Die vatikanische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen regelt die Anerkennung von Wundern neu. Das entsprechende Regelwerk wurde an diesem Freitag vom Vatikan veröffentlicht. Es verschärft die bisherigen Bestimmungen; so kann ein mögliches Wunder nicht mehr als dreimal zur Untersuchung vorgelegt werden, danach gilt es als nicht anerkannt. Bei Selig- und Heiligsprechungen ist in der Regel die Anerkennung eines Wunders eine Voraussetzung.
„Es ist historisch gesichert, dass Wunder immer ein entscheidendes Argument für eine Heiligsprechung eines Dieners Gottes waren.“ Das schreibt der Sekretär der Heiligen-Kongregation, Erzbischof Marcello Bartolucci, in einer Erläuterung des neuen Règlements. Wunder seien so etwas wie der „Fingerzeig Gottes, der sozusagen das menschliche Urteil über die Heiligkeit eines Menschen ratifiziert“. Damit ist das Wunder – neben der Anerkennung von heroischen Tugenden bzw. eines Martyriums – gemeinhin die entscheidende Klippe, bevor jemand ins Buch der Seligen oder Heiligen eingetragen werden kann.
Eine juridische Prozedur für die Anerkennung von Wundern gibt es ungefähr seit dem 13. Jahrhundert. Wohl im Jahr 1610 – es ging um die Heiligsprechung von Karl Borromäus – beugten sich zum ersten Mal auch Mediziner auf Anweisung des damaligen Papstes über den Fall von Wundern; das wurde dann einige Jahrzehnte später obligatorisch. Seit 1917 müssen sogar zuerst zwei Mediziner ein mutmaßliches Wunder positiv beurteilen, erst danach geht die Akte auch an die Theologen. Pius XII. richtete 1948 eine medizinische Kommission für die Wunder-Anerkennung ein, sprich: für die Bestätigung, dass ein mutmaßliches Wunder wissenschaftlich nicht zu erklären sei. Und das Regelwerk dieser Kommission ist es, was der Vatikan jetzt nach etwas einjähriger Arbeit in einigen Punkten erneuert hat.
Einige Neuerungen im einzelnen: Die qualifizierte Mehrheit zur Wunder-Anerkennung muss mindestens Fünf-Siebtel betragen. Wird ein Wunder mehr als einmal zur Beurteilung vorgelegt, muss ein neues Gremium darüber befinden. Der Präsident dieses Gremiums muss nach zehn Jahren wechseln. Und – nicht der unwichtigste Punkt – Geldzahlungen gibt es nur noch auf ein Konto, nicht etwa in irgendwelchen Briefumschlägen. Das soll Unklarheiten in der früheren Zahlungspraxis, die medial immer wieder für Aufsehen sorgten, ein Ende machen. (rv)