Die spanische Website „InfoVaticana“ ist seit Mai 2013 online. Sie bezeichnet sich selbst als freies und unabhängiges Nachrichtenportal, das der katholischen Kirche und der Gesellschaft dient, mit Sitz in Madrid.
InfoVaticana hat in der Vergangenheit beispielsweise über homosexuellen Einfluss im Vatikan, das umstrittene Dokument „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus, den skandalösen Umgang des Vatikans mit dem Malteserorden und vielen anderem Anliegen der Katholiken in der Welt berichtet.
Seit letztem Jahr ist das Nachrichtenportal in die Schusslinie des Staatssekretariats des Heiligen Stuhls geraten. Im August 2017 erhielt InfoVaticana einen Brief der zweitgrößten Anwaltskanzlei der Welt, Baker & McKenzie, mit der Aufforderung ihren Domännamen dem Staatssekretariat zu transferieren. Also seine Internetadresse „www.infovaticana.com“ aufzugeben. Ferner wurde die Forderung aufgestellt:
„Einzig der Vatikan hätte das Eigentumsrecht an dem physikalischen Zentrum der katholischen Kirche und „InfoVaticana“ habe sieben Tage Zeit dieser Forderung nachzukommen, ansonsten führe dies zu einer kostspieligen Klage gegen das Nachrichtenportal“.
Das Vorgehen des Vatikans gegen das Nachrichtenportal ging weltweit bereits durch die Presse. So titelte beispielsweise die italienische Tageszeitung „Il Giornale“ am 10. März:
„Der Papst klagt gegen Internetseite, die ihn kritisiert“.
Oder das Internetportal „OnePeterFive“:
„Vatikan stellt eine hochanspruchsvolle Anwaltskanzlei an, um eine unabhängige katholische Website zu streichen“.
Doch, was steckt hinter dem Vorgehen von Kardinalstaatssekretär Parolin? Geht es wirklich nur um den Domännamen oder will man gegen ein unliebsames kritisches Onlineportal vorgehen? Erst im Februar forderte der Papstmitstreiter Pater Antonio Spadaro S.J. und Chefredakteur der römischen Jesuitenzeitung „La Civiltà Cattolica“ eine Kirchenstrafe gegen den katholischen Fernsehsender EWTN zu verhängen, bis sich dieser von seinem Reporter Raymond Arroyo trennt.
OnePeterFive berichtete gestern über weitere Details um InfoVaticana und das Vorgehen des Vatikans:
„Anfang 2017 hat InfoVaticana eine Markenanmeldung für seinen Namen neben dem Emblem des Vatikanstaates eingereicht.
Es dauerte nicht lange, bis InfoVaticana feststellte, dass es kein nationales Emblem kennzeichnen konnte, und so zog es am 27. März 2017 seine Markenanmeldung zurück und entschied sich dafür, seinen Namen zusammen mit einem Paar gekreuzter Schlüssel zu schützen.
Das Problem begann zwei Monate später, als InfoVaticana am 15. Mai einen Brief von Baker & McKenzie im Auftrag des Staatssekretärs des Vatikans, Kardinal Pietro Parolin, erhielt. Der Brief argumentierte, dass die gekreuzten Schlüssel „das symbolische Emblem des Christus, die Schlüssel zu Petrus darstellen“ und ein integraler Bestandteil des Emblems sind, und wenn er mit dem Namen „InfoVaticana“ kombiniert wird, könne in der Öffentlichkeit der irreführende Eindruck entstehen, dass die Website offiziell vom Heiligen Stuhl verlinkt oder direkt verwaltet wird. Als solches fordert das Schreiben, dass InfoVaticana seinen Markenantrag zurückzieht und die Verwendung des Emblems des Vatikanischen Staates und des kombinierten Bildes von InfoVaticana mit den gekreuzten Schlüsseln einstellt.
Als Reaktion auf diesen Brief hat InfoVaticana die Hilfe einer Rechtsabteilung in Anspruch genommen, die Baker & McKenzie einen Kompromiss vorgeschlagen hat, dass InfoVaticana nicht mehr die gekreuzten Schlüssel in seinem Logo verwendet, sowie jedes andere Bild, das den offiziellen Emblemen des Heiliger Stuhl entspricht. Der Vorschlag war kein Zugeständnis irgendeines Fehlverhaltens, sondern ein Akt guten Willens, um Verwirrung zu vermeiden oder den Eindruck zu erwecken, dass InfoVaticana irgendwie in den Vatikanstaat involviert sei.
Baker & McKenzies Antwort war eine entschiedene Weigerung zu verhandeln und man wiederholte die Forderung, dass der Domänenname an das Staatssekretariat übertragen werden müsse“
Die Argumentation von Baker & McKenzie wird in einigen Medien schlicht als „lächerlich“ bezeichnet. Wäre die Forderung von Baker & McKenzie rechtens, so müssten weltweit Tausende von Domäns geändert werden. Nicht nur Adressen, die das Wort Vaticana beinhalten, sondern auch Domäns die Staatsnamen oder Städtenamen enthalten.
OnePeterFive hat intensiver recherchiert und verweist auf eine besondere Klientel der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie. Die Kanzlei ist bekannt für die Förderung der Homosexualität und vertrat sogar den Abtreibungsgiganten Planned Parenthood.
„Im August letzten Jahres arbeitete Baker & McKenzies Büro in Belfast, Irland, mit der homosexuellen Gruppe „Cara-Friend“ zusammen, um ihr „LGBTQ + Awareness Teacher Training Programm“ zu finanzieren. James Richards, der Exekutive Direktor von Baker & McKenzies Büro in Belfast sagte:
„Wir glauben, dass niemand beruflich, finanziell oder gesellschaftlich benachteiligt werden sollte. Hier in Belfast haben wir vor über einem Jahr unser LGBT-Netzwerk aufgebaut und wir freuen uns, Cara-Friend’s Awareness Teacher-Programm zu sponsern, um unsere zukünftigen Leiter zu unterstützen, alle lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Menschen in Nord zu respektieren und zu unterstützen Irland“.
Es erscheint eher unwahrscheinlich, dass dem Staatssekretariat des Vatikans die Firmenphilosophie von Baker & McKenzies entgangen sein könnte. Viel wichtiger ist offenbar, dass die Anwaltskanzlei weltweit unter den Top 10 angesiedelt ist. InfoVaticana hat seit einiger Zeit das Symbol mit den gekreuzten Schlüsseln aus dem Logo entfernt. Finanziell ist das Staatssekretariat gegenüber InfoVaticana ein „Goliat“, andererseits kann man nur hoffen, dass InfoVaticana hier als „David“ siegen wird. Bergoglianer sprechen seit einigen Monaten von einem „Paradigmenwechsel“ unter dem Pontifikat von Papst Franziskus. Bleibt nur zu hoffen, dass der Fall InfoVaticana nicht auch noch einen „Paradigmenwechsel“ in der Vorgehensweise des Vatikans gegenüber Kritikern manifestiert. Papst und Vatikan wären besser beraten, sich der zunehmenden Kritik zu stellen und einen offenen Dialog zu führen, als eine Anwaltskanzlei zu beauftragen. (vh)