Papst Benedikt XVI. in diesen Tagen darüber nach, noch ein Motu Proprio zu veröffentlichen und damit die Verfahrensordnung für das kommende Konklave zu verändern. Das sagte der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi, an diesem Mittwoch gegenüber Journalisten. Mit diesem Motu Proprio sollten einige Punkte der Apostolischen Konstitution, mit der das Konklave geregelt wird, präzisiert werden. Die Konstitution „Universi Dominici Gregis“ war durch Benedikt XVI. bereits 2007 geändert worden – so liegt die Hürde für die Wahl eines neuen Papstes nun wieder bei einer qualifizierten Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen, unabhängig davon, wie viele Wahlgänge dafür nötig sind. Er wisse nicht, so Pater Lombardi, ob Papst Benedikt es für nötig erachte, auch Veränderungen in Hinblick auf den Zeitraum vorzunehmen, der zwischen Beginn der Sedisvakanz und der Einberufung des Konklave liegen müsse (aktuell handelt es sich hierbei um mindestens 15, höchstens 20 Tage). Dies seien Fragen, die nur mit der eventuellen Publikation eines solchen Motu Proprio beantwortet werden könnten. Wie Pater Lombardi unterstrich, handele es sich seinen Informationen nach um Überlegungen des Papstes, die insbesondere einige Punkte beträfen, mit denen eine Harmonisierung der Konstitution und eines anderen Konklavedokuments, nämlich des Ordo Rituum Conclavis, vorgenommen werden sollte. Auf jeden Fall, so schließt Pater Lombardi seine kurze Erklärung, lägen diese Entscheidungen vollends in den Händen des Papstes – der theoretisch noch bis 19.59 Uhr am kommenden Donnerstag, 28. Februar, vollgültige Entscheidungen als Papst treffen kann – und das Motu Proprio, sollte es tatsächlich noch in der Amtszeit des Papstes erscheinen, werde der Öffentlichkeit in angemessener Form zugänglich gemacht werden. (rv)