Kardinal Müller müht sich um Ausgleich im Streit um „Amoris Laetitia”

Kardinal Gerhard Ludwig Müller bemüht sich um Ausgleich im innerkatholischen Streit um den Weg der Familienseelsorge, den Papst Franziskus mit „Amoris Laetitia” eingeschlagen hat. Das päpstliche Schreiben habe „polarisierende Thesen” über eine eventuelle Wiederzulassung zur Kommunion von Geschiedenen in zivilen Zweitehen hervorgerufen, und diese Thesen bedrohten „die Einheit der Kirche”, beklagt der Kardinal im Vorwort zu einem neuen Buch des italienischen katholischen Politikers Rocco Buttiglione. In einzelnen Fällen sei der Empfang der Sakramente der Buße und der Kommunion für Gläubige in sogenannten irregulären Lebenssituationen möglich, schreibt Müller.

Der Kardinal geht damit auf klare Distanz zu dem als „Dubia“ bekannt gewordenen Brief von vier Kardinälen, die dem Papst das Abrücken von der überlieferten katholischen Lehre in Fragen der Moral vorwerfen. „Amoris Laetitia” stehe keineswegs im Gegensatz zur überlieferten Lehre, führt Kardinal Müller aus. Im Gegenteil bestätige das Schreiben die „innere und äußere Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe“.

Zu vermeiden: „kalte Anwendung der dogmatischen Gebote und kirchenrechtlichen Vorschriften“

Es gebe aber Lebenslagen, in denen ein verlassener Ehepartner „keinen anderen Ausweg findet, als sich einem gutherzigen Menschen anzuvertrauen“, schreibt Müller. Das Ergebnis seien „eheähnliche Beziehungen“. Hier brauche ein Beichtvater viel geistliches Unterscheidungsvermögen, um mit dem Betroffenen einen Weg der Umkehr zu finden, der nicht in Extreme fällt, so der Kardinal. Zu vermeiden sei eine „billige Anpassung an den relativistischen Zeitgeist“, aber auch „eine kalte Anwendung der dogmatischen Gebote und der kirchenrechtlichen Vorschriften“.

Ein Punkt, den Kritiker an „Amoris Laetitia“ oft nicht recht verstünden, sei das Gesetz der Gradualität, fährt Müller fort. Graduell sei natürlich nicht das Gesetz, sondern seine Anwendung auf einen konkreten Menschen in seinen konkreten Lebensumständen. „Gott ist dem Menschen besonders nahe, der sich auf dem Weg der Umkehr macht, der zum Beispiel die Verantwortung für die Kinder einer Frau übernimmt, die nicht seine rechtmäßige Ehefrau ist, und der auch nicht die Pflicht vernachlässigt, sich um die Frau zu sorgen. Das gilt auch für den Fall, in dem er […] noch nicht dazu in der Lage ist, alle Erfordernisse des moralischen Gesetzes zu erfüllen.“ Zwar sei eine in sich sündhafte Handlung deshalb weder legitim noch gottgefällig, so Kardinal Müller, doch könne ihre Anrechenbarkeit als Schuld gemindert werden, „wenn der Sünder sich an die Barmherzigkeit Gottes wendet“ und „mit demütigem Herzen“ um Erbarmen bitte.

Priester sollen Menschen in irregulärer Situation nicht öffentlich demütigen

Der Priester könne auch nicht einen Menschen in irregulärer Situation öffentlich demütigen, indem er ihm öffentlich die Kommunion verweigert und seinen Namen vor der Gemeinde beschädigt, so Müller weiter. „In den Umständen des heutigen sozialen Lebens könnte es schwierig sein zu bestimmen, wer ein Sünder ist.“ Zwar müsse der Priester allgemein dazu ermahnen, nicht ohne Beichte zur Kommunion zu gehen, doch nach der Lossprechung in der Beichte „darf die Heilige Kommunion nicht einmal öffentlichen Sündern verwehrt werden“, erinnerte der Kardinal.

Müller, der als weithin respektierter Dogmatiker bis Juli des Jahres die vatikanische Glaubenskongregation leitete, lud Kritiker wie allzu verwegene Interpreten von „Amoris Laetitia“ dazu ein, das päpstliche Schreiben gemeinsam „ohne gegenseitige Vorwürfe und Verdächtigungen“ und im Licht der Tradition zu lesen. Es brauche auch eine „brennende pastorale Sorge für alle jene, die sich in schwierigen Ehe- und Familiensituationen befinden und besonders die mütterliche Unterstützung der Kirche brauchen“.

Buttigliones Buch „Wohlmeinende Antworten auf Kritiker von ‚Amoris laetitia'“ erscheint in Italien am 10. November. Die Zeitung „La Stampa” veröffentlichte vorab lange Auszüge aus Kardinal Müllers Vorwort. (rv)

Amoris Laetitia: Kardinal Müller fordert erneut Dialog zur Schlichtung der Kontroverse

WÜRZBURG – Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat erneut für einen Dialog zur Klärung der offenen Fragen und andauernden Kontroverse um Amoris Laetitia plädiert.

„Die Einheit der Kirche in der Wahrheit des Evangeliums“ müsse gewahrt werden, so Kardinal Müller gegenüber Guido Horst von der katholischen Zeitung „die Tagespost“.

„Den Streit kann man weder aussitzen noch durch einen versuchten K.O.-Schlag lösen“.

Kardinal Müller kritisiert im Interview mit großer Schärfe die Auslegung des Schreibens durch einzelne Bischofskonferenzen:

„Sie meinten, (…) auf die Überprüfung ihrer Thesen am Befund der gesamten Lehrtradition der Kirche und vor allem am Schriftbefund verzichten zu können und das noch unter Verzicht auf die in der Offenbarung selbst begründeten Auslegungsprinzipien der katholischen Theologie.“

Der „Beifall der veröffentlichten Meinung“ sei dabei kein theologisches Kriterium. Vielmehr müsse man nun die theologischen und pastoralen Probleme sachlich lösen. Es gehe darum, das Unklare zu klären und nicht das Klare zu verunklären, so der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation. (CNA Deutsch)

Amoris laetitia: Unvermögen von Vatikan und Papst?

Die Rechtfertigungen zu „Amoris laetitia“ der Vatikanverantwortlichen werden zunehmend fragwürdiger. Papst Franziskus wird weltweit durch die Medien massiv Angegriffen und verliert mehr und mehr an Glaubwürdigkeit. Das Nachsynodale apostolische Schreiben über Liebe und Familie gerät zunehmend, nicht nur in Kirchenkreisen, sondern auch unter den Gläubigen, zum Ärgernis.

Quelle: Radio Vatikan (Screenshot am 12. Oktober)

Am heutigen Tag startete Radio Vatikan einen neuerlichen Versuch die Kritiker von „Amoris laetitia“ zu treffen. Mit der Überschrift „Tradition lebendig erhalten als große Herausforderung“ berichtete man über die Aussagen von Papst Franziskus zum Thema Todesstrafe. Erzbischof Rino Fisichella, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung sagte in dem Gespräch mit Radio Vatikan unter anderem:

„Traditionsorientierte Kreise der katholischen Kirche verteidigen das Glaubensgut als unveränderlich im reinen Sinn. Aus diesem Grund halten sie etwa die Todesstrafe als letztes Mittel in schwerwiegenden Fällen für hinnehmbar oder lehnen das päpstliche Lehrschreiben „Amoris Laetitia“ ab, das im Umgang mit verletzten Familien Barmherzigkeit über Gerechtigkeit stellt und so – nach Ansicht der Kritiker – die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe unterwandert“.

Fisichella wird hier als beschlagener Theologe bezeichnet. Es ist schon anmaßend, die Kritiker von "Amoris laetitia" alle in den von Fisichella konstruierten Topf zu werfen und kräftig umzurühren. Mit einem Punkt hat er allerdings vollkommen recht. Das Glaubensgut wird gottseidank durch einige wenige Bischöfe und viele Priester noch verteidigt, diese alle als Traditionalisten zu bezeichnen ist fehl am Platz. An dieser Stelle sei der glaubensfeste Bischof von Regensburg, Dr. Rudolf Voderholzer, wohl der Einzige im deutschen Episkopat mit Rückgrat, genannt. Im Regensburger Bistum gibt es keine pastorale Außerkraftsetzung des Heiligen Sakraments der Ehe durch „die Hintertür“ wie sie Kardinal Kasper und Marx gerne hätten.

Die Gesamtsituation um „Amoris laetitia“ wird für Papst Franziskus immer kritischer. Er ist offenkundig nicht in der Lage sein eigenes Dokument gegenüber renommierten Theologen zu rechtfertigen bzw. zu verteidigen. Hier genügt es auch nicht, Kardinal Schönborn als den Allwissenden zu AL, vor die päpstliche Sedia zu spannen.

Vielleicht ist es wirklich so, wie immer wieder zu lesen ist, dass Franziskus schlechte jesuitische Berater sein eigenes Dokument hat anfertigen lassen und er selbst der überfälligen Diskussion um „Amoris laetitia“ nicht gewachsen ist. Was wird wohl der emer. Papst Benedikt XVI. über dieses Dokument denken? Ihm wäre ein derart kritisiertes Lehrschreiben niemals passiert. Der Vorstoß von Kardinalstaatssekretär Parolin Ende September „einen Dialog zur Klärung offener Fragen um „Amoris laetitia“zu führen“ ist überfällig. Ob diese Äußerung der persönliche Wunschgedanke von Parolin oder vom Papst initiiert war, bleibt bislang offen.

Die Diskussion um „Amoris laetitia“, öffentlich ausgelöst durch die „Dubia“ der vier Kardinäle und seit September in aller Munde durch die „Correctio filialis de haeresibus propagatis“, die dem Papst sogar Häresie vorwirft, muss endlich geführt werden. Hier muss es zu einem klärenden Dialog zwischen dem Vatikan und den Kritikern von AL kommen. Das allein wird aber nicht genügen. Anschließend steht der Papst in der Verantwortung als oberster Kirchenführer SEIN „Amoris laetitia“ zu rechtfertigen oder neu zu bewerten oder gegebenenfalls zu revidieren. Schweigen ist eines Papstes unwürdig. (vh)

Vatikan: Tradition lebendig erhalten als große Herausforderung

Das unbedingte Nein zur Todesstrafe und das Voranschreiten der katholischen Lehre: Diese beiden Aspekte der jüngsten Grundsatzrede von Papst Franziskus hat Erzbischof Rino Fisichella im Gespräch mit Radio Vatikan kommentiert. Fisichella ist Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung und überdies ein beschlagener Theologe. Im Hintergrund der päpstlichen Aussagen zu Tradition und Glaubensgut steht das Ringen um den rechten Weg in heutigen Herausforderungen der Seelsorge.

Traditionsorientierte Kreise der katholischen Kirche verteidigen das Glaubensgut als unveränderlich im reinen Sinn. Aus diesem Grund halten sie etwa die Todesstrafe als letztes Mittel in schwerwiegenden Fällen für hinnehmbar oder lehnen das päpstliche Lehrschreiben „Amoris Laetitia“ ab, das im Umgang mit verletzten Familien Barmherzigkeit über Gerechtigkeit stellt und so – nach Ansicht der Kritiker – die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe unterwandert.

Franziskus, sagte uns Fisichella, sei in seiner Haltung sehr weitsichtig, indem er erklärte, der Katechismus habe zwei Aufgaben: einerseits müsse er das Erbe der kirchlichen Lehre aus 2000 Jahren bewahren und andererseits immer nach vorne schauen, auf die großen Herausforderungen der Kultur und der Gesellschaft.

„Ich denke da an Amoris Laetitia. Es braucht die Fähigkeit auch die Herausforderungen zu sehen, die in unserer Kultur und Gesellschaft bezüglich der Ehe bestehen. Die Fähigkeit, diese schwierigen Lebenslagen wahrzunehmen und zu begleiten, die scheinbar immer mehr werden. Ich persönlich finde, die Tradition lebendig zu erhalten, ist die große Herausforderung, vor der die Kirche heute steht. Denn sie muss sie ja den jungen Generationen vermitteln.“

Gerade die katholische Lehre zur Todesstrafe sei in den vergangenen 30 Jahren vorangeschritten und zum klaren Nein geworden, sagte Franziskus in seiner Rede. Erzbischof Fisichella fasst diese Entwicklungen zusammen:

„Schon Johannes Paul II. fühlte die Notwendigkeit, , als der Katechismus (1992) erschien, sich sofort mir der Enzyklika Evangelium Vitae zu Wort zu melden. Dort verdeutlichte er seine Gedanken, die dann fünf Jahre später wieder aufgegriffen wurden. Für die verbindliche lateinische Version des Katechismus nämlich wurde die Stelle über die Todesstrafe verändert. Das zeigte den Fortschritt, den das Lehramt zurückgelegt hatte, und die Beschränkungen, die die Kirche im Fall der Todesstrafe geltend machte. Danach haben wir Eingriffe von Benedikt XVI., die noch weiter darüber hinausgingen. Franziskus dann sagte schon früh in seinem Pontifikat, auch ein Mörder verliere niemals seine Menschenwürde. Gestern hat er noch einen Schritt weiter getan, indem er sagte: Die Todesstrafe widerspricht in sich dem Evangelium. Das ist grundlegend, denn es verdeutlicht, dass die Lehre der Kirche im Respekt der Menschenwürde keine Grenzen kennt.“ (rv)

Kardinäle plädieren für Dialog zur Klärung offener Fragen um Amoris Laetitia

Kardinal Parolin: „Wege finden, einander zu verstehen“ – Kardinal Gerhard Ludwig Müller: Theologisch profunde Disputation statt Polemik und Einschüchterungsversuche.

VATIKANSTADT- Einer der ranghöchsten Vertreter der Kurie, Kardinal Pietro Parolin, hat diese Woche einen Dialog zur Klärung offener Fragen um Amoris Laetitia gefordert.

Vor dem Hintergrund des Erscheinens einer „Correctio Filialis“, die Papst Franziskus vorwirft, Irrlehren zu verbreiten, sagte Kardinal Parolin am Donnerstag, wer nicht die Meinung des Papstes teile, dem stehe frei, dies zu äußern, „doch über diese Dinge muss man nachdenken und Wege finden, einander zu verstehen“, zitierte der britische „Catholic Herald“ den Kardinalstaatssekretär.

Einen Dialog forderte auch Kardinal Gerhard Ludwig Müller in einem neuen Interview mit dem „National Catholic Register“ (NCR). In der aktuellen Situation könne nicht Polemik und Rhetorik helfen, sondern „nur eine profunde theologische Diskussion“, so der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation gegenüber dem Vatikanisten Edward Pentin.

Kardinal Müller warnte vor einem Klima der Angst, vor Polemik und Einschüchterungen und plädierte für eine klärende Debatte:

„Eine mögliche Lösung könnte eine Gruppe von Kardinälen sein, die der Heilige Vater bestellt um eine theologische Disputation zu führen mit einigen prominenten Vertretern der Dubia und der ‚Zurechtweisungen‘ über die verschiedenen und manchmal umstrittenen Interpretationen mancher Aussagen im achten Kapitel von Amoris Laetitia.“

Die als Dubia im September 2016 mit der Bitte um Klärung von vier Kardinälen formulierten Fragen wurden im November – zwei Monate später – veröffentlicht, nachdem der Papst den Brief nicht beantwortet hatte. Auch eine spätere Bitte um eine Audienz der Kardinäle blieb ohne Antwort. Im neuen Interview mit dem NCR sagt Kardinal Müller:

„Am besten wäre es gewesen, wenn der Heilige Vater vor einer Veröffentlichung eine Audienz abgehalten hätte“.

Die von den Dubia völlig unabhängige Correctio Filialis wurde mit damals 40 Unterschriften am 11. August 2017 zugestellt, und dann im September im Internet in mehreren Sprachen veröffentlicht, darunter auch auf Deutsch.

Zu den Unterzeichnern gehören der Schriftsteller Martin Mosebach, der ehemalige Präsident der Vatikanbank, Ettore Gotti Tedeschi, der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, sowie laut Herald mittlerweile auch der emeritierte Bischof René Henry Gracida und der Forschungsdirektor des Ian Ramsey Zentrums für Wissenschaft und Religion der Oxford University, der Priester Andrew Pinsent.

Hintergrund: Was bisher geschah

Am 8. Oktober 2013, ein gutes halbes Jahr nach seiner Wahl, kündigte Papst Franziskus an, er werde im Oktober 2014 eine Außergewöhnliche Synode über Familie und Evangelisierung abhalten, gefolgt von einer Bischofssynode zum gleichen Thema im Oktober 2015.

Im September 2015, kurz vor der zweiten Synode, drückten 800.000 Individuen und Verbände aus 178 Nationen in einer Petition an den Papst ihre Sorge aus, dass nach der ersten Synode – deren Handhabung ins Kreuzfeuer scharfer Kritik gekommen war – „weitverbreitete Verwirrung“ herrsche.

Am 8. April 2016 veröffentlichte Franziskus als Abschlussdokument das fast 300 Seiten umfassende Lehrschreiben Amoris Laetitia.

Am 28. April 2016 warnte der renommierte Philosoph Robert Spaemann gegenüber CNA Deutsch, das Schreiben stelle möglicherweise einen Bruch mit der kirchlichen Lehrtradition dar. In einem zweiten Kommentar für CNA Deutsch präzisierte er seine Äußerungen dazu weiter.

Im Juli 2016 schrieben 45 katholische Gelehrte, Würdenträger und Geistliche einen Bittbrief an alle Kardinäle und Patriarchen der Kirche. Darin ersuchten sie die Kardinäle, Papst Franziskus aufzufordern, einige Passagen in Amoris Laetitia richtig zu stellen.

Am 19. September 2016 übermittelten vier Kardinäle – Joachim Meisner, Walter Brandmüller, Carlo Caffara und Raymond Burke – dem Papst einen Bittbrief, in dem sie um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen baten.

Am 18. November warf Papst Franziskus in einem Interview mit „Avvenire“ (der Zeitung der italienischen Bischofskonferenz) Kritikern vor, Amoris Laetitia „nicht verstanden zu haben“. Das liege daran, dass diese Personen nach dem Schema „schwarz oder weiß“ dächten, „selbst wenn wir im Fluss des Lebens unterscheiden müssen“, so Franziskus.

Am 4. Dezember sagte der enge Papst-Vertraute und Jesuitenpater Antonio Spadaro in einem Interview mit „Crux„, dass die Fragen der Dubia eigentlich schon bei der Synode beantwortet worden seien. Absolution in der Beichte und Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete sei nun, dank Amoris Laetitia, möglich.

Am 7. Dezember 2016 warnte der Freiburger Theologieprofessor Helmut Hoping in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass eine „Revision der katholischen Sexualmoral insgesamt“ auf dem Spiel stehe, nicht nur die Frage des Kommunionempfangs.

Am 14. Januar 2017 veröffentlichten die Bischöfe Maltas Leitlinien, die geschiedenen Wiederverheirateten ermöglichten, nach „ehrlicher Prüfung“ ihres Gewissens selber zu entscheiden, ob sie zur Kommunion gehen – auch wenn sie weiterhin nicht enthaltsam lebten. Die Änderung begründeten die Bischöfe mit Amoris Laetitia.

Am 1. Februar 2017 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz Leitlinien zu Amoris Laetitia, die eine Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete unter bestimmten Umständen einführten. Auch wenn es Einzelfälle seien, gebe es grundsätzlich die „Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen“.

Dagegen erklärte am gleichen Tag der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerald Ludwig Müller, dass aus seiner Sicht Amoris Laetitia im Licht der gesamten Lehre der Kirche interpretiert werden müsse und diese nicht ändere, ja nicht ändern könne. Ihm „gefalle nicht“, wenn Bischöfe dies anders interpretierten, so der ehemalige Bischof von Regensburg.

Am 3. Februar 2017 veröffentlichte Bischof Vitus Huonder von Chur Leitlinien, in denen die Heiligkeit des Ehebandes betont und eine geduldige Begleitung und Eingliederung von Gläubigen unterstrichen wurde. Eine Kommunion oder Absolution für geschiedene Wiederverheiratete machten die Leitlinien jedoch abhängig von der Frage der Enthaltsamkeit der Betroffenen, so der Schweizer Oberhirte.

Ebenfalls im Februar 2017 veröffentlichten die International Confraternities of Catholic Clergy, ein Zusammenschluss von über 1.000 Priestern aus den USA, Irland, Australien und anderen Ländern, ein Statement zu Amoris Laetitia. Darin plädierten sie für eine Klärung der offenen Fragen angesichts unterschiedlicher Auslegungen und „wachsender Unterschiede in der Praxis“.

Am 14. März 2017 wandte sich Regensburgs Bischof Rudolf Voderholzer mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese. Darin betont er, dass niemand ausgeschlossen werde und jeder Katholik die Messe besuchen solle. Wer jedoch als geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion zugelassen werden wolle, der müsse in seinem Bistum zumindest weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben. (© CNA Deutsch)

„Anti-päpstliche Manipulation“

Der italienische Erzbischof Bruno Forte verteidigt Papst Franziskus gegen Häresie-Vorwürfe. Jene Kritiker, die den Papst mutmaßlicher Irrlehren bezichtigten, hätten ihn überhaupt nicht richtig verstanden, sagte der Erzbischof von Chieti und namhafte Theologe laut einem Bericht der katholischen Tageszeitung „Avvenire“ vom Dienstag.

Die Unterzeichner der am vergangenen Wochenende im Internet veröffentlichten „Zurechtweisung“ des Papstes seien eine „absolute Minderheit“. Sie hätten Franziskus‘ Schreiben zu Ehe und Familie vom April 2016 „nicht in seiner Tiefe erfasst, sondern missverstanden“. Ihr „Angriff“ sei „schwerwiegend“: „eine Manipulation, ein Vorurteil, eine Operation gegen den Papst und gegen die Kirche“. Forte war Sondersekretär der Bischofssynode zu Ehe und Familie in den Jahren 2014/2015. In dieser Funktion war er auch an deren Abschlusserklärung beteiligt.

Das Papstschreiben „Amoris laetitia“ zu Ehe und Familie vom April 2016 habe „die Kirchenlehre nicht geändert“, betonte der Theologe. Vielmehr antworte es „einfach auf eine seelsorgliche Frage“, speziell was wiederverheiratete Geschiedene betreffe. „Es ist gewiss, dass Gottes Liebe diese Menschen nicht verlässt.“ Wie die Kirche nun konkret Gottes Liebe in den „Lebenslagen solcher verletzter Familien“ ausdrücken könne, sei eine notwendige Frage und „seelsorglich absolut legitim“, wird der Erzbischof zitiert.

„Positionen, die den Glauben verlassen“

Mit den Kritikern geht Forte hart ins Gericht: Wer dieses Anliegen von „Amoris laetitia“ ignoriere und „um jeden Preis Positionen einnehmen will, die den katholischen Glauben verlassen“, zeige ein „von Vorurteilen eingenommenes Verhalten und schottet sich gegenüber dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils ab, den Papst Franziskus verkörpert“, so der frühere Theologieprofessor. Wer die Kirche liebe und dem Papst als Nachfolger Petrus treu sei, könne ein Dokument wie die „Zurechtweisung“ nicht unterzeichnen.

Ebenfalls im „Avvenire“ weist auch der Theologe Giuseppe Lorizio von der Päpstlichen Lateran-Universität die „Zurechtweisung“ zurück. Die sieben Sätze, die die Autoren des Textes unter Häresie-Verdacht stellten, „stehen so gar nicht im Papstschreiben“; diese Art des Zitierens sei somit „intellektuell unredlich“. Es gehe nicht „darum, den Papst zu verteidigen“, vielmehr richte sich der Angriff letztlich „auf das Evangelium“ und auf „eine ganze Tradition, die vom Trienter Konzil herkommt und die die Unterzeichner des Dokuments offenbar nicht kennen“. Das Trienter Konzil habe schließlich in Kapitel 12 des Dekrets über die Versöhnung formuliert, dass niemand sich der Gnade Gottes völlig sicher sein könne. „Das bedeutet, dass keiner sich, was die Gnade betrifft, in einer Lage der Sicherheit befindet. In diese Tradition schreibt sich der Papst mit „Amoris laetitia“ ein.“

„Statische, nicht dynamische Vorstellung von Gnade“

Die Autoren des anti-päpstlichen Dokuments hätten „eine automatische und statische Vorstellung von Gnade“; dabei sei diese in Wirklichkeit „dynamisch“. Zum Streit um eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion bemerkt Lorizio, Eucharistie dürfe „nicht nur als Nahrung für die schon Vollkommenen“ gesehen werden: „Die Eucharistie ist auch die Wegzehrung unserer Schwäche.“

Spöttisch reagiert der Theologe auf eine Passage des Dokuments, die von einer „ewigen Disziplin“ im Bereich der Sakramente spricht. „Was heißt hier ewig? Die Sakramentendisziplin kommt vom Trienter Konzil. Und was ist mit den 1.500 Jahren davor?“ Dass Christen unter Anleitung eines Bischofs oder Priesters sich auf einen Weg der Buße und der Unterscheidung machten, sei keine Erfindung von Papst Franziskus: „Das hat es in der Tradition der Kirche immer schon gegeben!“ Die Tageszeitung „Avvenire“, die von der Italienischen Bischofskonferenz herausgegeben wird, nennt das im Internet veröffentlichte Dokument in ihrer Schlagzeile eine „anti-päpstliche Manipulation“.

Hintergrund

Die Unterzeichner des in mehreren Sprachen publizierten Dokuments vertreten die Ansicht, Franziskus habe „auf direkte oder indirekte Weise“ häretische Standpunkte zu Ehe, Moral und Sakramentenlehre gefördert. Zentraler Auslöser für den Vorstoß ist das Schreiben „Amoris laetitia“ von 2016. Unterschrieben ist die Erklärung von 62 Laien und Klerikern, unter ihnen der deutsche Schriftsteller Martin Mosebach, der frühere Chef der Vatikanbank IOR Ettore Gotti Tedeschi sowie der Generalobere der lefebvrianischen Priesterbruderschaft Pius X., Bernard Fellay als einziger Bischof. (rv)

Zur Website: Correctio filialis de haeresibus propagatis

 

Mit „Fake News“ gegen den Papst?

Auch Kardinal Gerhard Müller geriet jetzt in den Zielpunkt einer Desinformationskampagne, kommentiert Guido Horst.

Knapp vierzig Grad im Schatten. Draußen, auf dem Petersplatz, scheinen sich die Eisenstangen der Absperrungen in der Sonnenglut zu verbiegen, drinnen, nur einen Steinwurf von den Kolonnaden entfernt, im Palazzo Nummer 1 an der Piazza della Città Leonina, empfängt Kardinal Gerhard Müller ganz leger: Sommerhose, kariertes kurzes Hemd. Auch in seiner Wohnung, die einst lange Jahre das Domizil von Kardinal Joseph Ratzinger war, steigen die Temperaturen beträchtlich an. Der Grund für die etwas unkonventionelle Begegnung ist eine der vielen „fake news“, wie sie in Rom zurzeit nur so die Runde machen. Doch diesmal betraf es Müller direkt, den Papst Franziskus erst vor wenigen Tagen aus dem Amt des Glaubenspräfekten entlassen hat. Der Sekretär des Kardinals. Don Slawek, ist im Ausland, Müller deshalb ohne Zugang zum Internet – und so las er erst jetzt, was in den Stunden zuvor rund um die ganze Welt gegangen war.

Das letzte Gespräch zwischen Papst und Müller sei in Wirklichkeit so verlaufen, hatte Maike Hickson in ihrem Online-Dienst „One Peter Five“ behauptet, und der italienische Journalist Marco Tosatti hatte das auf seinem Blog „Stilum curiae“ auf Italienisch sofort weiterverbreitet. Also: Am 30. Juni in den Apostolischen Palast berufen, habe Müller, mit den zur Entscheidung anstehenden Akten der Glaubenskongregation bewaffnet, eine relativ kurze Unterredung mit Franziskus gehabt. Der Papst habe dem Kardinal nur fünf Fragen stellen wollen, so „One Peter Fice“ und „Stilum curiae“: Sind Sie für oder gegen den Frauendiakonat, habe Franziskus gefragt. Ich bin dagegen, so Müller. Und weiter: Sind Sie für oder gegen die Aufhebung des Zölibat? Ich bin natürlich dagegen, so Müller. Sind sie für oder gegen weibliche Priester. – Ich bin entschieden dagegen. Wollen Sie „Amoris laetitia“ verteidigen? Ja, so die Antwort von Müller, insofern es mir möglich ist. Es gibt da noch Zweideutigkeiten. Und dann die letzte Frage des Papstes: Wollen Sie Ihren Protest gegen die Kündigung Ihrer drei Mitarbeiter zurückziehen? Heiliger Vater, habe der Kardinal entgegnet, das waren gute Leute ohne Makel, die ich vermisse. Es war nicht korrekt, sie über meinen Kopf hinweg zu entlassen, und das kurz vor Weihnachten, so dass sie ihre Büros bis zum 28. Dezember räumen mussten.

Dann, so schreiben Hickson und Tosatti, habe der Papst dem Kardinal nur noch mitgeteilt, dass er sein Mandat als Präfekt der Glaubenskongregation nicht verlängern werde, und sei wort- und grußlos gegangen. Als Quelle für diese Version des letzten Gesprächs zwischen Papst und Müller gab Hickson eine „vertrauenswürdige deutsche Quelle“ an, die das anonym berichtet habe, nachdem sie kurz nach der Entlassung Müllers mit diesem an einem Essen des Kardinals mit seinem Abiturjahrgang in Mainz teilgenommen und entsprechende Bemerkungen aufgeschnappt habe. Diese anonyme Quelle ist der Redaktion dieser Zeitung bekannt. In Rom ist sie nur als dubiose Figur bekannt, deren sprudelnde Phantasie keine Grenzen kennt – alles andere also als vertrauenswürdig.

Als jetzt Kardinal Müller am Mittwochmorgen den Ausdruck der beiden – fast gleichlautenden – Berichte las, traute er seinen Augen nicht. „Das stimmt nicht“, so Müller, das Gespräch sei ganz anders gelaufen. Auch der Schluss des vermeintlichen Protokolls der „deutschen Quelle“ sei falsch. Bei Hickson und Tosatti hieß es dort, der Präfekt sei nach dem Weggang des Papstes noch ein wenig sitzengeblieben, in der Erwartung, das Franziskus etwas holen würde, ein kleines Geschenk oder Ähnliches, um den Kardinal zu verabschieden oder sich für seine Dienste zu bedanken. Bis ihm dann der Präfekt des Päpstlichen Haues, Erzbischof Georg Gänswein, mitgeteilt habe, dass die Audienz beendet sei. Kardinal Müller staunte jetzt nicht schlecht, als er nun diese frei erfundene Darstellung lesen musste. Zumal er selber über den Verlauf der besagten Audienz berichtet hatte, der Papst sei mit ihm tatsächlich Akten der Glaubenskongregation durchgegangen und habe ihm erst beim Hinausgehen mitgeteilt, dass er seine Amtszeit als Glaubenspräfekt nicht verlängern werde.

Man könnte diese Blüten der Desinformation, wie sie Kardinal Müller überrascht zur Kenntnis nehmen musste, in dem Fach „fake news“ ablegen und es mit einer knappen Richtigstellung oder einem Dementi bewenden lassen. Aber sie sind symptomatisch für eine Zeit, in der ein Pontifikat für Unruhe sorgt und mancher sich bemüßigt fühlt, mit Fehlinformationen und freien Erfindungen diese Unruhe noch zu steigern – aus den unterschiedlichsten Motiven heraus. Der Franziskus in den Mund gelegte Satz: „Ich werde als der Papst in die Geschichte eingehen, der die Kirche gespalten hat“, schaffte es bis in das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Und schon kreist in deutschen Landen das Gerücht, der päpstliche Autor von „Amoris laetitia“ wolle den deutschen Verein „Donum vitae“ mit dem Segen der Deutschen Bischofskonferenz in die Schwangerenberatung der Kirche integrieren – trotz der Ausstellung des einst von Rom nicht gewollten Beratungsscheins.

Solche Gerüchte – das ist eines der möglichen Motive – sollen die romtreuen Katholiken treffen, die auf dem Boden der traditionellen Lehre stehen und in dem Lehramt von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ein Vermächtnis für die Zukunft sehen. Sie, so die Absicht der Gerüchtestreuer, sollen jetzt ganz verdattert dastehen angesichts eines lateinamerikanischen Jesuiten-Papstes, der Hand anlegt an die Alleinstellungsmerkmale des Katholischen. Die Agenda, die die „anonyme deutsche Quelle“ implizit aus den vermeintlichen Fragen des Papstes an Kardinal Müller ablesen lassen will, ist immerhin ganz beachtlich: Einführung des Frauendiakonats, Abschaffung des Zölibats, Weihe von Frauen zum Priesteramt.

Somit steigt die Verunsicherung, zumal es tatsächlich Initiativen von Papst Franziskus gibt, die selbst bei ganz gemäßigten Kurienprälaten eher ein Kopfschütteln als begeisterte Zustimmung hervorrufen. Am Sonntag ist das dritte Interview erschienen, das Franziskus mittlerweile dem Laizisten-Papst Eugenio Scalfari gegeben hat, wiederum erschienen in der links-liberalen „La Repubblica“. Und wieder hat der 93-jährige Gründer dieser Zeitung darauf verzichtet, bei dem Gespräch in Santa Marta ein Aufnahmegerät mitlaufen zu lassen.

Das Ergebnis ist eine krude Mischung von eigenen Gedanken Scalfaris und Äußerungen von Franziskus zum G20-Gipfel in Hamburg, zu internationalen Allianzen gegen Flüchtlinge und unheilvollen Beziehungen zwischen Putin und Trump, Russland und Syrien oder Nordkorea und China – mit dem vatikanischen Staatssekretariat dürften die Einschätzungen des Papstes wohl kaum abgesprochen gewesen sein. Für Scalfari habe der Papst Zeit, nicht aber für die vier Kardinäle, die wegen ihres Briefs mit den „dubia“ um eine Audienz beim Papst nachgesucht hatten – so der Kommentar in Kurienkreisen. Dass Franziskus etwa zur gleichen Zeit den soeben zum Kardinal erhobenen Weihbischof Gregorio Rosa Chavez aus El Salvador zu seinem Vermittler zwischen Nord- und Südkorea ernannt hat, obwohl dieser weder Koreanisch spricht noch über besondere Kontakte in dieser Region verfügt, machte ebenfalls stutzig. Mancher fragt sich, nach welchen Kriterien Franziskus – der auch in diesem Sommer auf eine Ferienzeit verzichtet – im Gästehaus Santa Marta agiert. Da gießen solche Falschmeldungen wie die von „One Peter Five“ und „Stilum curiae“ zu den vermeintlichen fünf Fragen von Franziskus an Kardinal Müller nur Öl ins Feuer. Die Absicht scheint zu sein, die Verunsicherung rund um die Person des Papstes weiter zu steigern. Der Sache dient das nicht.

Guido Horst ist Chefkorrespondent der Zeitung „Die Tagespost“ in Rom. Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung. (CNA Deutsch)

Papst Franziskus und seine fragwürdigen Personalentscheidungen

Der Papst hat Kraft seines Amtes in der Kirche höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt (CIC Can. 331). Er ist also schlicht und einfach höchste Autorität der Kirche. Der Primat des Papstes verhindert so gar, das irgend eine Person gegen Urteile oder Dekrete des Papstes ein Beschwerdeverfahren einleiten oder in Berufung gehen könnte (CIC Can. 333, § 3). Oder anders gesagt, der Papst kann von keiner anderen Instanz zur Verantwortung gezogen werden „Prima Sedes a nemine iudicatus“ (CIC Can. 1404).

Papst Franziskus (80) ist in der Amtsausführung seines Primats in vielen Dingen anders als seine Vorgänger in den vielen Jahrhunderten zuvor, allerdings werfen seine Personalentscheidungen immer wieder Fragen auf, geben dem Beobachter unlösbare Rätsel zu knacken, oder stehen in eklatantem Widerspruch zu bestehenden Dekreten und Richtlinien.

Der jüngste Fall: Gerhard Ludwig Kardinal Müller (69)

Am letzten Freitag eröffnete Franziskus im Rahmen einer Privataudienz Kardinal Müller, dass seine fünfjährige Amtszeit als Präfekt der Kongregation für die Glaubensfragen nicht verlängert werde. Müller hatte dieses Amt seit 02. Juli 2012 inne, nach dem Papst Benedikt XVI. ihn vom Bischofsamt in Regensburg nach Rom geholt hatte. Ein gefundenes Fressen für so manchen Journalisten. Man titulierte Müller, wie so häufig, als Hardliner und Scharfmacher. Laut eigener Aussage war Müller vollkommen überrascht von seiner Abberufung.

„Differenzen zwischen mir und Papst Franziskus gab es nicht“, sagte Müller der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“. Der Papst habe aber beschlossen, ab sofort nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zuzulassen. „Ich war der Erste, bei dem er das umgesetzt hat.“

Müllers eigene Aussagen sind sicherlich nicht anzuzweifeln. Die Art und Weise dieser Personalentscheidung ist nicht nur einzigartig in der Kirchengeschichte, sondern stellt in mehrfacher Hinsicht einen Affront dar. Man stelle sich bitte einmal vor, man selbst sei in einer hohen beruflichen Position und man erfährt am Freitag von seinem Chef das man am Montag seinen Posten nicht mehr anzutreten braucht. Allein diese Tatsache beweist, welche Führungsqualitäten Franziskus in Personalentscheidungen praktiziert. Die Krönung der Nichtverlängerung der Amtszeit ist dann noch die Aussage, ab sofort werden nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zugelassen. Natürlich kann der Papst die Amtszeiten restriktiv mit fünf Jahren handhaben. Leitende Kardinäle, höhere Prälaten sowie Mitglieder und Konsultoren werden vom Papst ernannt und grundsätzlich für fünf Jahre berufen. Diese Berufung gilt übrigens nicht für den Kardinalstaatssekretär und die Mitglieder des Staatssekretariats, die Apostolische Kammer, die Apostolische Signatur und die Rota Romana. Diese fünf Jahresregel geht zurück auf Papst Paul VI. und dessen Motu proprio „Pro Comperto“ aus dem Jahr 1967. Man findet sie auch in der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS “ über die Römische Kurie von Papst Johannes Paul II. von 1988. Bisher wurden die Amtszeiten der Dikasterienleiter stillschweigend oder durch Veröffentlichung im Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls um weitere fünf Jahre verlängert.

Diese unbekannte und neue Regel scheint Franziskus im stillen Kämmerlein im Gästehaus Santa Marta gefasst zu haben. Weder der Papst noch sein Staatssekretariat hat bis zum Fall Müller derartiges auch nur im Ansatz publik gemacht. Ein verantwortlicher Personalentscheider gibt modifizierte Regeländerungen bekannt, bevor sie zur Anwendung kommen und nicht mit der ersten Personalentscheidung. Auch ein Kardinal Müller hat das Recht von seinem Papst zu erfahren warum er nicht mehr gebraucht wird. Die Aussage mit der „sofortigen fünfjährigen Amtszeit“ ist eine schwache und fadenscheinige Begründung. Ist dieser Papst nicht Manns genug, Müller die Wahrheit ins Gesicht zu sagen? Bezeichnend waren an diesem Freitag auch die Reaktionen des deutschen Episkopats. Es gab nämlich keine einzige Stellungnahme! Nicht mal der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx hatte auch nur ein Wort zu sagen. Soviel zur Kollegialität des Deutschen Episkopats.

Die nahe Zukunft wird zeigen wie Ernst es dem Papst mit dieser neuen Regelung wirklich ist. Der nächste Amtsverlust droht dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Kultur, Gianfranco Kardinal Ravasi (74) Anfang September diesen Jahres. Außer der Päpstliche Rat für die Kultur fällt vorher der Kurienreform zum Opfer.

Ernennung von Renato Raffaele Kardinal Martino (84) zum Kardinalprotodiakon

Der Kardinalprotodiakon ist der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinal im Ordo der Kardinaldiakone. Entscheidend ist hierbei, die Reihenfolge der Ernennung am Tag der Kreierung. Er ist somit „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen) seiner Kardinalsklasse. Seine Aufgabe ist es, nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionslogge der Peterskirche aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Am 21. Oktober 2013 endete die Amtszeit des damaligen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Die Geschichte dieses Kardinalsamtes reicht über 400 Jahre zurück und Päpste besetzten es immer zeitnah mit einem Nachfolger, nicht so Franziskus. Er lässt acht Monate verstreichen, bevor er einen Nachfolger ernennt und wirft die bis dato geltende Regelung kommentarlos über den Haufen. Er ernennt am 12. Juni 2014 Kardinal Martino, zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 80 Jahre alt, zum Nachfolger von Kardinal Tauran. Martino konnte bereits bei seiner Ernennung die Aufgabe des Kardinalprotodikons überhaupt nicht wahrnehmen. Kardinäle über 80 Jahre haben kein Wahlrecht in einem Konklave und sind somit von der Papstwahl ausgeschlossen. Für den Fall eines Konklaves bestimmte Franziskus Kardinal Levada diese Aufgabe wahrzunehmen. Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist aber unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni 2014 in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet einen Tag später in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme. Kardinal Levada wurde am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben und wurde selbst am 15. Juni 2016 80 Jahre alt. Dank dem Papst hat die Kirche bis zum heutigen Tag keinen Kardinalprotodiakon der die Aufgaben in einem künftigen Konklave wahrnehmen könnte.

Geschichte und Traditionen bedeuten Franziskus scheinbar nur wenig. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Beide Fälle, Kardinal Martino und Müller, bestätigen das eindrucksvoll. Der Primat des Papstes kann dafür aber keine Rechtfertigung sein.

Kardinal Müller hat sicherlich mehr als einmal dem Papst den Spiegel vorgehalten. Aber ist das nicht auch eine Aufgabe des Präfekten der Glaubenskongregation? Das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ ist seit seinem Erscheinen im März 2016 in aller Munde und auch in der Kritik. Selbst hohe Würdenträger der Kirche interpretieren es unterschiedlich. Müller hat mehrfach von „nicht überzeugenden“ Interpretationen gesprochen. So mancher Katholik hält die Zulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete für einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Sakrament der Ehe. „Amoris laetitia“ sowie die Personalpolitik des Papstes so manchen Katholiken in Gewissenskonflikte gebracht und viele haben sich bereits von der Kirche abgewandt. Diese Entwicklungen hat an vorderster Front nicht der Priester in der Gemeinde, sondern Papst Franziskus zu verantworten. (vh)

„Dubia“ zu Amoris Laetitia: Kardinäle bitten Papst Franziskus um eine Audienz

VATIKANSTADT – Die Kardinäle, die Papst Franziskus gebeten hatten, einige offene Fragen zu beantworten, die sie als „Dubia“ (Zweifel) bezüglich des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia formulierten, haben nun ihre Bitte öffentlich gemacht, der Heilige Vater möge ihnen eine Audienz gewähren und mit ihnen persönlich dieses Thema besprechen. Der Grund: Auch auf das Bittschreiben um eine Audienz haben sie bislang keine Antwort erhalten.

Das gab am Montag, den 19. Juni, der Vatikanist Edward Pentin in der Zeitung „National Catholic Register“ bekannt, in der er den vollständigen Text des Briefes veröffentlichte, den die Kardinäle an den Papst geschickt hatten.

Der Brief ist datiert auf den 25. April und unterzeichnet vom italienischen Kardinal Carlo Cafarra, der erklärte, er habe ihn in seinem Namen und im Namen der deutschen Kardinäle Walter Brandmüller und Joachim Meisner sowie des amerikanischen Kardinals Raymond Burke an den Heiligen Vater geschickt.

Bei den „Dubia“ oder Zweifeln der Kardinäle handelt es sich um fünf Fragen, bei denen es unter anderem um die Möglichkeit geht, ob etwa wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen können.

„Respektvoll und demütig“: Bitte um Audienz

Kardinal Cafarra erklärte, dass die Kardinäle in dem verfassten Brief an den Papst ihre „absolute Hingabe und vorbehaltlose Liebe für den Stuhl Petri und seine ehrwürdige Person erneuern, in der wir den Nachfolger Petri und den Stellvertreter Christi erkennen.“

„Wir teilen nicht in geringster Weise die Haltung jener, die den Stuhl Petri als vakant ansehen, noch jener, die anderen die unteilbare Verantwortung des Auftrags Petri attribuieren wollen. Uns bewegt allein das Bewusstsein der große Verantwortung des Kardinalsamtes: Ratgeber des Nachfolgers Petri in seinem erhabenen Dienst zu sein“, heißt es weiter.

Der Kardinal erläutert: „Wir haben die Entscheidung getroffen, respektvoll und demütig um eine Audienz zu bitten“, nachdem wir auf die am 19. September 2016 bei der Kongregation für die Glaubenslehre eingereichten Zweifel „von Seiner Heiligkeit keine Antwort erhalten hatten.“

Seit der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia am 19. März 2016 „gab es Interpretationen offensichtlich mehrdeutiger Passagen des nachsynodalen Schreibens, die nicht nur vom ständigen Lehramt der Kirche abweichen, sondern in Gegensatz zu ihm stehen“, schrieb Kardinal Cafarra.

„Was in Deutschland erlaubt, in Polen verboten“

Der emeritierte Erzbischof von Bologna präzisiert, dass – obwohl Kardinal Gerhard Müller, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre wiederholt gesagt hatte, die Lehre der Kirche habe sich nicht geändert – „zahlreiche Erklärungen von Bischöfen, Kardinälen und sogar Bischofskonferenzen abgegeben worden sind, die anerkennen, was die Kirche nie anerkannt hat.“

„Nicht nur den Empfang der heiligen Kommunion für jene, die objektiv und öffentlich in einer Situation schwerer Sünde leben und darin weiterleben wollen, sondern auch eine Sichtweise des moralischen Gewissens, die der Tradition der Kirche widerspricht“, fügt er hinzu.

Auf diese Weise, mahnt er, passiert es, dass „das, was in Polen Sünde ist, in Deutschland in Ordnung ist; dass das, was im Erzbistum Philadelphia verboten wird, auf Malta erlaubt ist. Und so weiter. Es kommt einem die bittere Bemerkung Blaise Pascals in den Sinn: ‚Was diesseits der Pyrenäen Wahrheit ist, ist jenseits Irrtum‘, auf der linken Seite des Flusses Gerechtigkeit, auf der rechten Unrecht.“

Der kirchliche Würdenträger betont, dass viele Laien, die „die Kirche zutiefst lieben und dem Heiligen Stuhl gegenüber sehr loyal sind, sich an ihre Hirten und an Eurer Heiligkeit gewandt haben, um in der Heiligen Lehre bestärkt zu werden, die die drei Sakramente der Ehe, der Buße und der Eucharistie betrifft.“

Der Brief schließt: „Angesichts dieser ernsten Situation, in der viele christliche Gemeinden geteilt sind, spüren wir die Last unserer Verantwortung und unser Gewissen verpflichtet uns, respektvoll und demütig eine Audienz bei Ihnen zu erbitten.“ (CNA Deutsch)

Kurienreform-Beratungen mit dem Papst: „Kein Drama“

Schon hundert Mal haben Papst Franziskus und sein Kardinalsrat eine Arbeitssitzung abgehalten: Das sagte die stellvertretende Vatikansprecherin Paloma García Ovejero an diesem Mittwoch. Auch in diesen Tagen ist der K-9-Rat zusammengetreten; er heißt so, weil ihm neun Kardinäle – aus allen Erdteilen – angehören. Aufhorchen ließ der Rat diesmal, weil er zu Beginn seiner Beratungen mit Franziskus am Montag diesem in einer Erklärung seine Loyalität versicherte.

„Wir hatten einfach das Gefühl, dass so eine Erklärung eine gute Sache sein würde“, erklärte Kardinal Reinhard Marx vor der Presse. „Wir wollten da keine große Sache veranstalten, kein großes Drama. Es schien uns eben an der Zeit, zu versichern: Wir unterstützen den Papst und gehen mit ihm zusammen vor.“ Auch auf Nachfrage von CNN wollte der Münchner Erzbischof, der zum K-9-Rat gehört, nicht direkt sagen, warum Franziskus‘ Beratern gerade jetzt so eine Erklärung richtig schien. „Sie wissen doch besser als ich, was vorgeht, Sie haben doch die Diskussionen gesehen.“ Mutmaßlich bezog sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz auf die andauernde Debatte über das Papstdokument „Amoris Laetitia“ über Ehe und Familie, mit dem vier Kardinäle in einem später veröffentlichten Brief unter dem Titel „Dubia“ hart ins Gericht gingen.

Zum genauen Inhalt der K-9-Beratungen von Montag bis Mittwoch gab sich die zweite Vatikansprecherin zugeknöpft: Um die Missions- und die Ostkirchenkongregation sei es gegangen, um den Dialograt, der die Beziehungen der Kirche zum Islam im Blick hat, um die Wirtschafts- und Medienreform sowie um den „Prozess für die Auswahl von Kandidaten für das Bischofsamt“.

Auch über die höchsten kirchlichen Gerichte hätten die Kardinäle unter Anwesenheit des Papstes gesprochen: über die Apostolische Pönitentiarie, das Tribunal der Apostolischen Signatur und das der Römischen Rota. Eine Zusammenlegung dieser drei unabhängigen Gerichte stehe nicht auf der Tagesordnung, überhaupt sei das nur eine „piccolissima riforma“, eine ganz kleine Reform. Oder wie Kardinal Marx gesagt hätte: „keine große Sache, kein Drama“. (rv)