Das Brüsseler Berufungsgericht hat die Beschlagnahme von den Akten im Haus des Kardinals Daneels für ungültig erklärt. Damit werden die Akten nicht für die gerichtliche Untersuchung benutzt werden können. Der Erzbischof von Brüssel, André-Joseph Léonard, merkte dazu an, dass nach den irregulären Untersuchungen jetzt wieder andere Dinge im Vordergrund stünden: „Die Aufmerksamkeit soll jetzt auf die Opfer der sexuellen Missbräuche in Rahmen einer Pastoralbeziehung ausgerichtet werden", so der Bischof. Er wünscht sich aber auch, dass die Daneels-Affäre von den belgischen Autoritäten besser behandelt wird, da man eine solche Situation klären müsse. (rv)