Der US-Kongress will in die Bestimmungen zur Gesundheitsversicherung zusätzliche Regelungen zur Gewissensfreiheit einfügen. Diese würden den Schutz für kirchliche und andere Träger von Gesundheitsdiensten stärken, deren religiöse Überzeugungen etwa Abtreibung nicht zulassen. So bewertet der Bischof von Galveston, Kardinal Daniel Di Nardo, den Vorschlag des Abgeordneten Denny Rehberg, der bei den Verhandlungen über das neue Haushaltsjahr im Budget für die Gesundheitsvorsorge eine gesetzliche Änderung eingefügt hatte. Bisher war vorgesehen, dass alle Gesundheitsdienste Abtreibungen und Sterilisationen einschließen müssen, auch wenn die Träger diese aus religiösen Gründen ablehnen. Deren Anliegen würde durch den Änderungsvorschlag nun Rechnung getragen, so DiNardo in einem Brief an den Abgeordneten Rehberg. Das Gesetz, das von fast der Hälfte der Abgeordneten in Repräsentantenhauses und Senate unterstützt wird, muss noch durch den Kongress verabschiedet werden. (rv)