Was tun, wenn irgendwo in der Welt – in China zum Beispiel – katholische Bischöfe ohne Einverständnis oder sogar gegen den Willen des Papstes geweiht werden? Mit dieser Frage hat sich der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte jetzt genauer beschäftigt. Die Vatikanzeitung „L´Osservatore Romano" druckt an diesem Samstag eine ausführliche Erklärung dieses Rates ab – unter der Überschrift: „Ein Erfordernis der Einheit".
„Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu." So deutlich formuliert das der Kanon 1382 im Kirchenrecht. Der Päpstliche Rat für Gesetzestexte betont, dass eine illegale Bischofsweihe die Einheit der Kirche aufs schwerste verletzt – darum die Höchststrafe der Exkommunikation, und zwar nicht nur für den Geweihten, sondern auch für diejenigen, die ihn weihen. Eine Exkommunikation, die automatisch eintritt und nicht erst von Rom ausgesprochen werden muss.
Allerdings kommt es zu illegalen Bischofsweihen häufig unter dem Druck eines Regimes: In China etwa wurden in der Vergangenheit wiederholt romtreue Bischöfe zur Teilnahme an einem solchen Weiheakt ohne Mandat aus Rom gezwungen. Es gibt also durchaus mildernde Umstände, wie das Vatikan-Papier anerkennt – Umstände, die einer genauen Einzelprüfung bedürfen. Aber wie auch immer so eine Prüfung ausgehen mag, stellt eine illegale Bischofsweihe doch in jedem Fall objektiv eine schwerwiegende Verletzung der kirchlichen Einheit dar, weil sie die Gläubigen untereinander entzweit. Und wer wegen einer illegalen Bischofsweihe gültig exkommuniziert ist, der darf in keinem Fall an der Eucharistiefeier teilnehmen noch gar selbst die Sakramente spenden.
Wenn die Lage es verlangt, behält sich der Heilige Stuhl Strafen und Maßnahmen vor, um den Skandal zu beenden und die kirchliche Einheit wiederherzustellen. Auch hat ein Exkommunizierter geradezu ein Recht darauf, dass er wieder in den Schoss der Kirche aufgenommen wird, wenn er aufrichtige Reue zeigt: Dieser Passus in der Vatikan-Erklärung lässt nicht mehr an China, sondern an die Bischöfe der schismatisch orientierten Piusbruderschaft denken. Eine solche Rücknahme der Exkommunizierung kann allerdings im Fall einer illegalen Bischofsweihe nur der Heilige Stuhl vornehmen. (rv)