Müller und Gänswein mahnen gerechten Umgang mit Limburger Bischof an

Kardinal MüllerDer Umgang in der Öffentlichkeit mit der Causa Limburg war in den vergangenen Monaten nicht immer glücklich. Im Vatikan haben zwei einflussreiche deutsche Kirchenmänner dazu gemahnt, der Person des Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst– ungeachtet eventuellen Fehlverhaltens – Gerechtigkeit widerfahren zu lassen: Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Gerhard Ludwig Müller stellten sich dem Mikrofon der ARD; die Interviews entstanden wenige Tage vor der Übergabe des Limburger Prüfberichts im Vatikan. Der Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Müller sagte:

„Erstens ist ihm [Bischof Tebartz-van Elst] nichts an Verfehlungen nachzuweisen, was das Bischofsamt unmöglich machen würde, und auch wenn es dann vorkäme – erst muss noch über die Faktenfrage gesprochen werden – kann man mit einem solchen Menschen auch nicht so umgehen, dass er von Reportern gejagt wird, wo immer er sich aufhält.“

Erzbischof Georg Gänswein, der Sekretär des emeritieren Papstes Benedikt XVI. und Präfekt des päpstlichen Haushaltes, sekundiert Kardinal Müller. Wenn viele der Medienberichte über Limburg …

„… In Bezug auf die Person, auf das was [Bischof Tebartz] getan hat, Realität wären, müsste man sagen, er ist ein Unmensch. In jeder Hinsicht. Aber da ist die virtuelle Realität von der konkreten Realität doch sehr unterschiedlich. Ich möchte auch gar keine Presseschelte anstellen, aber es ist so, dass ihm gegenüber in vielen Punkten einfach Unrecht geschehen ist. Das ist nicht zu akzeptieren, da muss man auch den Mut haben sich dem entgegenzustellen und zu sagen: Das hat dieser Mann nicht verdient.“

Eine Entscheidung für die Zukunft der Bistumsleitung in Limburg wird in den kommenden Tagen erwartet. Viele – nicht alle – Katholiken der Diözese beklagen über die Frage des Umgangs mit Geldern hinaus ein unangenehmes Klima des Misstrauens, das sich in den vergangenen Jahren aufgebaut habe. Im Bistum führt provisorisch der Generalvikar Wolfgang Rösch die Geschäfte. Papst Franziskus hatte Röschs noch von Bischof Tebartz-van Elst vorgenommene Ernennung um mehrere Monate vorgezogen und gleichzeitig dem Bischof eine Auszeit von der Diözese gewährt.
(rv)

Generalvikar für Bistum Limburg ernannt

L_LimburgAuf Entscheidung des Papstes tritt der bisherige Wiesbadener Stadtdekan Wolfgang Rösch bereits an diesem Mittwoch sein Amt als Generalvikar der Diözese Limburg an. Bischof Tebartz-van Elst hatte Rösch für den 1. Januar 2014 zum Nachfolger des bisherigen Generalvikars Franz Josef Kaspar ernannt. Rösch wird nun in Abwesenheit des Bischofs die Geschäfte führen. Das gab der vatikanische Pressesaal an diesem Mittwochmittag bekannt. Bischof Tebartz-van Elst bleibt weiterhin im Amt, der Papst gewährt ihm aber eine Auszeit auf unbestimmte Zeit. Hier die Erklärung aus dem Vatikan im Wortlaut:

Der Heilige Vater ist über die Lage in der Diözese Limburg zu jedem Zeitpunkt umfassend und objektiv informiert worden. In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann.

Nach dem „brüderlichen Besuch" von S.Em. Giovanni Kardinal Lajolo im vergangenen September hat die Deutsche Bischofskonferenz, gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bischof und dem Limburger Domkapitel, eine Kommission eingesetzt, um eine eingehende Prüfung im Hinblick auf den Bau des Bischofssitzes vorzunehmen. In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit außerhalb der Diözese zu gewähren. Auf Entscheidung des Heiligen Stuhls tritt die durch den Bischof von Limburg zum 1. Januar 2014 ausgesprochene Ernennung des Hw. Herrn Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Generalvikar bereits mit dem heutigen Tag in Kraft. Der Hw. Herr Generalvikar Rösch wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten. (rv)