Amoris Laetitia: So interpretiert der Präsident der Gesetzestexte das Schreiben

VATIKANSTADT – Keine Antworten, aber weitere Fragen: Für den heutigen Dienstag war angekündigt, dass Kardinal Francesco Coccopalmerio mit einem Buch über das umstrittene achte Kapitel von Amoris Laetitia (AL) Antworten auf die offenen Fragen von AL liefern werde. Doch der Kardinal erschien nicht zum Termin – und seine Sprecher erklärten, das Buch liefere keine Antworten auf die Dubia.

Offizieller geht es kaum: Es war eine vorab angekündigte Presse-Konferenz bei Radio Vatikan, bei der das Werk vorgestellt werden sollte; geschrieben hat es der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte; und verlegt wird es beim Verlag des Vatikans, der Libreria Editrice Vaticana. Das Buch trägt zudem den Titel: „Das Achte Kapitel der Post-Synodalen Apostolischen Exhortation Amoris Laetitia“.

Im Vorfeld hieß es daher bereits seitens vieler Beobachter: Damit würden die Fragen zu AL nun endlich beantwortet. Zumal die Sprecher des Autors, darunter der Vatikanist Orazio La Rocca, das Buch als Antworten auf die fünf „Ja/Nein“-Fragen der vier Kardinäle bezeichnet hatten.

Doch dann kam alles anders.

Wegen einer „Terminkollision“ sei der Autor verhindert: So erklärten die Veranstalter die Abwesenheit von Kardinal Coccopalmerio bei der Vorstellung seines Buches am heutigen Dienstag. Und die Moderatoren des Events erklärten, es liefere keine Antworten auf die Dubia.

„Nur Pastorale Überlegungen“

Tatsächlich liefere das kurze Büchlein mit dem langen Titel nur pastorale Überlegungen zum Thema, so die anwesenden Sprecher der Pressekonferenz. Auf keinen Fall schreibe der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte hier als Kirchenrechtler, wurde betont.

Das Fazit der Überlegungen ähnelt den Interpretationen der Maltesischen und Deutschen Bischofskonferenzen: Dank AL sollen geschiedene Wiederverheiratete zur Kommunion gehen können. Die Entscheidung liege beim einzelnen; dieser kann das für sich entscheiden, deutet der Autor die Exhortation.

Gleichzeitig betont der Kurienkardinal, dass trotzdem die Lehre der Kirche weiter bestehe und auch kein Eindruck aufkommen sollte, die Änderungen von AL bedeuteten nun, „dass diese Verbindung regulär sei und daher die Ehe nicht nötig oder nicht unauflöslich“ sei.

Damit widerspricht der Präfekt der Gesetztestexte freilich dem Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Dieser hat erst jüngst erklärt, dass eine Kommunion für geschiedene und Wiederverheiratete gegen die Lehre der Kirche verstoße; und dass niemand, auch der Papst, dies ändern könne.

Offene Fragen

Vor diesem Hintergrund stellen die nun vorgelegten Reflektionen von Kardinal Coccopalmerio einen neuen Diskussionbeitrag dar, der nun anderen Beiträgen (nicht weniger renommierter Würdenträger und Experten) widerspricht und somit die Debatte über die „Freude der Liebe“ und deren Auslegung weiter beschleunigt. Eine Klärung des „faktischen Schismas“ (der Vatikanist Guido Horst), dass diese Situation hervorgerufen hat, findet nicht statt; und die offene Fragen zu Amoris Laetitia harren weiter einer Beantwortung. (CNA Deutsch)

Eine Frage des Einzelfalls: Deutsche Bischöfe legen Leitpunkte zu Amoris Laetitia vor

Analyse und Wortlaut der Mitteilung – und: Wie Kardinal Müller in einem neuen Interview ebenfalls Stellung zu offenen Fragen bezieht.

BONN – Die deutschen Bischöfe erlauben unter bestimmten Umständen den Zugang zur Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete. Es gehe um den Einzelfall, betonen die Oberhirten, doch grundsätzlich gebe es die „Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen“.

Unter dem Titel „Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“ werden die am heutigen Mittwoch veröffentlichten „Leitpunkte“ zur Interpretation von Amoris Laetitia zusammengefasst.

Das Dokument trägt den Untertitel: „Eine Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris Laetitia“.

Die Bischöfe betonen in ihrem Schreiben unter anderem:

„Paare in Krise, Scheidung und zivilrechtlicher Wiederverheiratung zu begleiten, bedeutet auch eine große Herausforderung und Chance, die Kirche und ihr Eheverständnis zur Sprache zu bringen“.

Doch können nun geschiedene Wiederverheiratete in deutschen Diözesen zur Kommunion? Mit Blick auf diese lange und kontrovers diskutierte Schlüsselfrage, die auch viele Debatten um Amoris Laetitia beherrscht, heißt es auf der Webseite der DBK zum Schreiben:

„Für die Frage nach dem Empfang der Sakramente sehen die Bischöfe in Amoris Laetitia keine allgemeine Regel und keinen Automatismus. Erforderlich sind nach ihrer Überzeugung vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden. Mit Amoris Laetitia gehen die Bischöfe von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird.“

Im eigentlichen Dokument wird weiter verdeutlicht, wie dies zu verstehen ist:

„Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen.“ [Hervorhebung durch die Redaktion]

Statt dessen bedürfe es „differenzierte[r] Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden“, so das Dokument, bei dem es sich, wie die DBK mitteilt, um Schlussfolgerungen handele, die der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 23. Januar „abschliessend diskutiert und in einem Dokument zusammengefasst“ habe.

Vier unterschiedlich große Säulen

In dem Text, so die DBK-Mitteilung, würdigen die deutschen Bischöfe das im April 2016 veröffentlichte nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus für seinen „pastoralen und theologischen Nutzen“ und legen „als Konsequenzen (…) folgende Säulen einer Ehe- und Familienpastoral“ vor:

  1. Ehevorbereitung
  2. Ehebegleitung
  3. „Stärkung der Familie als Lernort des Glaubens“
  4. „den Umganz mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden – eingliedern“

Während die ersten drei „Säulen“ in einem Absatz oder einigen wenigen Paragraphen behandelt werden, sind dem vierten, kritischen Thema gleich mehrere Seiten gewidmet. Dabei geht es um den differenzierten Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten: Katholiken, die sich von ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau zivilrechtlich haben scheiden lassen und eine neue, staatliche Ehe eingegangen sind.

„Begleiten – Unterscheiden – Eingliedern“

Die Ehe sei zwar nach katholischem Verständnis unauflösbar, betonen die Bischöfe in ihren Leitlinien. Gleichzeitig müsse man die Einzelsituation von Menschen im Blick haben, und Urteile darüber vermeiden, „welche die Komplexität der verschiedenen Situationen nicht berücksichtigen“.

Mit Verweis auf die Abschnitte 296 und 297 von Amoris Laetitia schreiben die deutschen Bischöfe, dass anhand der Leitbegriffe „begleiten – unterscheiden – eingliedern“ diesen Betroffenen geholfen werden müsse.

Während die Begleitung bedeute, „auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt“ zu werden, dürfe Unterscheidung nicht dabei stehen bleiben, was die objektive Situation der Betroffenen ist. Mehr noch: Die – mittlerweilen bekannte – Fußnote 351 besage,

„dass man auch in einer Situation, die objektiv irregulär, subjektiv, aber nicht oder zumindest nicht völlig schuldhaft ist, ‚in der Gnade Gottes leben kann (…)“, wenn man die Hilfe der Kirche und in gewissen Fällen auch die Hilfe der Sakramente bekommt. Auch dies spricht für die Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen.“

„Am Ende eines solchen geistlichen Prozesses“, schreiben die Bischöfe weiter, „dem es immer um das Eingliedern geht, steht nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucharistie. Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren.“

Abschliessend schreiben die deutschen Bischöfe:

„Wir ermutigen alle, die den Weg von Ehe und Familie mit der Kirche gehen wollen, den wegweisenden Text Amoris Laetitia persönlich zu bedenken“.

So könne man den Reichtum des Evangeliums der Familie für das eigene Leben entdecken, betonen die Hirten.

Widersprüchliche Interpretationen

Das Schreiben der deutschen Bischöfe erscheint vor dem Hintergrund einer anhaltenden, vielschichtigen Kontroverse: Amoris Laetitia sorgt seit seiner Veröffentlichung vor rund zehn Monaten für teilweise heftige, öffentliche Diskussionen und ist Gegenstand mehrerer Debatten.

Die medial am meisten Aufmerksamkeit erregende Diskussion behandelt die sich zum Teil widersprechenden Interpretationen des achten Kapitels des nachsynodalen Schreibens: Dessen Interpretation schlägt sich – unter anderem – darin nieder, dass keine Einheit herrscht im Umgang etwa mit geschiedenen Wiederverheirateten, die zur Kommunion wollen. In manchen Diözesen ist dies unter – zum Teil unterschiedlichen – Kriterien nun möglich, in anderen weiterhin nicht.

In Malta entscheiden die Gläubigen selber, ob sie „im Frieden mit Gott“ sind, und daher zur Kommunion gehen können; in Deutschland sollen offenbar nun die Seelsorger gemeinsam mit den Betroffenen entscheiden, in einem Prozess der „Begleitung, Unterscheidung und Eingliederung“.

Neues Interview mit Kardinal Müller

Unklar ist, ob dieses Vorgehen vereinbar ist mit heute veröffentlichten Aussagen des Präfekts der Glaubenskongregation zum Thema – wie auch eine Beantwortung der fünf offenen Fragen, die ein im September verfasster Brief an Papst Franziskus enthält, der von vier Kardinälen geschrieben wurde, darunter zwei deutschen, Kardinal Walter Brandmüller und Kardinal Joachim Meisner.

Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hatte die Veröffentlichung des Bittbriefs bereits vor einiger Zeit kritisiert. Nun hat Kardinal Müller in einem ebenfalls am heutigen Mittwoch publizierten Interview mit dem Magazin „Il Timone“ erneut mehrere Fragen zum Thema beantwortet.

Zwar nennt der Präfekt der Glaubenskongregation nicht die Dubia beim Namen, aber er äußert sich zu den Fragen, welche (auch) diese stellen. So betont Kardinal Müller erneut, dass aus seiner Sicht Amoris Laetitia im Licht der gesamten Lehre der Kirche interpretiert werden müsse. Dass dies einzelne Bischöfe nicht tun würdem, gefalle ihm nicht, so der Präfekt der Glaubenskongregation, und kritisiert auch, ohne dabei konkrete Namen zu nennen, deren Vorgehen.

Des weiteren unterstreicht Kardinal Müller im Interview, welches vor der Publikation der deutschen Bischofsleitlinien erschien, dass Familiaris Consortio und die darin noch einmal bekräftigte Lehre der Kirche keineswegs überholt sei, sondern nach wie vor gültig. So könne man nicht etwa behaupten, es gebe Umstände, unter denen ein Ehebruch keine Sünde sei.

Dagegen schreiben in den ebenfalls heute veröffentlichten Leitpunkten die deutschen Bischöfe unter Verweis auf Abschnitt 301 in Amoris Laetitia:

„Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“.

„Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“.

CNA dokumentiert den vollen Wortlaut des Worts der Bischöfe, wie es die DBK zur Verfügung gestellt hat.

„Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“

Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris Laetitia

Wort der deutschen Bischöfe

Wir freuen uns sehr über das große Geschenk, das Papst Franziskus mit seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia der Kirche und allen Menschen guten Willens gemacht hat, die sich für ein gelingendes Leben in Ehe und Familie einsetzen. Er hat darin die Erträge des synodalen Weges zusammengefasst und weitergeführt, den die Kirche in den Jahren 2014 und 2015 mit ihm beschreiten konnte. Zugleich hat er die Gedanken und Überlegungen mit der Botschaft der Bibel, der Tradition der Kirche und mit seiner eigenen seelsorgerlichen Erfahrung zu einer überzeugenden Einheit verwoben. Gerade die alltagsnahe und lebensbejahende Sprache, in der Papst Franziskus von Ehe, Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft, Familie und vor allem von der Liebe spricht, macht Amoris Laetitia zu einer inspirierenden Quelle für das Leben von Ehe und Familie. Wir laden alle herzlich dazu ein, das Schreiben des Papstes zu lesen und zu studieren. Dabei kann es, wie Papst Franziskus selbst betont, „sowohl für die Familien als auch für die in der Familienpastoral Tätigen nutzbringender sein, wenn sie es Abschnitt für Abschnitt geduldig vertiefen oder wenn sie darin nach dem suchen, was sie in der jeweiligen konkreten Situation brauchen“ (AL Nr. 7). In besonderer Weise empfehlen wir die Lektüre des 4. Kapitels über „Die Liebe in der Ehe“. In der Betrachtung über 1 Kor 13 legt der Heilige Vater ein gutes Fundament, die verschiedenen pastoralen Herausforderungen im Licht der Heiligen Schrift zu lesen und zu konkreten Handlungen zu führen. Denn „das Sakrament der Ehe ist nicht eine gesellschaftliche Konvention, ein leerer Ritus oder das bloße äußere Zeichen einer Verpflichtung. Das Sakrament ist eine Gabe für die Heiligung und Erlösung der Eheleute, denn ihr gegenseitiges Sichgehören macht die Beziehung Christi zur Kirche sakramental gegenwärtig“ (AL Nr. 72). So ist die christliche Ehe ein sichtbares Zeichen für die Liebe Gottes und deren wirksame Kraft: ein Stück gelebte Kirche. Darum spricht die Kirche von Ehe und Familie als von einer Kirche im Kleinen, einer „Hauskirche“.

Als Erstes sagen wir Dank, nicht nur dem Heiligen Vater für seine Impulse, sondern auch all jenen, die sich in der Vorbereitung und Begleitung des synodalen Weges eingesetzt haben, bei den Befragungen im Vorfeld und in der fachlichen Aufbereitung. Danke auch für alles Gebet, das die Synodenteilnehmer und ihre Beratungen begleitet hat. Alle haben auf ihre je eigene Weise dazu beigetragen, dass dieser synodale Weg ein Weg der ganzen Kirche war.

Auf diesem Weg wurden uns auch die vielfältigen Lebenssituationen der Ehepaare und Familien von heute deutlich. Wir sehen mit großem Respekt, welche Anstrengungen in Gesellschaft, Beruf und Erziehung Menschen heute zu bewältigen haben. Alle, die tagtäglich partnerschaftliche Treue, elterliche Liebe, Fürsorge und Erziehung, Solidarität zwischen den Generationen und aufrechte Beziehungen in ihrem familiären Umfeld leben, leisten einen unendlich wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, vor allem aber füreinander. Der unermüdliche Einsatz der Eltern, die ihre Kinder ins Leben begleiten und zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten heranbilden, ist unersetzbar. Deshalb danken wir besonders den Eheleuten und den Familien für ihr Lebens- und Glaubenszeugnis. Soweit es uns möglich ist, wollen wir Menschen auf diesem Weg unterstützen.

Welche Konsequenzen ergeben sich nun aus Amoris Laetitia für die Ehe- und Familienseelsorge in Deutschland? Vieles davon wird in den konkreten pastoralen Situationen entwickelt werden müssen. Wir nennen daher nur einige wichtige Leitpunkte. Dies sind erste Schwerpunkte, denen wir uns in der folgenden Zeit besonders widmen wollen. Damit ist der Reichtum von Amoris Laetitia nicht annähernd ausgeschöpft. Wir wollen uns mit dem Evangelium von der Familie, wie es in Amoris Laetitia entfaltet wurde, auch weiterhin befassen und weitere Schwerpunkte entfalten. An dieser Stelle thematisieren wir zunächst:

die Ehevorbereitung;

die Ehebegleitung;

die Stärkung der Familie als Lernort des Glaubens;

den Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden – eingliedern.

Ehevorbereitung

Am Anfang der pastoralen Begleitung von Paaren, Eheleuten und Familien steht die Ehevorbereitung. „Die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit und die Herausforderungen, mit denen sich die Familien heute auseinandersetzen müssen, erfordern einen größeren Einsatz der ganzen christlichen Gemeinde im Hinblick auf die Vorbereitung der Brautleute auf die Ehe“ (AL Nr. 206). Wir möchten, dass Paare, die um eine kirchliche Trauung bitten, erfahren, dass wir uns über ihren Entschluss freuen, denn „die Freude der Liebe … ist auch die Freude der Kirche“ (AL Nr. 1). Wir laden sie herzlich ein, mit uns zusammen ihre konkrete Lebenssituation in den Blick zu nehmen und die spirituelle und auch sakramentale Dimension ihrer Partnerschaft zu erschließen. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen zur Entwicklung eines Ehekatechumenats, der den Weg zur Ehe als bewussten Glaubensweg begleitet. In den deutschen Diözesen verfügen wir bereits über zahlreiche Modelle, Initiativen und Projekte für eine Vorbereitung auf die Ehe, angefangen von der Förderung junger Menschen in ihrer Beziehungsfähigkeit, etwa in Jugendarbeit, Religionsunterricht und

Familienpastoral, über Paar- und Eheseminare bis hin zur unmittelbaren Vorbereitung des Trauungsgottesdienstes. Viele dieser Angebote finden aber zu punktuell statt und erreichen zu wenige Paare. Das hohe Gut, das das Ehesakrament aus dem Glauben heraus bedeutet, wird jungen Paaren oft zu wenig vermittelt.

Unsere Ehevorbereitungspastoral bedarf daher einer Intensivierung, eines verbindlicheren und zugleich überzeugenderen Charakters. Vor Ort wie auch im Austausch auf diözesaner und überdiözesaner Ebene gilt es, diese seelsorgerlichen Angebote weiterzuentwickeln und auszuweiten.

Ehebegleitung

Wir sehen uns auch in der Pflicht, die Bemühungen um die Ehebegleitung zu verstärken. Dabei soll vor allem das Gelingende mit allen Mühen und Früchten wertgeschätzt werden. Es soll in Gottesdiensten an besonderen Festen und zu Ehejubiläen gefeiert werden. Wichtig ist auch, auf das Sakrament der Ehe und seine Sinnhaftigkeit stärker in der Verkündigung, in der Predigt und in der Erwachsenenbildung einzugehen. Andererseits aber genügt es nicht, sich auf die Verkündigung von Prinzipien zurückzuziehen. „Uns kommt ein verantwortungsvollerer und großherzigerer Einsatz zu, der darin besteht, die Gründe und die Motivationen aufzuzeigen, sich für die Ehe und die Familie zu entscheiden“ (AL Nr. 35).

Ausdrücklich fördern wir alle Bemühungen von Ehe- und Familienkreisen in Pfarreien,

Verbänden und geistlichen Gemeinschaften. In all dem liegt uns die Entfaltung einer Ehe- und Familienspiritualität besonders am Herzen. Von hervorgehobener Bedeutung sind auch die in unserem Land sehr zahlreichen konfessionsverbindenden Ehen. Ihre Situation bedeutet eine besondere Herausforderung, aber ebenso auch eine Chance im ökumenischen Dialog. Wir wissen, dass in einer solchen Ehe der Schmerz der Trennung zwischen den Kirchen besonders stark wahrgenommen wird. Dies wird sicherlich besonders bei der Frage der Taufe und der Erziehung der gemeinsamen Kinder oder bei der Feier der Erstkommunion bzw. Konfirmation erfahren.

Vor allem die noch nicht mögliche volle Gemeinschaft im Herrenmahl lässt den Schmerz der Spaltung der Christenheit in solchen Ehen und Familien deutlich werden. Wir sind uns bewusst, dass es nicht leicht ist, die katholische Position in unserer Zeit zu vermitteln und zugleich in pastoraler Verantwortung mit dieser Frage umzugehen.

Neben der Wertschätzung des Gelingens ist in der Begleitung von Ehepaaren und Familien auch die Hilfe bei Problemen und Schwierigkeiten unverzichtbar. Familien stehen fast täglich in Situationen, die ihnen das Leben schwer machen. Das Spektrum reicht von ökonomischen Herausforderungen über Krankheiten, körperliche Beeinträchtigungen, Erziehungs- und Beziehungsprobleme, Wohnungsnot, Arbeitsplatzverlust, Sorge und Pflege für altgewordene Eltern bis hin zum Tod von Familienangehörigen. Entsprechend vielfältig muss das Hilfeangebot ausgestaltet sein. Die Dienste der Caritas, die Angebote der Ehe- und

Familienpastoral und der kirchlichen Beratungsstellen sowie auch die unmittelbare Ansprechbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarrseelsorge und in den kirchlichen Einrichtungen wie etwa den Kindertagesstätten leisten hier bereits jetzt sehr viel. Allen, die hier engagiert arbeiten, sagen wir an dieser Stelle unseren herzlichen Dank. Nur so kann Kirche menschenfreundlich und hilfsbereit im Alltag der Menschen erlebt werden. Uns allen gilt der Appell aus Amoris Laetitia: „In den schwierigen Situationen, welche die am meisten Bedürftigen erleben, muss die Kirche besonders achtsam sein, um zu verstehen, zu trösten, einzubeziehen“ (AL Nr. 49).

Familie als Lernort des Glaubens stärken

Mit Amoris Laetitia weisen wir auf die besondere Bedeutung der Familie als Lernort des Glaubens hin: „Die Erziehung der Kinder muss von einem Weg der Glaubensweitergabe geprägt sein“ (AL Nr. 287). Familien sind der Ort der ersten personalen Beziehungen und bilden einen intimen Erfahrungsraum. Kinder haben ein besonders feines Gespür für die großen Fragen des Lebens und Eltern können ihre Kinder für diese Fragen sensibilisieren. Hilfreich sind tägliche Rituale wie das gemeinsame Gebet oder das Segenskreuz, das sie ihnen auf die Stirn zeichnen. Auch die bewusste Gestaltung des Sonntags sowie kirchlicher Feste in der Familie eröffnet einen Zugang zur religiösen Erziehung und zur Weitergabe des Glaubens. Eltern wollen ihren Kindern Orientierung für den Lebensweg geben. Dazu gehört auch, über den eigenen Glauben zu sprechen: „Der Glaube ist ein Geschenk Gottes, das in der Taufe empfangen wird, und nicht das Ergebnis eines menschlichen Tuns, doch die Eltern sind Werkzeuge Gottes für seine Reifung und Entfaltung“ (AL Nr. 287). Dafür suchen Familien nach gemeinsamen und tragfähigen Ausdrucksformen. Die Gestaltung religiöser Elemente und Rituale im Familienleben braucht nicht das Außergewöhnliche, sondern die Nähe zum Alltag. Wir möchten Eltern und Großeltern darin unterstützen, immer wieder neu geeignete Formen zu suchen und zu finden. Kinder brauchen Erwachsene, die sie in ihren Fragen und ihrem Suchen begleiten. Kinder fordern Erwachsene mit ihren Fragen aber auch heraus. Das kann dazu beitragen, dass Erwachsene ihren Glauben und ihre religiöse Praxis überdenken und in ihrem Glauben wachsen. So kann das Miteinander von Kindern und Erwachsenen eine echte Schule des Glaubens sein. Diese Prozesse wollen wir verstärkt seelsorglich begleiten, zumal das Religiöse im Familienleben seine Selbstverständlichkeit weithin verloren hat.

Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden – eingliedern

Trotz allen guten Willens der Eheleute und trotz aller Vorbereitung auf die Ehe geschieht es, dass Beziehungen zerbrechen. Menschen sehen sich vor dem Scherbenhaufen ihres auf eine Partnerschaft gegründeten Lebensentwurfs. Sie leiden daran, dass sie scheitern und ihrem Ideal einer lebenslangen Liebe und Partnerschaft nicht gerecht werden können. Zu ihre Selbstzweifeln kommen oft genug wirtschaftliche Sorgen. Besonders betroffen sind die Kinder einer zerbrechenden Beziehung. In dieser Notlage ist es Aufgabe der Kirche, Menschen zu begleiten und zu stützen. Diesen Dienst nehmen in vielen Fällen die kirchlichen Beratungsstellen und die Alleinerziehendenseelsorge wahr. Doch in der alltäglichen Pastoral ist es notwendig, hier noch viel mehr ein offenes Ohr und ein weites Herz zu haben, damit es gelingt, „dazu anzuregen, sich der Gnade zu öffnen“ (AL Nr. 37).

So möchten wir auch auf die Frage des kirchlichen Umgangs mit den Personen eingehen, die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben und sich nach dem Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie sehnen. Die Unauflöslichkeit der Ehe gehört zum unverzichtbaren Glaubensgut der Kirche. Amoris Laetitia lässt daran ebenso wenig Zweifel wie an der Notwendigkeit eines differenzierenden Blickes auf die jeweiligen Lebenssituationen der Menschen. „Daher sind Urteile zu vermeiden, welche die Komplexität der verschiedenen Situationen nicht berücksichtigen. Es ist erforderlich, auf die Art und Weise zu achten, in der Menschen leben und aufgrund ihres Zustands leiden.“ (AL Nr. 296)

Amoris Laetitia stellt die drei Aspekte Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern als zentrale Leitbegriffe heraus, ausgehend von der Grundfeststellung: „Niemand darf auf ewig verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums!“ (AL Nr. 297) In Lebenssituationen, die oft genug als aufreibend und belastend erlebt werden, sollen die Betroffenen erfahren können, dass ihre Kirche sie nicht fallen lässt. Im Umgang mit den wiederverheiratet Geschiedenen muss deutlich werden, dass sie zur Kirche gehören, Gott ihnen seine Liebe nicht entzieht und sie gerufen sind, die Gottes- und Nächstenliebe zu praktizieren und echte Zeugen Jesu Christi zu sein. Der Heilige Vater unterstreicht den Aspekt der Begleitung deutlich, indem er sagt: „Sie sollen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen, indem sie diese wie eine Mutter empfinden, die sie immer aufnimmt, sich liebevoll um sie kümmert und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt.“ (AL Nr. 299)

Was der Papst in diesem Zusammenhang mit Unterscheiden meint, wird deutlich, wenn er in Amoris Laetitia festhält: „Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ,irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“ (AL Nr. 301). Amoris Laetitia bietet in dieser Frage keine allgemeine Regelung und kennt keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. Amoris Laetitia übersieht weder die schwere Schuld, die viele Menschen in solchen

Situationen des Zerbrechens und Scheiterns ehelicher Beziehungen auf sich laden, noch die Problematik, dass eine zivilrechtliche Wiederheirat dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments widerspricht, selbst wenn die betroffene Person schuldlos verlassen wurde. Amoris Laetitia bleibt aber dennoch nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss von den Sakramenten stehen. Die Anmerkung 336 (zu AL Nr. 300) macht deutlich, dass die Unterscheidung, die „erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt“, zu differenzierten Konsequenzen auch auf dem Gebiet der Sakramentenordnung führen müsste. Anmerkung 351 (zu AL Nr. 305) weist zudem darauf hin, dass man auch in einer Situation, die objektiv irregulär, subjektiv, aber nicht oder zumindest nicht völlig schuldhaft ist, „in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann“ (AL Nr. 305), wenn man die Hilfe der Kirche und in gewissen Fällen auch die Hilfe der Sakramente bekommt. Auch dies spricht für die Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen.

Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen. Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann. Wir ermutigen in diesem Zusammenhang alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird. Allen, die an den kirchlichen Gerichten arbeiten, danken wir an dieser Stelle für ihren diskreten und seelsorgerischen Einsatz.

Amoris Laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses Entscheidungsprozesses, in dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maß gefordert ist, eröffnet Amoris Laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen. In Amoris Laetitia unterstreicht Papst Franziskus die Bedeutung der Gewissensentscheidung, indem er sagt: „Wir tun uns schwer, dem Gewissen der Gläubigen Raum zu geben, die oftmals inmitten ihrer Begrenzungen, so gut es ihnen möglich ist, dem Evangelium entsprechen und ihr persönliches Unterscheidungsvermögen angesichts von Situationen entwickeln, in denen alle Schemata auseinanderbrechen. Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen“ (AL Nr. 37). Am Ende eines solchen geistlichen Prozesses, dem es immer um das Eingliedern geht, steht nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucharistie. Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren. Zu vermeiden sind sowohl die Haltung eines Laxismus ohne intensives Hinsehen im Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern als auch eine rigoristische Haltung, die beim schnellen Urteil über Menschen in sogenannten irregulären Situationen stehenbleibt. An die Stelle solcher extremer Haltungen soll die Unterscheidung (lat. „discretio“) im persönlichen Gespräch treten. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Weg der Gewissensbildung der Gläubigen zu vertiefen. Dazu ist es nötig, unsere Seelsorger zu befähigen und ihnen Kriterien an die Hand zu geben. Solche Kriterien einer Gewissensbildung gibt der Heilige Vater in Amoris Laetitia in ausführlicher und hervorragender Weise an (s. AL Nr. 298–300).

Sowohl für die Seelsorger als auch für die Gläubigen bedeutet diese Leitvorstellung von Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern einen hohen Anspruch und eine große Herausforderung. Gerade in der Situation des Scheiterns, aber auch darüber hinaus sollen die Menschen erfahren können, dass die Kirche sie begleitet und einlädt, mit ihr unterwegs zu sein. „Die Hirten, die ihren Gläubigen das volle Ideal des Evangeliums und der Lehre der Kirche nahelegen, müssen ihnen auch helfen, die Logik des Mitgefühls mit den Schwachen anzunehmen und Verfolgung oder allzu harte und ungeduldige Urteile zu vermeiden.“ (AL Nr. 308) Papst Franziskus hat in seinem Schreiben viele Situationen angesprochen: Seien es die Alleinerziehenden, die Migranten und Familien auf der Flucht, die interkonfessionellen, interreligiösen oder interkulturellen Paare, die Paare, bei denen ein Partner gläubig ist und der andere viel weniger oder gar nicht glaubt, die Familien, die in Armut leben, die sich um alte, kranke und besonderer Zuwendung bedürftige Familienmitglieder kümmern, und nicht zuletzt auch die Paare, die sich noch nicht zu einer Heirat entschließen können, und die Ehepaare nach Scheidung und nach zivilrechtlicher Wiederheirat. Mit manchen werden wir nur eine kleine Wegstrecke gemeinsam gehen oder nur einen fernen Kontakt halten können, andere werden wir intensiver begleiten können und manche werden dauerhaft mit uns unterwegs sein. Dabei dürfen wir das Evangelium von der Familie nicht verleugnen. „Wir würden der Welt Werte vorenthalten, die wir beisteuern können und müssen“ (AL Nr. 35). Paare in Krise, Scheidung und zivilrechtlicher Wiederverheiratung zu begleiten, bedeutet auch eine große Herausforderung und Chance, die Kirche und ihr Eheverständnis zur Sprache zu bringen.

Wir ermutigen alle, die den Weg von Ehe und Familie mit der Kirche gehen wollen, den wegweisenden Text Amoris Laetitia persönlich zu bedenken und so den Reichtum des Evangeliums der Familie für das eigene Leben zu entdecken. Alle Eheleute und alle Familien wollen wir auf diesem Weg unterstützen, fördern und begleiten. Der Heilige Vater selbst gibt uns dies mit auf den Weg: „Alle sind wir aufgerufen, das Streben nach etwas, das über uns selbst und unsere Grenzen hinausgeht, lebendig zu erhalten, und jede Familie muss in diesem ständigen Anreiz leben. Gehen wir voran als Familien, bleiben wir unterwegs! Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr. Verzweifeln wir nicht an unseren Begrenztheiten, doch verzichten wir ebenso wenig darauf, nach der Fülle der Liebe und der Communio zu streben, die uns verheißen ist.“ (AL Nr. 325)

Das Wort der deutschen Bischöfe „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris Laetitia“ wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 23. Januar 2017 in Würzburg verabschiedet. (CNA Deutsch)

Amoris Laetitia: Kardinal Caffara erklärt Anliegen der „Dubia“

VATIKANSTADT – In die Diskussionen um die offenen Fragen zu Amoris Laetitia hat sich einer der Autoren des Bittbriefs an den Papst geäußert. Kardinal Carlo Caffarra ist einer der vier Unterzeichner der“Dubia“.

Der emeritierte Erzbischof von Bologna war von 1981 bis 1995 Leiter des Päpstlichen Instituts Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie. Er sprach mit Matteo Matzuzzi von „Il Foglio“.

Beweggründe für den Brief an Franziskus

In seinem Interview erklärt Kardinal Caffarra die Beweggründe für den Brief an Papst Franziskus, in dem er mit drei weiteren Unterzeichnern den Papst bittet, fünf Zweifel, lateinisch Dubia, „aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Der Brief wurde Mitte September an den Papst sowie den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, geschickt, und zwei Monate später veröffentlicht.

Über den Brief und seine Dubia habe er „monatelang nachgedacht…und meines Teils waren sie auch Gegenstand langer Gebete vor dem Allerheiligesten Sakrament“, sagte Kardinal Caffarra gegenüber „Il Foglio“.

Die vier Kardinäle hätten sich verpflichtet gefühlt, die Dubia vorzulegen aufgrund ihrer Rolle als Berater des Papstes, und aufgrund „der Tatsache – die nur ein Blinder abstreiten könnte – dass in der Kirche eine große Verwirrung, Unklarheit, Unsicherheit herrscht aufgrund einiger Abschnitte in Amoris Laetitia.“

„In diesen Monaten haben, was die grundsätzlichen Fragen der sakramentalen Ökonomie (Heirat, Beichte und die Eucharistie) und den christlichen Lebensweg betrifft, einige Bischöfe ‚A‘ gesagt, während andere das Gegenteil von ‚A‘ gesagt haben in der Absicht, den gleichen Text zu interpretieren“, so Kardinal Caffara.

Der Ausweg aus diesem „Deutungskonflikt“ war, auf grundsätzliche theologische Interpretationskriterien zurückgreifen zu können, anhand derer seines Erachtens „einigermaßen nachgewiesen werden könnte, dass Amoris Laetitia nicht Familiaris Consortio widerspricht“.

Doch, so Kardinal Caffarra weiter, habe sich gezeigt, „dass dieser epistemologische Ansatz nicht ausreichen würde. Der Kontrast zwischen den beiden Interpretationen setzte sich fort“ – und daher sei die einzige Möglichkeit einer Klärung gewesen, den Autor von Amoris Laetitia zu bitten, dies zu klären.

„Lauter stumme Hunde“?

Aus Achtung vor dem Papst hätten die Kardinäle entschieden, den Brief als privates Schreiben zu verfassen, und sich nur entschieden, den Brief auch zu veröffentlichen, „als wir sicher waren, dass der Papst nicht antworten würde… Wir interpretierten sein Schweigen als Erlaubnis, die theologische Diskussion fortzusetzen. Zudem betrifft das Problem darüberhinaus sowohl das Magisterium der Bischöfe (die, was wir nicht vergessen sollten, dieses Lehramt nicht ausüben weil ihnen der Papst es an sie delegiert hat, sondern aufgrund des Sakramentes, dass sie empfangen haben), als auch das Leben der Gläubigen“.

In Anspielung auf die Stelle in Jesaja 56:10 – „Die Wächter des Volkes sind blind, / sie merken allesamt nichts. Es sind lauter stumme Hunde, / sie können nicht bellen. Träumend liegen sie da / und haben gern ihre Ruhe“, sagte Kardinal Caffarra weiter, dass die Skandalisierung der Gläubigen zudem zugenommen habe, „als hätten wir uns Verhalten wie die Hunde, die nicht bellen“.

Die Spaltung innerhalb der Kirche „ist der Anlass des Schreibens, nicht seine Folge“, so der italienische Purpurträger wörtlich.

Als Beispiel nannte der emeritierte Erzbischof das Schreiben eines Pfarrers, der nicht mehr wisse, was er in der geistlichen Begleitung und im Beichtstuhl tun solle wenn Gläubige zu ihm kämen und die Kommunion verlangten, trotz ihrer ehebrüchigen Situation, und zu ihrer Rechtfertigung den Papst zitierten.

„Das ist die Situation vieler Seelsorger, vor allem der Pfarrer“, so Kardinal Caffarra weiter. „Das ist eine Last, die sie nicht alleine schultern können“.

Trennung von Lehre und Praxis „eine Absurdität“

Ein schwerwiegendes Problem sei zudem, von einer zu großen Unterscheidung zwischen Lehre und pastoraler Praxis zu sprechen, sagte der Kardinal. Wer meine, pastorale Praxis sei nicht begründet in der Lehre tue so, als sei deren Ursprung beliebig. „Eine Kirche, die der Glaubenslehre wenig Aufmerksamkeit schenkt ist keine pastoralere Kirche, sondern eine ignorantere Kirche“.

Der Kardinal weiter: „Wenn ich höre, das sei nur eine pastorale Änderung, und keine doktrinäre, oder dass das Gebot, welches Ehebruch verbietet nur ein rein positives Gesetz sei, dass geändert werden könne (und ich glaube kein redlicher Mensch kann das meinen), dann heißt das, dass ja, ein Dreieick hat allgemein drei Seiten, aber es ist möglich, eines mit vier Seiten zu machen. Mit anderen Worten: Das ist eine Absurdität.“

„Weiterentwicklung der Lehre“ kann nicht widersprüchlich sein

Die Idee einer „Weiterentwicklung des Lehramtes“, mit der einige Interpreten von Amoris Laetitia die Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion für möglich halten, stößt bei Kardinal Caffarra ebenfalls auf Kritik.

„Wenn etwas klar ist, dann, dass es keine Weiterentwicklung gibt wo es Widersprüchlichkeit gibt. Wenn ich von ‚S‘ sage, dass es ‚P‘ ist und dann sage, dass ‚S‘ nicht ‚P‘ ist, dann entwickelt sich die zweite These nicht aus der ersten, sondern widerspricht ihr. Bereits Aristoteles hat zurecht gelehrt: Wenn man ein allgemein affirmatives Prinzip hat (etwa, dass jeder Ehebruch schlecht ist) und gleichzeitig eine bestimmte negative Aussage mit dem gleichen Subjekt und Prädikat (etwa, dass mancher Ehebruch nicht schlecht ist), dann stellt das keine Ausnahme dar zum ersten Prinzip, sondern dann widerspricht es diesem.“

Die Dubia sollten klären, ob Amoris Laetitia eine Weiterentwicklung der bisherigen Glaubenslehre darstelle, oder dieser widerspreche – da es auf Seiten beider Interpretationen Bischöfe gebe, die die jeweilige Sichtweise vertreten, so Caffarra.

„Hat Amoris Laetitia gelehrt, dass unter bestimmten Umständen und nach Durchlaufen eines bestimmten Prozesses [geschiedene und wiederverheiratete] Gläubige die Eucharistie empfangen können ohne beschlossen zu haben, enthaltsam zu leben? Es gibt Bischöfe, die ausgesagt haben, dass dies möglich ist“, so der Kardinal. Es sei eine einfache logische Ableitung, dass man dann auch lehren müsse, dass Ehebruch nicht an sich ein Übel ist.“

Das Wertvolle an Amoris Laetitia sei, betonte Kardinal Caffarra, dass es Seelsorger auffordert, nicht einfach Menschen „Nein“ zu sagen, sondern sich dieser Gläubigen anzunehmen und um sie zu kümmern, ihre Situation prüfen und unterscheiden zu helfen.

Wichtig an den Dubia sei, dass sie Bischöfe und Priester daran erinnern, dass es an sich schlechte Handlungen [intrinsece malum, Anm.d.R.] gebe, welche durch Vernunft erkennbar seien, wie als erster im Westen Aristoteles erkannt habe.

Missverständnis der Rolle des Gewissens

Abschließend erklärte Kardinal Caffarra, dass der Begriff des Gewissens und seine Rolle nicht missverstanden werden dürfe.

Das Gewissen und seine Prüfung sei ein Akt der Vernunft, der nicht verwechselt werden dürfe mit einer Art unanfechtbaren Instanz, die über Gut und Böse des eigenen Handelns, der eigenen Subjektivität entscheide.

Daher sei das fünfte Dubium auch das wichtigste, so Kardinal Caffarra, weil es sich der Frage des Gewissens widme, und ob dieses „niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen verbieten, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind“, wie es in der Frage an Kardinäle heißt.

Tatsächlich gebe es einen Abschnitt in Amoris Laetitia, der scheinbar „die Möglichkeit erlaubt, dass es eine wahre Gewissensentscheidung geben kann…im Widerspruch mit der Lehre der Kirche betreffend des Schatzes der göttlichen Offenbarung. Das ist der Eindruck. Deshalb haben wir dem Papst die Dubia gegeben“.

Abschließend erinnerte Kardinal Caffarra an den Seligen John Henry Newman. Dieser habe das Gewissen „in einleuchtendster Weise“ verstanden. Der englische Konvertit erkannte, dass eine privates Urteil nicht zum „höchsten Kriterium moralischer Wahrheit“ erhoben werden könne.

„Sage niemals einer Person: ‚Folge immer Deinem Gewissen‘, ohne sofort hinzu zu fügen: ‚liebe und suche die Wahrheit über das Gute‘. Sonst gibt man dieser Person die zerstörerischste Waffe seiner Menschlichkeit an die Hand“. (CNA Deutsch)

Kardinal Müller kritisiert Brief der vier Kardinäle

Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat das Vorgehen der vier Kardinäle kritisiert, die von Papst Franziskus öffentlich Klarheit über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen fordern. „Jeder hat das Recht, dem Papst einen Brief zu schreiben, vor allem die Kardinäle der römischen Kirche“, sagte der Präfekt der Glaubenskongregation in einem am Sonntagabend ausgestrahlten Fernsehinterview. „Mich hat aber erstaunt, dass dieser Brief veröffentlicht wurde, denn damit ist der Papst quasi gezwungen, mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ zu antworten. Das gefällt mir nicht“, so Kardinal Müller in dem Interview.

Zugleich erteilte Müller Überlegungen einer etwaigen „Korrektur“ des Papstes durch das Kardinalskollegium eine Absage. Kardinal Raymond Leo Burke, einer der Unterzeichner des Briefs, hatte eine „formale Korrektur“ des Papstes ins Spiel gebracht, falls dieser nicht auf den Brief antworte. Dazu Kardinal Müller im Gespräch mit dem italienischen Nachrichtensender TGCOM24.

„Eine ,brüderliche Korrektur‘ des Papstes ist hier unmöglich, weil es nicht um eine Gefahr für den Glauben geht, wie der Heilige Thomas das genannt hat; in einem solchen Fall könnte auch ein Bischof oder ein Papst einige Worte der brüderlichen Korrektion erfahren. Aber von so einem Sachverhalt sind wir hier weit entfernt. Und es ist ein Schaden für die Kirche, diese Dinge öffentlich zu diskutieren.“

Vier Kardinäle, unter ihnen die Deutschen Joachim Meisner und Walter Brandmüller, hatten im November einen Brief an Franziskus öffentlich gemacht. In dem als „dubia“ (Zweifel) bekannt gewordenen Schreiben fordern die vier vom Papst eine klare Aussage darüber, ob wiederverheiratete Geschiedene in Ausnahmefällen zur Kommunion zugelassen werden können. Das päpstliche Schreiben „Amoris laetitia“ zu Ehe und Familie von April 2016 hatte eine Debatte über den Umgang mit Katholiken ausgelöst, die nach einer Scheidung auf dem Standesamt erneut geheiratet haben. Nachdem Franziskus auf ihr Schreiben nicht geantwortet hatte, machten die Kardinäle den Vorgang öffentlich. Einige Stimmen nannten diesen Schritt illoyal, andere begrüßten ihn.

Der Präfekt der Glaubenskongregation sagte weiter, Franziskus habe die kirchliche Lehre über die Ehe durch sein vieldiskutiertes Schreiben nicht verändert.

„Amoris Laetitia ist sehr klar in der Lehre. Wir können die ganze Lehre Jesu und der Kirche zur Ehe der letzten 2000 Jahre interpretieren. Aber das Neue von Papst Franziskus war, die jeweiligen Situationen der Menschen einzeln zu unterscheiden, die in einer nicht regulären Verbindung leben, und ihnen zu helfen, einen Weg der Wiedereingliederung in die Kirche zu finden, graduell, je nach den Bedingungen der Sakramente. Aber ich sehe hier keine Gegenposition. Einerseits haben wir die Doktrin, die Offenbarung über die Ehe, auf der anderen Seite haben wir die Verpflichtung der Kirche, sich auch um diese Menschen in Schwierigkeiten zu sorgen.“

Müller stellte sich damit hinter die auch von Kardinal Walter Kasper geäußerte Ansicht, die Veröffentlichung des Briefes der vier Kardinäle sei fragwürdig und die Lehre von „Amoris Laetitia“ klar.

Franziskus hatte in einer Fußnote von „Amoris laetitia“ geschrieben, wiederverheiratete Geschiedene könnten in bestimmten Fällen „auch den Trost der Sakramente“ erhalten. Eine Erläuterung dazu gab er trotz wiederholter Nachfrage nicht. Allerdings rdigte er ausdrücklich eine großzügig ausgelegte Weisung argentinischer Bischöfe für ihre Priester, wie sie mit wiederverheirateten Geschiedenen verfahren sollen. Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat ein gemeinsames Wort zu „Amoris laetitia“ angekündigt. (rv)

Italien: Kardinal Martino unterstützt den Brief der vier Kardinäle

Radio Vatikan berichtet über Gespräch von Kardinal Martino mit der Internetseite „La Fede Quotidiana„:

„Der emeritierte Kurienkardinal Renato Raffaele Martino stellt sich hinter den Brief der vier Kardinäle an den Papst. Er sehe darin „nichts Schlechtes“, sagte er im Gespräch mit einer Internetseite namens „La Fede Quotidiana“. Es sei „legitim, in Fragen der Doktrin dem Papst eine Meinung zu unterbreiten“, und es sei „auch gerecht, zu antworten“.

Vier Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Brandmüller, hatten dem Papst schriftlich „Zweifel“ zu seinem Schreiben Amoris laetitia unterbreitet. Dazu gehörte auch die Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene nun in Einzelfällen zur Kommunion zugelassen werden dürfen oder nicht. Die unterzeichnenden Kardinäle hatten den Brief veröffentlicht, nachdem sie keine Antwort des Papstes erhalten hatten.

Zur Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene sagt Kardinal Martino Nein: „Die Lehre hat sich nicht geändert und ändert sich nicht. Das Ehesakrament ist unauflöslich. Dieses Fall-für-Fall, von dem Amoris laetitia spricht, kann zu zweifelhaften Interpretationen führen, auch wenn ich die pastorale Optik verstehe.“ (rv für La Fede Quotidiana)“

Vatikan: P. Spadaro: „Papst hat schon geantwortet“

La Civilta CattolicaDie Agentur askanews berichtet heute:

Der italienische Jesuit Antonio Spadaro hat sich in die Debatte um den Brief der vier Kardinäle an den Papst eingeschaltet. Der Papst liebe den Dialog, „wenn dieser loyal und ehrlich und zum Besten der Kirche“ geführt werde, sagte der Direktor der Jesuitenzeitschrift „Civiltà Cattolica“ in einem Interview. Vier Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Brandmüller, hatten unlängst dem Papst schriftlich mehrere Zweifel (lat. „dubia“) zu den Ergebnissen des synodalen Prozesses über eine erneuerte Ehe- und Familienpastoral vorgelegt.

„Die Fragen der vier Kardinäle sind schon während der Synode gestellt worden, wo es einen umfassenden, tiefgehenden und vor allem offenen Dialog gegeben hat“, so Spadaro, der Papst Franziskus nahesteht. „Alle Punkte des Schlussberichts der Synode sind von einer qualifizierten Mehrheit gebilligt worden, das zeigt das hohe Niveau der erzielten Übereinstimmung.“ Das Papstschreiben „Amoris Laetitia“, das die Ergebnisse der zwei Bischofssynoden aus den Jahren 2014 und 2015 bündelt, sei „die reife Frucht der Synode“, und auf der Synode seien „schon längst alle nötigen Antworten gegeben worden“.

„Diskreter Dialog ist immer nützlich“

Pater Spadaro betont, dass alle Kardinäle „das Recht hätten, den Papst zu fragen, was sie wollen“. „Ein gut begründeter und diskreter Dialog, der ohne Medienbegleitung und ohne Polemik auskommt, ist immer nützlich.“ Was den Brief der vier Kardinäle betreffe, hätten diese doch selbst geschrieben, dass „eine ruhige und respektvolle Diskussion“ nottue. So sehe er das auch.

Der Brief der vier Kardinäle stellt u.a. die Frage, wie denn jetzt genau die Regelung für wiederverheiratete Geschiedene aussehe. Dürfen sie im Einzelfall zur Kommunion gehen oder nicht? Auch hier hat „Amoris Laetitia“ nach Spadaros Ansicht „die Antwort schon gegeben, und auf klare Weise“. Es gehe um einen „Weg der Unterscheidung unter Leitung eines Hirten, bei dem im Einzelfall anerkannt werden kann, dass es Grenzen gibt, wegen denen die Verantwortung und die Schuld weniger schwerwiegend sind“. In solchen Fällen „öffnet das Papstschreiben die Möglichkeit, zur Beichte und Eucharistie zu gehen“, so Spadaro.

Für den Jesuiten ist klar, dass „die große Mehrheit der Kardinäle und Bischöfe“ auf der Seite des Papstes steht. „Nur einige wenige leisten gegen Amoris Laetitia Widerstand.“

(askanews über rv)

Vatikan/KNA: Kardinal Müller zum Kardinalsbrief

Kardinal MüllerDie Nachrichtenagentur KNA berichtet hierzu folgendes:

Der Vatikan wird vorerst nicht auf den Brief von vier Kardinälen antworten, die vom Papst mehr Klarheit im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen fordern. Die Glaubenskongregation handele und spreche „mit der Autorität des Papstes“ und könne sich „am Streit der Meinungen nicht beteiligen“, sagte ihr Präfekt, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, am Donnerstag im CIC-Interview in Rom.

Müller verwies darauf, dass der Brief an den Papst persönlich gerichtet sei. Dieser könne allerdings die Glaubenskongregation „ad hoc beauftragen, den Meinungsstreit zu schlichten“. Die Glaubenskongregation ist für alle Fragen der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre zuständig.

Der Präfekt der Glaubenskongregation rief zu einer Versachlichung der Debatte über das päpstliche Schreiben „Amoris laetitia“ auf. „Im Moment ist es für jeden von uns wichtig, sachlich zu bleiben und sich nicht in eine Polarisierung hineintreiben zu lassen oder sie gar noch anzuheizen“, sagte Müller.

Klärung zu wiederverheirateten Geschiedenen

Zum strittigen Punkt selbst, ob nach „Amoris laetitia“ wiederverheiratete Geschiedene in begründeten Einzelfällen zur Kommunion zugelassen werden dürfen, äußerte sich Kardinal Müller in dem Interview nicht direkt. Er betonte jedoch, dass dieses Schreiben nicht so interpretiert werden dürfe, als seien frühere Aussagen von Päpsten und der Glaubenskongregation nicht mehr gültig. Ausdrücklich nannte er die offizielle Antwort der Glaubenskongregation auf das Hirtenschreiben der drei oberrheinischen Bischöfe von 1993 zum Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen. Darin lehnte Kardinal Joseph Ratzinger als damaliger Präfekt der Kongregation den Vorstoß der Bischöfe ab, den Betreffenden in Einzelfällen den Kommunionempfang zu ermöglichen.

Unauflöslichkeit der Ehe als Lehrgrundlage für Pastoral

Die Unauflöslichkeit der Ehe müsse die „unerschütterliche Lehrgrundlage für jede pastorale Begleitung“ sein, betonte Müller. Zugleich wolle Franziskus allen, deren Ehen und Familien sich in einer Krise befinden, helfen, „einen Weg in Übereinstimmung mit dem immer gnädigen Willen Gottes zu finden“.

Müller wies zudem Berichte über angebliche Grabenkämpfe im Vatikan zurück. Gerüchte und Stereotypen vom „Machtkampf hinter den Kulissen oder den ‘hohen Mauern des Vatikans’ zwischen Reformern und Bremsern“ zeigten nur, „wie das Denken und Wahrnehmen von Machtkategorien verdorben sind“. Es gehe um „den Sieg der Wahrheit und nicht um den Triumph der Macht“. (Original kna bei rv)

„Ungelöste Knoten“ in Amoris Laetitia: Vier Kardinäle appellieren an Papst Franziskus

cna_maria_knotenloeserinVATIKAN – Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt.

Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt.

Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging zur Kenntnis an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Das Schreiben der vier Kardinäle erörtert diese Fragen in einem weiteren Abschnitt ihres Briefs.

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme […]“ (CNA Deutsch)

Kurienkardinal: Amoris Laetitia ist ein umstrittenes Dokument, das Früchte bringen kann

cna_OuelletTORONTO – Kardinal Marc Ouellet, Präfekt der Bischofskongegration, hat das Schreiben Amoris Laetitia von Papst Franziskus als umstrittenes Dokument bezeichnet, auch wenn es die katholische Lehre nicht verändere.

Der kanadische Kardinal war Schlußredner auf dem Staatsbankett der 134. Obersten Versammlung der Kolumbusritter. In seiner Ansprache sagte er, die andauernden Kontroversen um das nachsynodale Schreiben seien „nachvollziehbar“, würden aber „letzten Endes“ produktiv sein.

„Bevor ich zum Schluss komme“, sagte Kardinal Ouellet in einem Exkurs seiner Rede, „lassen Sie mich ein Wort zum päpstlichen Dokument Amoris Laetitia sagen, dass aus den beiden jüngsten Familiensynoden hervorging.“

„Ehrlich gesagt glaube ich, dass die Kontroversen um Amoris Laetitia nachvollziehbar sind, aber ich bin zuversichtlich, dass diese sogar letzten Endes fruchtbar sein könnten“, so der Kurienkardinal.

Das Schreiben des Papstes sei „ein Dokument, dass es wert ist, zu lesen und noch einmal zu lesen, sorgfältig, ein Kapitel nach dem anderen – dabei das wunderbare vierte Kapitel über die Liebe genießend.“

Allerdings sollte das achte Kapitel „sorgfältiger und aufgeschlossener Unterscheidung durch Priester und Bischöfe“ anvertraut werden, „für Menchen die der Barmherzigkeit und des Erbarmens bedürfen“.

„Das Wesentlich ist, dass wir den Wunsch des Heiligen Vaters zu verstehen versuchen, und seine Absicht, sfür eine echte und vollumfängliche Versöhnung so vieler Familien in verwirrten und schwierigen Situationen zu sorgen“, sagte Kardinal Ouellet.

„Es wird keine Veränderung der Lehre vorgeschlagen, aber eine neue pastorale Herangehensweise: Geduldiger und respektvoller, mehr dialogisch und barmherzig“, fuhr er fort.

„Im Wesentlichen werden Priester und Bischöfe darum gebeten, sich um diese zu sorgen und sie zu begleiten, damit Menschen auch in objektiv irregulären Situationen geistlich wachsen können.“

Der Präfekt der Bischofskongregation schloss mit der Bemerkung: „Ich bin dem Heiligen Vater dankbar und überzeugt, dass der ganze Prozess der Unterscheidung der Geister und pastoraler Begleitung allen Familien Früchte bringen wird.“ (CNA Deutsch)

Bischof Voderholzer: „Papst verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen“

Bischof VoderholzerREGENSBURG – Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg hat eine erste Stellungnahme zum nachsynodalen Schreiben „Amoris Laetitia“ veröffentlicht. CNA dokumentiert den vollen Wortlaut.

Für die Zukunft der Welt und der Kirche

Mit dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) über die Liebe in der Familie schließt Papst Franziskus die synodalen Beratungen der letzten beiden Jahre zum Thema „Ehe und Familie in der Welt von heute“ ab. Er verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen (vgl. AL 3) und fordert eine Intensivierung der kirchlichen Begleitung von Paaren vor und nach der Eheschließung, besonders in schwierigen Situationen (vgl. AL 307). Er möchte christlichen Familien eine Hilfe anbieten, die Größe und Schönheit ihrer Ehe und ihrer Familie tiefer zu erkennen. Leitend ist die Überzeugung: „Das Wohl der Familie ist entscheidend für die Zukunft der Welt und der Kirche.“ (AL 31)

Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe

„Amoris laetitia“ ist ein werbendes, einladendes Schreiben, eine Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe. Es finden sich darin weder Pauschalurteile noch Pauschallösungen. Ich hoffe sehr, dass die Kapitel zwei und drei, die in neuer und frischer Weise die biblischen und lehrmäßigen Grundlagen der ehelichen Liebe erinnern, gelesen und verinnerlicht werden. Selbstverständlich nimmt der Heilige Vater besonders auch die Situationen in den Blick, wo Menschen an den Idealen zu scheitern drohen oder gescheitert sind. Es sei der Wunsch der Kirche, so der Papst, „jede einzelne und alle Familien zu begleiten, damit sie den besten Weg entdecken, um die Schwierigkeiten zu überwinden, denen sie begegnen“ (AL 200). Die zentralen Begriffe des Schreibens spiegeln dieses Anliegen wieder: Begleitung, Unterscheidung, Integration, Nähe und Reifung.

Gliederung des Schreibens

Das Schreiben ist in neun Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel widmet sich den Grundlagen von Ehe und Familie, die in der Heiligen Schrift gelegt werden. Das zweite Kapitel betrachtet die heutige Situation der Familie. Daran knüpft der Heilige Vater einige Grundaussagen der kirchlichen Lehre über Ehe und Familie, an die er erinnern möchte. Die Kapitel vier und fünf beinhalten ein Loblied auf die Liebe, von der tagtäglich gelebten Liebe bis hin zur Frucht der Liebe in der Geburt eines Menschen. In den Kapiteln sechs und sieben bietet Papst Franziskus pastorale Perspektiven, die dem Aufbau von stabilen Familien nach dem Plan Gottes dienen sollen und Hinweise für die Erziehung der Kinder geben wollen. Das achte Kapitel beinhaltet die Fragen von Paaren und Familien, die nicht gänzlich dem Plan Gottes entsprechen. Abschließend formuliert das neunte Kapitel Leitlinien für eine Ehespiritualität.

Schwerpunktsetzung des Papstes

Zentral nennt der Heilige Vater die beiden Kapitel vier und fünf, die er besonders den Ehepaaren zur Lektüre empfiehlt (vgl. AL 6 und 7). Sie beschreiben ausgehend vom Hohenlied der Liebe (1 Kor 13) die eheliche Liebe in ihren vielfachen Facetten und Herausforderungen. Die von Gott geschenkten Kinder werden als Frucht der ehelichen Liebe angesehen. Dem Heiligen Vater ist es ein Anliegen die Lehrentwicklung der vergangenen Jahrzehnte zu bündeln. Er stellt die Kernpunkte des Zweiten Vatikanischen Konzils, der Enzyklika „Humanae vitae“ Pauls VI., der „Theologie des Leibes“ des heiligen Johannes Paul II., und der Enzyklika „Deus caritas est“ von Benedikt XVI. in einer Sprache dar, die dem Menschen ins Herzen spricht.

Besonders intensiv diskutiert:  Gender, Homosexualität und wiederverheiratete Geschiedene

Klare Aussagen finden sich hinsichtlich der Gender-Theorien (vgl. AL 56). Der Papst spricht ein klares Bekenntnis aus zur schöpfungsmäßigen Geschlechterpolarität: Der Mensch ist von Gott als Mann und Frau geschaffen. Eine eindeutige Absage erteilt der Heilige Vater in Übereinstimmung mit der Bischofssynode allen Plänen, die Verbindungen gleichgeschlechtlicher Paare der Ehe gleichzustellen. Dabei betont er erneut, dass in der Kirche und von der Kirche niemand wegen seiner homosexuellen Orientierung diskriminiert werden darf und er fordert die Familien von homosexuellen Menschen auf, sorgsam zu vermeiden […], ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“ (AL 250).

Die Betroffenen werden sich sicher fragen, was denn nun aus den Diskussionen über die Zulassung zur Kommunion von wiederverheirateten Geschiedenen geworden ist. Wie hat der Papst denn nun entschieden? Papst Franziskus ändert an der bisherigen Lehre nichts. Er schreibt „Familiaris consortio“ angesichts einer noch komplexer gewordenen Situation fort. Kardinal Lorenzo Baldisseri, der Generalsekretär der Bischofssynode sagt dazu: „AL bietet ihnen [den wiederverheirateten, geschiedenen Gläubigen] die Garantie, dass die Kirche und ihre Diener sich um ihrer und ihrer konkrete Situation annehmen. AL möchte erreichen, dass sie sich als Teil der Kirche wissen und fühlen. Sie sind – wie der Text sagt – nicht exkommuniziert (AL 243). Selbst wenn sie nicht voll am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen können, werden sie ermutigt, sich aktiv am Leben der Gemeinschaft zu beteiligen.“ Die Seelsorger sollen sich ihrer annehmen und mit ihnen gemeinsam einen „Weg der persönlichen Reifung“ (AL 312) gehen. Für die Kirche hält er aber auch fest: „Wichtiger als eine Seelsorge für die Gescheiterten ist heute das pastorale Bemühen, die Ehen zu festigen und so den Brüchen zuvorzukommen.“ (AL 307)

Ehe- und Familienseelsorge im Bistum Regensburg neu aufgestellt sogenannten „irregulären Situation“ befindet und diese in einem gemeinsamen Weg mit der Kirche klären will, eine im Bistum Regensburg wollen wir beides tun. Ich garantiere jedem, der sich in einer individuell abgestimmte und selbstverständlich kostenlose Beratung und Betreuung. Dies kann durch den Ortspfarrer, einen anderen Geistlichen oder durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter in den Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen, die in allen Regionen des Bistums tätig sind, geschehen. Zudem hat das Bistum Regensburg bereits im Jahr 1989 die Gemeinschaft „Familien mit Christus“ als Geistliche Gemeinschaft anerkannt. Ihr geht es darum, einen Dienst für die Erneuerung und Stärkung von Ehen und Familien als Zellen geistlichen Lebens zu leisten. Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Bischöflichen Seelsorgeamt einen eigenen Familienseelsorger, der in diesem Jahr zum ersten Mal zu einem diözesanen Familientag einlädt
– Herzliche Einladung an alle Ehepaare und Familien am 10. Juli 2016 zum Schloss Spindlhof zu kommen! –
Wir haben zwei Referentinnen angestellt, die im Rahmen des Programms „MFM – My fertility matters – Meine Fruchtbarkeit zählt“ die „Theologie des Leibes“ in die Schulen tragen. Und bereits seit den 1970er Jahren wird die Ehevorbereitung mit dem verpflichtenden Brautleutetag im Bistum Regensburg großgeschrieben und immer weiter verbessert. Hier können wir in den kommenden Jahren sicher noch einiges tun. Die beste Ehevorbereitung beginnt natürlich im Kindesalter mit einer Erziehung, die die wahre Größe der menschlichen Liebe aufzeigt.

Ich möchte schließen mit Papst Franziskus, der am Ende seines Schreibens die Vorläufigkeit der Welt und die christliche Perspektive auf die Vollendung in der Ewigkeit eröffnet, wenn er uns aufruft:
„Gehen wir voran als Familien, bleiben wir unterwegs!
Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr.
Verzweifeln wir nicht an unseren Begrenztheiten,
doch verzichten wir ebenso wenig darauf,
nach der Fülle der Liebe und der Communio zu streben,
die uns verheißen ist.“ (AL 325) (CNA Deutsch)