Bei einem Hirtenbrief handelt es sich um Rundschreiben von Bischöfen an die Gläubigen. Die Verfassung eines Hirtenbriefes ist also kein Vorrecht des Papstes. Mit dem neuen Hirtenbrief nimmt Papst Benedikt XVI. zu den Missbrauchsfällen in Irland Stellung. Das Schreiben geht somit in erster Linie an die irischen Bischöfe, die es in ihren Gemeinden verlesen. Hirtenbriefe befassen sich in der Regel mit Glaubensfragen, aber auch mit gesellschaftlichen Fragen der Zeit. Regelmäßig werden sie zur Fastenzeit veröffentlicht. In den deutschen Bistümern nehmen Bischöfe nach Angaben der Bischofskonferenz seit Mitte des 18. Jahrhundert in Form von Hirtenbriefen Stellung. Erste Vorläufer waren demnach die Apostelbriefe. Unmittelbar gehen die Hirtenbriefe auf den Mailänder Kardinal Karl Borromäus (1538-1584) zurück. Der Papst selbst schreibt Schätzungen zufolge pro Jahre etwa zehn Hirtenbriefe. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Enzykliken. Dabei handelt es sich um päpstliche Lehrschreiben, in denen das Kirchenoberhaupt sich in verbindlicher Weise zu grundlegenden Fragen äußert. Papst Benedikt XVI. veröffentlichte seit 2005 bislang drei Enzykliken, zuletzt im Juli 209 eine Sozialenzyklika. Sein Vorgänger Johannes Paul II. veröffentlichte in den 26 Jahren seines Pontifikats 14 Enzykliken. (rv)