Zum ersten Mal online zu sehen: Mittelalterliche Handschriften aus bayerischem Kloster

MÜNCHEN – Eine halbes Jahrtausend alte Schriften, von Hand gefertigt, können nun zum ersten Mal online betrachtet und gelesen werden. Die ersten sieben Handschriften des St. Birgitta-Klosters im oberbayerischen Altomünster sind digitalisiert und ab sofort für Forscher und alle Interessierten zugänglich.

Bei den Büchern handelt es sich um sechs lateinische Antiphonarien – Bücher für das Stundengebet – sowie Sammlungen liturgischer Gesänge aus dem späten 15. und dem frühen 16. Jahrhundert; außerdem eine deutschsprachige Handschrift mit der Ordensregel der Birgittinnen aus dem Jahr 1501.

Die Antiphonarien zählen zu den ältesten Handschriften im Buchbestand von Altomünster und wurden bereits in dem Forschungsprojekt „Schriftlichkeit in süddeutschen Frauenklöstern“ der Bayerischen Staatsbibliothek, des Bayerischen Hauptstaatsarchivs und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wissenschaftlich erfasst.

Alle sieben Werke zeichnen sich aufgrund ihrer Ausgestaltung und Buchmalerei innerhalb des Buchbestandes besonders aus.

Die Digitalisierung der Bücher erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek. Bei dem Verfahren wurden die Handschriften seitenweise in Handauflage mit Hochleistungsscannern eingescannt. Die Online-Veröffentlichung und die Langzeitarchivierung der Daten übernimmt die Bayerische Staatsbibliothek. Die Originale der Handschriften werden in der Diözesanbibliothek des Erzbistums in München aufbewahrt.

Bis zum Ende des kommenden Jahres werden alle Handschriften und Druckwerke der Klosterbibliothek bis zum Erscheinungsjahr 1803, dem Jahr der Säkularisation, vollständig zugänglich gemacht sein.

Die Digitalisierung ist auch eine Folge des Kloster-Sterbens im deutschsprachigen Raum: Das Erzbistum München und Freising hat im Januar 2017 das St. Birgitta-Kloster nach dessen von den Brigittinnen übernommen. Derzeit entwickelt das Erzbistum in einem Prozess Ideen für die zukünftige Nutzung des Geäudes im Landkreis Dachau.

Die digitalisierten Handschriften stehen auf der Website der Bayerischen Staatsbibliothek unter www.digitale-sammlungen.de zur Verfügung. (CNA Deutsch)

Papst an Trachtler: „Ich war richtig dahoam“

Die päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo war am Freitagabend fest in bayerischer Hand: An die 1.000 Trachtler aus dem Erzbistum München-Freising waren gekommen, um ihr Geburtstagsgeschenk zu überbringen. Und der Papst, sichtlich gerührt, sagte seinen Landsleuten dafür „Vergelt's Gott, ich war richtig dahoam".

Hier lesen Sie die gesamte Ansprache des Papstes im Wortlaut

Liebe Herren Kardinäle,
liebe Mitbrüder,
liebe Freunde!

Am Ende dieser bayerischen Stunde kann ich nur von Herzen „Vergelt’s Gott" sagen: Es war einfach schön, hier mitten im Latium, in Castel Gandolfo, zugleich in Bayern zu sein. Ich war richtig „dahoam", und ich muss den Kardinal beglückwünschen, dass er das Wort schon so schon aussprechen kann!

Wir haben empfunden, dass die bayerische Kultur eine fröhliche Kultur ist: mer san koane Raudis, s’ist ka’ Gaudi, aber es ist fröhlich, von Freude durchtränkt; sie stammt aus innerem Zustimmen zur Welt, aus einem inneren ‚Ja’ zum Leben, das ein ‚Ja’ zur Freude ist. Sie beruht darauf, dass wir in Einvernehmen mit der Schöpfung sind, im Einvernehmen mit dem Schöpfer selbst und dass wir dadurch empfinden, dass es gut ist, ein Mensch zu sein. Natürlich muss man sagen: Gott hat es uns in Bayern leicht gemacht. Er hat uns eine so schöne Welt geschenkt, ein so schönes Land, dass es leicht ist zu erkennen, Gott ist gut und froh darüber zu sein. Aber zugleich hat er dafür geholfen, dass die Menschen dieses Landes aus diesem ‚Ja’ heraus dem Land erst seine volle Schönheit gegeben haben, so dass es erst durch die Kultur der Menschen, durch ihren Glauben, ihre Freude, ihr Singen, ihre Musik, ihre Kunst so schön geworden ist, wie der Schöpfer alleine es nicht machen konnte, sondern mit Hilfe der Menschen machen wollte. Nun kann jemand sagen: Darf man sich eigentlich so freuen, wenn die Welt so voller Leid ist, wenn es so viel Dunkles und Böses gibt? Ist es dann erlaubt, so übermütig und fröhlich zu sein? Und die Antwort kann nur lauten: Ja. Denn mit dem ‚Nein’ zur Freude dienen wir niemandem, machen wir die Welt nur dunkler. Und wer sich selbst nicht mag, kann auch dem Anderen nichts geben und ihm nicht helfen und kann nicht ein Bote des Friedens sein. Wir wissen es aus dem Glauben und wir sehen es jeden Tag: Die Welt ist schön und Gott ist gut. Und dadurch, dass er als Mensch unter uns hereingetreten ist, mit uns leidet und lebt ( o ‚liebt’?), wissen wir es endgültig und handgreiflich: Ja, Gott ist gut und es ist gut, ein Mensch zu sein. Wir leben aus dieser Freude und aus dieser Freude heraus versuchen wir auch, anderen Freude zu bringen, dem Bösen zu wehren und Diener des Friedens und der Versöhnung zu sein.

Nun müsste ich eigentlich der Reihe nach allen einzelnen danken, aber das Gedächtnis eines alten Mannes ist nicht verlässlich, deswegen fang ich damit lieber nicht an. Aber danken mochte ich jedenfalls dem lieben Kardinal Marx, dass er diese Stunde eingefädelt hat, dass er Bayern nach Rom transportiert hat und so auch die innere Einheit christlicher Kultur uns fühlbar machte; danken, dass er Bayern aus unserer Diözese versammelt hat, von Niederbayern bis zum Oberland, vom Rupertigau bis ins […]; dank der Oratorin, die uns ein so schönes Bayrisch geschenkt hat: Das trau ich mit nicht zu, bayrisch zu reden und zugleich nobel zu sein. Aber sie kann es. Dank allen Gruppen, den Bläsern … ich fang aber jetzt doch damit nicht an. Ihr wisst, alles hat mich im Herzen bewegt, ich bin dankbar und froh darüber … Natürlich, die Gebirgsschützen, die ich nur von Ferne habe hören können, die verdienen besonderen Dank, weil ich ein Ehrenschütze bin obwohl ich seinerzeit nur ein mäßiger Schütze gewesen bin. Ja, und dann dank ich natürlich besonders Dir, lieber Kardinal Wetter, dass Du auch mitgekommen bist, mein direkter Nachfolger auf dem Stuhl des Heiligen Korbinian. Du hast ein Vierteljahrhundert die Erzdiözese als guter Hirte geführt: Dank dass Du da bist.

Herr Kardinal Bertello, herzlichen Dank für Ihre Anwesenheit. Ich hoffe, dass auch die gespürt haben, wie schön Bayern ist, denn die bayrische Kultur ist schön.

Ja, als meinen Dank kann ich Euch nur meinen Segen geben; aber zuvor singen wir miteinander den Engeln des Herrn und, soweit wir es können, den Andachtsjodler. Herzlich Vergelt’s Gott!
(rv)

Vatikan: Levada verteidigt den Papst

 

Der Präfekt der Glaubenskongregation weist Vorwürfe der „New York Times" gegen den Papst zurück. In einem ausführlichen Statement „zieht" – wie die Nachrichtenagentur Reuters formuliert – der US-Kardinal William Levada „die Samthandschuhe aus" und geht im Detail auf den Fall des pädophilen Priesters Lawrence Murphy ein. Die „New York Times" hatte den Umgang des heutigen Papstes, damals Kardinal Joseph Ratzinger, mit diesem Fall aus den fünfziger und sechziger Jahren scharf kritisiert. Levada, der bis 2005 Erzbischof von San Francisco war, urteilt, der Artikel und ein Kommentar des Blattes „lassen jedwede Fairness vermissen"; keiner habe so viel wie der heutige Papst gegen eine Vertuschung und Verschleppung von kirchlichen Missbrauchsfällen getan. Vom Fall Murphy sei der Vatikan erst in den neunziger Jahren informiert worden – lange, nachdem auch polizeiliche Ermittlungen gegen den Priester eingestellt worden seien. „Der Kernfehler des Artikels besteht darin, dem heutigen Papst und nicht den Entscheidungsträgern im Erzbistum Milwaukee vorzuwerfen, dass der Priester nicht suspendiert wurde." Gleichzeitig erwähne der Artikel der „New York Times" nicht, dass der heutige Papst sich vehement für das Erstellen von Richtlinien für den Umgang mit Missbrauchsfällen eingesetzt habe.

Die Glaubenskongregation unter Kardinal Ratzinger habe sich gleich, als sie Mitte der Neunziger vom Fall Murphy informiert wurde, für einen kanonischen Prozess gegen den Priester ausgesprochen. Erst als sie erfuhr, dass Murphy im Sterben lag, habe sie zum Suspendieren des Prozesses geraten. Das bedeute aber keine „Nachsicht" gegenüber Murphy, so Levada: „Meine Lesart ist vielmehr, dass die Kongregation verstanden hatte, dass ein komplexer kanonischer Prozess unnütz ist, wenn der Beschuldigte im Sterben liegt." Übrigens sei der Prozess damals tatsächlich nicht ausgesetzt worden, sondern bis zu Murphys bald darauf folgendem Tod weitergegangen. Als Christ, schreibt Kardinal Levada, habe er keinen Zweifel daran, „dass Murphy jetzt vor seinem Richter steht".

Der oberste Glaubenshüter des Vatikans geht auch auf Vorwürfe gegen den jetzigen Papst aus der Zeit ein, als Ratzinger Erzbischof von München war. Es sei „anachronistisch, wenn die New York Times so tut, als müssten die, die 1980 Verantwortung trugen, irgendwie schon das, was wir 2010 über Missbrauch wissen, intuitiv gefühlt haben".

Die Zeitung lasse es dem Papst gegenüber an „Gerechtigkeit" fehlen und wärme nur Vorurteile auf, so Levada in seinem langen Schreiben. Er bitte sie, „ihren Angriff auf Papst Benedikt XVI. noch einmal zu überdenken und der Welt ein ausgewogeneres Bild von einem Führer zu bieten, auf den man zählen sollte". (rv)

Vatikan: Stellungnahme zum Missbrauchsfall in München abgelehnt

Der Vatikan hat eine Stellungnahme zum jüngst bekanntgewordenen Missbrauchsfall im Erzbistum München-Freising abgelehnt. Der vatikanische Pressesaal verweist auf eine weitere Stellungnahme des Münchner Erzbistums zu dem Fall. Demnach habe der damalige Münchener Generalvikar Gerhard Gruber die „volle Verantwortung“ für den Einsatz eines pädophilen Priesters in der Seelsorge übernommen.
Das bayrische Erzbistum erklärte am Freitag, dass eine von Generalvikar Peter Beer eingesetzte Arbeitsgruppe auf „schwere Fehler“ im Umgang mit einem Priester gestoßen sei. Den Anstoß dazu hätten Hinweise der „Süddeutschen Zeitung“ gegeben. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat in ihrer Samstagausgabe berichtet, dass das Erzbistum in den 1980er Jahren einen Priester trotz Missbrauchsvorwürfen und Verurteilung in der Seelsorge eingesetzt habe. Das ereignete sich somit während der Amtszeit von Joseph Ratzinger als Erzbischof von München und Freising. Generalvikar Beer bedauere zutiefst, dass es dadurch zu einem Vergehen mit Jugendlichen habe kommen können.
Recherchen der Arbeitsgruppe
Die Recherchen der Arbeitsgruppe ergaben, dass die Erzdiözese im Januar 1980 auf Bitten des Bistums Essen einen Kaplan aufgenommen hatte. Der Aktenlage nach scheint bekannt gewesen zu sein, dass der Priester in München eine Therapie vermutlich wegen sexueller Beziehungen zu Jungen machen sollte. Um dies dem Geistlichen zu ermöglichen, sei ihm eine Unterkunft in einem Pfarrhaus gewährt worden. Der Beschluss sei auch von Joseph Ratzinger mitgefasst worden, der von 1977 bis 1982 Münchner Erzbischof war, heißt es in der Mitteilung. Davon abweichend habe Generalvikar Gruber den Kaplan „uneingeschränkt zur Seelsorgemithilfe“ in einer Münchner Pfarrei angewiesen. Bis August 1982 lägen keine Beschwerden über den Mann vor. Danach habe er bis Anfang 1985 seelsorglich in Grafing gewirkt. Als dort die Polizei wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs zu ermitteln begann, sei der Priester am 29. Januar 1985 vom Dienst entpflichtet worden. Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Kaplan im Juni 1986 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, wie das Erzbistum weiter bestätigte. Gegen ihn wurde eine 18-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe verhängt. Die Bewährungszeit sei auf fünf Jahre festgesetzt worden. Außerdem sei der Verurteilte angewiesen worden, sich in eine Psychotherapie zu begeben.
Von November 1986 bis Oktober 1987 sei der Geistliche als Kurat in einem Altenheim tätig gewesen, danach bis 2008 in einer Gemeinde in Garching/Alz. Für den erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge seien offenbar „die relativ milde Strafe“ des Amtsgerichts und die Ausführungen des behandelnden Psychologen ausschlaggebend gewesen, heißt es in der Mitteilung. Zudem wird betont, dass dem Ordinariat seit dem Gerichtsurteil keine weiteren Vorfälle mehr bekanntgeworden seien.
Ab Mai 2008 sei der Priester von seinen Aufgaben als Pfarradministrator entpflichtet und ab Oktober in der Kur- und Tourismusseelsorge eingesetzt worden. Ihm sei zur Auflage gemacht worden, keine Jugend- und Ministrantenarbeit mehr machen zu dürfen. Ein auf Wunsch des neuen Münchner Erzbischof Reinhard Marx erstelltes forensisches Gutachten habe aus Sicht des Ordinariats gegen den Verbleib des Mannes in der Pfarrseelsorge gesprochen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Erzbistums München-Freising

Priester trotz Missbrauchsvorwürfen und Verurteilung in der Seelsorge eingesetzt
Erzdiözese räumt schwere Fehler im Umgang mit Personalie in den 80er Jahren ein
Früherer Generalvikar Gerhard Gruber übernimmt „volle Verantwortung“
München, 12. März 2010. Bei der Überprüfung möglicher Missbrauchsfälle früherer Jahrzehnte ist das Erzbischöfliche Ordinariat auf schwere Fehler im Umgang mit einer Priesterpersonalie in den 80er Jahren gestoßen. Auf Hinweise der „Süddeutschen Zeitung“ vom Donnerstag, 11. März, hat die von Generalvikar Prälat Peter Beer eingesetzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung von Altfällen festgestellt, dass ein aus der Diözese Essen stammender Priester trotz Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und trotz einer Verurteilung vom damaligen Generalvikar Gerhard Gruber wiederholt in der Pfarrseelsorge eingesetzt wurde. Gruber übernimmt für die falschen Entscheidungen die volle Verantwortung.
Nach den Recherchen der Arbeitsgruppe des Ordinariats stellt sich der Fall bislang wie folgt dar:
Als Kaplan wurde H. auf Bitten des Bistums Essen im Januar 1980 in der Erzdiözese München und Freising aufgenommen. Er sollte in München eine Therapie machen. Aufgrund der Aktenlage muss die Arbeitsgruppe des Ordinariates davon ausgehen, dass damals bekannt war, dass er diese Therapie vermutlich wegen sexueller Beziehungen zu Jungen machen sollte. 1980 wurde beschlossen, H. Unterkunft in einem Pfarrhaus zu gewähren, damit er die Therapie wahrnehmen könne. Diesen Beschluss hat der damalige Erzbischof mit gefasst. Abweichend von diesem Beschluss, wurde H. dann jedoch vom damaligen Generalvikar uneingeschränkt zur Seelsorgemithilfe in einer Münchner Pfarrei angewiesen.
Aus dieser Zeit (1. Februar 1980 bis 31. August 1982) liegen keine Beschwerden oder Vorwürfe über H. vor.
Von September 1982 bis Anfang 1985 war H. dann zur Seelsorgemithilfe in Grafing tätig. Nach Bekanntwerden von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen wurde er mit Schreiben vom 29. Januar 1985 vom Dienst entpflichtet. Im Juni 1986 wurde Kaplan H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben.
Ab November 1986 bis Oktober 1987 wurde H. als Kurat in einem Altenheim eingesetzt. Abschließend war er bis September 2008 in Garching/Alz in einer Gemeinde tätig, zunächst als Kurat, später als Pfarradministrator. Für den erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge waren offenbar die relativ milde Strafe des Amtsgerichts Ebersberg und die Ausführungen des behandelnden Psychologen ausschlaggebend.
Seit dem Gerichtsurteil im Jahr 1986 wurden dem Ordinariat keine weiteren Vorfälle mehr bekannt.
Am 6. Mai 2008 wurde H. von seinen Aufgaben als Pfarradministrator in Garching entpflichtet und ab Oktober 2008 als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt. Ihm wurde zur Auflage gemacht, dass er keine Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit mehr machen dürfe. Ein auf Wunsch des neuen Erzbischofs Reinhard Marx erstelltes forensisches Gutachten rechtfertigte aus Sicht des Ordinariats nicht den Verbleib von H. in der Pfarrseelsorge.
Der frühere Generalvikar Gerhard Gruber erklärt dazu: „Der wiederholte Einsatz von H. in der Pfarrseelsorge war ein schwerer Fehler. Ich übernehme dafür die volle Verantwortung. Ich bedauere zutiefst, dass es durch diese Entscheidung zu dem Vergehen mit Jugendlichen kommen konnte und entschuldige mich bei allen, denen Schaden zugefügt wurde.“ (rv)