Papst-Sprecher: „Klarer Kurs auch bei Wellengang“

 

Der Pressesprecher von Papst Benedikt, Federico Lombardi, nimmt an diesem Samstag ausführlich Stellung zu den Missbrauchsskandalen in Deutschland. Lombardi nimmt dabei Papst Benedikt XVI. vor Verdächtigungen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der deutschen Kirche in Schutz. In den vergangenen Tagen hätten einige „mit einer gewissen Verbissenheit" Anhaltspunkte gesucht, um den Papst persönlich in Missbrauchsfälle zu verwickeln. „Für jeden objektiven Beobachter ist klar, dass diese Bemühungen gescheitert sind", erklärte Lombardi in einem Beitrag für Radio Vatikan am Samstag.
Der Sprecher verwies auf die Stellungnahme des Erzbistums München von Freitag zu einem pädophilen Priester aus Essen. Der Geistliche war Anfang 1980 unter dem Münchener Erzbischof Joseph Ratzinger in den Diözesanklerus aufgenommen und später durch eine Verfügung des damaligen Generalvikars Gerhard Gruber in der Seelsorge eingesetzt worden. Nach 1982, dem Jahr des Wechsels Ratzingers nach Rom, wurde der Geistliche erneut sexuell straffällig.
Lombardi betonte dazu, aus der Erklärung des Erzbistums gehe hervor, dass Ratzinger absolut nichts mit den betreffenden Personalentscheidungen zu tun habe, „in deren Folge es später zu den Missbräuchen kommen konnte". „Trotz des Sturms" sehe die Kirche gut den Weg, den sie gehen müsse, so Lombardi. Sie stehe „unter der sicheren und konsequenten Führung des Heiligen Vaters".
Wir dokumentieren auf unserer Homepage die Note des Jesuitenpaters, der den Vatikanischen Pressesaal und Radio Vatikan leitet, in voller Länge.
„Klarer Kurs auch bei hohem Wellengang"
An diesem Wochenende, an dem sich die Aufmerksamkeit eines Großteils der europäischen Presse auf die Frage des sexuellen Mißbrauchs richtet, welcher von Personen und in Einrichtungen der katholischen Kirche verübt wurde, seien mir drei Bemerkungen erlaubt.
Vor allem hat sich gezeigt, dass die Linie der Deutschen Bischofskonferenz der richtige Weg ist, um das Problem in seinen verschiedenen Aspekten anzugehen. Die Erklärungen des Präsidenten der Bischofskonferenz, Erzbischof Zollitsch, nach seiner Begegnung mit dem Heiligen Vater greifen die Linie auf, die bei der jüngsten Vollversammlung der Bischofskonferenz festgelegt wurde, und betont die für die Umsetzung wesentlichen Punkte: die Wahrheit anerkennen und den Opfern helfen, die Prävention verstärken und konstruktiv mit den Behörden – auch mit den staatlichen Justizbehörden – zusammenarbeiten für das Wohl der Gesellschaft. Erzbischof Zollitsch hat auch ohne Wenn und Aber die Meinung der Experten betont, wonach die Frage des Zölibats in keiner Weise mit der der Pädophilie vermengt werden darf. Der Heilige Vater hat die deutschen Bischöfe in ihrer Linie bestärkt, die – obwohl sie natürlich Eigenheiten mit Blick auf ihr Land aufweist – doch als ein sehr nützliches und inspirierendes Modell für andere Bischofskonferenzen angesehen werden kann, wenn diese sich mit vergleichbaren Problemen konfrontiert sehen.
Zweitens zeigt das wichtige und ausführliche Interview des „Anwalts der Gerechtigkeit" der Glaubenskongregation, Mons. Charles Scicluna, en détail die Bedeutung der spezifischen kanonischen Normen auf, die von der Kirche in den letzten Jahren festgelegt wurden, um die äußerst schwerwiegenden Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch Kirchenleute zu beurteilen. Es wird vollkommen deutlich, dass diese Normen in keiner Weise ein Vertuschen solcher Vergehen beabsichtigt oder gefördert haben, sondern dass sie ganz im Gegenteil eine intensive Aktivität ausgelöst haben, um diese Vergehen im Rahmen des Kirchenrechts anzugehen, zu beurteilen und zu bestrafen. Man darf daran erinnern, dass all das durchgesetzt und auf den Weg gebracht wurde, als Kardinal Ratzinger Präfekt der Kongregation war. Seine Linie war immer schon die der Härte und Kohärenz im Umgang auch mit den schwierigsten Situationen.
Drittens hat das Erzbistum München mit einem ausführlichen und detaillierten Statement auf die Fragen geantwortet, die der Fall eines Priesters aufwarf, welcher zur Zeit, als Kard. Ratzinger Erzbischof der Stadt war, von Essen kommend nach München umzog – ein Priester, der sich später des Missbrauchs schuldig machte. Das Statement arbeitet heraus, dass der Erzbischof nichts zu tun hatte mit den Entscheidungen, nach denen es später dann zu den Missbräuchen kommen konnte. Vielmehr wird deutlich, dass es in den letzten Tagen einige gab, die mit einer gewissen Verbissenheit in Regensburg und München nach Elementen gesucht haben, um den Heiligen Vater persönlich in die Missbrauchs-Fragen mit hineinzuziehen. Für jeden objektiven Beobachter ist klar, dass diese Versuche gescheitert sind.
Trotz des Sturms hat die Kirche deutlich den Weg, den sie gehen soll, vor Augen – unter der sicheren und strengen Führung des Heiligen Vaters. Wie wir schon einmal gesagt haben: Hoffen wir, dass diese Turbulenz letztendlich eine Hilfe für die Gesellschaft insgesamt sein kann, um im Schutz und der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen immer besser zu werden." (rv)

Der Missbrauchskandal weitet sich aus – Vatikan unterstützt deutsche Bischöfe

Auch aus dem Vatikan kommt grünes Licht für einen Runden Tisch gegen Kindesmißbrauch in Deutschland, an dem alle großen gesellschaftlichen Kräfte vertreten sind. Die Vatikanzeitung „Osservatore Romano" lobt die deutsche Bildungsministerin Annette Schavan dafür, dass sie „Null Toleranz" für Mißbrauch an Schulen und Internaten fordert. Es sei richtig, jetzt „soviel Klarheit zu schaffen wie möglich" – und zwar an allen Schulen und Bildungseinrichtungen, denn – so das Vatikanblatt – „diese schmerzhafte Frage betrifft ja nicht nur die katholischen Einrichtungen". „Vielleicht" – so sagt es an diesem Dienstag Vatikansprecher Federico Lombardi – „kann die schmerzhafte Erfahrung der Kirche eine nützliche Lehre auch für andere sein." In einer Erklärung stellt sich der Jesuit, der den Vatikanischen Pressesaal leitet, hinter die Initiative zu einem umfassenden Runden Tisch in Deutschland und lobt die Entschlossenheit der deutschen Bischöfe zur Aufklärung des Geschehenen. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe Recht, wenn sie die „Ernsthaftigkeit und den Einsatz der deutschen Kirche" für Aufklärung würdige.

Natürlich, so Lombardi weiter, seien „Fehler von kirchlichen Einrichtungen und Verantwortlichzen besonders abscheulich, weil die Kirche ja eine besondere erzieherische und moralische Verantwortung hat". Doch müsse man die Frage auch „viel weiter stellen" und die Anklagen nicht nur „auf die Kirche konzentrieren". Lombardi verweist auf offizielle Zahlen aus Österreich: In einem bestimmten Zeitraum habe es dort 17 Missbrauchsfälle an kirchlichen, aber 510 an nicht-kirchlichen Einrichtungen gegeben. „Es ist durchaus angezeigt, sich auch um letztere Gedanken zu machen", so der Papst-Sprecher.

Deutschland: Debatte über Verjährungsfristen

Die deutsche Familienministerin Kristina Schröder hat am Montag einen umfassenden Runden Tisch zum Thema Missbrauch angekündigt – für den 23. April. Die Kirchen werden da mit am Tisch sitzen, zusammen mit anderen wichtigen Vertretern gesellschaftlicher Gruppen: Familienverbänden, Schulträgern, der freien Wohlfahrtspflege, der Ärzteschaft und der Politik. Das Gremium soll Selbstverpflichtungen und Verhaltensregeln erarbeiten. Schröders Zielvorgabe heißt: „Was ist zu tun, wenn Übergriffe geschehen sind, welche Faktoren fördern Übergriff auf Kinder, und wie können diese vermindert werden? Das sind die Fragen, die an diesem Runden Tisch erörtert werden sollen."

Mit ihrer Initiative stellt sich die CDU-Ministerin Schröder gegen ihre Kabinettskollegin von der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Justizministerin fordert weiter einen Runden Tisch speziell mit der Kirche – und zwar, damit diese Entschädigungen an Opfer zahlt. In diesem Punkt springt ihr auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles bei. Skeptisch ist Leutheuser-Schnarrenberger hingegen, was die derzeitige Debatte in der Politik um Gesetzesänderungen betrifft.

„Verjährungsfristen zu verlängern, bringt für die Opfer, an denen Mißbrauch begangen wurde und wo diese Taten längst verjährt sind, nichts – weil es rückwirkend keine Verlängerung der Verjährungsfrist mit der Möglichkeit der Strafverfolgung gibt."

Ähnlich sieht das der Strafrechtler Stefan König– er sagte dem ZDF: „Verjährungsfristen haben ja viele gute Gründe. Einer davon ist, dass natürlich die Aufklärung eines Vorwurfs umso schwieriger wird – besonders dann, wenn man Zeugen dafür braucht –, je mehr Zeit seit der angeblichen Tat verstrichen ist." Für Kriminologen wie Christian Pfeiffer hingegen hätten längere Verjährungsfristen den Vorteil, dass Täter auch nach längerer Zeit noch zu Schadenersatz verpflichtet werden könnten: „Im Prinzip ist das richtig, weil gerade die Opfer aus einer Zeit, die Jahrzehnte zurückliegt und die jetzt fünfzig oder sechzig sind, endlich die Freiheit haben, darüber zu reden: Früher konnten sie das beim besten Willen nicht. Denen sollten wir entgegenkommen und die Möglichkeit verschaffen, dass sie zum Beispiel die Kosten für eine Therapie, die sie jetzt machen, vom Täter ersetzt bekommen!"

Justizministerin kritisiert Kirche und Vatikan

Nachdem der Runde Tisch nun beschlossene Sache ist, verlagert sich die Debatte in Deutschland immer mehr zum Thema Entschädigungen. Die Justizministerin nennt solche Entschädigungen, die die Kirche an Opfer aus früheren Jahrzehnten leisten solle, „ein Stück Gerechtigkeit gegenüber den Opfern, auch wenn sich das erlittene Unrecht materiell nicht aufwiegen lässt". Die Ministerin übte erneut Kritik an der katholischen Kirche und insbesondere am Vatikan. Sie kritisierte, es gebe, insbesondere bei katholischen Schulen, eine Schweigemauer, die Missbrauch und Misshandlungen verdeckt habe. Verantwortlich dafür sei auch eine Direktive der vatikanischen Glaubenskongregation von 2001, nach der auch schwere Missbrauchsfälle zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterlägen. Ein Ministeriumssprecher fügte hinzu, die Justizministerin halte den Willen der Kirche zur Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden für weiterhin nicht ausreichend.

Der Regensburger katholische Bischof Gerhard Ludwig Müller hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger scharf kritisiert. Die Behauptung der Ministerin, die katholische Kirche in Deutschland behindere in Fällen sexuellen Missbrauchs die Aufklärung von Straftaten, sei „unwahr und ehrenrührig", erklärte Müller am Dienstag. Der Bischof forderte die Ministerin auf, Beweise für ihre Anschuldigungen vorzulegen oder andernfalls „ihre Amtsautorität nicht für derartige Übergriffe zu instrumentalisieren". Müller wies insbesondere Leutheusser-Schnarrenbergers Behauptung zurück, dass es an katholischen Schulen eine Schweigemauer gebe, die die Aufklärung von Straftaten erschwere oder gar verhindere. In allen deutschen Diözesen werde nach den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz „jeder Hinweis auf eine Missbrauchsstraftat umgehend und genauestens geprüft", betonte der Bischof. Erhärte sich der Verdacht, werde der mutmaßliche Täter zur Selbstanzeige aufgefordert, im Falle einer Verweigerung die Staatsanwaltschaft informiert.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) befürwortet unterdessen eine „breite und intensive Diskussion" in Sachen Kindesmissbrauch. Vor einer Gesetzesinitiative würden aber zunächst Experten in den Ministerien über ein geeignetes Vorgehen beraten, sagte ihr Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.

Dt. Bischöfe: Wir arbeiten mit Justiz zusammen

„Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos." Darauf weist die Deutsche Bischofskonferenz an diesem Dienstag hin. Die Kirche „fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden", so der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Auf die Anzeige und die Information der Justiz werde „nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht". Auch der staatliche Gesetzgeber respektiere den Wunsch des Opfers und habe unter anderem deshalb „darauf verzichtet, bei den entsprechenden Straftaten eine Anzeigepflicht einzuführen". „Unabhängig von dem staatlichen Verfahren gibt es ein eigenes kirchliches Strafverfahren, das vom Kirchenrecht geregelt wird", erklärt Kopp weiter. „Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche ist nach kirchlichem Recht eine besonders schwere Straftat." Die Einzelheiten des Verfahrens lege ein Rundschreiben der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre von 2001 fest. Die Akten der kirchlichen Verfahren würden in Rom geführt und würden vertraulich behandelt – aber: „Die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleibt davon unberührt."

Der Bischofssprecher bedauert, dass „die Zuordnung von staatlichem und kirchlichem Strafverfahren immer wieder falsch dargestellt wird". Er stellt darum noch einmal klar: „Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Geistlichen gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig. Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens hat weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden."

Runder Tisch: Pro und Contra

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die geplante personelle Besetzung des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch durch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder deutlich kritisiert. Dass Schröder Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht eingeladen habe, „brüskiert nicht nur die Bundesjustizministerin, sondern auch die Opfer sexuellen Missbrauchs": Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, in Berlin. Den Opfern sei „mit der offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Konzeption des Runden Tisches nicht geholfen", so der FDP-Politiker.

Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx hingegen hat den Runden Tisch begrüßt. Es sei gut, Vertreter aller relevanten Gruppen dazu einzuladen, sagte Marx dem „Münchner Merkur". Dem Skandal des Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen müsse auf breiter Front entgegengetreten werden. Auf die Frage, warum die Bischöfe so lange gebraucht hätten, um Stellung zu beziehen, verwies Marx auf eine Absprache unter den Bischöfen. Auf der Bischofskonferenz hätten alle noch einmal ausgiebig mit Fachleuten darüber reden wollen. Danach sollte eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden. „Im Nachhinein weiß ich nicht, ob das richtig war", räumt der Erzbischof ein.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken begrüßt die Initiative der Bundesregierung zu einem Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch. Der Vorstoß sei „absolut notwendig und richtig", erklärte Verbandspräsident Alois Glück am Dienstag in einem Radiointerview. Neben der Aufklärung der Fälle und der Hilfe für die Opfer sei die zentrale Frage, wie man die Vorbeugung verstärken könne. Das betreffe alle, die mit Jugendlichen arbeiten, so der CSU-Politiker. Der ZdK-Präsident forderte die katholische Kirche zugleich zur entschiedenen Aufarbeitung der jetzt bekanntgewordenen Missbrauchsfälle auf. Der erste Ansatz dürfe nicht sein, die Kirche zu schonen.

Ratzinger: Wenn ich gewusst hätte…

Der Bamberger katholische Erzbischof Ludwig Schick hat sich für eine Verschärfung des Strafrechts bei Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. Die Verjährungsfristen sollten auf mindestens 30 Jahre verlängert werden, forderte Schick am Dienstag in Bamberg. Da Missbrauchsdelikte erst später als andere offenbar würden, sei ein solcher Schritt nötig. Die Gerichte würden somit wieder in die Lage versetzt, Straftaten wegen Missbrauchs aufzuklären. Weiter plädierte der Erzbischof dafür, bei jedem begründeten Verdacht sofort die Staatsanwaltschaft zu verständigen. Schick wörtlich: „Das Wichtigste sind die Opfer. Ihnen muss die Justiz Gerechtigkeit zukommen lassen."

Der frühere Regensburger Domkapellmeister Georg Ratzinger hat eingeräumt, von den früheren Prügel-Praktiken in der Internatsvorschule der „Regensburger Domspatzen" gewusst zu haben. Der Bruder von Papst Benedikt XVI. sagte der „Passauer Neuen Presse" mit Blick auf den Internatsleiter: „Wenn ich gewusst hätte, mit welch übertriebener Heftigkeit er vorging, dann hätte ich schon damals etwas gesagt." Er verurteile das Geschehene und bitte die Opfer um Verzeihung.

Neue und alte Fälle

Das Bistum Limburg klärt die Missbrauchsvorwürfe in der Diözese weiter auf. Benno Grimm, der Missbrauchsbeauftragte des Bistums, untersucht derzeit Verdachtsfälle gegen fünf weitere Priester und kirchliche Mitarbeiter. Auch bei den neuen Fällen hat die Diözese alle Informationen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die aktuell bekannt gewordenen Vorwürfe reichen weit zurück: Sie sollen sich in den 50-er, 60-er und 70-er Jahren ereignet haben. Einige der Beschuldigten sind mittlerweile verstorben. Strafrechtlich sind die Taten bereits verjährt. Die Diözese setzt nach eigenen Angaben trotzdem alles daran, jeden Verdachtsfall rigoros aufzuklären. Im Zuge der Untersuchungen ist zudem ein weiterer Fall in den Blick geraten: In den 70-er Jahren gab es ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Leiter des Musischen Internates in Hadamar. Der frühere Leiter der Limburger Domsingknaben ist im Jahr 2002 gestorben.  Er wurde nicht strafrechtlich verurteilt.

Am Bonner Jesuitengymnasium sollen zwischen 1946 und 2005 sechs Jesuitenpatres Schüler sexuell missbraucht haben. Das teilte der kommissarische Rektor, Pater Ulrich Rabe, am Dienstag in Bonn mit. Er bezieht sich auf einen Zwischenbericht, der am Montag dem Kollegium, Elternvertretern und der Missbrauchs-Beauftragten der Jesuiten, Ursula Raue, vorgelegt worden war. Den Zwischenbericht erstellt hatte nach den Angaben eine interne Arbeitsgruppe mit Repräsentanten von Eltern, Lehrern, Schul- und Internatsleitung und Mitgliedern der Jesuitenkommunität. Laut Rabe wurden bislang Aussagen von 30 verschiedene Personen gesammelt, „die in der Schilderung der Erheblichkeit der Übergriffe sehr unterschiedlich sind". Die Spannweite der Beschuldigungen reiche von Aussagen über den allgemeinen Erziehungsstil bis hin zu Berichten über heftigen und wiederholten sexuellen Missbrauch. Die drastischsten Schilderungen bezögen sich auf die 50-er und 60-er Jahre. Die Autoren des Berichts fordern laut Rabe den Provinzial der Deutschen Jesuiten auf, eine externe Stelle zur Überprüfung früherer Entscheidungsträger einzurichten. Sie solle klären, inwieweit Bereichsleiter, Rektoren oder Provinziale ihrer Leitungs- und Aufsichtsfunktion im Umgang mit Vorwürfen oder eventuellen Kenntnissen sexueller Übergriffe gerecht geworden seien. Der Anfang Februar zurückgetretene Rektor, Pater Theo Schneider, solle sich sobald wie möglich zu seiner Verantwortung in seiner Leitungs- und Aufsichtsfunktion öffentlich äußern. Weiter verlangt die Arbeitsgruppe die Benennung externer Fachleute als Ombudsleute, an die sich künftige Opfer sexueller Gewalt wenden können.

Debatte reißt nicht ab

Angesichts immer neuer Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Schulen – und nicht mehr nur kirchlichen – drängen Politik und Verbände auf rückhaltlose Aufklärung. Schon in den nächsten Tagen wollen die Länderminister mit Bundesbildungsministerin Annette Schavan über die Frage des Kindesmissbrauchs sprechen. Der Deutsche Lehrerverband fordert die Ernennung von Sonderbeauftragten durch alle Kultusminister, um Hinweisen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Schulaufsicht zügig nachzugehen.

Der Vorsitzende des neu gegründeten katholischen Arbeitskreises in der CSU, Thomas Goppel, verlangt, dass die Kirche bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle jetzt nachlegt. Das sagte er im Gespräch mit dem Münchener Kirchenradio. Andererseits dürfe das Fehlverhalten einiger weniger in der Kirche nicht zur Verteufelung der ganzen Institution führen. Das hätten vor allem die Schüler und Eltern in Kloster Ettal klar gemacht, wofür er noch dankbarer sei als für den Aufklärungswillen von Erzbischof Marx. Der Gesprächskreis „ChristSoziale Katholiken in der CSU" ist am Montag offiziell gegründet worden. Er will sich dafür einsetzen, dass katholische Positionen in der Gesellschaft nicht verloren gehen. (rv)

Erklärung des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz

VH gibt hier die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz im Originalwortlaut wieder!

Zum rechtlichen Vorgehen in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz:

Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos. Sie fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden. Darauf wird nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht. Auch der staatliche Gesetzgeber respektiert den Wunsch des Opfers und hat unter anderem deshalb darauf verzichtet, bei den entsprechenden Straftaten eine Anzeigepflicht einzuführen.
Unabhängig von dem staatlichen Verfahren gibt es ein eigenes kirchliches Strafverfahren, das vom Kirchenrecht geregelt wird. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche ist nach kirchlichem Recht eine besonders schwere Straftat. Einzelheiten des Verfahrens legt ein Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre fest, das auf Weisung von Papst Johannes Paul II. im Jahre 2001 über die „Delicta graviora“ veröffentlicht wurde. Die Akten der kirchlichen Verfahren werden in Rom geführt und werden vertraulich behandelt („Secretum Pontificium“). Die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleibt davon unberührt.
Da die Zuordnung von staatlichem und kirchlichem Strafverfahren immer wieder falsch dargestellt wird, stellen wir klar: Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Geistlichen gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig. Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens hat weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungs­behörden.
Bei der Überarbeitung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz soll dieser gesamte Sachverhalt klarer als bisher dargestellt werden.

Bonn, 09.03.2010
Matthias Kopp  (vh)

Ackermann: „Wir arbeiten mit Experten zusammen“

Die deutschen Bischöfe bekommen Beistand in Sachen „Missbrauchskandal“. Wie Bischof Stephan Ackermann in einem Interview mit uns sagt, hat er als Beauftragter der Bischofskonferenz für die Missbrauchsfällen bereits mehrere Unterstützungsangebote von außen erhalten. Ackermann befürwortet auch einen bundesweiten Runden Tisch zu diesem Thema, nichtsdestotrotz werden die Bischöfe auch andere Initiativen unterstützen wie beispielsweise die Begleitung von Opfern und den Kinderschutz.
„Manchmal klang es in der Öffentlichkeit so, als ob wir Bischöfe Befürchtungen oder Vorbehalte hätten, mit externen Fachleuten zu kooperieren. Das haben wir keinesfalls: Wir werden weiterhin mit Experten zusammenarbeiten. Wo es noch juristische Fragen zu klären gibt, da werden wir selbstverständlich juristischen Fachverstand von außen hinzuziehen. Natürlich sind wir bereit, an einem Runden Tisch mitzuarbeiten, wenn alle gesellschaftsrelevanten Gruppen mitmachen, die mit Jugend, Bildung oder Erziehung zu tun haben. Wir wollen aber nicht, wie Erzbischof Robert Zollitsch betont hat, einfach nur von der Justizministerin vorgeladen werden.“
Zur Erinnerung: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Erzbischof Robert Zollitsch, hatte während der DBK-Frühjahrsvollversammlung die Justizministerin und FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger scharf kritisiert. Sie halte der Kirche wahrheitswidrig vor, bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen nicht mit der staatlichen Justiz zusammenzuarbeiten. Darüber soll es demnächst ein Gespräch zwischen Zollitsch und Leutheusser-Schnarrenberger geben. (rv)

DBK: Leitlinien und Erläuterungen zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Leitlinien mit Erläuterungen

Einführung

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend in unserer gesamten Gesellschaft und auch in der Kirche offenkundig. Er zeigt eine tief gehende Krise an und ist für die Kirche eine Herausforderung zu einer Reinigung aus dem Geist des Evangeliums. Daher sehen wir Bischöfe uns in die Verantwortung gerufen.
Auch in Deutschland gibt es sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche. Diese Vergehen haben einen zerstörerischen Charakter gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie verletzen deren Würde und Integrität tief. Die Opfer werden in ihrer Entwicklung schwer geschädigt, bei ihnen und bei ihren Angehörigen wird großes Leid ausgelöst. Wenn ein Geistlicher sich an einem Kind oder Jugendlichen vergeht, verdunkelt er auch die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit der Kirche und fügt der kirchlichen Gemeinschaft schweren Schaden zu. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat.
Sexueller Missbrauch Minderjähriger kann unterschiedliche Ursachen haben. Nicht jeder Fall ist auf eine pädophile oder ephebophile Neigung zurückzuführen. Eine Diagnose muss in jedem Fall differenziert erfolgen. Aus fehlenden Kenntnissen über die näheren Zusammenhänge sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wurde häufig unangemessen reagiert. Im Blick auf die Opfer bedauern wir dies zutiefst. Heute steht fest, dass Pädophilie eine sexuelle Störung ist, die von der Neigung her strukturell nicht abänderbar ist und ephebophile Neigung als nur zum Teil veränderbar gilt. Die neuen Erkenntnisse helfen für die Zukunft, aber sie können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Es ist uns Bischöfen als Verantwortliche für unsere Diözesen ein Anliegen, alles zu tun, um dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern. Wir stellen zugleich fest, dass die allermeisten Geistlichen vorbildlich ihren Dienst verrichten.
Die folgenden Leitlinien, die von der Deutschen Bischofskonferenz in der Herbst-Vollversammlung 2002 verabschiedet worden sind, sollen eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten und in diözesaner Zuständigkeit umgesetzt werden.
 

Leitlinien

I. Zuständigkeit

1. Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft. Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. Alle kirchlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, Fälle, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, weiterzuleiten. Der Beauftragte recherchiert den Sachverhalt und ist Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Ihm kann der Diözesanbischof einen Arbeitsstab aus Psychologen, Psychotherapeuten, Ärzten, Juristen, Theologen, Geistlichen und Laien, Männern und Frauen zur Seite stellen. Diözesanbischöfe können auch einen überdiözesanen Arbeitsstab einrichten. Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese. In anderen Fällen bieten die Diözesen dem Ordensoberen Unterstützung an.

2. Über die Zuständigkeit wird öffentlich informiert. Der Beauftragte wird im Amtsblatt der Diözese bekannt gemacht und die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt.

II. Prüfung und Beurteilung 

 

3. Jede Anzeige oder Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft. Unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens leitet der Beauftragte die Prüfung ein. Er führt mit dem Verdächtigten ein Gespräch, zu dem er einen Juristen hinzuzieht. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, das von den Beteiligten zu unterzeichnen ist. Mit dem (mutmaßlichen) Opfer bzw. seinen Erziehungsberechtigten wird umgehend Kontakt aufgenommen. Aufgrund der protokollierten Tatbestände wird beurteilt und festgestellt, wie den Betroffenen am besten zu helfen ist und weiter vorgegangen werden muss. Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. Dem Schutz des Opfers vor weiterem Missbrauch oder öffentlicher Preisgabe von Informationen wird besondere Sorgfalt gewidmet. Auch dem Verdächtigten gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge. Er steht bis zum Erweis des Gegenteils unter Unschuldsvermutung. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, werden die notwendigen Schritte unternommen, den guten Ruf der Person wiederherzustellen.

4. Der Diözesanbischof wird sofort unterrichtet. Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt – unbeschadet der Einsetzung des Beauftragten – bestehen. Er wird unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens informiert.  

III. Kirchliche Voruntersuchung

5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss. Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden.

6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst. Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten.  

IV. Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden

7. In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten – falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist – zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). Wenn die Staatsanwaltschaft bereits aufgrund einer Anzeige recherchiert, wird mit ihr Verbindung aufgenommen. 

V. Hilfen für Opfer und Täter

8. Dem Opfer und seinen Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten. Der Beauftragte des Bischofs wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Opfer und seinen Angehörigen auch im Namen des Bischofs tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen. In seinen weiteren Bemühungen wird er von fachlich ausgewiesenen Personen aus den Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychagogik unterstützt. Die Hilfsangebote sind individuell verschieden, je nachdem, ob es sich um Kinder und Jugendliche oder um Erwachsene handelt, deren sexueller Missbrauch schon Jahre zurückliegt. Die Maßnahmen beziehen je nach Einzelfall auch die Familienangehörigen der Opfer (Eltern, Geschwister) mit ein. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen ist im Einzelfall möglich.

9. Der Täter hat sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen.Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft erweist sich Pädophilie als von der Neigung her strukturell nicht abänderbar und Ephebophilie als nur zum Teil veränderbare sexuelle Störung. Unbeschadet dieser Erkenntnis trägt eine differenzierte diagnostische Abklärung und fachkundige Therapie dazu bei, Wiederholungsfälle zu verhindern und dem Täter ein Leben ohne Ausübung seiner sexuellen Störung zu ermöglichen. Eine Therapie wird in jedem Fall verlangt.

10. Die Menschen im Umfeld werden bei der Verarbeitung der Situation unterstützt. Im Umfeld von Täter und Opfer werden Maßnahmen zur Überwindung von Irritationen, Sprachlosigkeit und Trauer getroffen. Im Einzelfall wird, wenn nötig, ein Netzwerk angeboten, das einer Isolation des Opfers und seiner Familie entgegenwirkt. 

VI. Kirchliche Strafmaßnahmen

11. Bei erwiesenem Vergehen wird der Täter mit einer Kirchenstrafe belegt. Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung und Ahndung werden kirchenrechtliche Strafmaßnahmen eingeleitet. Es können Sühnestrafen, die den Täter auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit treffen, verhängt werden. Der genaue Umfang wird in einem Strafurteil durch das kirchliche Gericht oder ein Strafdekret, das die Glaubenskongregation bzw. der Diözesanbischof erlassen, festgelegt. In Einzelfällen wird eine Entlassung aus dem Klerikerstand notwendig sein.

12. Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen. Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen. Es besteht eine dauerhafte Verpflichtung für den Täter, mit dem Beauftragten in der Diözese im Gespräch zu bleiben. Außerdem sind flankierende Maßnahmen für seine weitere Lebensführung und Beschäftigung zu vereinbaren. Dazu gehört ständige Begleitung (geistliche Begleitung, therapeutische Begleitung, Einbindung in ein Netzwerk). 

VII. Öffentlichkeit

13. Eine angemessene Information der Öffentlichkeit wird gewährleistet. Die entsprechende Information der Öffentlichkeit wird durch eine speziell mit dieser Aufgabe betraute Person durchgeführt. Um zusätzlichen Schaden für die Opfer oder eine ungerechtfertigte Diskriminierung der Täter zu vermeiden, wird die Öffentlichkeitsarbeit sich um eine Ausbalancierung zwischen notwendiger Transparenz und dem Persönlichkeitsschutz bemühen. 

VIII. Prävention

14. Die präventiven Maßnahmen in der Aus- und Fortbildung von Geistlichen werden verstärkt. Die Aus- und Fortbildung der Geistlichen thematisiert im Rahmen der allgemeinen Persönlichkeitsbildung die Auseinandersetzung mit Fragen und Problemen der Sexualität, vermittelt Kenntnisse über Anzeichen sexuellen Fehlverhaltens und gibt Hilfen für den Umgang mit der eigenen Sexualität. Auch unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Handlungen kann es Verhaltensweisen im pastoralen oder erzieherischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen geben (z. B. Distanzlosigkeit oder vertrauliche Berührungen), die zu meiden sind. Wenn im Einzelfall Anlass zu der Sorge besteht, dass ein Verhalten auf pädophile Neigung hinweist, wird eine diagnostische Abklärung durchgeführt. Die für die Aus- und Fortbildung Verantwortlichen werden auf Personen zugehen, die ein auffälliges Verhalten zeigen, um persönliche Schwierigkeiten in einem frühen Stadium thematisieren und Hilfen zur Bewältigung einleiten zu können.

15. Versetzungen erfordern eine umfängliche Information. Für den Fall einer Versetzung (unbeschadet Leitlinie 12) oder bei Verlegung des Wohnsitzes von Geistlichen, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, wird der neue Dienstgeber oder kirchliche Obere, in dessen Bereich er sich künftig aufhält, über die besondere Problematik in Kenntnis gesetzt. 

IX. Entsprechendes Vorgehen bei anderen kirchlichen Mitarbeitern

16. Bei Missbrauch durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kirchlichen Dienst wird entsprechend vorgegangen. Gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im haupt- und nebenamtlichen kirchlichen Dienst, die sich sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig machen, wird im Einklang mit den jeweiligen arbeitsrechtlichen Regelungen entsprechend vorgegangen. Personen, die sich sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig machen oder gemacht haben, werden auch in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Pfarrgemeinden oder kirchlichen Verbänden nicht geduldet.  

Fulda, den 26. September 2002  (Quelle DBK)

D: Raue kritisiert Missbrauchs-Beschluss

Die Missbrauchs-Beauftragte der Jesuiten, Ursula Raue, hat den Vier-Punkte-Plan der Deutschen Bischofskonferenz kritisiert. Der Beschluss zur Aufdeckung und Verhinderung von sexuellen Übergriffen sei in einigen Passagen nicht entschieden genug, sagte die Berliner Rechtsanwältin am Donnerstag auf Anfrage. So hätten die Bischöfe anordnen müssen, dass die Ansprechpartner für Missbrauchsopfer nicht der Kirchenhierarchie angehören dürften, betonte Raue. Zudem müsse klarer zum Ausdruck kommen, dass mutmaßliche Täter nicht in der Jugendarbeit eingesetzt werden dürften.
Kernstück des Missbrauch-Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz sei die Ernennung eines bundesweiten Ansprechpartners für alle „Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich", wie der Bischofskonferenz-Vorsitzende Robert Zollitsch am Donnerstag in Freiburg mitteilte. Das neue Amt übernimmt der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Zollitsch:
„Ihn unterstützt das Büro, das wir im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn einrichten werden. Es wird die Zusammenarbeit zwischen den Bistümern und Orten mit allen relevanten Fragen ausbauen. Auch wird dieses Büro die Verbindung mit der zivilgesellschaftlichen Initiativen und staatlichen Aktivitäten sorgen. Wir starten zudem eine bundesweite Hotline zur Information in Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich."
Die Bischofskonferenz hat bisher auf die Äußerungen Raues nicht geantwortet. (rv)

DBK: Vier-Punkte-Plan zum Missbrauch

 

Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihre Abschlusserklärung in Freiburg vorgestellt. Einer der zentralen Punkte: Das künftige Vorgehen bei Missbrauchsfällen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat dazu einen Vier-Punkte-Plan beschlossen.
Mit dem neuen Plan soll sexueller Missbrauch in der Kirche konsequent aufgedeckt und künftig verhindert werden. Der Plan gilt als zentraler Bestandteil einer Erklärung, welche die Bischöfe bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Freiburg einstimmig verabschiedeten. Das sagte Erzbischof Robert Zollitsch bei der Abschlusspressekonferenz in Freiburg.
Ehrliche Aufklärung
Die Bischöfe wollen zunächst eine „ehrliche Aufklärung" auch lange zurückliegender Fälle. Diese solle „frei von falscher Rücksichtsnahme" erfolgen. Als zweiten Punkt beschlossen die Bischöfe, ihre Missbrauchrichtlinien von 2002 mit Unterstützung externer Berater in den kommenden Monaten zu überarbeiten und ihre Umsetzung zu überprüfen. Sie wollen klären, ob die Auswahl der Sonderbeauftragten in den Bistümern verbessert und durch „weitere Personen und Ombudsleute" ergänzt werden sollen. Zudem sichern die Kirchenführer den Strafverfolgungsbehörden ihre „aktive Unterstützung" zu. Die Staatsanwaltschaft werde „frühzeitig eingeschaltet".
Prävention stärken
Die Stärkung der Prävention ist der dritte Punkt. Künftig wird in der katholischen Kirche vor der „Entscheidung über die berufliche Zukunft eines Täters" die Begutachtung durch anerkannte Spezialgutachter verpflichtend. Bislang war dies zwar gängige Praxis, sie war aber nicht lückenlos. Ferner wollen die Bischöfe in den Schulen und in der Jugendarbeit eine „Kultur des Hinschauens" fördern und eine Pädagogik unterstützen, die Kinder und Jugendliche stärkt.
Reife Seminaristen
Für die Priesterausbildung wird ein Bericht in Auftrag gegeben, der klären soll, ob weitere Hilfen zur „Stärkung der psychosexuellen Reife" der Priesteramtskandidaten nötig sind. Die wichtigste Neuerung ist der vierte Punkt des Plans. Er sieht die Einrichtung eines bundesweiten Büros für Missbrauchfragen in Bonn vor. Zugleich wird eine bundesweite Telefon-Hotline eingerichtet.
Offensiver auf Priestermangel reagieren
Die katholische Kirche will neue Konzepte erarbeiten, um wieder mehr junge Männer für den Priesterberuf zu gewinnen. Das Werben um Priesternachwuchs solle künftig stärker in alle Bereiche der kirchlichen Seelsorge eingebunden werden, heißt es weiter in der Abschlusserklärung der Frühjahrsvollversammlung der katholischen Bischöfe vom Donnerstag.

Weiteres zum Thema:

Ackermann wird Missbrauchs-Beauftragter
 

Die katholische Kirche setzt den Trierer Bischof Stephan Ackermann als Sonderbeauftragten für sexuelle Missbrauchsfälle ein. Er ist ab sofort bundesweiter Ansprechpartner für alle „Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich". Dies teilte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung am Donnerstag in Freiburg mit. Damit hat die katholische Kirche in Deutschland erstmals eine zentrale Anlaufstelle für diesen Bereich. Unterstützt wird Ackermann von einem neuen zentralen Büro, das die Kirche im Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn einrichtet.

Kein Fonds für Missbrauchsopfer

Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt die Einrichtung eines nationalen Fonds für Opfer sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter ab. Die Entschädigung sei Sache der jeweils betroffenen Bistümer und Ordensgemeinschaften, erklärte der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Donnerstag in Freiburg. Man werde außerdem über Unterstützungen der Opfer von Fall zu Fall entscheiden müssen. Finanzielle Hilfe sei schon, zum Beispiel in Form von Therapiefinanzierungen, geleistet worden, fügte Zollitsch an.

„Fairer Umgang"

Zollitsch bat die Öffentlichkeit weiterhin um einen „fairen Umgang" mit der Kirche. Dabei ging er insbesondere auf die jüngste Kritik der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein. Sie hatte den Umgang der Kirche mit Missbrauch kritisiert. Leutheusser-Schnarrenberger habe die Rechtstreue der katholischen Kirche in Zweifel gezogen, so Zollitsch. Jedoch, gab der Erzbischof an, habe sie inzwischen auf seine Entgegnung vom Dienstag geantwortet und Haltung und – anders als in ihrer ursprünglichen Kritik – öffentliche Äußerungen der Kirche zu den Missbrauchsfällen gewürdigt. Ebenso habe sie das Bemühen der Kirche anerkannt, bei Aufklärung der Fälle mit staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Zollitsch begrüßte dies ausdrücklich und verwies in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass die Leitlinien der DBK zum Thema zu überprüfen seien. Demnächst werde man ein Gespräch mit der Ministerin führen.

Vorerst keine weiteren Rücktritte

Forderungen nach dem Rücktritt einzelner Bischöfe wies der Erzbischof zurück. Er sehe unter seinen Amtsbrüdern keinen, der seine Pflichten im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen nicht erfüllt habe, so Zollitsch. Den jüngsten Rücktritt des Ettaler Benediktinerabtes Barnabas Bögle wegen verschleppter Anzeige von Missbrauchsfällen in jüngerer Zeit halte er aber für richtig. Der Abt habe die Meldepflicht nicht erfüllt, wie sie in den Missbrauchsrichtlinien der Bischofskonferenz von 2002 vorgesehen sei. (rv)

DBK: Startschuss in Freiburg

Mit einem Gottesdienst im Freiburger Münster wird die Vollversammlung der deutschen Bischöfe an diesem Montagabend eröffnet. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, ist als Freiburger Erzbischof Gastgeber der Konferenz und erklärt, dass er sich trotz der heiklen Aufgabe, die auf ihn und sein Kollegium wartet, über das Treffen, das die Gemeinschaft unter den Bischöfen widerspiegele, freue:
„Es ist natürlich schön, dass die deutschen Bischöfe nach Freiburg kommen. Besonders, weil das das erste Mal in der Geschichte der Bischofskonferenz, die es seit 1848 gibt, der Fall ist. Diese Entscheidung ist schon gefallen, bevor ich Vorsitzender der Bischofskonferenz war. Das heißt, die Bischöfe selbst haben das angefragt und kommen wirklich gerne nach Freiburg. Das freut mich. Ich hoffe, dass auch die Freiburger bei den Gottesdiensten gut mitfeiern, dass wir gute Gastgeber sind. Und wenn das rüber kommt, ist das für mich eine wichtige Sache."
Wichtiger ist freilich die Frage nach den in den vergangenen Wochen bekannt gewordenen Fällen von sexuellem Missbrauch an katholischen Schulen. An diesem Wochenende hatte bereits der Hamburger Erzbischof Werner Thissen Versäumnisse der Kirche im Umgang mit dem Thema in der Vergangenheit eingeräumt: „Man hätte sehr viel mehr tun müssen und tun können, um diese Fälle zu verhindern", so Thissen im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Auch die deutsche Politik drängt auf eine geschlossene Stellungnahme der Bischöfe und die lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. So hatte beispielsweise Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diesbezüglich einen Runden Tisch aus Staats-, Kirchen- und Opfervertretern vorgeschlagen. Ob dieser Vorschlag Gehör finden wird? Bis Donnerstag werden die Bischöfe tagen. Robert Zollitsch hofft, dass sich der Tagungsort Freiburg für die Versammlung der 65 Bischöfe aus allen 27 deutschen Bistümern bewährt:
„Ich hoffe, dass sie spüren, Freiburg ist eine gastfreundliche Stadt, Freiburg ist eine katholisch geprägte Stadt, die etwas ausstrahlt. Und sie dürfen dann auch etwas über die Spezialitäten unserer Gegend erfahren. Und ich denke, dass sie auch unser Münster, das ja innen neu renoviert worden ist, mit Freude werden aufnehmen können."
Auf der Tagesordnung der Vollversammlung stehen auch Beratungen über die Folgen des demographischen Wandels in Deutschland sowie eine Bewertung des Afghanistan-Einsatzes der Deutschen Bundeswehr. (rv)

Deutsche Bischofskonferenz: Jetzt geht´s los

Der Missbrauchs-Skandal in der katholischen Kirche zieht immer größere Kreise. Mit besonderer Spannung wird vor diesem Hintergrund die diesjährige Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz erwartet – nicht allein die deutsche Öffentlichkeit setzt hohe Erwartungen in die offizielle Stellungnahme der Bischöfe aus Freiburg. Mit einem Gottesdienst im Freiburger Münster wird die Versammlung an diesem Montagabend eröffnet. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, ist als Freiburger Erzbischof Gastgeber der Konferenz und erklärt, dass er sich trotz der heiklen Aufgabe, die auf ihn und sein Kollegium wartet, über das Treffen, das die Gemeinschaft unter den Bischöfen widerspiegele, freue:
„Es ist natürlich schön, dass die deutschen Bischöfe nach Freiburg kommen. Besonders, weil das das erste Mal in der Geschichte der Bischofskonferenz, die es seit 1848 gibt, der Fall ist. Diese Entscheidung ist schon gefallen, bevor ich Vorsitzender der Bischofskonferenz war. Das heißt, die Bischöfe selbst haben das angefragt und kommen wirklich gerne nach Freiburg. Das freut mich. Ich hoffe, dass auch die Freiburger bei den Gottesdiensten gut mitfeiern, dass wir gute Gastgeber sind. Und wenn das rüber kommt, ist das für mich eine wichtige Sache."
Wichtiger ist freilich die Frage nach den in den vergangenen Wochen bekannt gewordenen Fällen von sexuellem Missbrauch an katholischen Schulen. An diesem Wochenende hatte der Hamburger Erzbischof Werner Thissen Versäumnisse der Kirche im Umgang mit dem Thema in der Vergangenheit eingeräumt: „Man hätte sehr viel mehr tun müssen und tun können, um diese Fälle zu verhindern", so Thissen im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Dass sich Erzbischof Zollitsch schon an diesem ersten Versammlungstag zu den Missbrauchsfällen äußern wird, ist unwahrscheinlich. Der vertiefte Austausch mit seinen Kollegen im Hirtenamt während der kommenden Tage wird einer Stellungnahme der geschlossenen Bischofskonferenz wohl vorausgehen müssen. Auch die deutsche Politik drängt auf eine solche Stellungnahme und die lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. So hatte beispielsweise Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger diesbezüglich einen Runden Tisch aus Staats-, Kirchen- und Opfervertretern vorgeschlagen. Ob dieser Vorschlag Gehör finden wird? Bis Donnerstag werden die Bischöfe Tagen. Robert Zollitsch hofft, dass sich der Rahmen für die Versammlung der 65 Bischöfe aus allen 27 deutschen Bistümern mit dem Tagungsort Freiburg bewährt:
„Ich hoffe, dass sie spüren, Freiburg ist eine gastfreundliche Stadt, Freiburg ist eine katholisch geprägte Stadt, die etwas ausstrahlt. Und sie dürfen dann auch etwas über die Spezialitäten unserer Gegend erfahren. Und ich denke, dass sie auch unser Münster, das ja innen neu renoviert worden ist, mit Freude werden aufnehmen können." (rv)