Zunächst das Wichtigste: Das Kardinalskollegium ersetzt während der Zeit der Sedisvakanz nicht den Papst. Es erhält eine ganze Reihe von Vollmachten, aber innerhalb klarer Grenzen. Es befasst sich mit den „ordentlichen Aufgaben“, vielleicht am besten mit „Tagesgeschäft“ zu übersetzen, und außerdem mit Aufgaben, die keinen Aufschub dulden. Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1996, welche die Regeln zusammenfasst und systematisiert, ist hier eindeutig.
Die wichtigste Aufgabe der Kardinäle während der Sedisvakanz ist die Wahl eines neuen Papstes. Keinesfalls aber dürfen die Kardinäle das festgelegte Verfahren für die Wahl ändern.
Kardinalskongregationen
Die Kardinäle üben ihre Aufgabe durch zwei Gremien aus: Die Generalkonkregation, also die Versammlung aller in Rom weilenden Kardinäle (auch die jenseits des Wahlalters), und die Sonderkongregation. Letztere besteht aus dem Camerlengo, zur Zeit Kardinal Tarcisio Bertone, und drei weiteren Kardinälen, die aus den Wahlberechtigten per Los bestimmt werden und alle drei Tage wechseln. Diese kleine Gruppe behandelt nur Fragen „untergeordneter Bedeutung“, alles, was der Beratung bedarf, muss dem größeren Gremium vorgelegt werden. Den Vorsitz der Generalkongregation führt der Kardinaldekan, die Sitzungen müssen täglich stattfinden.
Sobald die Wahl begonnen hat, werden die Angelegenheiten weiter von diesen beiden Gremien behandelt, nur besteht die Kardinalsversammlung dann nur noch aus den wahlberechtigten Kardinälen, die zur Wahl bereits eingeschlossen sind.
Interessant ist eine Verfügung über den Status der Kirche: Die Kardinäle sollen „zwei in der Lehre, in der Weisheit und in moralischer Autorität“ beispielhaften Klerikern den Auftrag geben, vor allen Papstwählern „wohlüberlegte Betrachtungen über die Probleme der Kirche in jenem Augenblick“ und über die Wahl zu halten. Die Kongregation muss ebenfalls für die Zerstörung des Fischerringes und des Siegels sorgen.
Wer amtiert weiter?
Genaue Vorschriften trifft UDG bezüglich der Ämter, die während der Sedisvakanz bleiben: Camerlengo, Bischofsvikar für Rom, Bischofsvikar für den Vatikan, Großpönitentiar und wenige andere Leitungsämter. Wichtig ist auch, dass die Nuntien – die Vatikanbotschafter – während der Sedisvakanz weiter im Amt sind. Das Gleiche gilt für die kirchlichen Gerichte.
Insgesamt gilt, dass das Kardinalskollegium die Aufsicht über den Vatikan und die Verwaltung des Vatikanstaates übernimmt, dies aber in festgesetzten Grenzen und bei wichtigen Entscheidungen vorbehaltlich einer Bestätigung durch den nächsten Papst. (rv)