Im Zug des Zweiten Vatikanischen Konzils wollte Papst Paul VI. die Beziehungen von Rom und Weltkirche stärken. Dazu richtete er 1965 mit dem Schreiben „Apostolica Sollicitudo“ die Bischofssynode ein. 2006 wurde der rechtliche Ablauf noch einmal modernisiert. Die Synode ist eine eigenständige Institution und gehört streng genommen nicht zum Heiligen Stuhl, also der Regierung der Weltkirche. Hier sollte ein Gedanke Ausdruck finden, den das Konzil entwickelte: die bischöfliche Kollegialität. Das bedeutet, jeder Bischof einschließlich des Bischofs von Rom ist ganz Bischof nur mit allen anderen Bischöfen zusammen.
Versammlungen der Synode sind keine Parlamente. Sie beraten den Papst, können aber keine eigenen Dekrete erlassen (von streng geregelten Ausnahmen abgesehen).
Es gibt drei verschiedene Formen der Versammlung: die ordentliche Generalversammlung, die außerordentliche Generalversammlung und die Sonderversammlung. Sie unterscheiden sich nach Teilnehmern und nach Themen, die behandelt werden sollen.
Zu einer ordentlichen Generalversammlung kommen gewählte und ernannte Synodalen zusammen, etwa von Bischofskonferenzen gewählte Mitglieder, meistens pro Konferenz mehr als einer. Es soll um für die gesamte Kirche gleichermaßen wichtige Themen gehen. 2012 trat zum Beispiel die 13. ordentliche Generalversammlung zusammen, es ging um die Frage der Neuevangelisierung.
Allgemein gültige Themen soll auch die außerordentliche Generalversammlung beraten, aber anders als bei der ordentlichen kommen hierzu nur die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zusammen. Das soll gewährleisten, dass eine solche Versammlung kurzfristiger einberufen werden kann. Die anstehende Generalversammlung zur Familienpastoral ist eine solche außerordentliche Generalversammlung, es ist in der knapp 50jährigen Geschichte der Synoden erst die dritte.
Überdies gibt es noch die Sonderversammlungen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie besondere Bereiche der Kirche zum Thema haben, etwa die zuletzt tagenden Sonderversammlungen zu Kirche in Afrika oder Kirche im Nahen Osten.
Einberufen werden die Versammlungen immer vom Papst, der auch den Vorsitz führt bzw. Präsidenten ernennt, die das in seinem Namen tun. Jede Versammlung verfügt über einen so genannten Relator, dessen Amt es ist, die Debatten und Beiträge zusammen zu fassen.
Vorbereitet werden die Versammlungen vom Ständigen Rat der Bischofssynode, geleitet derzeit von Kardinal Lorenzo Baldisseri. Die Mitglieder des Rates werden von der Versammlung gewählt, weitere vom Papst ernannt. (rv)