Die Bischöfe des Landes protestieren gegen ein Gesetzesvorhaben, das am kommendem 26. November im Parlament diskutiert werden soll. Abtreibung soll darin als ein „universelles Grundrecht“ festgeschrieben werden, sowie das „Recht der Frauen, frei über ihren Körper verfügen zu können, als Voraussetzung für eine echte Gleichheit von Frauen und Männern in einer fortschrittlichen Gesellschaft.“ In einer Erklärung einer Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz fragen die Oberhirten, wie ein vermeintliches Grundrecht gründen könne auf der „Verneinung von menschlichem Leben am Beginn seiner Existenz und seines Heranwachsens.“ Zwar sei es ein gerechtfertigtes Anliegen, sich für die Freiheit und die Gleichberechtigung der Frauen einzusetzen. „Doch von welcher Freiheit ist da die Rede“, geben die Bischöfe zu bedenken. Eigens wird auf die Traumata hingewiesen, die viele Frauen nach einer Abtreibung erlebten. Freiheit sei fundamental für die Beziehung von Mann und Frau; aber diese Freiheit müsse verantwortlich sein und verwirkliche sich im Dialog. Eine Schwangerschaft sei keine „Aggression“, der man sich durch die Vernichtung des vermeintlichen Angreifers, sprich der Leibesfrucht, entledigen könne. Das werdende Leben sei schließlich unschuldig. (rv)