Der niederländische Kardinal Willem Jacobus Eijk (64) stellt sich offen auf die Seite der „Dubia-Kardinäle“.
Kardinal Eijk ist Arzt und Theologe mit Erfahrungen in der Bioethik. Als Erzbischof von Utrecht (seit 2008) und Präsident der Bischofskonferenz der Niederlande ist er bekannt, für klare Worte. So hat er die Thesen der Gemeinschaft für die Geschiedenen und Wiederverheirateten vor, während und nach den beiden Bischofssynoden über die Familie (2014, 2015) abgelehnt.
Zu Beginn der zweiten Sitzung der Synode war er einer von dreizehn Kardinälen, die Papst Franziskus einen Brief schrieben und ihn aufforderten, die Freiheit und Korrektheit der synodalen Diskussion zu gewährleisten. Franziskus war wütend darüber.
Eijk ist ein entschiedener Kritiker der Verwirrung „Amoris Laetitia“. Das wird deutlich in einem Interview, dass er Lorenzo Berrocchi in der März-Ausgabe des italienischen Magazins „il timone“ gegeben hat.
Der folgende Auszug des Interviews erschien in „L Espresso“ (von Sandro Magister):
„Frage: Eminenz, was denken Sie über die kontroverse Frage des Zugangs zu den Sakramenten für geschiedene und wiederverheiratete Paare?
Antwort: Die Frage, ob die sogenannten Geschiedenen und Wiederverheirateten die sakramentale Absolution empfangen dürfen und damit die Eucharistie, bricht die Kirche auseinander. Auf allen Ebenen, unter Kardinälen, Bischöfen, Priestern und Laien, begegnet man einer manchmal heftigen Debatte. Die Quelle der Verwirrung ist die postsynodale Ermahnung „Amoris Laetitia“, geschrieben von Papst Franziskus am Ende der Synoden der Familie von 2014 und 2105.
Diese Verwirrung betrifft vor allem Nummer 305 der Ermahnung. Man stellt fest, dass einige Bischofskonferenzen pastorale Regeln eingeführt haben, die beinhalten, dass die geschiedenen und wiederverheirateten Personen unter einer Reihe von Bedingungen und nach einer pastoralen Prüfung durch den Priester, der sie begleitet, zur Gemeinschaft zugelassen werden können. Andere bischöfliche Konferenzen schließen dies jedoch aus. Aber was an Ort A wahr ist, kann an Ort B nicht falsch sein. Diese verschiedenen Interpretationen der Ermahnung, die sich auf Fragen der Lehre beziehen, führen bei den Gläubigen zur Verwirrung. Ich würde mich also freuen, wenn der Papst in dieser Hinsicht Klarheit schaffen würde, vorzugsweise in Form eines magistratischen Dokuments.
Ich selbst habe an beiden Synoden über die Familie teilgenommen und argumentiere, dass man Geschiedenen, die standesamtlich wieder geheiratet haben, nicht den Empfang der Kommunion erlauben kann. Ich habe das auch in einem Aufsatz für das Buch getan, das Beiträge von elf Kardinälen enthält und zwischen den beiden Synoden veröffentlicht wurde.
Frage: Können sie kurz erklären, was ihre Position ist?
Antwort: Jesus selbst sagt, dass die Ehe unauflöslich ist. Im Matthäusevangelium (19,9; vgl. 5,32) scheint er eine Ausnahme zuzulassen, was bedeutet, dass man seine Frau „im Falle der unehelichen Vereinigung“ zurückweisen kann. Nichtsdestoweniger ist die Bedeutung des griechischen Wortes „porneia „Unverhohlene Einheit“, „hier übersetzt als“ uneheliche Vereinigung „, ist ungewiss: Es bedeutet höchstwahrscheinlich eine Vereinigung, die wegen einer Ehe zwischen verbotenen Verwandtschaftsgraden inzestuös ist (vgl. Lev 18: 6-18; Apg 15: 18-28).
Das tiefere Argument ist, dass man den Geschiedenen und Verheirateten die Kommunion nicht auf der Grundlage einer Analogie zwischen der Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau und zwischen Christus und der Kirche erlauben darf (Eph 5: 23-32). Die Beziehung zwischen Christus und der Kirche ist eine totale gegenseitige Selbstspende. Die totale Spende Christi an die Kirche geschieht in der Spende seines Lebens am Kreuz. Diese Gesamtspende wird im Sakrament der Eucharistie präsent sein.Deshalb muss derjenige, der an der Eucharistie teilnimmt, bereit sein, sich selbst ganz zu schenken, was Teil der totalen Hingabe der Kirche an Christus ist. Wer sich nach einer standesamtlichen Trauung scheiden lässt und wieder heiratet, während die erste Ehe nicht für null erklärt wird, verstößt gegen das gegenseitige Gesamtgeschenk, das diese erste Ehe mit sich bringt. Die Verletzung des Gesamtgeschenks der ersten Ehe, das noch als gültig anzusehen ist, und das Fehlen des Willens, dieses Gesamtgeschenk zu halten, macht die betreffende Person unwürdig, an der Eucharistie teilzunehmen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Geschiedenen und Wiederverheirateten an den liturgischen Feiern einschließlich der Eucharistie teilnehmen können, ohne die Kommunion zu empfangen, und dass die Priester sie pastoral begleiten kann.
In dem Fall, in dem sich die Geschiedenen und Wiederverheirateten nicht trennen können, zum Beispiel wegen ihrer Verpflichtungen gegenüber den Kindern, die beiden angehören, können sie nur unter Erfüllung der genannten Bedingungen zur Kommunion oder zum Bußsakrament zugelassen werden, in Nummer 84 von „Familaris Consortio“ und in Nr. 29 von „Sacramentum Caritatis“. Eine dieser Bedingungen ist, dass beide entschließen müssen, als Bruder und Schwester zu leben, was bedeutet, sexuelle Beziehungen zu beenden.“
Kardinal Eijks Äußerungen klingen wie ein Hilfeschrei an das Welt-Episkopat. Nachdem er Anfang Januar in der niederländischen Presse seine Bedenken gegen „Amoris Laetitia“ geäußert hatte, meldet er sich nun auch in der italienischen Presse mit der Ermahnung:
„Was an Ort A wahr ist, kann an Ort B nicht falsch sein“!
(vh)