Das Verfahren zur Feststellung einer Ehe-Nichtigkeit soll geordnet und sorgsam durchgeführt werden. Daran erinnerte Papst Benedikt XVI. an diesem Freitag. Er empfing im Vatikan die Richter von einem der drei großen vatikanischen Gerichtshöfe; es ist der so genannte „Oberste Gerichtshof der Apostolischen Signatur". Geleitet wird dieses Tribunal vom US-amerikanischen Kardinal Raymond Leo Burke. Bei der Begegnung rief der Papst einige Zeilen ins Gedächtnis, die er vor ein paar Jahren in einer Verfügung schrieb:
„Überall, wo berechtigte Zweifel an der Gültigkeit einer sakramental eingegangenen Ehe bestehen, muss das Nötige getan werden, um zu verifizieren, ob sie begründet sind. Außerdem muss im Einklang mit dem Kirchenrecht dafür gesorgt werden, dass es überall kirchliche Gerichtshöfe gibt, dass sie pastoralen Charakter haben und dass sie ihre Arbeit korrekt und zügig leisten. In jedem Bistum muss es hinreichend viele Personen geben, die für das ordentliche Funktionieren der kirchlichen Gerichte sorgen können. Ich erinnere daran, dass es eine ernste Verpflichtung ist, das institutionelle Wirken der Kirche in den Gerichten den Gläubigen immer näher zu bringen."
Die Apostolische Signatur rief der Papst dazu auf, sich regelmäßig von den Kirchengerichten in den einzelnen Ländern Berichte schicken zu lassen und die Daten sorgsam auszuwerten. Die Gläubigen hätten einen Anspruch auf eine „ordentliche, zügige und effiziente Justizverwaltung" der Kirche.
Hintergrund
Die Apostolische Signatur ist der höchste Gerichtshof der römischen Kurie. Sie ist für die Gerichtsbarkeit in der ganzen Kirche zuständig. Entsprechend ihrer Aufgaben und Kompetenzen hat sie drei Sektionen: gerichtliche Angelegenheiten (Rekurse, Nichtigkeitsklagen, Entscheidung in Kompetenzkonflikten etc.), Verwaltungsgerichtsbarkeit (z.B. Berufungen, die binnen dreizehn Tagen gegen einzelne Maßnahmen von Dikasterien der Römischen Kurie eingereicht werden) und administrative Angelegenheiten (z.B. Überwachung einer geordneten Amtsführung im Gerichtsbereich). Das Dikasterium besteht aus 12 Kardinälen, die richterliche Funktionen ausüben. Geleitet wird es von einem Kardinalpräfekten, im Augenblick von Kardinal Leo Burke. Ihm steht ein Sekretär zur Seite. (rv)