die mediale Berichterstattung zu diesem Thema informiert ist.

Weder das offizielle Organ des Vatikans, Vatican News, noch der Pressesaal des Vatikans, hat jedenfalls bis 14.00 Uhr am heutigen Tag keinen Hinweis, geschweige eine Erklärung zu der Angelegenheit verlauten lassen. (vh — mm)

Update: 14.40Uhr:

Vatican News stellt unter dem Titel „D: Handreichung zu Kommunionsdebatte durch Rom „nicht abgelehnt“ den Inhalt der Erklärung der DBK ins Netz. Allerdings, wie so oft, kommentarlos, ohne eine eigene Aussage zum Thema zu machen. (vh – mm)

D: Handreichung zu wiederverheirateten Geschieden sorgt für Diskussion

EB_Freiburg_LogoEine Handreichung des Seelsorgeamts der Erzdiözese Freiburg sorgt für Aufsehen: Unter dem Titel „Menschen begleiten – auch beim Scheitern von Ehen" geht das Papier auf den kirchlichen Umgang mit Katholiken ein, die nach einer zivil geschiedenen Ehe ein zweites Mal geheiratet haben. Die Handreichung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Seelsorger solche Menschen zu den Sakramenten und kirchlichen Ämtern zulassen können. „Das Sakrament der Ehe bleibt jedoch unangetastet", erklärte Bistumssprecher Robert Eberle am Montag.

Reaktion aus dem Vatikan
Vatikansprecher Federico Lombardi warnte indes vor Sonderwegen bei der Familienpastoral. In dieser Frage sei ein einheitliches Vorgehen der Kirche notwendig, betonte Lombardi auf Anfrage an diesem Dienstag. Wörtlich sagte er: „Sonderlösungen vonseiten einzelner Personen oder örtlichen Stellen laufen Gefahr, Verwirrung zu stiften." Bei der Freiburger Initiative für wiederverheiratete Geschiedene handle sich nicht um eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz oder des Freiburger Erzbischofs. Eine Sonderbischofssynode zur Familienpastoral werde sich im Oktober 2014 im Vatikan mit diesem Thema befassen, hob der Sprecher hervor

Erläuterungen aus Freiburg
Wie der Rektor des Seelsorgeamtes, Domdekan Andreas Möhrle, in Freiburg betonte, hatten an der Handreichung auch Theologen mitgearbeitet.

„Ich denke, die Sakramentenpastoral wollen wir gerade nicht verändern. Uns geht es darum, mit diesen Menschen Wege gehen zu können. Selbstverständlich haben wir uns im Pastoralrat in verschiedenen Formen auch beraten lassen durch die wissenschaftliche Seite. Was aber jetzt speziell die Handreichung will, ist dies, für die konkrete Pastoral Wege aufzuzeigen."

Eine Aufweichung geltender theologischer Grundsätze will der der Seelsorger mit der pastoralen Handreichung nicht verbunden sehen.

„Ganz wichtig ist natürlich, dass wir die Theologie nicht verändern, dass es sozusagen grundsätzlich nicht möglich ist, aber in der konkreten Situation, nach Prüfung auch der verschiedenen Faktoren durchaus möglich sein kann, dass jemand eine Gewissensentscheidung fällt, die Sakramente zu empfangen. Und dies ist dann auch zu respektieren."

Das Papier benennt unter anderem Voraussetzungen, damit Wiederverheiratete künftig an den Sakramenten teilnehmen können. Wie das im Alltag der Seelsorge aussehen könnte, schildert Domdekan Möhrle so:

„Iich könnte mir vorstellen, dass ein wiederverheiratetes Paar in einer gewissen Versöhntheit auch mit der bisherigen Lebensgeschichte leben kann, also dass es wirklich der ganz tiefe Wunsch ist, sein eigenes Leben, das Leben miteinander aus dem Glauben zu gestalten, und dass von daher nach Abwägung aller Umstände auch in einem Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger beziehungsweise Pfarrer die Erkenntnis reift, dass in dieser konkreten Situation ein Zugang zu den Sakramenten stimmig ist." (rv)