Papst stärkt Diözesanbischöfe in Verfahren zu Ehenichtigkeit

 

Papst Franziskus bekräftigt die juristische Verantwortung des Diözesanbischofs bei Ehenichtigkeitssachen nach dem neuen, abgekürzten Verfahren. Der Bischof sei „persönlicher und einziger Richter“ in solchen Verfahren, unterstrich Franziskus am Samstag in einer Rede vor Teilnehmern einer Konferenz der Römischen Rota, die sich mit dem Kurzverfahren und Fragen der Nichtigkeit bei nicht vollzogene Ehen beschäftigte.

Das abgekürzte Verfahren sei keine Option, die der Bischof wählen könne, sondern eine Verpflichtung, die ihm aus seiner Weihe und seiner Sendung erwachse, stellte der Papst klar; der Bischof sei der einzige Zuständige in den drei Phasen des Prozesses, er müsse sich aber unterstützen lassen von den vorgesehenen Figuren, also dem Justizvikar und vom Assessor. Auch müsse der Ehebandverteidiger anwesend sein. Sollte eine solche Unterstützung dem Bischof nicht zur Verfügung stehen, so solle der Bischof einer Nachbardiözese einspringen. Der Bischof könne das Verfahren aber nicht einem interdiözesanen Gericht anvertrauen, weil ihn das zu einem „reinen Unterzeichner des Urteils“ mache.

Der Papst präzisierte in seiner Ansprache Bestimmungen, die er in zwei Dekreten verfügt hatte, dem Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus und dem Motu Proprio Mitis et misericors Iesus. Er verwies zudem auf den Hintergrund der von ihm bestimmten Neuerungen: Diese seien aus Synoden hervorgegangen, aus bischöflichen Beratungen auf weltkirchlicher Ebene also. „Es ist wichtig, dass sich die Kirche immer mehr die synodale Praxis wieder aneignet, die in der Urgemeinde von Jerusalem galt, wo Petrus zusammen mit den übrigen Aposteln und der ganzen Gemeinde unter dem Wirken des Heiligen Geistes versuchte, nach dem Gebot des Herrn Jesus zu handeln“.

Die Rota ist eines der drei weltkirchlichen Gerichte im Vatikan. Es beschäftigt sich hauptsächlich mit Ehenichtigkeitsverfahren. (rv)

Papst ändert Kirchenrecht: „Gerechte Einfachheit“ in Eheverfahren

Papst FranziskusEhenichtigkeitsverfahren in der Kirche werden einfacher und schneller: Mit zwei Erlassen in der Form eines „Motu Proprio“ verändert Papst Franziskus die Verfahren, in denen innerkirchlich über die Gültigkeit einer Ehe befunden wird. Ist eine Ehe nichtig, hat sie nach kirchlicher Auffassung niemals bestanden. Jeder der beiden Partner kann in diesem Fall erneut kirchlich heiraten.

Der Vatikan stellte die beiden Rechtsdokumente – eines für die römisch-katholische Kirche, das andere für die mit Rom unierten Ostkirchen – an diesem Dienstag vor. Papst Franziskus möchte eine „gerechte Einfachheit“, wie er in dem Dokument mit dem Namen „Mitis Iudex Dominus Jesus“, also „Jesus der gütige Richter“, schreibt. Dazu wird es in Zukunft nur noch eine einzige statt bisher zwei Instanzen geben, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheidet. Die Kirche kennt keine Scheidung, es geht in diesem Fall um die Frage, ob eine Ehe jemals gültig zu Stande gekommen ist. Der Prozess löst also keine Ehe auf, sondern findet heraus, ob die Ehe überhaupt gültig war. Darüber hat nun ein Richter in einer Instanz zu entscheiden, nicht mehr ein Ehegericht in vorgeschriebenen zwei Instanzen. Außerdem verfügt der Papst, dass der Ortsbischof selbst dieses Amt auszuüben hat, zumindest darf er es nicht vollständig delegieren. Papst Franziskus möchte damit eigenen Ausführungen zufolge sicherstellen, dass kein Laxismus in das Verfahren Einzug hält. Überhaupt gehe es nicht darum, die Ehenichtigkeit selbst zu fördern. Lediglich die Verfahren sollten klarer und einfacher gemacht werden.

Im Fall eines Konfliktes nach der Entscheidung der ersten Instanz bleiben eine zweite Instanz beim zuständigen Erzbistum und schließlich die dritte Instanz bei der Rota Romana im Vatikan erhalten. Während aber bisher immer auch eine zweite Instanz entscheiden musste und im Fall zweier unterschiedlicher Urteile die dritte Instanz involviert war, ist nun eine Instanz ausreichend, sofern mit deren Urteil beide Betroffenen einverstanden sind.

Papst Franziskus betont ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage zu stellen. Es handelt sich bei den Änderungen also nicht um eine „katholische Scheidung“. Der Papst sieht in den Änderungen eine größere pastorale Nähe der Kirche. Während bisher Menschen oft die juristischen Strukturen nicht in Anspruch hätten nehmen können – sei es weil sie zu weit weg gewesen seien, sei es weil es andere Gründe gibt – erfordere es die Nächstenliebe, diese Frage der Gerechtigkeit näher zu den Gläubigen zu bringen und das Verfahren zugänglicher zu machen. Das Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 27) zitierend, spricht der Papst von einer „Bekehrung der kirchlichen Strukturen“. Dabei sollen die Bischofskonferenzen helfen. Ausdrücklich sagt der Papst, dass diese Verfahren für die Paare kostenlos zu sein haben.

Vor einem Jahr hatte der Papst kurz vor der Versammlung der Bischofssynode zum Thema Ehe und Familie eine Kommission eingesetzt, die sich um eine Reform dieses Verfahrens kümmern sollte. Auch bei der Synode selbst wurde das Thema ausführlich und teils kontrovers diskutiert. Am Ende stand aber eine große Mehrheit der Synodenväter, die eine Vereinfachung wollten. Auf diesen Rat der Synode an ihn verweist der Papst ausdrücklich.

Die neuen Regelungen des Kirchenrechtes treten am 8. Dezember, mit Beginn des Heiligen Jahres, in Kraft. (rv)

Ehenichtigkeit nur bei moralischer Gewissheit

Rota RomanaDas Ehenichtigkeitsverfahren soll kürzer werden, jedoch braucht es bei der Urteilsverkündung eine „moralischer Gewissheit". Das ist das, was sich Papst Franziskus zum Verfahren wünscht. Er sprach darüber an diesem Samstag bei einer Audienz für die Teilnehmer eines Kongresses der Gregoriana-Universität, die sich mit der kirchlichen Instruktion „Dignitatis Connubii" auseinandergesetzt hat.

24 Stunden, nachdem er vor der Römischen Rota zum Thema Ehenichtigkeitsverfahren gesprochen hatte, kam er also an diesem Samstag nochmals auf das Thema zurück: „Die Schrift ,Dignitatis Connubii´ ist nicht nur für Experten gedacht, sondern ein Begleitschreiben, damit wir uns alle gemeinsam bei Ehenichtigkeitsverfahren richtig verhalten. Das Wichtigste bei diesem Verfahren ist die moralische Gewissheit."

Ein schnelleres Verfahren wäre aus der Sicht des Papstes vor allem ein Zeichen des Respekts gegenüber den Betroffenen. Es gehe nicht darum, „neue Formalismen" einzuführen, nur um den Prozess hinauszuzögern. Doch auf eine Figur will Franziskus nicht verzichten: dem sogenannten „Verteidiger des Ehebandes".

„Seine Tätigkeit ist sehr wichtig, damit der Richter eine unabhängige Stimme hört, die die Pro- und Contra-Argumente für das entsprechende Verfahren darlegt." (rv)

Ehenichtigkeitsverfahren in Zukunft gratis?

Rota RomanaDer Papst lässt prüfen, ob Ehenichtigkeitsverfahren an Kirchengerichten in Zukunft nicht nur schneller, sondern auch gratis sein können. Das sagte Franziskus vor einer Gruppe von Kirchenrechtlern, die er am Mittwoch in Audienz empfing; die Fachleute nehmen in diesen Tagen an einem Kurs der Rota Romana über Nichtigkeitsverfahren teil. Bei der jüngsten Bischofssynode im Vatikan sei der Vorschlag gekommen, die Verfahren für die Eheleute kostenfrei zu machen, sagte Franziskus; „man muss sehen“. Ausdrücklich warnte der Papst davor, spirituelle und wirtschaftliche Anliegen zu mischen. Das komme gar nicht selten vor, erzählte Franziskus den Kirchenrechtlern. „Ich musste vor Zeiten [in Buenos Aires, Anm.] einen Mann vom Kirchengericht entfernen, der sagte: 10.000 Dollar, und ich mache dir alle beide Verfahren, das zivile und das kirchliche.“ Seien geistliche und wirtschaftliche Interessen verknüpft, dann sei das „nicht Gott“.

Franziskus erinnerte daran, dass er noch vor der Synode eine Kommission eingerichtet habe, die mögliche Reformen bei den Ehenichtigkeitsverfahren untersuchen sollen. Dabei geht es in erster Linie um eine Beschleunigung und Vereinfachung der Abläufe. Hunderte Kilometer bis zum nächsten Kirchengericht zurücklegen zu müssen, um ein solches Verfahren anzustrengen, sei den Gläubigen kaum zumutbar, sagte Franziskus; viele würden angesichts solcher Schwierigkeiten aufgeben und weiter in einer irregulären Lebenslage verharren. „Viele Menschen brauchen ein Wort der Kirche, ein Ja oder ein Nein, aber es muss gerecht sein.“ Nur so könnten die Menschen ohne diesen „Zweifel, diese Dunkelheit in der Seele“ vorangehen. (rv)

Aus der Synodenaula: Wiederverheiratete Geschiedene und die Kommunion

Bischofssynode2Pater Bernd Hagenkord bietet einen Blick hinter die Kulissen der Bischofssynode und der diskutierten Themen von Mittwochabend und Donnerstagvormittag. Aus der Synodenaula für Radio Vatikan:

„Pastoral-schwierige Situationen“ – Unter dieser Überschrift finden sich all die Fragen aus der Praxis, die bereits im Vorfeld der Versammlung der Bischofssynode, wie auch in den Medien besondere Aufmerksamkeit gefunden haben und weiterhin finden. Das Vorbereitungsdokument Instrumentum Laboris nennt in diesem Kapitel die wiederverheirateten Geschiedenen und ihr Zugang zu den Sakramenten, nichteheliche Lebensgemeinschaften, ledige Mütter, dann aber auch die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Die Liste der Wortmeldungen war so lang, dass sowohl der Mittwochnachmittag als auch der Donnerstagvormittag diesem Feld gewidmet waren.

Wiederverheiratete Geschiedene
Bereits bei der Kardinalsversammlung im Februar dieses Jahres hatte auf Bitten des Papstes Kardinal Walter Kasper einen Vortrag gehalten, in dem er die Frage nach der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten aufgeworfen hatte. Hierbei geht es um Vergebung und die Botschaft des Evangeliums, aber auch um die Glaubwürdigkeit dessen, wofür die Kirche einsteht.

Viele Beiträge bezogen sich auf diese Problematik, der wiederverheirateten Geschiedenen. Es gab kaum einen Beitrag an diesem Donnerstagmorgen, der nicht auf irgendeine Weise Bezug darauf nahm. Einige Wortmeldungen bezogen sich direkt auf die von Kardinal Kasper gestellte Frage. Spirituelle Kommunion, also das Mitfeiern der Messe ohne den Empfang der Eucharistie, wurde debattiert, und verschiedene pastorale Konzepte der Begleitung angesprochen und empfohlen, vor allem dort, wo sich Betroffene untereinander helfen und begegnen können. Immer wieder wurden auf andere kulturelle und religiöse Kontexte hingewiesen, auf Ökumene vor allem mit der Orthodoxie, auf interreligiöses Zeugnis und traditionelle vorchristliche Kulturen und ihr Eheverständnis. Andere Religionen erwarten von Christen Klarheit.
Es gab aber auch bemerkbare Ablehnung im Zuge des heutigen Treffens: Die Medizin sei schlimmer als die Krankheit, sagte ein Synodenteilnehmer. Ein Thema, das offen ist und offen bleibt; allein das ist schon ein Erfolg der Synode, wie es ein Teilnehmer formulierte.

Ehenichtigkeitsverfahren
Eine sehr technische Frage, denn sie betrifft nicht immer einfach zu verstehende kirchenrechtliche Fragen, ist das Ehenichtigkeitsverfahren. Von vielen wurde das Verfahren als zu kompliziert wahrgenommen, zu umständlich und lang. Die Vorschläge zur Änderung reichten von der Einführung schnellerer mündlicher Verfahren bis hin zum Wegfall der zweiten Instanz. Bislang braucht eine Ehenichtigkeit zwei übereinstimmende Urteile. Man könnte auch mehr Richter beschäftigen, etwa qualifizierte Laien und vieler mehr. Dagegen standen aber Argumente, dass gerade die Komplexität sicher stelle, dass es nicht zu einer verkappten „katholischen Scheidung“ komme und dass nach der Wahrheit, nicht nach schnellen Lösungen gesucht werde, immerhin ginge es um ein Sakrament. Papst Franziskus hatte direkt vor der Synode eine Kommission einberufen, die genau diese Fragen studieren soll. Dafür bietet die Synodenversammlung viel Material.

Neben den Themen des Ehenichtigkeitsverfahren und der wiederverheirateten Geschiedenen wurden Themen aufgegriffen, wie die immer wieder debattierten Polygamie, die Frage nach dem langen Zusammenleben vor der Ehe oder nach einer Pastoral für die Väter, nach gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und deren gesetzlicher Anerkennung .

Im Zuge der heutigen Versammlung wurden auch die dahinter liegenden Haltungen deutlicher: Man dürfe nicht in einen Legalismus verfallen, hieß es immer wieder. Teilweise wurden pastorale Erfahrungen als Argumente genützt, oft waren die Beiträge aber auch sehr technisch, vor allem wenn es um einzelne Canones des Kirchenrechtes ging. Aber genau hier entscheidet sich ja meistens die Praxis.

Armut
Immer wieder sehr deutlich und mit viel Engagement wurde die Frage der Armut genannt. Pastoral schwierige Situationen entstünden manchmal erst durch Armut, Ausbeutung, Migration und Ausbeutung. Eines der wichtigsten Themen der vergangenen Tage kehrte somit auch in diesen Generalversammlungen wieder.

Ein weites Feld, das engagiert debattiert wurde. Verstärkt lösen sich nun vor allem in der offenen Debatte die Beiträge vom Text und reagieren auf Vorredner. Die Diskussion wird offener, vor allem in der letzten Stunde am Abend, in der ohne vorbereitete Rednerliste auf Wortmeldung hin gesprochen wird. Es wurde kontrovers debattiert, ohne Polemik und respektvoll, aber durchaus klar und deutlich. Ein Zeichen dafür, dass die Aufforderung des Papstes, offen zu sprechen, als auch die Vertraulichkeit der Text-Beiträge Früchte trägt. Gleichzeitig wird aber schon jetzt klar, dass es keine schnelle Lösung für all diese Fragen geben wird, sondern dass die Kirche sicherlich das kommende Jahr brauchen wird, um all das in Breite und Tiefe aufzugreifen. Wie gesagt, dass die Frage gestellt und offen ist, ist schon ein gutes Ergebnis. (rv)