Kardinal Arinze: Kommunion kann nicht mit Protestanten wie Bier und Kuchen geteilt werden

In dieser Woche widersprach Kardinal Francis Arinze in einem Interview im Buckfast Abbey in Devon, England, der Idee, geschiedenen und wieder verheirateten Katholiken die Kommunion zu ermöglichen.

Vaticanhistory – Martin Marker

LifeSiteNews veröffentlichte die wichtigsten Aussagen von Kardinal Arinze, dem ehemaligen Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung unter Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI.,  aus diesem Interview zum Thema „Interkommunion“ und „Amoris laetitia“.

Der nigerianische Kardinal sagte:

„Die heilige Kommunion könne nicht mit protestantischen Ehepartnern geteilt werden, wie Freunde, die Bier oder Kuchen teilen. Es ist sehr wichtig, die Doktrin zu betrachten“, sagte er. „Die Eucharistiefeier ist kein ökumenischer Gottesdienst. Es ist nicht eine Versammlung derer, die an Christus glauben und ein Gebet für den Anlass erfinden, es ist eine Feier der Geheimnisse Christi, der für uns am Kreuz gestorben ist, der Brot in seinen Körper und Wein in sein Blut gemacht und erzählt hat, die Apostel tun dies in Erinnerung an mich. „

„Es ist die Gemeinschaft, die die heilige Eucharistie feiert“, sagte er. „Jeder, der kein Mitglied dieser Gemeinschaft ist, passt überhaupt nicht hinein.“

Er fügte hinzu, dass die Protestanten, die in der katholischen Kirche die Heilige Kommunion empfangen wollen, Katholiken werden sollten.

„Komm, sei in die Kirche aufgenommen“, sagte er, „und dann kannst du siebenmal die Woche die heilige Kommunion empfangen. Ansonsten, nein.“

Arinze machte seine Äußerungen mitten in der Kontroverse über die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die für eine „Interkommunion“ protestantischen Ehepartner und Katholiken plädiert. Einige Mitglieder der DBK schlagen vor, den Protestanten unter bestimmten Umständen die Kommunion zu ermöglichen. Während die Bemühungen von einigen, vor allem vom Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx unterstützt werden, lehnen sieben Bischöfe den Schritt ab und fordern den Vatikan auf, einzugreifen. Papst Franziskus verwies die Angelegenheit zurück an die deutschen Bischöfe, mit der Vorgabe, zu einer „einstimmigen“ Entscheidung auf der Konferenzebene zu kommen.

„Wenn eine Person geschieden ist und wieder geheiratet hat (ohne eine Annullierung), dann gibt es ein Problem“, sagte Arinze und betonte, dass Jesus lehrte, dass dies Ehebruch sei.“

Der Kardinal widerspricht mit seinen Äußerungen klar den Episkopaten, die sagen, dass „Amoris laetitia“ die Lehre der Kirche über Ehe und Eucharistie nicht geändert habe. Dieses Papstdokument hat seit zwei Jahren weltweite Zwietracht gebracht. Es ist nicht ein „grünes Licht“ das die Tür öffnet, um den geschiedenen und wieder verheirateten Katholiken oder protestantischen Ehepartner die Kommunion zu ermöglichen.

„Wir können nicht barmherziger sein als Christus“, fügt Arinze hinzu. „Wenn einer von uns sagt, er hätte die Erlaubnis von Christus, einen der Hauptpunkte zu ändern, die Christus uns im Evangelium gegeben hat, würden wir gerne diese Erlaubnis und auch die Unterschrift sehen.“

Kardinal Arinze stellt sich mit seinen Äußerungen unmissverständlich auf die Seite der Kardinäle und Bischöfe, die seit langem „Amoris laetitia“ im Kapitel VIII. kritisieren und für das Übel der anhaltenden weltweiten kirchlichen Verwirrungen halten. Seine Argumentationen zielen also nicht nur auf die Bischöfe der DBK sondern auch auf Papst Franziskus. (vh – mm)

Bischof Laun: Eine homosexuelle Verbindung kann man nicht segnen!

 

Der emer. Weihbischof von Salzburg, Bischof Andreas Laun, gibt dem Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx und seinem Stellvertreter Bischof Franz-Josef Bode eine klare Antwort zum Thema „Segnung von homosexuellen Verbindungen“.

Vor wenigen Tagen erst hatte Kardinal Marx in einem Interview mit dem BR die Segnung homosexueller Verbindungen als möglich bezeichnet:

„Da muss man auch ermutigen dazu, dass die Priester und Seelsorger den Menschen in den konkreten Situationen auch einen Zuspruch geben. Ich sehe da eigentlich keine Probleme.“

Und Bischof Bode äußerte dazu in der Osnabrücker Zeitung:

„Mancher mag sagen: Was hat denn die Kirche überhaupt für ein Problem damit? Aber oft wird in der Kirche eine gleichgeschlechtliche Beziehung zuerst als schwere Sünde eingeordnet. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir eine Beziehung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen differenziert bewerten“.

Von der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. bekommt Bode umgehend ein Lob als „Türöffner“:

„Bode ist in der gesellschaftlichen Realität angekommen, für katholische Verhältnisse ist er mit seiner Forderung ein echter Türöffner“.

Aus dem deutschen Episkopat kamen keine klaren Wortmeldungen zu den Aussagen von Marx und Bode.

Bischof Andreas Laun

Da muss schon ein österreichischer Bischof den Mut aufbringen und Klartext reden.

Bischof Laun beantwortet die Frage nach einer möglichen Segnung von homosexuellen Gemeinschaften mit einem klaren „NEIN“. Im Interview mit kath.net liefert er die Argumente zu seiner eindeutigen Position und nennt konkrete Beispiele:

„Die Antwort ist einfach: Den Segen Gottes kann man für Sünder, aber nicht für die Sünde erbitten. Also könnte man kein Bordell einweihen, kein KZ oder Waffen segnen, die nicht ausschließlich zur Jagd oder zur legitimen Verteidigung bestimmt sind. Darum ist klar, man darf auch nicht eine Verbindung segnen, die sündhaft ist, nicht die Mafia, keinen Segen für Vereinigungen oder Einrichtungen geben, die Abtreibung fördern und durchführen oder glaubensfeindliche Ideologien verbreiten, antisemitische Inhalte und andere Formen rassenfeindlichen Denkens“.

Ferner führt Laun an:

„Eigentlich ist die Idee, ein sündhaftes Verhalten zu segnen, das, was Jesaja höchst anschaulich so beschrieben hat: „Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen, die das Bittere süß und das Süße bitter machen.
Ist das nicht genau das, was Kardinal Marx und andere, die denken wie er, machen? Wenn man auf ein Glas mit sauren Gurken ein Etikette „Honig“ klebt, bleiben die Gurken sauer! Das können auch segnende Bischöfe nicht ändern. Und auch der Papst nicht, indem er eine kulturelle Revolution fordert, zumal er nicht erklärt, was er damit genau meint. Er sagt, er „erlaube sich“ so zu sprechen – aber wenn man etwas wagt, kann man zwar gewinnen, aber auch abstürzen“.

Bischof Laun hat in der Vergangenheit schon häufig seine aus kirchlicher Sicht eindeutige Meinung zur Homosexualität geäußert und mehrfach Kritik einstecken müssen.

Deutsches Episkopat

In Deutschland vermissen viele gläubige Katholiken diese klare Positionierung ihrer eigenen Bischöfe. Hier herrscht eher Verwirrung als ein klares Konzept des Episkopats. Neben dem Thema der „Segnung von homosexuellen Verbindungen“ ist diese Verwirrung besonders beim Thema der „wiederverheirateten Geschiedenen“ und hier speziell bei der Auslegung des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ (AL) zu bemerken. Bischof Laun hat auch zu AL eine eindeutige Antwort geliefert, indem er das „Glaubensbekenntnis zum Ehesakrament“ der kasachischen Bischöfe unterschrieben hat. Der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Marx, ist hier das krasse Gegenteil. Er ist zwar der Leiter der DBK und somit eigentlich der höchste Vertreter der katholischen Kirche in Deutschland, aber er hat es nicht geschafft in den deutschen Kirchenprovinzen und Diözesen AL beim Thema „wiederverheiratete Geschiedene“ zu einer einheitlichen Regelung zu führen. Hier hat er versagt. Mit seinem jetzigen Vorstoß einer möglichen „Segnung von homosexuellen Verbindungen“ wird er noch unglaubwürdiger. Vielleicht kommt irgendwann der Tag, an dem seine eigenen Schäfchen ihn aus dem Münchner Dom hinausjagen. (vh)

D: Bischöfe begrüßen neue Nihil-obstat-Normen

Die deutschen Bischöfe begrüßen die neuen „Nihil-obstat-Normen“ der vatikanischen Bildungskongregation. Damit werde erstmals für alle theologischen Fakultäten und Hochschulen in Deutschland die kirchliche Mitwirkung bei der Berufung von Theologieprofessoren geregelt. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag mit. Mit der neuen Regelung werde ein für alle Beteiligten transparentes Verfahren gewährleistet, so der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch. Das lateinische „Nihil obstat“ bedeutet wörtlich: „Es steht nichts entgegen.“ Der Ausdruck bezeichnet die kirchliche Unbedenklichkeitserklärung, die für einen katholischen Theologen notwendig ist, um an einer Universität lehren zu können. Andere gebräuchliche Begriffe sind Lehrerlaubnis oder -befugnis. Nach dem Staatskirchenrecht wird sie vom jeweiligen Ortsbischof erteilt. Ohne dessen Zustimmung darf der Staat keinen theologischen Lehrstuhl besetzen. Die neuen Normen sind mit Dekret vom 25. März 2010 für fünf Jahre probehalber in Kraft gesetzt worden. Sie gelten sinngemäß auch für die Fakultäten und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft. (rv)

Papst/Zollitsch: Das Statement in vollem Wortlaut

Papst Benedikt hat sich am Freitag über die Mißbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen in Deutschland informiert. Er sprach darüber mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Dieser erklärte nach der Audienz, Benedikt habe sich sehr interessiert und gut informiert gezeigt; der Papst stärke der deutschen Kirche im Umgang mit den Fällen den Rücken. Er kenne in Deutschland keine andere Gruppe, die derart klare Richtlinien zum Umgang mit Missbrauch habe wie die katholische Kirche, so Zollitsch. Hier finden Sie das Statement, das Erzbischof Zollitsch vor Journalisten verlas, in vollem Wortlaut.
Statement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, anlässlich einer Pressekonferenz im Vatikan am Freitag, den 12. März 2010.
Wie jedes Jahr nach der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz habe ich heute Papst Benedikt XVI. zum Gespräch aufgesucht, um ihn über die wichtigsten Themen zu informieren. Dabei habe ich den Heiligen Vater über die in den vergangenen Wochen bekannt gewordenen Fälle pädagogisch übergriffigen Handelns und sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen in der katholischen Kirche Deutschlands informiert. Mit großer Betroffenheit und tiefer Erschütterung hat der Heilige Vater meinen Bericht zur Kenntnis genommen. Mir war es wichtig, deutlich zu machen, dass die deutschen Bischöfe zutiefst bestürzt sind über das, was im kirchlichen Raum an Übergriffen möglich war. Bereits vor einigen Wochen habe ich die Opfer um Entschuldigung gebeten, was ich heute noch einmal hier in Rom wiederhole. Den Heiligen Vater habe ich über unsere Maßnahmen informiert. Ich bin dankbar, dass er mich ermutigt hat, die Umsetzung dieses Maßnahmenkatalogs unbeirrt und mutig fortzusetzen:

Wir wollen die Wahrheit aufdecken und eine ehrliche Aufklärung, frei von falscher Rücksichtnahme, auch wenn uns Vorfälle gemeldet werden, die schon lange zurückliegen Die Opfer haben ein Recht darauf.

Wir werten die von uns 2002 verabschiedeten „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ aus. Kein Land hat solche Leitlinien. Sie sagen den Opfern und ihren Angehörigen eine menschliche, therapeutische und seelsorgliche Hilfe zu, die individuell angepasst ist. In jedem Bistum gibt es Ansprechpartner, an die man sich wenden kann. Wir überprüfen derzeit, wie ihre Auswahl noch verbessert werden kann.

Außerdem stärken wir die Prävention. Wir fordern die Gemeinden und besonders die Verantwortlichen in unseren Schulen und der Jugendarbeit auf, eine Kultur des aufmerksamen Hinschauens zu pflegen. Ich bin dankbar, dass die Bundesfamilienministerin und die Bundesbildungsministerin zu einem großen Runden Tisch aller gesellschaftlich relevanten Gruppen für den 23. April 2010 nach Berlin eingeladen haben, um das Problem sexuellen Missbrauchs – nicht zuletzt auch im Blick auf mögliche Präventionsmaßnahmen – anzugehen. Die Bischofskonferenz ist selbstverständlich dabei. Diesen großen Runden Tisch hatte ich in einem Zeitungsinterview vor zwei Wochen angeregt.

In einem vierten Punkt unserer Maßnahmen geht es um die Verantwortung, die wir wahrnehmen. Dazu haben wir den Bischof von Trier, Bischof Dr. Stephan Ackermann, als besonderen Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs berufen. Der Heilige Vater hat diese Entscheidung ebenfalls sehr begrüßt.

Lassen Sie mich noch einmal deutlich unterstreichen: Wir stellen uns unserer Verantwortung und können keinen der geschehenen Fälle entschuldigen. Wohl aber erfahren wir in Deutschland derzeit von einer Vielzahl von pädagogisch übergriffigen Handlungen und Missbrauchsfällen aus der Vergangenheit weit über den Raum der katholischen Kirche hinaus. Das bestärkt uns Bischöfe, das Gespräch zu Aufklärung und Prävention mit möglichst vielen Akteuren des gesellschaftlichen Handelns zu suchen.
Dazu gehört auch die Unterstützung der Kirche bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Wir fordern Geistliche und Angestellte unserer Kirche sowie Ehrenamtliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen. Wir informieren von uns aus die Strafverfolgungsbehörden. Darauf wird nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht. Da die Zuordnung von staatlichem und kirchlichem Strafverfahren immer wieder falsch dargestellt wird, stelle ich nochmals klar: Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig. Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens hat weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Ich bin Papst Benedikt XVI. dankbar, dass er das entschiedene Handeln der Deutschen Bischofskonferenz nachdrücklich positiv unterstützt. Er ermutigt uns, den eingeschlagenen Weg der lückenlosen und zügigen Aufklärung konsequent fortzusetzen. Insbesondere bittet er darum, dass wir die Leitlinien kontinuierlich anwenden und da – wo notwendig – verbessern. Papst Benedikt XVI. hat ausdrücklich unseren Maßnahmenplan gewürdigt. Aus dem heutigen Gespräch gehe ich gestärkt hervor und bin zuversichtlich, dass wir auf dem Weg vorankommen, die Wunden der Vergangenheit zu heilen. (rv)

D/Vatikan: Zollitsch in Rom

Erzbischof Robert Zollitsch ist am Mittwoch in Rom angekommen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz wird am Freitag mit dem Papst auch über das Vorgehen der Bischofskonferenz gegen die Missbrauchsfälle in Deutschland sprechen. Danach stellt sich der Freiburger Oberhirte im Vatikan der Presse. Am Mittwoch Abend hat sich Zollitsch mit in Rom tätigen deutschsprachigen Ordensleuten getroffen. Nach Besuchen in verschiedenen Kurienbehörden ist für Donnerstagabend eine Begegnung mit der Basisgemeinschaft Sant’Egidio vorgesehen. (rv)