In einer Erklärung des im schweizerischen Interlaken tagenden Rats vom vergangenen Freitag heißt es, dass der Gerichtshof (der dem Europarat zugeordnet ist) keine Vollmacht habe über Dinge zu entscheiden, die die Bewahrung der kulturellen Traditionen betreffen und somit Sache der einzelnen Staaten sind. Dieser Punkt war von der italienischen, lettischen und maltesischen Regierung eingebracht worden. – Die italienische Regierung hatte Einspruch gegen das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs eingelegt, das einer Klage auf Abhängung von Kreuzen in Schulen stattgegeben hatte. Nun wird die Frage von einem „Paneel“ von fünf Richtern bewertet. Sollte diese zu dem Schluss kommen, dass die europäische Menschenrechtskonvention berührt ist, wird die „Große Kammer“ eingeschaltet, die endgültig entscheiden muss. (rv)