In einer Erklärung des im schweizerischen Interlaken tagenden Rats vom vergangenen Freitag heißt es, dass der Gerichtshof (der dem Europarat zugeordnet ist) keine Vollmacht habe über Dinge zu entscheiden, die die Bewahrung der kulturellen Traditionen betreffen und somit Sache der einzelnen Staaten sind. Dieser Punkt war von der italienischen, lettischen und maltesischen Regierung eingebracht worden. – Die italienische Regierung hatte Einspruch gegen das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs eingelegt, das einer Klage auf Abhängung von Kreuzen in Schulen stattgegeben hatte. Nun wird die Frage von einem „Paneel“ von fünf Richtern bewertet. Sollte diese zu dem Schluss kommen, dass die europäische Menschenrechtskonvention berührt ist, wird die „Große Kammer“ eingeschaltet, die endgültig entscheiden muss. (rv)
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Schweiz: Abstimmung zum Kopftuchverbot und Turnunterricht
Das Kopftuch-Tragen im Schulhaus und die Dispensierung vom Schwimmunterricht sollen im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt werden. Das hat der Zürcher Kantonsrat beschlossen. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) forderte eine gesetzliche Grundlage, um „die Schweizer Wertordnung in der Schule durchsetzen zu können“. Verbieten wollte die Partei unter anderem das Kopftuch-Tragen in der Schule und die Befreiung vom Turnunterricht während des Ramadans. Solche Spezialbehandlungen führten zur Ausgrenzung aus dem Klassenverband und erschwerten die Integration dieser Kinder. Selbst in laizistischen islamischen Ländern wie etwa der Türkei gelte in der Schule ein Kopftuchverbot, argumentierte eine SVP-Sprecherin. Die bisherigen Empfehlungen des Zürcher Volksschulamtes seien völlig ausreichend, argumentierten die anderen Parteien. Der Parlamentsabstimmung fiel mit 104 Nein- zu 65 Ja-Stimmen. (rv)