Voderholzer: Zölibat ist nicht der Grund für Missbrauch und Kirchenkrise

Bayerischer Oberhirte warnt vor Missbrauch des Missbrauchs – Zölibat ist Lebensform nach Vorbild Jesu – Spricht unbescholtenen Priestern sein Vertrauen aus.

REGENSBURG – Die Ehelosigkeit ist ein Skandalon in einer übersexualisierten Gesellschaft, aber ist sie der Grund für die durch Missbrauch- und Vertuschungsskandale ausgelöste Kirchenkrise?

Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg hat bei der Feier des Pontifikalamtes zum Hochfest des heiligen Wolfgang solchen Einschätzungen deutlich widersprochen.

Wie die Pressestelle des Bistums mitteilt, nahm der bayerische Oberhirte damit Bezug auf die öffentliche Debatte um die umstrittene „MHG-Studie“ der Deutschen Bischofskonferenz über den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Kleriker – vor allem aber auf die Konsequenzen, die nach Meinung mancher Kommentatoren daraus gezogen werden sollten.

Ein Missbrauch des Missbrauchs?

Der „MHG-Studie“ selber werden – wie CNA Deutsch berichtete – erhebliche Schwächen vorgeworfen.

Fragwürdig ist Experten zufolge vorallem die gern wiederholte Behauptung, dass die Ehelosigkeit – also die zölibatäre Lebensform der Priester – und die Haltung der Kirche zur Homosexualität mitursächlich für den sexuellen Missbrauch seien.

Geht es bei solchen öffentlichen Aussagen wirklich um die Opfer und eine bessere Prävention von Missbrauch, oder geht es um etwas anderes – nämlich lange ersehnte kirchenpolitische Ziele?

Bischof Voderholzer warnte deutlich vor grundstürzenden Veränderungen in der Kirche, die damit scheinbar legitimiert werden sollen.

„Ich halte das für einen Missbrauch des Missbrauchs, insbesondere für einen Missbrauch der Opfer des Missbrauchs. Wenn der Zölibat ursächlich wäre für diese Verbrechen, wie erklärt es sich dann, dass 99,9 Prozent dieser Fälle von nicht zölibatär lebenden Männern getan werden?“

Der Bischof von Regensburg betonte die positive und historische Rolle des Zölibats:

„Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ist die Lebensform Jesu und der Apostel, sie stand in der Kirche von Anfang an wegen ihres Zeugnischarakters in hohem Ansehen und wurde vom Mönchtum, aber auch von Bischöfen und Priestern gelebt, lange bevor sie dann für den Bereich der Westkirche im Mittelalter verbindlich vorgeschrieben wurde“.

Zu behaupten, der Zölibat sei im Mittelalter ausschließlich aus ökonomischen Gründen eingeführt worden, entbehre jeder historischen Vernunft, stellte der bayerische Oberhirte fest.

„Lege dafür meine Hand ins Feuer“

Jeder Priesteramtskandidat wisse, so Voderholzer, dass die Kirche die freiwillige Annahme dieser Lebensform als Berufung zur Christusnachfolge zum Kriterium der Berufung in den geistlichen Dienst gemacht habe, und jeder Weihekandidat bekunde ausdrücklich diese Freiwilligkeit.

Dass diese Lebensform in einer übersexualisierten Gesellschaft ein Skandalon darstellt, das immer wieder angegriffen oder verspottet wird, ist noch lange kein Grund, von dieser biblisch begründeten Tradition abzugehen: „Vielleicht war sie noch nie so wichtig wie heute!“, so Voderholzer.

Notwendig sei selbstverständlich eine gute Vorbereitung der Priesteramtskandidaten und eine gute Begleitung der Priester, damit diese Lebensform gut gelebt werden und ihren Zeugnischarakter auch bewahren kann, betonte der Bischof: „Unsere Priesterausbildung berücksichtigt sehr wohl die psychologischen und menschlichen Gesichtspunkte, die notwendig sind für eine reife Persönlichkeit. Ich lege dafür meine Hand ins Feuer. Und ich möchte auch an dieser Stelle der überwältigenden Mehrheit der Priester mein Vertrauen aussprechen, die ihren Dienst eifrig und gewissenhaft tun, die unbescholten waren und sind.“

Nichts zu verbergen oder zu vertuschen

Bischof Voderholzer begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die Hinweise auf Missbrauch oder Vertuschung aufklären und ahnden hilft – auch und gerade mit Blick auf das eigene Bistum. Die Betroffenen müssten bei der Bewältigung des erlebten Unrechts unterstützt werden, unterstrich der Oberhirte erneut.

„Wir sind daher auch in Kontakt mit der Regensburger Staatsanwaltschaft und werden offene Fragen bald und umfassend klären. Wir haben hier nichts zu verbergen oder gar zu vertuschen“.

Voderholzer betonte, man werde „eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, selbstverständlich im Rahmen des geltenden Rechts, der entsprechenden Leitlinien der Bischofskonferenz und der staatlichen und kirchlichen Datenschutzvorschriften“.

Forderungen, gegen geltendes Datenschutzrecht die Personalakten aller Priester gewissermaßen der Öffentlichkeit preiszugeben, erteilte der Regensburger Bischof eine klare Absage: „Dieses Ansinnen ist ungeheuerlich! Die Priester genießen denselben Datenschutz wie alle anderen Menschen auch. Niemand käme doch auf die Idee, den Staat aufzufordern, alle Personalakten der Lehrer offen zu legen, weil es auch in Schulen zu Fällen sexuellen Missbrauchs kommt“.

Der bayerische Oberhirte betonte: „Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, dann hat die Staatsanwaltschaft das Recht auf Akteneinsicht und die Pflicht zur Aufklärung“.

Gleichzeitig stellte Voderholzer fest: „Einen Generalverdacht, der sich hier breit macht, weise ich auf das Entschiedenste zurück!“

Das hätten weder die Priester verdient, noch die katholische Kirche, so der Bischof weiter.

„Die katholische Kirche ist die erste und einzige Institution der Zivilgesellschaft in Deutschland, die sich in so umfassender Weise diesem Problem stellt. Ich kann nicht dazu schweigen, dass nun der Eindruck im Raum stehen bleibt, wir seien die einzige Institution, die dieses Problem hat.“

Ja,gelernt, dass die Opferperspektive absoluten Vorrang hat vor jeder Rücksichtnahme auf die Institution oder die Täter. Aber sind denn die vielen Opfer in den anderen Bereichen der Gesellschaft weniger wert oder bedeutsam?“, so Bischof Voderholzer abschließend. (CNA Deutsch)

Italiens Regierung schlägt Kruzifix-Pflicht in öffentlichen Gebäuden vor

AMATRICE – Sind in Italiens öffentlichen Gebäuden auch bald Kruzifixe vorgeschrieben? Im Parlament in Rom wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die „sichtbare Darstellung von Kruzifixen“ vorsieht – so das italienische Nachrichtenmagazin „L’Espresso“.

Der Gesetzentwurf „Verfügungen über die Ausstellung des Kruzifixes in Schulen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung“ schlägt vor, Kruzifixe sichtbar an Orten wie Schulen, Universitäten, Gefängnissen, öffentlichen Ämtern, Konsulaten, Botschaften und Häfen aufzuhängen.

Der Vorschlag würde auch eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro bei Nichteinhaltung anordnen. Der Gesetzentwurf harrt nun der Diskussion in der Kammer und im Senat. Eingebracht haben die Vorlage die Partei Lega Nord unter der Leitung von Matteo Salvini, dem neuen Innenminister und stellvertretenden Premierminister, zusammen mit dem Führer der Fünf-Sterne-Bewegung, Luigi di Maio. Die Mitte-Rechts-Populisten bilden seit den Parlamentswahlen im vergangenen Mai eine Koalitionsregierung unter der Führung von Lega Nord und der Fünf-Sterne-Bewegung.

Vergleich mit Bayern

Der italienische Vorschlag ist kein Einzelfall. In Bayern, wo Kreuze bereits in Klassenzimmern und Gerichtssälen vorgeschrieben sind, ist seit dem 1. Juni 2018 auch vorgeschrieben, dass in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude ein Kreuz aufgehängt ist. Die Maßnahme hatte der bayerische Ministerrat am 24. April beschlossen. Eine Änderung der Geschäftsordnung der Behörden im Land regelt den Schritt, wie die Staatskanzlei in München mitteilte:

„Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen.“

Die Entscheidung wurde unter anderem von Kardinal Reinhard Marx mehrfach scharf kritisiert, vom Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer und – Umfragen zufolge – einer Mehrheit der Bayern jedoch begrüßt. (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Vatikan meldet erneut schwere Bedenken über Handreichung an (UPDATE)

Schreiben der DBK „nicht reif für Veröffentlichung“ – Papst gegenüber evangelischer Delegation aus Deutschland: In Ökumene-Fragen „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen, sondern gemeinsam geduldig unter dem Blick Gottes“.

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat erneut Bedenken über den Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz angemeldet, protestantischen Ehepartnern katholischer Christen durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen. Das Schreiben könne so nicht veröffentlicht werden, so die Entscheidung aus Rom.

Vatikan-Sprecher Greg Burke bestätigte gegenüber CNA die Echtheit des Briefes, über den mehrere Medien zuvor bereits berichtet hatten.

Demnach hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, in einem auf den 25. Mai 2018 datierten Schreiben an Kardinal Reinhard Marx gewandt, das auch an Kardinal Rainer Maria Woelki, Bischof Felix Genn, Bischof Karl-Heinz Wiesemann, Bischof Rudolf Voderholzer und Bischof Gerhard Feige ging.

Dieser Brief sei ausdrücklich mit der Zustimmung von Papst Franziskus gefertigt worden, schreibt der italienische Vatikanist Sandro Magister, der diesen veröffentlichte. Auch die deutsche Zeitung „Die Tagespost“ und die österreichische Website „kath.net“ hatte berichtet.

Erzbischof Ladaria würdigt demnach in dem Brief eingangs die Verdienste der Deutschen Bischofskonferenz in ihren ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands.

Die geplante „pastorale Handreichung“ werfe jedoch „Probleme von erheblicher Bedeutung“ auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung.

Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe, heißt es.

Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, „die nicht unterschätzt werden sollten“.

Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien.

Abschließend betont der Brief an den DBK-Vorsitzenden demnach, dass es dem Papst sehr wichtig sei, „dass der Geist der bischöflichen Kollegialität in der Deutschen Bischofskonferenz lebendig bleibt“.

Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium unterstreiche, könnten die Bischofskonferenzen heute einen vielfältigen und fruchtbaren Beitrag leisten, damit das Kollegialitätsgefühl konkret verwirklicht werden kann, so Ladarias Schreiben abschließend.

An Fronleichnam hatte der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, noch einmal explizit daran erinnert, dass es in Deutschland keine „Nationalkirche“ mit einem Sonderweg geben könne, wenn es um die heilige Eucharistie gehe, also „eine Frage um Leben und Tod„.

Zuvor hatten auch mehrere Kardinäle Klarheit gefordert und Bischöfe aus dem Ausland schwere Kritik an dem Vorstoß geäußert. Beobachter warnen vor einem „deutschen Kommunion-Brexit„.

Warnende Worte des Papstes

Auch Papst Franziskus hat heute bei seinem Empfang einer deutschen evangelischen Delegation auf das Thema angespielt: Der Pontifex dankte zwar für das gemeinsame Gedenken im vergangenen Jahr an die 500. Jährung der Spaltung in der Kirche – von Protestanten als „Reformationsjubiläum“ begangen – und betonte, Ökumene müsse „möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben mit einbeziehen“, statt elitär zu sein.

Gleichzeit warnte der Papst im Gespräch mit den protestantischen Geschwistern, man könne „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen“, sondern müsse „gemeinsam geduldig gehen unter dem Blick Gottes.“ Der Papst weiter:

„Einige Themen – ich denke hier an die Kirche, an die Eucharistie und an das kirchliche Amt – verdienen eingehende und gut abgestimmte Überlegungen. Die Ökumene verlangt auch, nicht elitär zu sein, sondern möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben miteinzubeziehen und so als Gemeinschaft der Jünger zu wachsen, die beten, lieben und verkünden. Auf dieser Grundlage wird uns der ökumenische Dialog helfen, unter der Leitung des Heiligen Geistes im gemeinsamen Verständnis der göttlichen Offenbarung voranzuschreiten.“

Hintergrund

Auslöser des Kommunionstreits war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die von Kardinal Reinhard Marx angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom.

(LETZTES UPDATE: 13:45 Uhr mit Worten des Papstes.)

(CNA Deutsch)

Die 7 größten Aufreger des Katholikentags in Münster

Der 101. Katholikentag in Münster ist gestern zu Ende gegangen. Auch in diesem Jahr hat das Treffen, das vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ausgerichtet wird, teilweise für Furore gesorgt. Die 7 größten Aufreger:

1. Sternberg, der Lebensschutz und die Interkommunion

Noch bevor der Katholikentag richtig losgegangen ist, hat der Präsident des ZdKs, Thomas Sternberg, dem Bonner Generalanzeiger ein bemerkenswertes Interview gegeben (CNA Deutsch hat berichtet). Darin sprach er sich für die uneingeschränkte Zulassung von konfessionsverschiedenen Ehepartnern aus, da er die aktuelle Diskussion für „überflüssig und schädlich“ halte.

Sehr deutlich wurde Sternberg jedoch auch beim Thema Lebensschutz. Mit klaren Worten verteidigte er das Lebensrecht der Ungeborenen.

2. Nahles und „die säkulare Dreifaltigkeit“

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat die Wertegemeinschaft Europa gelobt und von einer „säkularen Dreifaltigkeit“ gesprochen. Nahles: „Ich meine die Dreifaltigkeit, die man in keiner anderen Weltregion findet.“ Damit meinte sie jedoch nicht den Vater, Sohn und den Heiligen Geist, sondern die „hohen sozialen Standards, eine hohe Wirtschaftskraft und eine echte Demokratie“.

3. Voderholzer und seine Kritik am Katholikentag

Dass der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer kein Freund jeder Form von Nabelschau-Katholizismus ist, ist allgemein bekannt. Bereits 2014, als er den Katholikentag in seinem Bistum ausrichtete, knirschte es im Gebälk zwischen Voderholzer und Vertretern des ZdKs. Dann hat der Bischof am Vorabend zu Christi Himmelfahrt in seiner Predigt die allzu einseitige Ausrichtung des Katholikentags kritisiert und gemahnt, dass der Druck, der durch diese Veranstaltung aufgebaut werde, in der Debatte um die Zulassung zur Kommunion nicht hilfreich sei.

Am nächsten Tag hat das ZdK reagiert. Man lasse sich das Diskutieren nicht verbieten: „Der Katholikentag wird all diese Fragen thematisieren, manches kritisieren und würdigen und Vorschläge dazu machen.“

4. Hirschhausen und die „Oblate“

Der Kabarettist Eckart von Hirschhausen hat in einer Debatte mit Kardinal Rainer Maria Woelki das Recht auf den Empfang der Eucharistie gefordert. Hirschhausen, der als evangelischer Christ mit einer katholischen Frau verheiratet ist, rief in Richtung des Kardinals: „Entweder, wenn Sie die Hälfte meiner Kirchensteuer für den katholischen Bereich abzwacken, geben Sie mir mit Freude eine Oblate dafür, oder Sie geben mir mein Geld zurück!“

Während die Mehrheit des Publikums diese Worte mit stürmischen Applaus bedachte, gab es vor allem in den sozialen Netzwerken heftige Kritik. Interessant war der Twitter-Account des Katholikentags, der zumindest versuchte, die Situation zu entschärfen: „Also *vor* der Wandlung ist das bei uns definitiv eine Oblate.“ Die Zusicherung, dass die Verfasserin dieses Katholikentag-Tweets die Aussagen von Hirschhausens ebenfalls respektlos findet, folgte freilich wenig später.

5. Die „Entschuldigung“ von Hirschhausen

„Es tut mir Leid“ – „…aber ich bin auch verletzt!“ Hirschhausen hat es geschafft, dass viele Menschen nach seiner Entschuldigung noch wütender waren als davor. Denn schließlich, so hieß es später in einer Pressemitteilung, werde wieder nur über das geschrieben „was man nicht sagen wollte“.

Hirschhausen bezeichnete sich als „Hofnarr“, der Dinge ungeschminkt ausspreche. Er zitierte seine Frau, die als Mediatorin arbeitet. Sie habe einen Grundsatz, der laute: Man solle allen Menschen gute Absicht unterstellen bei dem, was sie tun. Hirschhausen betonte, er wünsche sich, dass es beim Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt „möglich sein wird, gemeinsam zu feiern“.

6. Kardinal Marx: „Wer Hunger hat und glaubt“

Auf welcher Seite der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz in Streit um die heilige Kommunion steht, dürfte mittlerweile bekannt sein. Während des Katholikentags hat Marx seine Position noch einmal bekräftigt und darauf gedrängt, möglichst schnell eine Regelung zu finden:

„Wer Hunger hat und glaubt, dem muss der Zugang zur Eucharistie ermöglicht werden. Das muss unsere Leidenschaft sein und da lasse ich nicht nach.“

Beim Abschlussgottesdienst am Sonntag hat der Münchner Erzbischof den Wunsch nach einer schnellen Lösung wiederholt.

7. Die AfD auf dem Katholikentag

Darf man Rechtspopulisten eine Bühne bieten, indem man die AfD zu einem Podium auf dem Katholikentag einlädt? Oder sollte man sogar mit ihnen öffentlich diskutieren, um ihre Argumente zu entkräften und den Populismus zu demaskieren? Und überhaupt: Was ist eigentlich Rechtspopulismus?

Diese und weitere Fragen wurden im Vorfeld des 101. Katholikentags teils sehr emotional diskutiert. Trotz vielfachen Protests blieben die Veranstalter bei ihrer Einladung und so kam es zur Debatte religionspolitischer Vertreter aller im Bundestag sitzender Parteien. In der überfüllten Halle Münsterland behauptete der AfD-Abgeordnete Volker Münz, dass das christliche Menschenbild von seiner Partei vertreten werde, während die Abgesandte der Linken meinte, ihre Partei sei „nicht religiös, aber auch nicht anti-religiös“. (CNA Deutsch)

Kardinäle fordern Klarheit in Kommunionsfrage

UTRECHT – Mit deutlichem Unverständnis und einer scharfen Warnung vor den Konsequenzen hat Kardinal Willem Jacobus Eijk auf die Entscheidung reagiert, im Streit um eine „Pastorale Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) deren Entwürfe neu zu diskutieren und „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“. Kardinal Gerhard Ludwig Müller forderte bereits zuvor Klarheit und ruft Bischöfe auf, sich zu Wort zu melden. Indessen gibt es auch andere Lösungsvorschläge.

In einem Kommentar für den „National Catholic Register“ schreibt der Erzbischof von Utrecht:

„Einstimmigkeit über was? Falls alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz, nachdem sie erneut darüber gesprochen haben, einstimmig beschließen, dass Protestanten, die mit einem Katholiken verheiratet sind, die Kommunion empfangen können (etwas, das nicht passieren wird), wird dies dann die neue Praxis in der katholischen Kirche in Deutschland werden – obwohl es im Gegensatz zum Kirchenrecht und zum Katechismus der Katholischen Kirche steht?“

Bei dem Gespräch in Rom am 3. Mai 2018 über eine geplante „pastorale Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ließ Papst Franziskus durch den Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, mitteilen, dass die deutschen Bischöfe „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“ hätten.

Kardinal Gerhard Ludwig Müller bezeichnete dies gegenüber dem „National Catholic Register“ bereits am 4. Mai als „sehr arm“. Der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation bemängelte, dass die Mitteilung seines Nachfolgers „keine Antwort auf die zentrale, wesentliche Frage“ darstelle. Der Papst und die Glaubenskongregation sollten vielmehr eine „sehr klare Orientierung“ leisten, und zwar nicht dahingehend, was persönliche Meinung sei, sondern was „der offenbarte Glaube“ sei. Bischöfe sollten angesichts dieser Situation den Glauben weiter erklären, so Müller. Er hoffe, dass „mehr Bischöfe ihre Stimme erheben, und ihre Pflicht tun“, sagte der Kardinal.

Eine dieser Stimmen ist nun offenbar die des Erzbischof von Utrecht: Die Antwort des Heiligen Vaters, die Entwürfe erneut zu diskutieren sei „völlig unverständlich“, kritisiert Kardinal Wim Eijk in seinem am 7. Mai veröffentlichten Kommentar.

Die Lehre und Praxis der Kirche in dieser Frage sei nicht nur klar, so der niederländische Kardinal, sondern auch die Unterschiede zwischen lutherischem und katholischem Verständnis seien bekannt, offensichtlich und nicht zu ignorieren. Darüber hinwegzusehen sei keine Lösung und führe in der Praxis – davon sei auszugehen – dazu, dass eben nicht „nur in Einzelfällen“ und „unter bestimmten Umständen“ protestantische Ehepartner die Kommunion empfingen: „Und am Ende werden sogar Protestanten, die nicht mit Katholiken verheiratet sind, die Eucharistie empfangen wollen“, so Eijk.

Dies führe nicht zu größerer Einheit, im Gegenteil, warnt der Erzbischof von Utrecht in seinem Text:

„Dadurch, dass keine Klarheit geschaffen wird, entsteht unter den Gläubigen große Verwirrung und die Einheit der Kirche ist gefährdet.“

Klar äußerte sich Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg in der Frage: Bereits Ende April sagte der bayerische Oberhirte in einem Interview, die Mitfeier der Eucharistie sei immer ein Bekenntnis zur Katholischen Kirche und ihrer Glaubensinhalte, an der folglich nur jene daran teilnehmen, die sich zu diesem Glauben bekennen.

Gefahr für Ökumene, Prüfung der Kirche

Für die Ökumene sei Klarheit in diesen Fragen in keiner Weise eine Gefahr, betonte Bischof Voderholzer. Im Gegenteil: Es gehe darum, den Glauben gegenseitig ernst zu nehmen und respektieren. Als Bischof und sogar dem eigenen familiären Umfeld wisse er sehr wohl um die Nöte und Probleme, etwa in gemischt-konfessionellen Familien. Gerade hier sei der Weg der Gemeinsamkeit, hin zu Einheit aber nur begehbar, wenn der Glaube verlässlich verkündet werde „und zwar so, dass sie sich darauf verlassen können, dass es richtig und gut ist“.

In der Frage der Ökumene müsse nicht zuletzt auch die Sicht der Ostkirchen berücksichtigt werden: „Dort wird der Zusammenhang zwischen Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft noch tiefer gesehen als in der Westkirche. Wenn die katholische Kirche diese Sicht verdunkelt, vergrößert sie erheblich den Graben zu den orthodoxen Kirchen“, warnte Voderholzer Ende April bereits.

Vor einer anderen Gefahr warnt Kardinal Eijk. Angesichts der Pflicht der Bischöfe – allen voran des Nachfolgers Petri – die Glaubenslehre gemäß der Tradition und Bibel zu vertreten sei er an Artikel 675 des Katechismus erinnert, der die „Letzte Prüfung der Kirche“ zum Thema hat:

„Vor dem Kommen Christi muß die Kirche eine letzte Prüfung durchmachen, die den Glauben vieler erschüttern wird [Vgl. Lk 21,12;Joh 15,19 -20]. Die Verfolgung, die ihre Pilgerschaft auf Erden begleitet, wird das ‚Mysterium der Bosheit‘ enthüllen: Ein religiöser Lügenwahn bringt den Menschen um den Preis ihres Abfalls von der Wahrheit eine Scheinlösung ihrer Probleme.“ (Quelle)

Hintergrund

Auslöser war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom. Eine Klarstellung, die nun auf sich warten lässt, wie auch die weitere Frage, zu der es aus Köln hieß:

„Das Ziel in einer so zentralen Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche muss es aus Sicht der Unterzeichner sein, nationale Sonderwege zu vermeiden und in einem ökumenischen Gespräch zu einer weltweit einheitlichen und tragfähigen Lösung zu kommen“.

Andere Lösungen

An eine andere, versöhnliche Lösung erinnert indessen auf der evangelischen Webseite „idea.de“ der katholische Publizist Bernhard Meuser: Die geistige Kommunion – manchmal auch als „geistliche“ Kommunion bekannt. Dabei handelt es sich um eine seit Jahrhunderten übliche und von Heiligen empfohlene Praxis – etwa für Situationen, in denen Katholiken wie andere Christen die heilige Kommunion nicht empfangen können, aber danach sehnen.

Zudem sei es ohnehin vielerorts üblich – auf der Glaubenskonferenz „Mehr“ des Gebetshauses wie in zahlreichen Kirchen – sich mit gekreuzigten Armen nach vorne begeben, um einen Segen zu empfangen, wenn man die Kommunion zu diesem Zeitpunkt nicht leiblich empfangen könne oder wolle, so Meuser.

Buch-Tipp zum Thema: Kardinal Paul Josef Cordes, Geistige Kommunion, erschienen beim fe-Verlag. (CNA Deutsch)

Deutsche Bischöfe zur Klärung im Vatikan


Mehrere deutsche Bischöfe waren an diesem Donnerstag im Vatikan, um mit hiesigen Stellen über eine Handreichung zu beraten, die den Empfang der Kommunion für nichtkatholische Ehepartner regeln soll.

P. Bernd Hagenkord – Vatikanstadt

Es geht um die beiden Fragen, ob auch nichtkatholische Ehepartner die Kommunion unter bestimmten Bedingungen empfangen dürfen, und ob eine Bischofskonferenz alleine diese Frage entscheiden kann.

An dem Gespräch nahmen die Kardinäle Reinhard Marx (München und Freising) und Rainer Maria Woelki (Köln) teil. Außerdem angereist waren die Bischöfe Felix Genn (Münster), Rudolf Voderholzer (Regensburg, Mitglied der Glaubenskongregation des Vatikan), Karl-Heinz Wiesemann (Speyer, Glaubenskommission der Bischofskonferenz) und Gerhard Feige (Magdeburg, Ökumenekommission der Bischofskonferenz).

Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ, wurde zu dem Treffen in den Räumen der Römischen Glaubenskongregation eingeladen. Die Einladung kommt vom Präfekten der Kongregation, Erzbischof Luis Ladaria. Auf Vatikanseite dabei waren außerdem der für Ökumene zuständige Kardinal Kurt Koch, Pater Markus Graulich, Untersekretär des Rates für Gesetzestexte und Pater Herman Geißler, Leiter der Lehrabteilung an der Glaubenskongregation.

Das Treffen in Rom war vom Vatikan angeregt worden, nachdem sieben deutsche Bischöfe sich brieflich an die für die Ökumene und für die Glaubenskongregation Zuständigen gewandt hatten. Kardinal Woelki, Bischof Voderholzer und weitere fünf Diözesanbischöfe erbaten von Rom eine Klärung darüber, ob eine einzelne Bischofskonferenz eine solche in ihren Augen gesamtkirchliche Frage entscheiden könne.

Verhandelt wird nicht die ganze Grundsatzfrage

Auslöser für den Brief war eine bisher nicht veröffentlichte Handreichung, die in der Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss verabschiedet wurde und die diese Fragen pastoral regeln soll. Der Brief der sieben wurde danach vor allem deswegen kritisiert, weil er am Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, vorbei nach Rom geschickt wurde.
Thema der Debatte ist die so genannte „eucharistische Gastfreundschaft“, also nicht die Frage, ob grundsätzlich Nichtkatholiken Kommunion empfangen dürfen oder können. Kardinal Kurt Koch hatte beim Papstbesuch 2016 in Lund/Schweden anlässlich des Reformationsgedenktages auf den Unterschied zwischen den beiden Fragen hingewiesen und betont, die Gastfreundschaft sei eine pastorale Frage.

Zur Kommunion sind in der katholischen Kirche grundsätzlich Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen – etwa in bestimmten schweren Notlagen – die Eucharistie empfangen. Katholiken ist auch eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.

Franziskus hat Frage aufgegriffen, lässt sie aber offen

Papst Franziskus hatte in seinem Schreiben Amoris Laetitia die Frage aufgegriffen, grundsätzlich aber offengelassen: „Die Probleme bezüglich der konfessionsverschiedenen Ehen erfordern besondere Aufmerksamkeit. (..) Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten“ (AL 247).

2013 hatte der Papst in seinem Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 23), Papst Johannes Paul II. zitierend, den Bischofskonferenzen „eine gewisse authentische Lehrautorität“ zuerkannt, aber auch hier, ohne genaue Festlegungen zu treffen. (vatican news)

Kommunion-Debatte: Deutsche Bischöfe kommen Donnerstag nach Rom

Der vatikanische Pressesaal hat an diesem Montagmittag mitgeteilt, dass am 3. Mai eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz in den Vatikan kommt, um über das Thema des Kommunionempfangs für nicht-katholische Ehepartner bei gemischt-konfessionellen Ehen zu beraten.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Die Kardinäle und Bischöfe aus Deutschland kommen in den Vatikan, um mit Kurienvertretern über den Umgang mit dem Kommunionempfang zu sprechen. Eine mittlerweile fertig gestellte Handreichung hatte zu Diskussionen geführt, einige Bischöfe hatten einen Brief geschrieben, in dem sie die Frage aufwarfen, ob eine Abstimmung über ein solches Thema in einer Bischofskonferenz rechtens sei.

Aus Deutschland reist Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzenden der Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising an. Auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Bischof Felix Genn von Münster werden von dem vatikanischen Presseamt genannt.

Nach einem Brief aus Deutschland

Dazu werden auch der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, als Präsident der bischöflichen Kommission für die Glaubenslehre, sowie den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer anreisen. Als Vertreter der ökumenischen Frage ist der Magdeburger Bischof Gerhard Feige dabei, der die bischöfliche Ökumene-Kommission leitet, außerdem reist der Generalsekretär der Bischofskonferenz an, Jesuitenpater Hans Langendörfer.

Auf vatikanischer Seite nehmen an den Gesprächen der Präfekt der päpstlichen Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer sowie Kardinal Kurt Koch, Präsident des päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen teil. Die beiden waren die Adressaten des Briefs aus Deutschland.

 Zu diesen Kurienleitern kommen der deutsche Salesianerpater Markus Graulich als Mitglied des Vatikanrats für juristische Fragen sowie den österreichischen Geistliche Hermann Geissler, Amtschef der Lehrabteilung in der Kongregation für die Glaubenslehre.

Was sagt der Papst?

Unter dem Titel „Einige komplexe Situationen“ hatte Papst Franziskus sich bereits in seinem Schreiben Amoris Laetitia mit dem Thema Kommunionempfang befasst. „Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten““ (AL Nr. 247).

(vatican news)

Papst emeritus Benedikt nimmt Regensburger Sonntagsbibel entgegen

REGENSBURG – Die Regensburger Sonntagsbibel ist in der Ewigen Stadt angekommen: Das Redaktionsteam um Bischof Rudolf Voderholzer hat in Rom ein Exemplar der Regensburger Sonntagsbibel an Papst emeritus Benedikt XVI. übergeben.

In dieser sind unter anderem Texte von Benedikt XVI. enthalten.

Das 11-köpfige Team traf den emeritierten Papst am Montagmittag in seinem Wohnsitz im Mater Ecclesiae in den vatikanischen Gärten.

Benedikt zeigte sich gerührt und erfreut, auf so viele Regensburger zu treffen. Bischof Rudolf Voderholzer stellte jeden einzelnen vor und erläuterte, welche Funktion derjenige bei der Entstehung der Sonntagsbibel hatte. Benedikt XVI. fand am Ende des Treffens für jeden einige persönliche Worte.

Benedikt erinnert die Hausbibel an seine Kindheit

Mit der Tradition der Hausbücher, wie die Regensburger Sonntagsbibel eines ist, ist Benedikt XVI. seit jeher verbunden. Schon als Kind begann der Sonntag für ihn bereits am Samstag mit der Lesung, die sein Vater vortrug – aus eben einem solchen Hausbuch. So berichtet er in einer Ansprache vom 2. Juni 2012 beim Pastoralbesuch in der Erzdiözese Mailand. Beim Treffen mit den Regensburgern in Rom nahm er erneut Bezug darauf und stellte heraus, wie schön diese samstagabendlichen Lesungen für ihn waren.

Die Tradition der Hausbücher ist nur noch wenig im Bewusstsein vieler Menschen verankert. Mit der Einführung der neuen Leseordnung nach dem zweiten Vatikanischen Konzil wurden die alten Hausbücher unbrauchbar. Danach gab es wenige, meistens kleinere Versuche, diese Tradition neu zu beleben. Die Sonntagsbibel ist jetzt der erste Versuch im großen Stil.

Mit ihr knüpft Bischof Rudolf Voderholzer an die katholische Tradition der liturgienahen Hausbibeln an. Die Regensburger Sonntagsbibel enthält jeweils die beiden Lesungen und das Evangelium für alle Sonn- und Feiertage der drei Lesejahre. Allen Lesungen ist ein Kommentar aus dem theologischen Gesamtwerk von Papst em. Benedikt XVI. zugeordnet. Dass in ihr Texte von ihm enthalten sind zeigt gleichermaßen seine Liebe zur Heiligen Schrift und seine Heimatverbundenheit.

Wie der Image-Film des Bistums Regensburg zeigt, liegt die 960 Seiten starke Regensburger Sonntagsbibel seit Oktober im Buchhandel vor. Sie enthält alle Schrifttexte der Sonn- und Feiertage eines Kirchenjahres. Zu Beginn steht das Tagesgebet, es folgen Lesungen aus dem Alten und Neuen Testament, zwei Impulsfragen, die zum Nachdenken anregen sollen sowie eine Betrachtung zum Evangelium von Papst Benedikt XVI. Eine Besonderheit stellen die insgesamt 240 abgebildeten christlichen Kunstwerke dar, die allesamt aus dem Bistum Regensburg kommen.

Viel gute Resonanz

Bereits am Montagmorgen hat die Gruppe eine Heilige Messe im Petersdom gefeiert. In der Kapelle der Ungarn nahe dem Grab des Apostels Petrus dankte Bischof Rudolf dem gesamten Team für die Leistung, die es bei der Arbeit an der Regensburger Sonntagsbibel erbracht hat. Mit erkennbarer Freude erklärte er, wie viele positive Rückmeldungen er bereits erhalten habe. Allem voran die dargestellten Bilder der Kunstwerke aus dem ganzen Bistum würden viel Aufmerksamkeit bekommen.

Neben Bischof Rudolf Voderholzer und Weihbischof Josef Graf besteht das Team aus Hans-Georg Gradl, Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Theologischen Fakultät Trier und Priester des Bistums Regensburg; Wolfgang Stöckl, Leiter der Katholischen Erwachsenenbildung; Gabriel Weiten, Theologischer Referent des Bischofs; Maria Baumann, Leiterin des Diözesanmuseums; Professor Sigmund Bonk, Leiter des Akademischen Forums Albertus Magnus; Albrecht Weiland, Verleger des Schnell & Steiner Verlages; Fotograf Anton Brandl sowie Manfred Cuno vom Grafischen Centrum Cuno in Calbe und Falk Flach von Typegerecht in Berlin. (CNA Deutsch)

„Im Licht der Tradition“: Regensburger Bischof legt Handreichung zu Amoris Laetitia vor

REGENSBURG – Mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ hat sich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese gewandt.

Geschiedene Wiederverheiratete müssen im Bistum Regensburg auch weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben, wenn sie zur Kommunion zugelassen werden wollen. Doch auch sie werden nach wie vor somit nicht ausgeschlossen, sondern gehören zur Kirche, und sollten die Messe besuchen und sich gegebenenfalls segnen lassen, stellt Bischof Rudolf Voderholzer in seiner differenzierten Handreichung klar.

Auch an die päpstliche Absage jeder Form der Gender-Theorie in Amoris Laetitia erinnert der Regensburger Oberhirte.

CNA dokumentiert den Wortlaut der Textes, wie ihn das Bistum veröffentlicht hat:

Diözesane Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen

Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) stellt Papst Franziskus die Größe und den Reichtum des Ehesakramentes, das Christus der Kirche als Abbild seiner Liebe geschenkt hat, heraus und gibt zahlreiche Orientierungen und Anregungen für eine bessere Ehevorbereitung und Begleitung von Ehepaaren. In wahrhaft erfrischenden und werbenden Worten erneuert Papst Franziskus die katholische Ehelehre, wie sie im Zeugnis der Schrift und der Überlieferung grundgelegt ist. Dies schließt auch eine eindeutige Absage an diejenige Form der Gender-Theorie ein, die nicht das Anliegen verbindet, mehr Geschlechtergerechtigkeit anzustreben, sondern durch die Trennung von biologischem Geschlecht („sex“) und sozial erworbenen Geschlechterrollen („gender“) die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen in der Dualität von Mann und Frau in Frage stellt (vgl. AL 56).

Ebenso wichtig wird es sein, dass wir – so der Papst – „die Zerbrechlichkeit begleiten, unterscheiden und eingliedern“ (AL, Überschrift Kapitel 8). Auch wenn die Kapitel zur Ehevorbereitung und –begleitung alle Beachtung verdienen und in unserer Diözese auch Anlass zur kritischen Selbstreflexion sein werden, ist in Bezug auf das achte Kapitel von AL nicht nur in den Medien, sondern auch innerhalb der Kirche die Frage virulent diskutiert worden, ob – und wenn ja, unter welchen Bedingungen – wiederverheiratete Geschiedene die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie empfangen können. Der Papst betont dabei, „dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300).

Die deutschen Bischöfe haben dazu vor kurzem einige allgemeine Erläuterungen gegeben („Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“. Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral, Wort der deutschen Bischöfe vom 01.02.2017). Die vorliegende diözesane Handreichung – AL spricht von notwendigen „Richtlinien des Bischofs“ (300) – soll nun den Priestern und allen, die in unserer Diözese mit der Seelsorge betraut sind, sowie den betroffenen Frauen und Männern eine solche Ermutigung und Orientierung sein, wie wir all diese Anregungen konkret und verantwortungsvoll umsetzen können. Dabei sind wir geleitet von der Überzeugung, dass in diesen für das Leben der Kirche so entscheidenden Feldern der Ehe, der Buße und der Eucharistie ein einheitliches Vorgehen unabdingbar ist für die Fruchtbarkeit dieser seelsorglichen Bemühungen.

Im Folgenden werden nun im Licht des Evangeliums und der Tradition der Kirche einige Weisungen zur Umsetzung von AL für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen gegeben.

1. Nachgehende Seelsorge

Die Seelsorge hat das Heil der Menschen im Blick und sucht sie in ihrem Lebensbereich auf, um sie liebevoll zur Nachfolge Christi einzuladen. Dies gilt in besonderer Weise für die Seelsorge mit Gläubigen, deren kirchlich geschlossene Ehe menschlich zerbrochen ist und die in einer neuen Verbindung leben. Wenn sie auch auf Grund des bestehenden Ehebundes keine neue Ehe kirchlich schließen können, sind sie als Getaufte lebendige Glieder der Kirche und dazu berufen, im persönlichen Glauben zu wachsen und sich in das Gemeindeleben einzubringen und das Reich Gottes zu bezeugen. So wandte sich auch Papst Benedikt XVI. an die Familien und bat um einen besonderen Blick auf die geschiedenen Wiederverheirateten: „Es scheint mir eine große Aufgabe einer Pfarrei, einer katholischen Gemeinde zu sein, wirklich alles nur Mögliche zu tun, damit sie sich geliebt und akzeptiert fühlen, damit sie spüren, dass sie keine ´Außenstehenden´ sind“ (Ansprache am 02.06.2012 in Mailand).

Der Seelsorger wird daher nicht müde, sie zu den vielfältigen Formen des gemeinschaftlichen Gebets und der Liturgie einzuladen und die Einbindung in das Gemeindeleben zu suchen und anzubieten, etwa in das Leben der Verbände und Gruppen, der Kirchenmusik und der caritativen Dienste. So soll bei dem Betroffenen die Überzeugung wachsen können, seinen Platz in der Kirche zu haben oder nach und nach wieder zu finden, „in der Weise, die seine eigene Initiative gemeinsam mit dem Unterscheidungsvermögen des Pfarrers nahelegt“ (AL 297), und so Hilfe für seinen Glauben und sein Leben erfahren zu können.

2. Das Gespräch

Für diese Seelsorge ist das Gespräch mit einem Seelsorger unabdingbar. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Frage nach dem Sakramentenempfang aufkommt. In dieser wichtigen Frage dürfen sie nicht alleine gelassen werden. Die Kirche schuldet ihnen diese Begleitung in dem Bewusstsein, „dass die Aufgabe der Kirche oftmals der eines Feldlazaretts gleicht“ (AL 291), und sie darf in allen nötigen Unterscheidungen weder eine übermäßige Strenge anwenden, noch darf sie jene begründeten Ziele und Orientierungen vorenthalten, die mühsamer und schwieriger zu leben sind.

3. Die Hilfe des kirchlichen Ehegerichts

Bei diesen Gesprächen sollte den Betroffenen die Möglichkeit angeboten werden, durch ein diözesanes kirchliches Ehegericht („forum externum“) die Gültigkeit der ersten Ehe prüfen zu lassen. Papst Franziskus hat vor kurzem diese Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung gehen diskret und einfühlsam mit den Betroffenen um und wissen sich als Mitarbeiter der obengenannten Seelsorge. Sollte die Prüfung die Ungültigkeit der ersten Ehe zum Ergebnis haben, können die Betroffenen kirchlich heiraten; einem Sakramentenempfang steht dann nichts mehr im Weg.

Um den betroffenen Menschen entgegenzukommen, wird das Konsistorium wenn nötig auch Sprechstunden vor Ort anbieten.

4. Die Grenzen des kirchlichen Ehegerichts und die moralische Gewissheit

Bei der Prüfung der ersten Ehe kommt das kirchenrechtliche Verfahren bisweilen an praktische Grenzen. Zwar hat Papst Franziskus bei der jüngsten

Eheprozessrechtsreform die Beweisregeln gemildert, so dass man jetzt auch auf dem gerichtlich-prozessualen Weg weniger schnell an Formalien scheitert, sondern eher zur moralischen Gewissheit der Nichtigkeit einer Ehe gelangen kann. Dennoch können wichtige Zeugen für die Ungültigkeit des Ehebandes verstorben sein oder aus Rache nicht aussagen wollen oder Beweise nicht mehr auffindbar sein.

Möglicherweise besteht aber trotz eines negativen Urteils des Ehegerichts eine hohe Plausibilität für die Ungültigkeit der ersten Ehe, die der Seelsorger zusammen mit den Betroffenen erwägt, in seinem Gewissen prüft und mit einem Mitarbeiter des Konsistoriums bespricht.

„Hier kann der Bischof oder Priester, denen von Christus die Binde- und Lösegewalt innerhalb des Bußsakramentes anvertraut worden ist, die Erlaubnis zum Kommunionempfang verantworten. (…) Gemeint sind die Grenzfälle, in denen die Ungültigkeit der ersten Eheschließung mit höchster moralischer Gewissheit feststeht, diese aber aus formalen Gründen des Prozessrechtes und ohne Schuld der betroffenen Person juristisch nicht bewiesen werden kann.“ (Bischof Gerhard Ludwig Müller, Zur Pastoral an wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, Amtsblatt Nr. 5 vom 14.04.2003. Vgl. auch die Leitlinien der Erzdiözese Rom v. 19.09.2016: „´La letizia dell´amore´: il cammino delle famiglie a Roma“, Kap. 4, Abs. V)

Für den Seelsorger bedeutet dies, dass er sich über die kirchenrechtlichen Gründe einer möglichen Ungültigkeit einer Ehe kundig macht und über das Nichtvorhandensein einer Ehevoraussetzung bzw. über die bewusst erfolgte Ablehnung eines Wesenselementes oder einer Wesenseigenschaft der christlichen Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung mit hoher Gewissheit im Klaren ist – trotz gegenteiligem kirchenrechtlichen Urteil –. Die Gespräche über diese „Bedingtheiten“ (AL 305) erfordern ein gereiftes Gewissen und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung gegenüber den Betroffenen. Jegliches Handeln „von oben herab“ (AL 305) ist hier fehl am Platz. Vielmehr geht es darum, im „forum internum“ „aufmerksam und fürsorglich [zu] begleiten und ihnen Vertrauen und Hoffnung [zu] geben wie das Licht eines Leuchtturms im Hafen“ (AL 291).

5. Ein Zeugnis im Verborgenen

Wenn die Ehe jedoch nach all diesen Einschätzungen gültig geschlossen wurde, besteht nach dem Wort Jesu (Mt 19,6) diese Ehe vor Gott fort. Wie können dann die Betroffenen mit ihrer Sehnsucht nach den Sakramenten umgehen?

Papst Franziskus hat in seinem Schreiben eine Möglichkeit erwähnt, die Papst Johannes Paul II. mehrfach ausgeführt hat, die aber derzeit leicht aus dem Blick gerät und eine Prüfung verdient (AL Anm. 329, vgl. Familiaris consortio 84). Auf Grund der großen Bedeutung, die die Kirche in der ehelichen Sexualität erkennt, können Wiederverheiratete, die beide bereit sind, „wie Geschwister“ enthaltsam zu leben, und dadurch indirekt das erste Eheband achten, zu den Sakramenten zugelassen werden.

Der Seelsorger, der im vertraulichen Gespräch die Betroffenen begleitet, sollte diese Möglichkeit nicht verschweigen, die in der Vergangenheit auch immer wieder großherzig angenommen wurde. Dazu sollte auch der grundsätzliche Hinweis gehören, „dass die Vorhersehbarkeit eines neuen Fallens der Echtheit des Vorsatzes keinen Abbruch tut“ (AL Anm. 364).

6. Viele Wege der Gnade und der Liebe Gottes

Gott bietet jedem Menschen viele Möglichkeiten der Begegnung und der Stärkung an: im persönlichen und gemeinsamen Gebet, in der Mitfeier der vielfältigen Liturgie- und Andachtsformen, im Dienst und Zeugnis der Mitmenschen, in der Erfahrung der kirchlichen Gemeinschaft, im Lesen und Hören der Bibel. Auch wenn jemand wegen einer neuen Verbindung bei bestehendem Eheband nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen kann, reicht ihm Gott in vielen Gesten die Hand und schenkt ihm seine Gnade und Liebe. Dies zu entdecken, sollte nicht nur das Ziel des persönlichen Seelsorger-Gespräches, sondern auch der allgemeinen Katechese sein, damit die Gläubigen leichter diesem Reichtum der vielfältigen Gnade nachgehen können und das Wort Christi erfahren: „Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich werde euch Ruhe verschaffen.“ (Mt 11,28)

Gerade die „aktive und tätige Teilnahme“ an der sonntäglichen Eucharistiefeier ist dazu eine Hilfe. Hier versammelt sich die Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Nöten, hier betet und singt sie, hier hört sie gemeinsam auf Gottes Wort und gibt Antwort, sie nimmt die Worte der Predigt auf; und hier feiert sie am Altar Tod und Auferstehung Jesu und betet durch die Worte des Priesters im Hochgebet für die ganze Welt. Wer diese Eucharistie innerlich und mit gläubigem Herzen mitfeiert, wird reich beschenkt mit der Gemeinschaft („Kommunion“) Gottes, auch wenn er nicht die Kommunion im Sakrament empfängt.

Ein schöner Brauch ist es auch, wenn Gläubige, die aus verschiedenen Gründen nicht das Sakrament empfangen können, bei der Kommunion nach vorne gehen, durch ein Zeichen – etwa durch gekreuzte Arme vor der Brust – um den Segen bitten und dann vom Kommunionspender den Segen in Zeichen und Wort empfangen. Es spricht einiges dafür, diesem Brauch – der beispielsweise in unserem Dom gut angenommen wird – in unseren Pfarreien mehr Raum zu geben und ihn auch für geschiedene Wiederverheiratete offen anzubieten.

7. Das Gewissen auf dem Weg

Für ein rechtes Vorgehen in diesen schwierigen Fragen ist die Bildung des Gewissens eine große Aufgabe. Im Gewissen, der verborgensten Mitte des Menschen und seinem Heiligtum, ist der Mensch nicht autark, sondern hört in seinem Innern die Stimme Gottes (vgl. Gaudium et spes, 16). Doch läuft das Gewissen auch immer wieder Gefahr, irrig zu werden oder gar in Willkür zu fallen. Daher braucht jedes Gewissen eine entsprechende Bildung und Reifung, die sich am Evangelium und an der Verkündigung der Kirche ausrichtet und die hilft, in der jeweiligen Lebenssituation zum rechten Urteil zu kommen.

Die oben angesprochenen Fragen fordern das Gewissen der Seelsorger wie der Betroffenen heraus. Und sie machen eine umfassende Gewissensbildung nötig. Freilich ist es auch Teil der kirchlichen Lehre, dass auch ein objektiv irriges Gewissen nicht seine Würde verliert und respektiert werden muss (ebd.). Dies in Erinnerung zu rufen, gehört auch zu einer nötigen Katechese über diese Fragen.

Daher ist es in unserer Diözese eine gut begründete Praxis, dass Gläubige, die in der Messe zur Kommunion treten, nicht beim konkreten Kommunionempfang abgewiesen werden. Vielmehr sollte der Seelsorger bei Zweifeln der Rechtmäßigkeit versuchen, auf die Betroffenen zuzugehen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen und Hilfen zu suchen, wie sie oben beschrieben sind.

8. Der Blick Jesu – die Leitlinie der Pastoral

Papst Franziskus kommt in seiner Verkündigung immer wieder darauf zu sprechen, wie Jesus den Menschen – jeden Menschen – anblickt, und wie dies auch unser Handeln prägen soll. So betont er in AL: „Erleuchtet durch den Blick Jesu Christi wendet sich die Kirche liebevoll jenen zu, die auf unvollendete Weise an ihrem Leben teilnehmen. Sie erkennt an, dass Gottes Gnade auch in ihrem Leben wirkt, und ihnen den Mut schenkt, das Gute zu tun, um liebevoll füreinander zu sorgen und ihren Dienst für die Gemeinschaft, in der sie leben und arbeiten, zu erfüllen“ (AL 291). Der heiligmäßige Bischof von Regensburg am Anfang des 19. Jahrhunderts, Bischof Johann Michael Sailer (1829 – 32), hat von seinen Seelsorgern auch einen besonderen, zweifachen Blick verlangt: mit einem Auge auf Christus, mit dem anderen Auge auf den Menschen zu schauen. Möge er uns helfen, mit dem rechten Blick des Glaubens und des Herzens das Gute in jedem Menschen zu stützen und den zerbrechlichen Weg des Menschen zu begleiten.

Regensburg, 14. März 2017, Gedenktag der heiligen Mathilde + Rudolf Bischof von Regensburg

Hinweis: In nächster Zeit wird noch ein konkreter Gesprächsleitfaden für Seelsorger und eine Liste von seelsorgerischen Ansprechpartnern erstellt. (CNA Deutsch)

An ‚franziskanischem’ Ort: Priesterjubiläum Benedikt XVI.

Benedikt XVI.Die gesamte Spitze des Vatikan war versammelt: Kardinäle und Kurienchefs, eine Delegation des ökumenischen Patriarchen Bartholomaios, ehemalige Mitarbeiter von Papst Benedikt XVI. und selbstverständlich beide Päpste persönlich: An diesem Dienstag feiert der Vatikan das 65. Priesterjubiläum Joseph Ratzingers. Am Hochfest Peter und Paul, dem 29. Juni 1951, wurde der spätere Papst damals gemeinsam mit seinem Bruder Georg im Dom von Freising zum Priester geweiht. Eine herzliche Begrüßung für den Jubilar durch den Papst eröffnete die kurze Feierstunde, der emeritierte Vorgänger wirkte gesund, das Alter des fast 90jährigen war aber ebenfalls spürbar.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. gibt dem amtierenden Papst und der gesamten Kirche bis heute Kraft. Das betonte Franziskus in seinen Glückwunschworten. Der Papst knüpfte seine Gedanken zum priesterlichen Dienst Joseph Ratzingers an die Frage, die Jesus seinem Jünger Petrus stellte: „Liebst du mich?“: „Das ist das Merkmal, welches das ganze dem priesterlichen Dienst gewidmete Leben und auch die Theologie prägt, die Sie nicht zufällig als ‚Suche des Geliebten’ definiert haben. Dafür haben Sie immer Zeugnis abgelegt und tun das auch heute noch: dass das, was unsere Tage bestimmt – in guten wie in schlechten Zeiten – und mit dem all das andere dazu kommt, die wahre Gegenwart unseres Herrn ist, dass wir ihn herbeisehnen, dass wir ihm innerlich nahe sind, dass wir ihn lieben, dass wir wirklich tief an ihn glauben und glaubend ihn wirklich lieben.“ Diese Liebe lasse sicher und ruhig auch in stürmischen Zeiten sein, „dieses Lieben und dieses Glauben ist das, was uns der Zukunft ohne Angst und Nostalgie entgegenschauen lässt, mit Freude, auch in den fortgeschrittenen Jahren unseres Lebens.“

Ruhe, Frieden, Kraft, Zuversicht und Reife

Während die „Kultur des Wegwerfens“ von heute ältere Menschen, deren Kräfte nachlassen, vergesse und an vergessene Orte stecke, diene der emeritierte Papst weiter durch sein Gebet. Diese „vergessenen Orte“ wie das Kloster Mater Ecclesiae seien wichtig für die Welt, weswegen er selber sich auch Franziskus genannt habe, betonte der Papst. Das Herz des Ordens, an dessen Anfang Franziskus steht und wo dieser gegründet wurde, sei die „Portiuncula“, das „kleine Teilchen“, ein kleiner Ort abseits. „So wollte die Vorsehung, dass Sie, lieber Mitbruder, an einem wirklich ‚franziskanischen’ Ort ankommen, von dem aus eine Ruhe, ein Frieden, eine Kraft, eine Zuversicht, eine Reife, ein Glaube, eine Hingabe und eine Loyalität ausgehen, die mir sehr gut getan haben und mir und der gesamten Kirche Kraft geben.“

Er wünsche seinem Vorgänger, dass er weiterhin die Hand des Barmherzigen Gottes spüre, die ihn hält, dass er weiterhin die Liebe Gottes erfahren und bezeugen könne, dass er weiterhin „über die große Liebe Gottes jubeln und sie bezeugen, auf dem Weg zum Ziel unseres Glaubens.“

Nach der Papstansprache dann noch einmal ein sehr herzliches, lächelndes Begrüßen der beiden, des Papstes und seines emeritierten Vorgängers.

„Vor 65 Jahren hat ein Mitbruder, der mit mir zusammen geweiht wurde, auf sein Weihebild nur ein Wort geschrieben: Eucharistomen (griechisch: wir danken),“ so begann Benedikt XVI. seine Dankesworte. Diesen Dank empfinde er heute und wolle ihn an die Anwesenden weitergeben. Sein erster Dank gelte dem Papst, „wir hoffen, dass Sie weiter mit uns den Weg Gottes Barmherzigkeit gehen, uns den Weg Jesu, den Weg zu Jesus zeigen.“ Dank sei aber nicht nur „menschlich“ zu verstehen, in dem griechischen Wort des Priesters steckten auch die Worte des eucharistischen Hochgebetes, „gratias agens benedixit, fregit, dedit“ (nahm er das Brot in seine Hände, brach es und gab es seinen Jüngern). Das griechische Wort führt uns zu jener Dimension des Dankens, die Jesus selbst uns gegeben hat. Er hat das Kreuz, das Leiden in Dank verwandelt und so das Leben und die Welt gewandelt.“ Diesem Dank wolle er sich anschließen und so am Wandel der Welt mithelfen, „so dass es eine Welt nicht des Todes, sondern des Lebens sei, eine Welt in der die Liebe über den Tod gesiegt hat“, schloss der emeritierte Papst seine Worte.

Zwei weitere Nachfolger von Joseph Ratzinger ergriffen bei der Feierstunde ebenfalls das Wort: Der Vorgänger im Amt des Dekans des Kardinalskollegiums, das Kardinal Ratzinger bis zu seiner Papstwahl inne hatte, und sein Vorgänger als Präfekt der Glaubenskongregation.

Freude und Brüderlichkeit

Der emeritierte Kardinaldekan Angelo Sodano sprach von einer „großen geistlichen Freude und Brüderlichkeit”, mit der dieser Tag begangen werde. Er erinnerte an den Besuch des damaligen Papstes in seiner Weihekirche in Freising 2006 und an die Rührung, die er selber beim Papst wahrgenommen habe. Als Priester – so bezeichnete Sodano die Überzeugung Benedikt XVI. – stehe man dafür ein, den Menschen „Gottes Licht und Gottes Liebe“ nahe zu bringen, in der „Gesinnung Jesu Christi“. Er wünsche ihm – auf Deutsch vorgetragen – „Behüt’ Sie Gott”!

Kardinal Müller wies auf das Buch hin, das speziell zu diesem Anlass herausgegeben wurde und Worte Joseph Ratzingers/Papst Benedikt XVI. zum Priestersein versammelt. Es trägt den Titel „Die Liebe Gottes lehren und lernen“ und erschien vergangenen Donnerstag. Müller nahm auch Bezug auf die beiden Heiligen des Weihetages Joseph Ratzingers, Petrus und Paulus. Der eine stehe für die Verkündigung, der andere dafür, die Brüder im Glauben zu stärken. Hier sei im Kern schon enthalten, was Papst Benedikt dann gelehrt und gelebt habe. Eines der Bücher, die der Kardinal dann überreichte, fand sofort seinen Weg zu Papst Franziskus, der sich offensichtlich ein Exemplar beim Autor erbat.

Nicht dabei war Georg Ratzinger, der Bruder und ebenfalls ein Jubilar. Er ist mittlerweile zu schwach für eine solche Reise, hatte es im Vorfeld geheißen. Aus Deutschland angereist war dagegen Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg, dem Wohnort des Papstbruders. (rv)