Für einmalige Entschädigungszahlungen der Kirchen an Missbrauchsopfer plädiert die Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Christine Bergmann. Die ehemalige Bundesfamilienministerin stellte an diesem Dienstag in Berlin ihren Missbrauchsbericht der Presse vor. Untersucht hat sie Missbrauchsfälle in Kirchen, Schulen, Sportvereinen und in der Familie. Etwa die Hälfte des 300-seitigen Abschlussberichtes nehmen die Empfehlungen für den Runden Tisch Missbrauch ein, der von der Bundesregierung als Reaktion auf Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche und in Internaten eingesetzt wurde; der Runde Tisch befasst sich am kommenden 6. Juni mit der Entschädigungsfrage. Die Institutionen, in denen es Missbrauchsfälle gab, sollen auf Wunsch der Betroffenen einmalige Entschädigungen zahlen, so Bergmann am Dienstag in Berlin. Die Summen sollten sich an dem Schmerzensgeld orientieren, das zum Zeitpunkt der Tat in Deutschland gezahlt worden wäre, so Bergmann:
„Das liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Institution, die hier Verantwortung trägt. Aber nicht jeder, wie er lustig ist, sondern unter Einhaltung verbindlicher Standards. Das sind freiwillige Leitungen, zu denen man sich verpflichten muss. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, daran kann man sich orientieren, je nach Schwere des Vorfalls."
Weiter empfiehlt Bergmann den Institutionen die rückwirkende Übernahme von Therapiekosten sowie die Einrichtung einer internen Beschwerdemöglichkeit. Offenbar Abstand genommen hat die Missbrauchsbeauftragte von der Idee, dass Kirchen, Schulen und Sportvereine in einen gemeinsamen Fonds des Bundes und der Länder einzahlen. Über einen „Topf" des Bundes finanziert werden sollen die Opfer sexueller Gewalt in Familien:
„Es geht um Erbringung von Leitungen bei Therapie und Beratung, die eben nicht von der Kasse übernommen werden …
Hintergrund
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im Februar 2011 bereits Regeln für die Entschädigung von kirchlichen Missbrauchsopfern angekündigt. Sie entsprechen im Großen und Ganzen Bergmanns Forderungen: Vorgesehen ist eine einmalige Zahlung an die Opfer sowie die Unterstützung von Therapiekosten. (rv)