Kardinal Parolin: „Wege finden, einander zu verstehen“ – Kardinal Gerhard Ludwig Müller: Theologisch profunde Disputation statt Polemik und Einschüchterungsversuche.
VATIKANSTADT- Einer der ranghöchsten Vertreter der Kurie, Kardinal Pietro Parolin, hat diese Woche einen Dialog zur Klärung offener Fragen um Amoris Laetitia gefordert.
Vor dem Hintergrund des Erscheinens einer „Correctio Filialis“, die Papst Franziskus vorwirft, Irrlehren zu verbreiten, sagte Kardinal Parolin am Donnerstag, wer nicht die Meinung des Papstes teile, dem stehe frei, dies zu äußern, „doch über diese Dinge muss man nachdenken und Wege finden, einander zu verstehen“, zitierte der britische „Catholic Herald“ den Kardinalstaatssekretär.
Einen Dialog forderte auch Kardinal Gerhard Ludwig Müller in einem neuen Interview mit dem „National Catholic Register“ (NCR). In der aktuellen Situation könne nicht Polemik und Rhetorik helfen, sondern „nur eine profunde theologische Diskussion“, so der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation gegenüber dem Vatikanisten Edward Pentin.
Kardinal Müller warnte vor einem Klima der Angst, vor Polemik und Einschüchterungen und plädierte für eine klärende Debatte:
„Eine mögliche Lösung könnte eine Gruppe von Kardinälen sein, die der Heilige Vater bestellt um eine theologische Disputation zu führen mit einigen prominenten Vertretern der Dubia und der ‚Zurechtweisungen‘ über die verschiedenen und manchmal umstrittenen Interpretationen mancher Aussagen im achten Kapitel von Amoris Laetitia.“
Die als Dubia im September 2016 mit der Bitte um Klärung von vier Kardinälen formulierten Fragen wurden im November – zwei Monate später – veröffentlicht, nachdem der Papst den Brief nicht beantwortet hatte. Auch eine spätere Bitte um eine Audienz der Kardinäle blieb ohne Antwort. Im neuen Interview mit dem NCR sagt Kardinal Müller:
„Am besten wäre es gewesen, wenn der Heilige Vater vor einer Veröffentlichung eine Audienz abgehalten hätte“.
Die von den Dubia völlig unabhängige Correctio Filialis wurde mit damals 40 Unterschriften am 11. August 2017 zugestellt, und dann im September im Internet in mehreren Sprachen veröffentlicht, darunter auch auf Deutsch.
Zu den Unterzeichnern gehören der Schriftsteller Martin Mosebach, der ehemalige Präsident der Vatikanbank, Ettore Gotti Tedeschi, der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, sowie laut Herald mittlerweile auch der emeritierte Bischof René Henry Gracida und der Forschungsdirektor des Ian Ramsey Zentrums für Wissenschaft und Religion der Oxford University, der Priester Andrew Pinsent.
Hintergrund: Was bisher geschah
Am 8. Oktober 2013, ein gutes halbes Jahr nach seiner Wahl, kündigte Papst Franziskus an, er werde im Oktober 2014 eine Außergewöhnliche Synode über Familie und Evangelisierung abhalten, gefolgt von einer Bischofssynode zum gleichen Thema im Oktober 2015.
Im September 2015, kurz vor der zweiten Synode, drückten 800.000 Individuen und Verbände aus 178 Nationen in einer Petition an den Papst ihre Sorge aus, dass nach der ersten Synode – deren Handhabung ins Kreuzfeuer scharfer Kritik gekommen war – „weitverbreitete Verwirrung“ herrsche.
Am 8. April 2016 veröffentlichte Franziskus als Abschlussdokument das fast 300 Seiten umfassende Lehrschreiben Amoris Laetitia.
Am 28. April 2016 warnte der renommierte Philosoph Robert Spaemann gegenüber CNA Deutsch, das Schreiben stelle möglicherweise einen Bruch mit der kirchlichen Lehrtradition dar. In einem zweiten Kommentar für CNA Deutsch präzisierte er seine Äußerungen dazu weiter.
Im Juli 2016 schrieben 45 katholische Gelehrte, Würdenträger und Geistliche einen Bittbrief an alle Kardinäle und Patriarchen der Kirche. Darin ersuchten sie die Kardinäle, Papst Franziskus aufzufordern, einige Passagen in Amoris Laetitia richtig zu stellen.
Am 19. September 2016 übermittelten vier Kardinäle – Joachim Meisner, Walter Brandmüller, Carlo Caffara und Raymond Burke – dem Papst einen Bittbrief, in dem sie um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen baten.
Am 18. November warf Papst Franziskus in einem Interview mit „Avvenire“ (der Zeitung der italienischen Bischofskonferenz) Kritikern vor, Amoris Laetitia „nicht verstanden zu haben“. Das liege daran, dass diese Personen nach dem Schema „schwarz oder weiß“ dächten, „selbst wenn wir im Fluss des Lebens unterscheiden müssen“, so Franziskus.
Am 4. Dezember sagte der enge Papst-Vertraute und Jesuitenpater Antonio Spadaro in einem Interview mit „Crux„, dass die Fragen der Dubia eigentlich schon bei der Synode beantwortet worden seien. Absolution in der Beichte und Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete sei nun, dank Amoris Laetitia, möglich.
Am 7. Dezember 2016 warnte der Freiburger Theologieprofessor Helmut Hoping in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass eine „Revision der katholischen Sexualmoral insgesamt“ auf dem Spiel stehe, nicht nur die Frage des Kommunionempfangs.
Am 14. Januar 2017 veröffentlichten die Bischöfe Maltas Leitlinien, die geschiedenen Wiederverheirateten ermöglichten, nach „ehrlicher Prüfung“ ihres Gewissens selber zu entscheiden, ob sie zur Kommunion gehen – auch wenn sie weiterhin nicht enthaltsam lebten. Die Änderung begründeten die Bischöfe mit Amoris Laetitia.
Am 1. Februar 2017 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz Leitlinien zu Amoris Laetitia, die eine Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete unter bestimmten Umständen einführten. Auch wenn es Einzelfälle seien, gebe es grundsätzlich die „Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen“.
Dagegen erklärte am gleichen Tag der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerald Ludwig Müller, dass aus seiner Sicht Amoris Laetitia im Licht der gesamten Lehre der Kirche interpretiert werden müsse und diese nicht ändere, ja nicht ändern könne. Ihm „gefalle nicht“, wenn Bischöfe dies anders interpretierten, so der ehemalige Bischof von Regensburg.
Am 3. Februar 2017 veröffentlichte Bischof Vitus Huonder von Chur Leitlinien, in denen die Heiligkeit des Ehebandes betont und eine geduldige Begleitung und Eingliederung von Gläubigen unterstrichen wurde. Eine Kommunion oder Absolution für geschiedene Wiederverheiratete machten die Leitlinien jedoch abhängig von der Frage der Enthaltsamkeit der Betroffenen, so der Schweizer Oberhirte.
Ebenfalls im Februar 2017 veröffentlichten die International Confraternities of Catholic Clergy, ein Zusammenschluss von über 1.000 Priestern aus den USA, Irland, Australien und anderen Ländern, ein Statement zu Amoris Laetitia. Darin plädierten sie für eine Klärung der offenen Fragen angesichts unterschiedlicher Auslegungen und „wachsender Unterschiede in der Praxis“.
Am 14. März 2017 wandte sich Regensburgs Bischof Rudolf Voderholzer mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese. Darin betont er, dass niemand ausgeschlossen werde und jeder Katholik die Messe besuchen solle. Wer jedoch als geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion zugelassen werden wolle, der müsse in seinem Bistum zumindest weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben. (© CNA Deutsch)