Mit Empörung hat die chinesische Regierung auf die jüngste Stellungnahme des Vatikans hinsichtlich illegaler Bischofsweihen reagiert. Die Exkommunikation der beiden Bischöfe Paul Lei Shiyin und Joseph Huang Bingzhang sei „unzumutbar" und „grob", heißt es in einer Erklärung, die die chinesische Regierungsagentur Xinhua veröffentlichte. Darüber berichtet an diesem Dienstag der missionarische Pressedienst Eglises D'Asie, der seinen Hauptsitz in Paris hat.
„Wenn der Vatikan sich ehrlich darin zeigt, seine Beziehungen zur chinesischen Regierung verbessern zu wollen, muss er die Exkommunikationen widerrufen, auf den Weg des Dialoges zurückkehren und damit eine Probe gesunden Menschenverstandes abgeben", heißt es demnach in der Regierungserklärung weiter.
Die Erklärung sei die erste offizielle Reaktion der chinesischen Regierung auf die jüngste Stellungnahme des Vatikans, schreibt Eglises D'Asie. Nach den vom Vatikan nicht genehmigten Bischofsweihen vom 29. Juni in Leshan und am 14. Juli in Shantou hatte er Heilige Stuhl seine Haltung zu Bischofsweihen in China bekräftigt: Ohne päpstlichen Auftrag geweihte Bischöfe erkenne der Vatikan nicht an, unterstrich der Heilige Stuhl in einer Erklärung. Die so geweihten Bischöfe seien – dem Kirchenrecht entsprechend – exkommuniziert. Dabei sei die Exkommunikation eine „Tatstrafe", das heißt die Geistlichen hätten sie sich durch die Weihe selbst zugezogen. (rv)
Schlagwort: Bischofsweihen
Nach illegaler Weihe in China: Papst bedauert Lage der Kirche
Der Vatikan hat seine Haltung zu Bischofsweihen in China bekräftigt. Die Weihe vom vergangenen Donnerstag in der südchinesischen Diözese Shantou sei „ohne päpstlichen Auftrag erfolgt und daher nicht rechtmäßig", heißt es in einer an diesem Samstag veröffentlichten Erklärung des Heiligen Stuhls. Der Papst bedaure zutiefst, wie die Kirche in China behandelt werde.
Papsttreue zur Teilnahme gezwungen
Einige papsttreue Bischöfe hätten sich gegenüber den zivilen Autoritäten geweigert, an einer illegalen Weihehandlung teilzunehmen – „ihren Willen zum Ausdruck gebracht und dabei auch Formen des Widerstands geleistet", so die Erklärung wörtlich. Der Vatikan sei darüber aus „verschiedenen Quellen" informiert gewesen. „Dessen ungeachtet sind die Oberhirten verpflichtet worden, an der Weihe teilzunehmen." Der Widerstand dieser Bischöfe werde von Gott belohnt werden und in der ganzen Kirche hoch geschätzt. Gleiches gelte für Priester und Gläubige, die diesen Bischöfen beigestanden und sie verteidigt hätten.
Exkommunikation
Den ohne päpstlichen Auftrag geweihten Joseph Huang Bingzhang erkenne der Vatikan nicht als Bischof an. Die Diözese Shantou habe einen rechtmäßigen Oberhirten. Bingzhang sei seit langem informiert gewesen, dass der Heilige Stuhl ihn deshalb nicht als Bischof akzeptieren könne. Mehrmals sei Bingzhang gebeten worden, die Weihe abzulehnen. Ihn träfen die in Canon 1382 des Kirchenrechts festgeschriebenen Sanktionen – die Exkommunikation als sogenannte „Tatstrafe", also eine automatisch zugezogene Strafe.
Aktuelle Probleme überwinden
Die illegale Weihe vergangenen Donnerstag war die dritte in acht Monaten. Die letzte fand am 29. Juni in der zentralchinesischen Provinz Sichuan statt. Der Sekretär der vatikanischen Missionskongregation, Erzbischof Savio Hon Tai Fai aus China, hatte nach Medienberichten über Verhaftungen und den Zwang der Behörden in diesen Tagen beklagt, die Beziehungen zwischen Vatikan und China seien auf den Stand der 50er Jahre zurückgefallen. Die chinesische Regierung sei offenbar davon überzeugt, dass sie die Kirche regieren müsste, so Hon Tai Fai in einem Online-Interview.
Der Heilige Stuhl erinnert in seiner Erklärung von diesem Samstag an die Einheit der Weltkirche und das Recht der chinesischen Katholiken, frei zu handeln, „und dabei dem eigenen Gewissen zu folgen". Der Papst hoffe, „dass die derzeitigen Schwierigkeiten baldmöglichst überwunden werden können". – Rund 13 Millionen der 1,3 Milliarden Chinesen sind Katholiken. In der chinesischen Verfassung ist Religionsfreiheit festgeschrieben. (rv)
Vatikan: „Ein Erfordernis der Einheit“
Was tun, wenn irgendwo in der Welt – in China zum Beispiel – katholische Bischöfe ohne Einverständnis oder sogar gegen den Willen des Papstes geweiht werden? Mit dieser Frage hat sich der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte jetzt genauer beschäftigt. Die Vatikanzeitung „L´Osservatore Romano" druckt an diesem Samstag eine ausführliche Erklärung dieses Rates ab – unter der Überschrift: „Ein Erfordernis der Einheit".
„Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu." So deutlich formuliert das der Kanon 1382 im Kirchenrecht. Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte betont, dass eine illegale Bischofsweihe die Einheit der Kirche aufs schwerste verletzt – darum die Höchststrafe der Exkommunikation, und zwar nicht nur für den Geweihten, sondern auch für diejenigen, die ihn weihen. Eine Exkommunikation, die automatisch eintritt und nicht erst von Rom ausgesprochen werden muss.
Allerdings kommt es zu illegalen Bischofsweihen häufig unter dem Druck eines Regimes: In China etwa wurden in der Vergangenheit wiederholt romtreue Bischöfe zur Teilnahme an einem solchen Weiheakt ohne Mandat aus Rom gezwungen. Es gibt also durchaus mildernde Umstände, wie das Vatikan-Papier anerkennt – Umstände, die einer genauen Einzelprüfung bedürfen. Aber wie auch immer so eine Prüfung ausgehen mag, stellt eine illegale Bischofsweihe doch in jedem Fall objektiv eine schwerwiegende Verletzung der kirchlichen Einheit dar, weil sie die Gläubigen untereinander entzweit. Und wer wegen einer illegalen Bischofsweihe gültig exkommuniziert ist, der darf in keinem Fall an der Eucharistiefeier teilnehmen noch gar selbst die Sakramente spenden.
Wenn die Lage es verlangt, behält sich der Heilige Stuhl Strafen und Maßnahmen vor, um den Skandal zu beenden und die kirchliche Einheit wiederherzustellen. Auch hat ein Exkommunizierter geradezu ein Recht darauf, dass er wieder in den Schoss der Kirche aufgenommen wird, wenn er aufrichtige Reue zeigt: Dieser Passus in der Vatikan-Erklärung lässt nicht mehr an China, sondern an die Bischöfe der schismatisch orientierten Piusbruderschaft denken. Eine solche Rücknahme der Exkommunizierung kann allerdings im Fall einer illegalen Bischofsweihe nur der Heilige Stuhl vornehmen. (rv)
Klare Ansage der China-Kommission: Unerlaubte Bischofsweihen „illegitim“
Von Schwierigkeiten und Herausforderungen der Kirche in China handelt das Abschlusskommuniqué der China-Kommission, die von Montag bis Mittwoch in dieser Woche zum vierten Mal im Vatikan tagte. Das als „Botschaft an Chinas Katholiken" formulierte Schreiben wurde an diesem Donnerstag vom Vatikan veröffentlicht. Zur jährlich tagenden China-Kommission gehören Kurienkardinäle, Ordensleute und Vertreter des chinesischen Episkopats; Thema der Treffen sind grundlegende Fragen des kirchlichen Lebens in dem asiatischen Land sowie aktuelle Probleme.
Unter dem Stichwort „Schwierigkeiten" kommentiert die Kommission das „traurige Ereignis" der vom Vatikan nicht genehmigten Bischofsweihe in Chengde vom November 2010. Auf Grundlage der bisher vorliegenden Informationen und Zeugenberichte habe der Heilige Stuhl zwar keine Gründe, diese Weihe als „ungültig" zu bewerten. Dennoch handele es sich um ein „schwer rechtswidriges" Ereignis, „weil sie ohne päpstliche Vollmacht" stattgefunden habe. „Illegitim" sei damit auch die Ausübung des entsprechenden Bischofsamtes, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Weihe sei umso schmerzhafter, als dass sie nach einer Reihe von Weihen stattgefunden habe, die in Einverständnis zwischen Heiligem Stuhl und chinesischen Behörden erfolgt seien. Ebenso bedauerlich sei es, dass Bischöfe zur Teilnahme an dieser unerlaubten Weihe gezwungen worden seien. Mit Verweis auf Papst Benedikts Brief an die chinesischen Katholiken von 2007 wird in dem Zusammenhang an das Vorrecht des Papstes erinnert: Eine vom Vatikan nicht genehmigte Weihe bedeute sowohl für den Geweihten als auch den Weihenden einen Verstoß gegen das Kirchenrecht (can 1382) und werde mit „schweren Sanktionen" geahndet. Auch wenn es wegen „Druck und äußeren Zwängen" in solchen Fällen „nicht automatisch" zur Exkommunikation kommen müsse, hätten alle beteiligten Bischöfe die Pflicht, dem Heiligen Stuhl Bericht zu erstatten und der Treue zum Heiligen Vater unmissverständlich Ausdruck zu verleihen – auch gegenüber den eigenen Glaubensbrüdern und Glaubensschwestern, führt die Kommission weiter aus. Weiter bekundet sie den chinesischen Gläubigen angesichts dieser „schwierigen Momente" geistliche Nähe und bittet sie um Solidarität und Unterstützung für die chinesischen Bischöfe.Die jüngste Vollversammlung der staatsnahen und vom Papst nicht anerkannten „Patriotischen Vereinigung chinesischer Katholiken" in Beijing vom Jahresende 2010 wertet die Kommission als „unversöhnlich" mit der katholischen Lehre. Sie zeuge von der Forderung „einiger vom Staat gewollter und kirchenfremder Organe", Prinzipien der Unabhängigkeit, Autonomie und Selbstverwaltung der Kirche umzusetzen und sich damit über den Willen der Bischöfe hinwegzusetzen. Die Kirchenleitung sei dagegen apostolisch, also päpstlich, erinnert die Kommission.
Später im Text wird der Ton dann versöhnlicher: Wieder zitiert die Kommission hier Papst Benedikt Hirtenbrief von 2007, in dem dieser seine Hoffnung ausdrückt, dass bei der Wahl der Kandidaten für die Bischofsweihen sowie bei den Weihen selbst eine „Übereinkunft" mit der chinesischen Regierung gefunden werden könne. Wörtlich und wohl mit Blick auf die chinesische Politik der Durchsetzung einer „harmonischen Gesellschaft" schreibt die Kommission zum Thema: „Wir hoffen, dass der ehrliche und respektvolle Dialog mit den zivilen Autoritäten hilft, die aktuellen Schwierigkeiten zu überwinden, denn auch das Verhältnis zur katholischen Kirche trägt zur Harmonie in der Gesellschaft bei". Auf einen „offenen und konstruktiven Dialog" mit den chinesischen Regierungs- und Kirchenvertretern hoffe man auch bei noch ungeklärten Fragen der Bistumsgrenzen, heißt es weiter.
Besorgt zeigt sich die China-Kommission weiter über ein „allgemeines Klima der Orientierungslosigkeit und der Sorge um die Zukunft" der Kirche in China. Hier nennt sie den Priestermangel in vielen Regionen Chinas, die vielen vakanten Stellen in der diözesanen Leitung sowie interne Spaltungen der chinesischen Glaubensgemeinschaft. Als dringlich wird dementsprechend die Einheit der chinesischen Katholiken wie auch eine „durchgehend" gewährte Ausbildung des kirchlichen Nachwuchses benannt. Die Bedeutung dieser Ausbildung habe auch der Papst unterstrichen, der am Ende der Sitzung der China-Kommission zum Gremium dazugestossen sei. Zugleich würdigt das Gremium das „lebendige" Glaubensleben in China und die Fähigkeit der Kirche, mit den sozialen Realitäten in den verschiedenen Regionen des Landes in „fruchtbaren Dialog" zu treten. Papst Benedikt XVI. habe den Wunsch der chinesischen Katholiken nach Einheit mit Rom anerkannt: Diesen Wunsch würden die chinesischen Gläubigen nicht müde zu zeigen – trotz zahlreicher Schwierigkeiten, heißt es abschließend. (rv)