Arbeiten für die Kirche: Europäischer Gerichtshof fällt Grundsatz-Urteil

 

MÜNCHEN – Muss ich katholisch sein, um für die katholische Kirche zu arbeiten? Was für die einen selbstverständlich ist, gilt in Deutschland schon seit einiger Zeit ohnehin nicht mehr unbedingt. Manche sehen selbst das als Diskriminierung.

Ein Grundsatzurteil hat nun am heutigen Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefällt: Die Kirche darf von ihren Mitarbeitern nun nicht mehr voraussetzen, dass diese auch ihrer Religion angehören.

Auslöser war die Klage einer Berliner Sozialpädagogin. Sie ist nach eigenen Angaben keine der evangelischen Glaubensgemeinschaft angehörige Christin, wollte aber trotzdem für diese Kirche arbeiten, genauer, für eine Einrichtung der Diakonie: Sie bewarb sich für eine Stelle, für welche die „Religionszugehörigkeit“ als Bedingung angeführt war. Nachdem sie daher kein Bewerbungsgespräch erhielt, zog die Dame vor Gericht.

Prüfung „im Einzelfall“

Mit seinem heutigen Urteil hat das EuGH entschieden, dass die Kirche grundsätzlich nicht mehr fordern dürfe, dass seine Mitarbeiter auch Christen sind – die Rede ist von „Konfessionszugehörigkeit“ – sondern dies von Stelle zu Stelle, von Job zu Job zu prüfen sei.

Medienberichten zufolge hat die Klägerin das Urteil begrüßt, weil nun die Kirchen vor Gericht nachweisen müssten, „wann eine Verkündigungsnähe“ vorliege.

Was ein schwerer Schlag für die Kirche sein dürfte in den Augen vieler Beobachter, wird von offizieller Stelle seitens der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) begrüßt.

Denn das EuGH betont auch, dass die Religionszugehörigkeit für eine berufliche Tätigkeit bei der Kirche „notwendig“, „objektiv“ geboten und verhältnismäßig sein muss. Und auch wenn Gerichte „im Einzelfall“ prüfen dürfen, so das Urteil weiter: Sie dürfen nicht über das „zugrundeliegende Ethos als solches“ befinden, welches die Basis einer beruflichen Anforderung ist.

Der DBK-Sekretär Pater Hans Langendörfer SJ sagte in einer Pressemitteilung, die Bischofskonferenz begrüße insbesondere „die Klarstellung des Gerichtshofs, dass den staatlichen Gerichten im Regelfall nicht zusteht, über das religiöse Ethos der Religionsgemeinschaft zu befinden. Die Kirche legt ihr Selbstverständnis fest, diese Festlegung kann nicht dem Staat oder einem staatlichen Gericht überlassen werden.“

Die katholische Kirche in Deutschland habe in der Vergangenheit in ihren eigenen Regelungen deutlich gemacht, so der DBK-Sekretär weiter, „ob und insbesondere für welche Tätigkeiten sie die Religionszugehörigkeit ihrer Angestellten zur Bedingung der Beschäftigung macht“.

Somit habe die Kirche auch bislang gewährleistet, nicht „unverhältnismäßige Anforderungen“ an die Mitarbeit im kirchlichen Dienst zu stellen. Den staatlichen Gerichten obliege es nun, im Einzelfall die Einhaltung dieser Maßstäbe zu überprüfen.

Ob es eine „unverhältnismäßige Anforderung“ ist, dass in der Kirche Menschen arbeiten, die auch das glauben und vertreten, was der ganze Grund für die Existenz der Kirche ist: Darüber sind sich nicht alle Beobachter einig. (CNA Deutsch)

D: Episkopat zerstritten über „Kommunion für evangelische Christen“

Wie Vatican News (VN) heute meldet, ist es offenbar zu einem schweren Streit in der Deutschen Bischofskonferenz gekommen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Es geht um die Frage der Kommunion für evangelische Christen. Vatican News bezieht sich auf den Kölner Stadtanzeiger von heute. Vatican News berichtet:

„Nach seiner Darstellung haben sich sieben Bischöfe unter Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki an den Vatikan gewandt. Sie halten eine am 20. Februar von der Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene pastorale Handreichung für konfessionsverschieden Ehen für unrechtmäßig. Aus ihrer Sicht verstößt der Text, so berichtet der Stadt-Anzeiger, gegen die katholische Glaubenslehre und die Einheit der Kirche.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, war nach Darstellung des Blattes über den Brief an den Vatikan nicht informiert. Die sieben Bischöfe verweisen nach Angaben der Zeitung, der der Brief vorliegt, auf eine Reihe offener dogmatischer und kirchenrechtlicher Fragen. Sie bitten den Vatikan um Hilfe und um Klärung.

 „Beispielloser Vorgang ” 

Konkret ging das Schreiben sowohl an den Präfekten der Glaubenskongregation, Luis Ladaria, als auch an den „Ökumene-Minister“ des Vatikans, Kardinal Kurt Koch, so der Stadt-Anzeiger.“

Unter der Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki haben sich folgende sechs Episkopaten dem dreiseitigen Schreiben an den Vatikan angeschlossen:

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg),
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg),
  • Gregor Maria Hanke (Eichstätt),
  • Wolfgang Ipolt (Görlitz),
  • Rudolf Voderholzer (Regensburg) und
  • Stefan Oster (Passau)

Als „Aktuelle Meldung“ wurde ebenfalls heute, eine Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf der Internetseite der DBK veröffentlicht. Sie trägt die Überschrift: „Antwortbrief von Kardinal Reinhard Marx zum Thema „Beschluss der Vollversammlung über die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“

Der Originaltext des Antwortschreibens von Kardinal Marx auf der DBK-Seite lautet:

„Hochwürdigste Herren, liebe Mitbrüder,
am 28. März 2018 erreichte mich das Schreiben des Erzbischofs von Köln vom 23. März 2018, mit dem er mir – persönlich/vertraulich – einen Brief an den Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen vom 22. März 2018 zur Kenntnis gibt.

Trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses bestehen bei Euch so große Zweifel, ob der in der pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie ‚vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist‘, dass Ihr den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen ‚um Hilfe‘ bittet. Dabei geht Ihr von dem Entwurfstext aus, der ja nach dem Beschluss der Vollversammlung noch eine Modiphase durchläuft.

Zu den im Brief vorgebrachten Hintergründen möchte ich nur anmerken:
1. Anders als im Brief beschrieben wird nicht ‚in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe‘ die gravis spiritualis necessitas angenommen, sondern es wird dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann.
2. Es wurde mehrfach und deutlich dargelegt, dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz (und nach c. 844 § 4 CIC sogar einem Diözesanbischof) möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben, und auch auf bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche verwiesen.

Die Vollversammlung hat ihre Entscheidung vor dem Hintergrund theologischer und ökumenischer Bezugstexte und kirchenrechtlicher Regelungsmöglichkeiten getroffen und sieht deshalb die Rückbindung mit der Universalkirche als klar gegeben an, zumal nach der Ermutigung von Papst Franziskus zu weiteren Schritten in der Ökumene, auch in der Seelsorge. Die Handreichung setzt diesen Wunsch behutsam um mit der Absicht, für die Seelsorger und die Eheleute eine größere Klarheit zu schaffen.

Da dieser Brief den Beschluss der Vollversammlung betrifft und er nicht nur mir, sondern auch Erzbischof Ladaria, Bischof Arrieta und dem Apostolischen Nuntius zur Kenntnis gegeben wurde, halte ich es für geraten, alle Mitglieder der Bischofskonferenz darüber in Kenntnis zu setzen.

Oremus pro invicem.
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Kardinal Marx“

 

Zuerst fällt auf, dass die Mitteilung von Vatican News, bezogen auf den Kölner Stadtanzeiger, nur von zwei Dikasterien als Empfänger des Schreibens spricht. Nach der Erklärung von Kardinal Marx ging besagtes Schreiben aber scheinbar noch an andere Empfänger. An den Sekretär des „Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten“, Bischof Arrieta, deshalb an den Sekretär, weil der Posten des Präsidenten des Dikasteriums derzeit vakant ist. Ferner wurde der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović informiert.

Kardinal Marx hat in den letzten Jahren mehrfach gezeigt, dass er für Veränderungen in der katholischen Kirche in Deutschland eintritt und diese auch vorantreiben will. Viele seiner Argumentationen basieren auf Aussagen von Papst Franziskus. So ist er ein absoluter Befürworter des Kapitels VIII. des Papstdokumentes „Amoris Laetitia“, dass unter bestimmten Voraussetzungen geschiedene wiederverheiratete Ehepaare zur Kommunion zulässt. Das besagte Dokument steht seit seiner Bekanntgabe 2016 in schärfster Kritik der Weltkirche.

Bisher hat sich das deutsche Episkopat zu diesem Papstdokument in der Öffentlichkeit kaum geäußert. Einzig der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat klar Stellung gegen die Kommunion für geschiedene wiederverheiratete Ehepaare bezogen. Pastorale Begleitung ja, Kommunionempfang nein.

Das Schreiben der sieben Bischöfe an verschiedene Dikasterien im Vatikan zeigt, dass Marx seine Revolution in der deutschen Kirche doch nicht so einfach bewerkstelligen kann. Offenbar schlägt ihm heftige Kritik aus den eigenen Reihen entgegen. (vh -mm)

Kardinal Müller: Paradigmenwechsel in der Interpretation des Glaubensgutes ist unmöglich!

New York. Der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation Ludwig Kardinal Müller (70) weißt einen Paradigmenwechsel in der Interpretation der kirchlichen Lehre zurück.

„Dieser bedeutet eine Abkehr von den Quellen der Lehre der katholischen Kirche“,

Quelle: First Things (Screenshot 24. Feb.)

betonte Müller in einem Artikel des amerikanischen Magazins „First Things“. Befürworter von „Amoris Laetitia“ versuchen ihre Behauptungen zu untermauern, indem sie sich gewöhnlich auf die Schriften von John Henry Kardinal Newman und insbesondere an seinen berühmten Essay über die Entwicklung der christlichen Lehre (1845) beziehen. Müller bezieht hier eine klare Position und weißt auf den Zusammenhang von schwerwiegender Sünde und Ehebruch hin. Er sagt:

„Wenn man die apostolische Ermahnung „Amoris Laetitia“ von Papst Franziskus kommentiert, so stellen manche Interpreten entgegen der ständigen Lehre der katholischen Kirche Positionen auf, die bestreiten, dass Ehebruch immer eine schwerwiegende objektive Sünde oder die gesamte sakramentale Ökonomie der Kirche ausschließlich von den subjektiven Dispositionen der Menschen abhängig macht“.

Kardinal Müller geht auf die Schriften von Henry Kardinal Newman ein und rückt fragwürdige Argumentationen der Befürworter von „Amoris Laetitia“ ins richtige Licht. Ferner weißt er daraufhin:

„Ein gefährlicher Stillstand kann beispielsweise in der Kirche eintreten, wenn begabte Theologen und wissenschaftliche Einrichtungen nicht genügend gefördert werden oder wenn Bischöfe berufen werden, die für ihre hervorragende Lehr- und Predigtpflicht schlecht ausgerüstet sind (vgl. Lumen Gentium, 25). . Bischöfe gehören nicht zur Peripherie, sondern zum Zentrum der Orthodoxie. Die Kriterien, die Newman entfaltet, sind dann nützlich, um zu zeigen, wie wir die apostolische Ermahnung von Papst Franziskus „Amoris Laetitia“ lesen sollten.

Die ersten beiden Kriterien sind „Erhaltung des Typus“ und „Kontinuität der Prinzipien“. Sie sollen gerade die Stabilität der grundlegenden Struktur des Glaubens gewährleisten. Diese Prinzipien und Typen verhindern, dass wir von einem „Paradigmenwechsel“ bezüglich der Form des Seins der Kirche und ihrer Präsenz in der Welt sprechen. Nun ist das Kapitel VIII von „Amoris Laetitia“ Gegenstand widersprüchlicher Interpretationen. Wenn in diesem Zusammenhang von einem Paradigmenwechsel gesprochen wird, scheint dies ein Rückfall in eine modernistische und subjektivistische Art der Interpretation des katholischen Glaubens zu sein. …

Wer von einer kopernikanischen Wende in der Moraltheologie redet, die eine direkte Verletzung der Gottesgebote zu einer lobenswerten Gewissensentscheidung macht, spricht ganz offenkundig gegen den katholischen Glauben. Situationsethik bleibt eine falsche ethische Theorie, auch wenn einige behaupten sollten, sie in „Amoris Laetitia“ zu finden“.

Müller ist der Auffassung, dass ein Paradigmenwechsel, bei dem die Kirche Kriterien der modernen Gesellschaft annimmt, um von ihr assimiliert zu werden, keine Entwicklung sondern Korruption darstellt.

Kardinal Müllers Botschaft

Kardinal Müller nennt zwar keine Namen, aber die Empfänger seiner Botschaft, besonders in Deutschland, dürften recht klar sein. Wenn er im Folgenden von dem „pastoralen Wandel“ spricht, erinnert das stark an Kapitel VIII. in „Amoris Laetitia“ und die umstrittene Auslegung durch Kardinal Kasper und ganz besonders den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Marx:

„Wenn der „pastorale Wandel“ zu einem Begriff wird, in dem manche ihre Agenda zum Ausdruck bringen, die Lehre der Kirche so weit zu verwerfen, als ob die Lehre ein Hindernis für die Seelsorge wäre, dann ist es eine Gewissenspflicht, sich in Opposition zu äußern“.

Kardinal Müller ruft hier unmissverständlich die Verantwortlichen in Deutschland, das Episkopat und die Gläubigen zum Widerstand gegen diesen „pastoralen Wandel“ in der katholischen Kirche auf. Dieser Paradigmenwechsel ist also keine Entwicklung eines neuen „pastoralen Weges“ sondern schlicht und einfach Korruption der Glaubensgrundsätze der katholischen Kirche. (vh)

Handreichung über Empfang der Kommunion für evangelische Ehepartner angekündigt

Kardinal Marx: „Orientierungshilfe“ für Seelsorger, die unter bestimmten Umständen in Einzelfällen evangelischen Ehepartnern den Empfang der Heiligen Kommunion ermöglicht.

INGOLSTADT – Evangelische Christen, die mit Katholiken verheiratet sind, können unter sehr bestimmten Umständen, wenn sie den katholischen Eucharistie-Glauben bejahen, in gewissen Einzelfällen gemeinsam mit ihrem Ehepartner zur Kommunion gehen: Kardinal Reinhard Marx hat zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mitgeteilt, die deutschen Bischöfe hätten nach einer intensiven Debatte beschlossen, eine orientierende Handreichung für Ehepaare als Hilfestellung zu veröffentlichen, anhand derer ein Weg hin zu einer „verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners“ angesichts des hohen Anteils konfessionsverschiedener Ehen erörtert werden soll.

Die Handreichung sei zuallererst an Seelsorger gerichtet: „Ihnen geben wir eine Orientierung für die seelsorgliche Begleitung von konfessionsverschiedenen Ehepaaren, die für sich klären wollen, ob eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist“, so Kardinal Marx im offiziellen Pressebericht zur Vollversammlung, die vom 19. bis 22. Februar in Ingolstadt abgehaltenen wurde, und an der 62 Mitglieder unter der Leitung des DBK-Vorsitzenden teilnahmen.

„Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen. (…) Hier kann ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ entstehen, das es nach dem Kirchenrecht (auf der Grundlage von c. 844 § 4 CIC) möglich macht, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn hinzutritt, wenn er den katholischen Eucharistieglauben bejaht“.

Deshalb sei die zentrale Aussage des Dokumentes, „dass alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt seien, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine „schwere geistliche Notlage“ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen, um die Kommunion zu empfangen“.

Kardinal Marx betont im Pressebericht: „Wichtig ist: Wir sprechen über Einzelfallentscheidungen, die eine sorgfältige geistliche Unterscheidung implizieren“.

Ziel sei, größere Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Hier sehe sich die DBK angesichts der hohen Zahl konfessionsverschiedener Ehen in Deutschland in einer besonderen Verantwortung.

Hintergrund: Empfang der Kommunion

Aus katholischer Sicht ist die heilige Eucharistie ein Sakrament. Dessen Empfang hängt „eng mit der Kirchengliedschaft zusammen“, wie das Bistum Augsburg auf seiner Website zur Frage der Interkommunion erklärt. Es gelte die Grundregel:

„Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern“ (can. 844 § 1 CIC).

Allerdings beschreibt das Kirchenrecht auch eine Ausnahme, auf die nun auch die kommende Orientierungshilfe verweisen wird:

„Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC).

Richtig „disponiert“ sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, „wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: ‚Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.‘ (Nr. 46).“

Die Entscheidung für die nun angekündigte Orientierungshilfe, war nicht kurzfristig: Bereits am 31. Dezember 2016 Jahr meldete die Webseite „evangelisch.de„, dass sich der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode die Kommunion für katholisch-evangelische Ehen wünsche. Es wäre ihm ein persönliches Anliegen, „wenn wir auf unserer Seite für die konfessionsverschiedenen Ehen eine Lösung finden könnten“, zitierte „evangelisch.de“ den Bischof in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Tatsächlich gingen bereits viele Protestanten mit ihren katholischen Ehepartnern gemeinsam zur Kommunion. „Wir müssen dem eine Grundlage geben, was wir in der Praxis oft schon haben.“

Bei ihrer Vollversammlung im Frühjahr 2017 diskutierten die Bischöfe eine Vorlage zum Thema, so Angaben des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick damals gegenüber dem „Tag des Herrn„.

Stichwort: DBK-Vollversammlung

Zur Vollversammlung treffen sich die katholischen Orts- und Weihbischöfe in Deutschland sowie der Apostolische Exarch der Ukrainer regelmäßig im Frühjahr und im Herbst. Dabei werden organisatorische und inhaltliche Fragen besprochen und Beschlüsse gefasst. Die Zahl der Mitglieder beträgt nach DBK-Angaben derzeit 65. Der Sekretär der DBK ist seit 1996 Pater Hans Langendörfer SJ. (CNA Deutsch)

Kardinal Marx: Dementi seines Interviews zur „Segnung homosexueller Paare“

Die Reaktionen der Presse zum Radiointerview von Kardinal Marx mit dem BR am 03. Februar waren heftig. Nun dementiert Marx seine Aussagen zur „Segnung homosexueller Paare“ im Interview.

Domradio.de hat hierzu nun Folgendes berichtet:

„Von Segnung homosexueller Paare öffentlich habe ich überhaupt nicht gesprochen“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Montag im Vorfeld der Bischofsvollversammlung in Ingolstadt. Es gehe vielmehr „um die Begleitung von Homosexuellen, die Christen sein wollen, die für ihr Leben auch Zuspruch suchen“. Die Bischofs-Kommission „Pastorale Aufgaben“ sei beauftragt, dieses Thema vorzubereiten”.

Marx betonte, hier gehe es um den pastoralen Weg für diese Menschen und von öffentlicher Segnung der homosexuellen Paare habe er gar nicht gesprochen.

Im BR-Interview am 03. Februar hört sich das allerdings schon etwas anders an. Sein Dementi vor der Bischofsvollversammlung in Ingolstadt sollte wohl Kritiker aus den Reihen des deutschen Episkopats beruhigen.

Auch die Tatsache, es gebe keine Regelungen zu diesem Thema und die Bischofs-Kommission “Pastorale Aufgaben” werde dieses Thema vorbereiten, nährt eher den Eindruck, Marx will aufgrund der Medienkritik den Mantel der Verschwiegenheit über das Thema “Segnung homosexueller Paare” legen.

Der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising sollte doch bitte mal einen Blick in die Heilige Schrift werfen. Das könnte durchaus hilfreich sein, besonders im Bezug auf den Aspekt “Regelungen”, von denen Kardinal Marx behauptet, es gäbe ja keine.

Marx ist hier voll auf der Linie von Papst Franziskus. Er hatte schon vor geraumer Zeit gesagt, dass er Homosexualität nicht verurteilen kann. Außerdem beruft sich Marx auf den Leitspruch “pastoraler Weg” aus dem Chaosdokument “Amoris laetitia”. In den letzten Monaten taucht dieser Leitspruch immer häufiger auf und wird für alles mögliche und unmögliche in der katholischen Kirche missbraucht.

Man muss froh sein, wenn wenigstens ein hoher Würdenträger Kardinal Marx sofort in die Schranken gewiesen hat. Der ehemalige Kurienkardinal Paul Josef Cordes kritisierte Marx mit den Worten:

„Der Münchner Erzbischof habe nicht einmal erwähnt, dass praktizierte Homosexualität immer“ dem Willen Gottes „widerspricht und sein Vorstoß missachtet die eindeutige Offenbarung Gottes“.

Wie lange lassen die deutschen Bischöfe, Kardinal Marx noch seine fragwürdigen, der Kirche schadenden Veränderungsversuche durchgehen? (vh)

 

Österreich: Groteske Reaktion des Landessuperintendenten Hennefeld auf Launs Äußerungen

Mit scharfer Kritik hat der Landessuperintendent der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich, Thomas Hennefeld, auf die Äußerungen von Bischof Laun zur „Segnung homosexueller Verbindungen“ reagiert. Hennefelds groteske Reaktion basiert auf inhaltlichen Verdrehungen der Aussagen von Bischof Launs Äußerungen. Sie gehen soweit, dass Hennefeld für eine „rechtliche Verfolgung“ Launs plädiert.

Mit den jüngsten Aussagen zur Homosexualität stelle Laun die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirche, die solche Segnungen vornehmen, „auf eine Stufe mit jenen Menschen, die die nationalsozialistischen Konzentrationslager gutgeheißen haben“ meint Hennefeld. Vor allem aber sei dieser Vergleich:

„Ein Schlag ins Gesicht homosexueller Menschen, die sich für eine Segnung ihrer Partnerschaft entschieden haben“.

„Bei diesen Aussagen und diesem Vergleich eines kirchlichen Würdenträgers handelt es sich aber nicht um eine Meinung sondern um Verhetzung. Ich schließe mich daher der Forderung der Homosexuellen-Initiative HOSI an, die strafrechtliche Relevanz seiner Aussagen zu prüfen“.

„Mit einer rechtlichen Verfolgung könnte außerdem ein Signal gesetzt werden, dass Verhetzung und Menschenverachtung auch staatlicherseits nicht geduldet werden“.

Liest man das Interview bei kath.net, so kann man Hennefelds Reaktion als falsch und überzogen einstufen. Bischof Laun hatte mit seinen Vergleichen lediglich aus Sicht der katholischen Kirche eine derartige Segnung klar verneint. Hennefeld will mit seinen überzogenen Aussagen lediglich die übliche Vorgehensweise der evangelischen Kirche zu diesem Thema verteidigen. Doch zu diesem Thema liegen die Ansichten der beiden Kirchen meilenweit auseinander, nicht nur in Österreich sondern auch in Deutschland. Hennefelds Forderung nach einer rechtlichen Verfolgung zeigt, dass er erstens den Unterschied zwischen den Glaubensgrundsätzen der katholischen und evangelischen Kirche nicht verstanden hat und zweitens freie Meinungsäußerung mit Füßen tritt.

Bischof Laun hatte seine Darstellung/Argumentation einzig an die Adresse katholischer Verantwortlicher gerichtet, hier speziell an Kardinal Marx und Bischof Bode und nicht die Praxis der evangelischen Kirche in Österreich angesprochen.

Bezeichnend ist allerdings, dass die Angesprochenen in Deutschland bisher keine Reaktion zeigen. Wie üblich liegen vonseiten der Deutschen Bischofskonferenz bisher keine Verlautbarungen vor. Kardinal Marx und Bischof Bode schweigen. (vh)

Deutsche Bischöfe beenden Vollversammlung

„Gerade in dieser Woche, in der so viele andere Themen präsent sind, in Berlin und in der öffentlichen Debatte in Deutschland, ist es gut, daran zu erinnern, das normale Leben geht weiter…“ Mit diesen Worten leitete Kardinal Reinhard Marx an diesem Donnerstag die Abschlusspressekonferenz zur Herbstvollversammlung der Deutschen Bischöfe in Fulda ein. Und in der Tat, die Themen, die die Bischöfe seit Montag zu besprechen hatten, waren breit gefächert. Es ging um das Reformationsjubiläum und die Fortschritte in der Ökumene, die deutsch-polnischen Beziehungen, den jüdisch-christlichen Dialog und die Gefahren des Internationalen Terrorismus, aber auch die eingehende Beschäftigung mit der Enzyklika Laudato si und der für Oktober 2018 geplanten Weltbischofssynode „Jugend, Glaube und Berufungsunterscheidung“.

„Was immer wieder diskutiert wird“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz angesichts der Wahlen zum Deutschen Bundestag vom vergangenen Sonntag, „ist, wie geht es jetzt weiter. Das ist nicht Sache der Kirche, die Politiker müssen sich zusammenraufen, und eine Regierung bilden. Wir sind Verteidiger der Demokratie, rauft euch zusammen, und versucht, für das Gemeinwohl zu arbeiten.“ In diesem Zusammenhang lud der Kardinal erneut zur „verbalen Abrüstung“ ein und erinnerte an die Würde der Institution des Bundestages. „Ich sage noch einmal deutlich und klar, alle Parteien, die im Deutschen Bundestag sitzen, mit denen wird man prüfen und klären, wie ein solches Gespräch stattfinden kann. Es gibt keine generelle Gesprächsverweigerung bei irgendeiner Partei von Seiten der deutschen Bischöfe.“ Es sei Aufgabe der Kirche, die politischen Prozesse kommentierend zu begleiten, so Marx.

Einen ganzen halben Tag habe die Bischofskonferenz sich eingehend mit der Enzyklika Laudato si befasst. Denn, so betonte der ausgewiesene Experte für die Soziallehre Marx, „es geht nicht nur um eine Umweltenzyklika, es geht um eine Sozialenzyklika, es geht um eine neue Fortschrittsidee, da sind wir als Kirche gefordert. Das ist wirklich ein neuer Impuls in der katholischen Soziallehre. Ich habe gesagt, wir müssen zumindest das, was wir beim Studientag diskutiert haben, jetzt einbeziehen in unsere Schlussfolgerung, dass in vielen Diözesen vieles passiert, aber wir noch nicht diesen Vernetzungsgrad erreicht haben, da ist es noch Umwelttext geblieben.“ Dabei solle auch die Zusammenarbeit mit dem Zentralkomitee der Deutschen Katholiken intensiviert werden.

Stärker wollen sich die Bischöfe in Zukunft um die Verkündigung der christlichen Botschaft bemühen. Man müsse darüber nachdenken, wie angesichts veränderter Kommunikationsformen und Lebensweisen das Evangelium verkündet werden könne. Dabei gehe es bei Weitem nicht nur um das Wachstum der Kirche, unterstrich der Kardinal. „Es muss Freiheit herrschen, und zur Religionsfreiheit gehört, dass jemand die Religion wechseln kann, und dass wir uns auch intensiv darum bemühen. Man drängt nicht eine Botschaft auf, sondern man lädt zu einem Fest ein. Das ist Mission! Nicht, wenn du das nicht glaubst kommst du in die Hölle. Sondern, dass man anders und neu entdecken kann, was heißt das, den Schritt auf Jesus Christus zuzumachen.“

Zufrieden zeigte sich Marx über den Ausgang des Reformationsjubiläums. Ein Schlüsselpunkt des Reformationsjubiläums sei sicher der Gottesdienst von Hildesheim gewesen, unterstrich Marx; dieser habe bei allen Anwesenden großen Eindruck hinterlassen. Natürlich gibt es auch immer wieder Diskussionen, wie weit sind wir denn, was erwarten wir oder was erwarten wir nicht? Meine Position ist da ziemlich deutlich, und das haben die meisten Bischöfe bestätigt, die sich da zu Wort gemeldet haben, dass der Grundwasserspiegel der Freundschaft gestiegen ist – so hat es einer einmal formuliert. Also die intensivere Beziehung zueinander ist gewachsen, und da wird man weiter darauf aufbauen können.“ Gerade die größere Nähe ermögliche es auch, sich über die Differenzen, die in der Beziehung durchaus noch bestünden, auszutauschen, und nicht nur „in den eigenen Gruppierungen“ über die anderen zu reden.

Über den internationalen Terrorismus habe man sich eingehend unterhalten, so Marx. Bei der Präventionsarbeit gegen Radikalisierung von Flüchtlingen, die nach Deutschland gelangten, sei sicherlich auch die Kirche stärker gefordert, fasste der Kardinal die Diskussionen zusammen. „Was können wir tun als Kirche? Mithelfen an der Integration, da wo Menschen zusammenkommen, wo man etwas tut bei Bildungsmaßnahmen, wo diese manchmal ortlosen, jungen Männer in der Regel ja von der Seite und der Seite neue Anhängerschaften suchen, da ist etwas zu tun.“ In diesem Zusammenhang seien auch neue Wege bei der Stadtplanung und Wohnungsbauentwicklung wünschenswert.

Lobend erwähnte der Kardinal die intensive Arbeit der Kontaktgruppe der deutschen und polnischen Bischofskonferenz. Er fände es „großartig“, so Marx, dass die fünf Bischöfe der Kontaktgruppe einen „deutlichen Brief über die Versöhnung zwischen Deutschland und Polen“ geschrieben hätten. „Das war sehr wichtig und auch mutig, das jetzt zu tun. Ich habe den Brief sofort gelesen und fand das wirklich einen wunderbaren Beitrag und möchte das hier auch noch einmal deutlich machen: da sieht man, dass die Beziehungen stabil sind und auch jetzt in dieser Situation, wo wieder andere Töne versuchen, sich nach vorne zu drängen – damit man dem entgegen treten kann.“

Im Plenum wurde auch die Vorbereitung der Weltbischofssynode 2018 zum Thema Jugend besprochen. Im von Rom angestoßenen Konsultationsprozess hätten die Bischöfe Antworten aus allen Bistümern zusammengetragen und den Entwurf des Antwortschreibens nach Rom in der Vollversammlung erörtert, erläuterte der Kardinal. In den kommenden Wochen sei mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse, die durch Hinweise aus den Diskussionen angereichert würden, zu rechnen. Doch auch die Jugendlichen selbst seien dazu aufgerufen, ihre Stimme einzubringen, erinnerte der Kardinal. Der Fragebogen aus dem Vatikan sei in Zusammenarbeit mit Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sowie der Initiative „Nightfever“ ins Deutsche übersetzt worden – bis zum 30. November 2017 ist eine Teilnahme noch möglich. (rv)

Marx: „Deutschland dreht sich nicht um eine einzige Partei“

Nicht nur auf die AfD starren, sondern „verbal abrüsten“: Dazu lädt Kardinal Reinhard Marx ein, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Die Debatten in Deutschland dürften sich nicht ausschließlich um eine Partei drehen, sagte er zum Beginn der Herbstvollversammlung der Bischöfe am Montagnachmittag in Fulda.

„Deutschland dreht sich nicht nur um eine Partei! Sechs Parteien sind im Bundestag vertreten; es geht nicht nur um den Blick auf eine Partei, sondern um den Blick auf Lösungen für Probleme. Nicht von vornherein die Fixierung auf ein einziges Thema und eine einzige Partei – das wäre kontraproduktiv!“

Zwar mache ihm der „Rechtsruck“, der bei der Bundestagswahl zutage getreten sei, durchaus Sorge, sagte der Kardinal. Doch das sei „ein Trend, der generell durch Europa geht, nichts typisch Deutsches“.

„Jeder Abgeordnete ist dem ganzen deutschen Volk verpflichtet. Ich appelliere, verbal abzurüsten und jetzt zur Sachdiskussion zu kommen. Das Parlament hat auch seine Würde. Ich bitte alle Abgeordneten darum, zwar zu streiten, aber mit Respekt vor dem anderen, in der Form eines Dialogs, im Streit um das bessere Argument und in der Suche nach dem Gemeinwohl.“

Aus seiner Sicht gebe es in allen Parteien „Menschen, die sich auf den christlichen Glauben berufen“, fuhr Marx fort. Er hoffe auch im neuen Bundestag auf eine anständige Form der Auseinandersetzung. „Es geht darum, dass der Stil auch deutlich macht: Wir ringen um einen guten Weg. Da ist es sehr wichtig, dass man keine Sprache des Hasses in eine politische Kultur hineinbringt.“

Der Erzbischof von München und Freising nannte ein paar Themenfelder, die auch künftig in der Politik wichtig sein werden und denen das besondere Augenmerk der deutschen Bischöfe gehöre. „Wie gehen wir mit den Fremden um, wie gehen wir mit den Armen um? Wie gehen wir mit Menschen um, die wegen einer Notsituation zu uns gekommen sind? Das sind Fragen, die für Christen in allen politischen Gruppierungen bedeutsam sein sollten.“ Er könne verstehen, dass sich bei den Menschen in Deutschland angesichts von Migranten Ängste entwickelten. „Dass wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen, ist klar; diesen Sorgen können wir nur durch eine gute Integration der Menschen begegnen.“ (rv)

(UPDATE) 12 Tote nach LKW-Fahrt in Berliner Weihnachtsmarkt

BERLIN – (UPDATE Dienstag 20. Dezember 7:07 Uhr: Korrigierte Opferzahlen, Fahrer-Herkunft und Motivfrage) Bei einem nach Polizei-Analyse offenbar gezielten Terror-Anschlag ist am gestrigen Montagabend gegen 20 Uhr ein LKW in einen Weihnachtsmarkt unweit der Gedächtniskirche in Berlin gefahren. 12 Menschen starben, 48 Personen wurden verletzt, zum Teil schwer.

Der Fahrer des LKW floh zu Fuß, wurde jedoch festgenommen. Der RBB meldet, der Mann komme aus Pakistan und sei als Flüchtling eingereist. Die DPA meldet unter Berufung auf Angaben von Sicherheitskräften, dass der LKW-Fahrer ein afghanischer oder pakistanischer Asylbewerber gewesen sei. Ob der Mann tatsächlich im Februar als Flüchtling eingereist war, sei unklar, da der Verdächtige unterschiedliche Namen verwendete.

Wie berichtet wird, steuerte der Mann den Lastwagen auf den Gehweg und dann direkt in den Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche hinein, durch Buden und Aufbauten. Dabei legte er eine Strecke von bis zu 80 Metern zurück, so Augenzeugenberichte.

Erzbischof Heiner Koch dankte den Einsatzkräften vor Ort per Twitter für ihren Dienst. Für den heutigen Dienstag ist eine gemeinsame Gebetstunde für Opfer und Angehörige in der Kathedrale angekündigt. Um 15 Uhr wird ein Gottesdienst gefeiert.

Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, äußerte sich in einer Mitteilung am heutigen Dienstag morgen:

„Die Nachrichten aus Berlin haben mich tief erschüttert. Die Gewalt auf dem Weihnachtsmarkt ist das Gegenteil dessen, was die Besucher wollten. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen der Toten und Verletzten. Für alle werde ich beten. In dieser schweren Stunde für die Stadt Berlin und unser Land gilt es, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen und zusammenhalten.“ (CNA Deutsch)

Arbeitshilfe Gemeinsam Kirche sein: Einladung zum Experimentieren

dbkEin Papier, das zum Experimentieren einlädt, um für die Kirche der Zukunft zu lernen: Nach vielen bundesweiten und diözesanen Pastoralpapieren und nach einem mehrjährigen Dialog- und Gesprächsprozess macht die Deutsche Bischofskonferenz nun einen weiteren Schritt. Nach dem Dokument „Gemeinsam Kirche sein“ vom vergangenen Jahr gibt es jetzt eine Arbeitshilfe dazu, es wird konkret. Impulse und Ideen sollen es sein, aber auch Einsprüche, wie der Untertitel verrät.

Die Krisenphänomene der Kirche werden schon auch benannt, sagt Hubertus Schönemann, Leiter der Arbeitsstelle für Missionarische Pastoral und Mitarbeiter am Projekt „Gemeinsam Kirche sein.“ „Aber man muss aufpassen, dass man nicht die Mangelsituation als Ausgangspunkt für Reorganisation oder Rechristianisierung nimmt. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass hier Veränderungsprozesse stattfinden und dass das, was Kirche und Evangelium ausmacht, neu gelernt werden muss.“ Das Papier trage viele Anregungen zusammen, die zeigten, dass Kirche eine lernende Kirche werden müsse, so der Theologe.

Und so spricht die Arbeitshilfe über Taufe und Konversion, über Leitung und Ehrenamt, über Sendung der Kirche und Ökumene. Alles aus der Praxis heraus, alles mit dem Ziel, die veränderten sozio-kulturellen Bedingungen für Kirche in den Blick zu bekommen. Das seien Weisen zu lernen, wie man heute Kirche sein könne, betont Schünemann.

In dieser Deutlichkeit noch nicht gehört

Neu sei etwa die Betonung des Priestertums aller Getauften – an sich nicht ganz originell, aber in der Form, wie das Papier darüber spreche und was das dann pastoral auch bedeute, habe die Kirche das in dieser Deutlichkeit noch nicht gehört. „An vielen Stellen ist Kritik gekommen, dass die Bischöfe jetzt die Taufberufung entdecken, weil es immer weniger Priester gibt. Aber vielleicht ist das der äußere Anlass, der dazu führt, dass wir lernen, wie wir auf neue Weise Kirche sein können und wie Sakramentalität der Kirche nicht nur enggeführt werden kann auf Priesteramt und Eucharistie, sondern letztlich die Sakramentalität des Gottesvolkes neu entdeckt wird.“

Dahinter stecke die Frage der Charismen, also der Gaben Gottes an seine Kirche; dahinter stecke dann auch die Frage, wie Priester und Hauptberufliche in der Zukunft aufgerufen seien, diese Charismen zum Leben und Tragen zu bringen. „Damit verbindet sich noch ein weiterer Aspekt, der, wie ich finde, sehr deutlich in dem Papier zum Ausdruck kommt, und das ist die Frage der Leitung“, fügt Schünemann an. „Die Bischöfe sprechen von vielfältigen Formen von Leitung.“ In der pastoralen Praxis bedeute das eine vermehrte Einbeziehung von Frauen in die Leitung, etwa in Pastoralämtern. Auch Leitung im Team solle weiter entwickelt werden.

Vielfältige Formen von Leitung

Das Dokument vom vergangenen Jahr samt seinen Arbeitshilfen baut auf den Vorgängerdokumenten auf, auf dem Dialogprozess und diözesanen wie auch deutschlandweiten Vorüberlegungen. „Man kann sicher sagen, dass dieses Papier einiges zusammenfasst von dem, was im Gesprächsprozess gelaufen ist. Zum einen ist das also eine Zusammenfassung dessen, was ist, auch von Bistumsprozessen. Aber natürlich sind auch die Bistümer in Deutschland sehr unterschiedlich unterwegs, und von daher sehe ich auch, dass das Papier dazu einlädt, zu experimentieren. Es ist kein Schlusspunkt, sondern lädt dazu ein, in vielen Feldern der Pastoral neue Erfahrungen zu machen. Es ermutigt zum Lernen und zum Schauen, wie die Kirche in Deutschland sich weiterentwickeln kann, um ihre Sendung in – und das ist wichtig – veränderten sozio-kulturellen Gegebenheiten ausführen zu können.“

Konkret wird es etwa mit Bezug auf eine Erfahrung, die viele Gemeinden und Bistümer gerade machen: die Realität der Großpfarrei. Dabei gehe es nicht darum, einfach in größeren Räumen das Alte weiter zu machen, betont Schünemann. „Wenn man es richtig versteht, dann geht es darum, dass sich auf diesem Territorium ganz unterschiedliche Formen von christlichen Gemeinschaften bilden können.“ Das könnten kurzfristige oder länger bestehende Formen sein, es kommen Gemeinschaften neu in den Blick, genauso wie neue Kirchorte.

Kirche morgen

Das werde die Sozialgestalt von Kirche verändern. „Kleine Gemeinschaften, die bei den Menschen sind, wo vielleicht die Übersichtlichkeit nicht mehr so da ist, wie das früher war, aber letztlich differenziert und angelehnt an die Milieus und die Situation: Das ist die Zukunftsoption.“ Einige Bistümer hätten bereits jahrelang Erfahrung, würden aber erst jetzt merken, worum es wirklich gehe. Es seien also langfristige Prozesse, auf die man vorbereitet sein müsse, so Hubertus Schönemann. Bei Leitenden und Gläubigen gebe es gleichermaßen Beharrungsvermögen und auch viel Wunsch nach dem, wie es vor dreißig Jahren gewesen sei. „Aber ich bin überzeugt davon, dass wir dahin nicht wieder zurückkommen. Das Papier ermutigt dazu, Erfahrungen zu machen, diese anzuschauen und gemeinsam daran zu lernen.“

Das Dokument, die Arbeitshilfe und Weiteres finden Sie auch auf einer eigenen Webseite. (rv)