Auswege aus dem „Kommunionstreit“: Marianne Schlosser über die Suche nach Einmütigkeit

KÖLN – Die katholische Kirche in Deutschland sucht bei der Kommunion den richtigen Weg im Umgang mit nicht-katholischen Ehepartnern. Wie ist dieser zu finden? Ein Vorschlag kommt nun aus Reihen der Päpstlichen Theologenkommission: Im Interview mit Jan Hendrik Stens vom Kölner Domradio“ spricht die Forscherin Marianne Schlosser über mögliche Auswege aus der Debatte um den rechten Empfang der heiligen Kommunion.

Die Leiterin des Fachs Theologie der Spiritualität an der Universität Wien ist auch Beraterin der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Mitglied der päpstlichen Internationalen Theologischen Kommission.

Frau Professor Schlosser, die Eucharistie ist einer der Schwerpunkte Ihrer Forschung. Vor fünf Jahren sagten Sie während eines Vortrags zum Eucharistischen Kongress in Köln, dass man den Herrn nicht wie ein Stück Brot essen könne, sondern ihn empfangen und erkennen müsse. Was meinten Sie damit?

Prof. Dr. Marianne Schlosser: Ich meinte damit, dass man die Kommunion als das, was sie bezeichnet, nämlich als eine Begegnung verstehen muss; eine Begegnung mit einer Person. Empfangen heißt jemanden aufnehmen. Das ist ein personaler Akt, der mit Erkennen und mit Liebe zu tun hat; und diese Begegnung verändert, verwandelt einen auch.

Nach katholischem Verständnis bleiben die Empfangenden nicht passiv, sondern sie übergeben sich an Christus, lassen sich hineinnehmen in seine Lebenshingabe an Gott Vater. Das bedeutet natürlich auch, die Kommunion im Zusammenhang mit der Kirche als dem Leib Christi zu verstehen, in den die Kommunizierenden immer tiefer eingefügt werden.

Sie arbeiten und lehren im – wenn auch deutschsprachigen – Ausland. Wie schaut man von dort auf den Streit der deutschen Bischöfe um den Kommunionempfang nicht-katholischer Ehepartner?

Schlosser: Deutschland ist eines der Länder, in denen gemischt konfessionelle Ehen eine besondere pastorale Situation darstellen. Österreich ist in manchen Dingen ähnlich, aber dort gibt es auch eine ausgeprägte Sensibilität für die Ökumene mit den Ostkirchen. Für die orthodoxen und die altorientalischen Kirchen, die uns im Sakramentsverständnis sehr viel näher stehen, sind Kirchengemeinschaft und Kommuniongemeinschaft miteinander engstens verbunden.

Daher muss man auch bedenken – ich glaube, das wäre eine gerechtfertigte Ermahnung oder Einspruch, Erinnerung –, dass wir es nicht nur mit nicht-katholischen Christen auf der Seite der reformatorischen Gemeinschaften zu tun haben, sondern auch berücksichtigen müssen, was das für Auswirkungen für das Verhältnis zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Ostkirchen hat.

Das Kirchenrecht nennt für Ausnahmeregelungen neben der Todesgefahr auch die „schwere Notlage“. Papst Johannes Paul II. erklärte 2003 in seinem Lehrschreiben „Ecclesia de eucharistia“, dass eine solche bestehe, wenn die tiefe Sehnsucht nach dem Empfang des Sakraments nicht gestillt werden könne und der Glaube dadurch gefährdet sei. Wie äußert sich diese Sehnsucht bei den betroffenen Menschen?

Schlosser: Ursprünglich bedeutet „necessitas“ eine Notlage, die durch äußere Umstände verursacht wird. Daher werden in Can. 844, wie auch im Ökumenischen Direktorium objektive Umstände aufgeführt: etwa, wenn jemand, der den katholischen Glauben hinsichtlich der Sakramente teilt, um diese bittet, weil er keinen Geistlichen der eigenen Konfession erreichen kann. Die prinzipielle Verbindung von Kirchenzugehörigkeit und Teilnahme an den Sakramenten wird dadurch nicht aufgehoben.

Johannes Paul II. sprach an der zitierten Stelle von einer geistlichen Notlage Einzelner im Hinblick auf das ewige Heil – die deutsche Übersetzung als „Bedürfnis“ scheint mir zu flach –, aber er dachte dabei offensichtlich nicht an konfessionell-gemischten Ehen. Man sollte einmal genauer prüfen, ob diese Einzel-Aussage mit der sonstigen Lehre dieses Papstes harmoniert. Zieht man die Möglichkeit einer noch weiteren Deutung der „schweren geistlichen Notlage“ auf gemischt-konfessionelle Paare in Betracht, so wird sich jedenfalls die Frage nicht vermeiden lassen, welchen Stellenwert, welche Heilsbedeutsamkeit Sakramente generell im Selbstverständnis der reformatorischen Traditionen haben.

Wird diese von der katholischen Sicht unterschiedliche Auffassung nicht Auswirkungen auf das geistliche Leben der Person haben, die sich dauerhaft dieser Tradition verbunden fühlt? Auffällig jedenfalls ist, dass es in der gegenwärtigen Diskussion stets nur um den gemeinsamen Kommunionempfang geht; gibt es keine drängende Sehnsucht nach dem Bußsakrament oder der Krankensalbung? Die Eucharistie ist nach katholischen Verständnis „Quelle und Höhepunkt“ des geistlichen Lebens, gerade deswegen kann sie nicht losgelöst vom gesamten sakramentalen Leben der Kirche und der Kirche als Grundsakrament betrachtet werden. Unter diesen Umständen kann man die Sorge mancher Kritiker verstehen, die unstillbare Sehnsucht nach dem gemeinsamen Empfang des Sakramentes beziehe sich vor allem auf das Zeichen des gemeinsamen Mahles, von dem niemand ausgeschlossen sein möchte.

Mit dieser Akzentsetzung – der gemeinsame Kommunionempfang als ehestabilisierend – ist allerdings ein schwerwiegendes Problem verbunden, das bis jetzt nicht ausreichend in den Blick genommen scheint: Wie werden, wie sollen katholische Ehepartner mit der bereits seit langem ausgesprochenen Einladung von evangelischer Seite umgehen, am Abendmahl teilzunehmen? Die Frage kann man nicht einfach ausklammern oder mit einer Schutzbehauptung beiseite schieben, weil sie sich von selbst stellt. Wird nicht ein moralischer Druck entstehen, beim evangelischen Gottesdienst das Abendmahl zu nehmen?

… was ja bislang von katholischer Seite verboten ist.

Schlosser: Ja, das ist klar untersagt. Aber wenn man die Behebung der „geistlichen Notlage“ im gemeinsamen Empfang des Sakraments sieht, obwohl gleichzeitig große Unterschiede bestehen bleiben, dann tendiert doch die Entwicklung in Richtung Interkommunion. Das ist ja kein imaginiertes Szenario; es gibt genug Beispiele, dass Ehepaare zuweilen in die eine und zuweilen in die andere Kirche gehen, um dort Abendmahl oder Eucharistie zu empfangen. Nimmt die Handreichung es doch mit in Kauf, dass dieser Druck auf das Gewissen der katholischen Ehepartner – und auf das bisherige Kirchenverständnis, sicher auch das Johannes Pauls II. – entsteht?

Wenn manche Bischöfe und Theologen die geplante Handreichung in ihrer gegenwärtigen Form ablehnen, gleichzeitig aber die in den Gemeinden längst übliche Praxis still tolerieren, ist dann nicht der Vorwurf der Doppelmoral berechtigt?

Schlosser: Also da würde ich doch drei Punkte zu bedenken geben: Der erste Punkt ist, dass man jemanden an der Kommunionbank in den seltensten Fällen zurückweist. Das ist sozusagen eine klassische Regel, die man auch bei Albert dem Großen lesen kann. Manchmal kann man, ja muss man etwas übersehen, beispielsweise um einen günstigeren Zeitpunkt für die Klarstellung abzuwarten.

Aber ein zweiter Punkt ist, dass Bischöfe und Priester als eine erste Verantwortlichkeit die Verkündigung haben, also dass es nicht geht, dass man zu Dingen einfach schweigt oder sie laufen lässt, sondern dass diese Pflicht, den Glauben auch zu verkündigen, gerade durch das Zweite Vaticanum ausdrücklich eingeschärft worden ist. Im Dekret für die Priester „Presbyterorum ordinis“ steht am Anfang als erste Aufgabe die Verkündigung und zwar noch vor der Sakramentenspendung. Nicht weil diese weniger wichtig wäre, sondern weil ihr zeitlich die Katechese, die Verkündigung vorausgehen muss – vergleiche Canon 843 §2 CIC!

Und ein dritter Punkt: Es geht auch um die Verantwortung der Gläubigen. Die Gläubigen sollen Kenntnis davon haben, was sie tun, was die Eucharistie ist, was sie bedeutet, damit sie auch ihr Gewissen daran bilden können. Man kann nicht das Gewissen bilden, wenn man gar nicht weiß, worum es eigentlich geht. Das ist eine Aufgabe, die aus der Taufe resultiert und die für einen mündigen Glaubensvollzug erfüllt werden muss. Glauben hat eine innere Dynamik, wachsen zu wollen. Wenn jemand weiß, was das Sakrament der Eucharistie ist, was es bedeutet, dann wird auch das Staunen und die Freude am Glauben vertieft werden. Wenn jemand davon zu wenig weiß, dann könnte der Glaube auch schwächer oder manche Dinge gleichgültiger werden. Auch das ist eine Gefahr, die mit Nichtwissen verbunden ist: Relativismus.

Die Glaubenskongregation hat nun den gegenwärtigen Entwurf der Handreichung als „nicht zur Veröffentlichung reif“ bezeichnet und sich damit auf die Seite der Kritiker gestellt. Heißt das im Klartext, dass einer Handreichung grundsätzlich nichts im Weg steht?

Schlosser: Ich denke, als erstes muss man auch mal warten, was aus Rom an Vorschlägen und Vorgaben noch kommen wird. Das zweite ist, dass die Bischöfe auch miteinander sprechen oder gut abklären müssen, welche Zielsetzung eine solche Handreichung haben soll. Wenn der Heilige Vater gleich am Anfang darauf hingewiesen hat, dass die Bischöfe einmütig sein mögen, dann hat er dadurch auch zu erkennen gegeben, dass es für ihn nicht um eine rein pastorale oder rein rechtliche Frage geht, sondern es geht für ihn um eine Glaubensfrage.

Daher ist Einmütigkeit notwendig und ich glaube, dass wird auch die Aufgabe für die nächsten Wochen und Monate sein. Die aufgebrochene Diskussion sollte vor allem ein Anstoß sein, eine vertiefte Sakramenten-Katechese in den Gemeinden zu unternehmen, nicht zuletzt, um den inneren Zusammenhang zwischen Glauben und sakramentaler Praxis besser zu erhellen.

(*) Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung. (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Kardinal Marx „überrascht über Schreiben aus Rom“

BONN – Über seinen Pressesprecher, Matthias Kopp, hat sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in einer kurzen Stellungnahme zur Entscheidung von Papst Franziskus geäußert, den Vorstoß für einen Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern abzulehnen, die mit Katholiken verheiratet sind.

Wörtlich teilte die DBK soeben mit, Kardinal Marx habe das Schreiben am heutigen Abend des 4. Juni erreicht, und weiter:

„Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden Römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus hat Erzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Glaubenskongregation, erneut schwere Bedenken in dem heute bekannt gewordenen Brief gegen den Vorstoß angemeldet und die vorgeschlagene „pastorale Handreichung“ als „nicht reif für eine Veröffentlichung“ bezeichnet.

Der Papst selber warnte eine evangelische Delegation aus Deutschland heute persönlich, in der Ökumene könne man „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen„.

Ohne die Endfassung der „pastoralen Handreichung“ gesehen zu haben hatte eine Zwei-Drittel-Mehrheit der deutschen Bischöfe am 20. Februar einer solchen zugestimmt.

Der Schritt löste nicht nur den Brandbrief einiger deutscher Bischöfe aus, darunter fünf bayerische Oberhirten und Kardinal Rainer Maria Woelki, sondern sorgte weltweit für Aufsehen. Mehrere Kardinäle forderten eine Klärung, weitere Beobachter warnten vor einem „deutschen Kommunion-Brexit“. (CNA Deutsch)

„Hier geht es um Leben und Tod“: Kardinal Woelki erinnert an Wahrheit der Eucharistie

Erzbischof von Köln bekräftigt angesichts Kommunionstreits die Wichtigkeit der Einheit der Kirche, warnt: „Deutschland ist keine Insel der Seligen“.

KÖLN – In seiner Predigt zum Fronleichnamsfest hat der Erzbischof von Köln vor tausenden Gläubigen an den wahren Sinn der Eucharistie erinnert: Sie ist „das schlagende Herz der Kirche“, betonte Kardinal Rainer Maria Woelki. Die Feier der heiligen Messe mache das Opfer Christi am Kreuz gegenwärtig – und erfordere auch vom Gläubigen seine Teilnahme an diesem Opfer.

Deshalb sei Fronleichnam auch nicht „irgendein Fest. Es ist das Fest der Freude. Ein Fest des Dankes“. Der Erzbischof betonte:

„Von der Eucharistie her wird die Kirche auferbaut. Wer deshalb den Leib des Herrn empfängt und zuvor, am Ende des Eucharistischen Hochgebets, sein zustimmendes ‚Amen‘ gesprochen hat, der sagt ‚Ja und Amen‘ dazu, dass Jesus wahrhaft gegenwärtig ist, und nicht nur in einem übertragenen Sinne“.

Wer zur Kommunion geht, so Woelki zu den auf dem Roncalliplatz versammelten Christen, der sage auch „Ja und Amen“ zum Papst und zum Bischof, zur sakramentalen Struktur der Kirche und zu den Heiligen und ihrer Verehrung.

Wie das „Domradio“ berichtet, ging der Erzbischof nach seiner Predigt in der Ansprache auf die Debatte um einen Empfang der heiligen Kommunion durch Protestanten ein, die mit Katholiken verheiratet sind.

„Manche meinten: ‚Was soll das Ganze. Das ist doch Quatsch.‘ Andere meinten sogar: ‚Das ist doch ein Kasperle-Theater.‘ Ich meine: Hier geht es um Leben und Tod. Hier geht es um Tod und Auferstehung. Hier geht es um das ewige Leben, hier geht es um Christus. Hier geht es um seine Kirche und damit geht es hier um das Eingemachte. Und deshalb müssen wir darum streiten und den richtigen Weg suchen. Nicht irgendeinen Weg, sondern den Weg des Herrn, den er uns weist, denn er allein ist der Weg und die Wahrheit und das Leben.“

Mit Blick auf den Vorstoß aus der Deutschen Bischofskonferenz, in deutschen Bistümern durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der Kommunion für protestantische Ehepartner einzuführen, erinnerte Woelki daran, dass Deutschland nicht eine „Insel der Seligen“ sei:

„Wir sind keine Nationalkirche. Wir sind Teil der großen universalen Kirche. Alle unsere deutschen Diözesen sind eingegliedert in den großen Erdkreis. Wir alle sind verbunden mit allen anderen katholischen Kirchen auf dem ganzen Erdenrund, geeint unter dem Haupt des Heiligen Vaters. Deshalb gehen wir mit ihm in der Einheit mit allen anderen Teilkirchen Christus entgegen. In der Treue zu dem Glaubensgut, das uns die Apostel überliefert haben.“ (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Was ausländische Bischöfe über den deutschen Vorschlag sagen

PHILADELPHIA – Mit Verweis auf die Folgen für ihre eigenen Ortskirchen haben mehrere Bischöfe im Ausland den Vorschlag kritisiert, in deutschen Diözesen protestantischen Ehepartnern von Katholiken unter „bestimmten Umständen“ den Empfang der Kommunion zu ermöglichen.

Kardinal Reinhard Marx hatte am 22. Februar bekanntgegeben, die Deutsche Bischofskonferenz werde eine „pastorale Handreichung“ herausbringen, die evangelischen Christen, die mit Katholiken verheiratet sind, „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ ermögliche, die heilige Kommunion zu empfangen, sofern sie auch „den katholischen Eucharistieglauben“ bejahten.

Auch wenn die Mehrheit der deutschen Bischöfe bei ihrer Vollversammlung dem Vorstoß – dessen endgültige Form sie noch nicht gesehen hatten – zustimmte: Das Thema hatte bereits im Vorfeld zu Spannungen unter den deutschen Bischöfen geführt.

Der Streit trat offen zutage, nachdem bekannt wurde, dass sich sieben deutsche Hirten – darunter Kardinal Rainer Maria Woelki sowie fünf bayerische Bischöfe – mit einem direkten Brief an Rom wandten. Der Brief ging an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen, und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme.

Jedoch auch das Treffen im Vatikan, das am 3. Mai stattfand, brachte keine Klarheit. Stattdessen teilte der Präfekt der Glaubenskongregation mit, Papst Franziskus würdige „das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe“ und ersuche sie, „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“.

Ein „Kommunion-Brexit“ aus der Weltkirche?

Seitdem haben mehrere Kardinäle Klarheit in der Kommunionsfrage gefordert, darunter der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Weitere Stimmen warnen vor einem deutschen Sonderweg, und vor den Folgen eines „Kommunion-Brexit“ aus der Weltkirche.

Nun hat Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia in einem Essay für das Magazin „First Things“, der am 23. Mai veröffentlicht wurde, schwere doktrinäre Bedenken über den Vorschlag angemeldet.

Chaput erklärt in seinem Aufsatz, dass Bischöfe zwar überall einmal Meinungsverschiedenheiten hätten – seines Erachtens sei jedoch die Situation in Deutschland wegen der „globalen Bedeutung der Kontroverse“ und der Lehrfragen eine andere. Er schreibt weiter: „Was in Deutschland passiert, wird nicht in Deutschland bleiben. Die Geschichte hat uns diese Lektion schon einmal gelehrt“, und verweist auf die Auswirkungen des Schismas durch Martin Luther.

Im Kern sage der deutsche Vorschlag, so Chaput, „dass es eine Teilnahme an der heiligen Kommunion geben kann, selbst wenn es keine wahre kirchliche Einheit gibt“. Der Erzbischof erinnert in diesem Zusammenhang an gravierende Unterschiede zwischen protestantischer und katholischer Theologie.

Chaput erklärt weiter, er sei mit dem Vorschlag nicht einverstanden, da er grundlegend neu definieren würde, „was die Kirche ist und wer sie ist“, da die Eucharistie „das Zeichen und Instrument der kirchlichen Einheit ist“.

Der deutsche Vorschlag würde – „ob nun absichtlich oder nicht“ – somit „der erste Schritt hin zu einer Öffnung der Kommunion für alle Protestanten oder alle Getauften“ sein, warnt Erzbischof Chaput, auch weil eine Ehe an sich keine besondere Begründung dafür leiste, Nichtkatholiken zur Kommunion zuzulassen.

Protestantischen Ehepartnern von Katholiken den Empfang der heiligen Kommunion auf diese Weise zu gewähren hätte zur Folge, dass die katholische Kirche sich „eine protestantische Vorstellung von kirchlicher Identität“ zu eigen machen würde, in der für den Empfang allein schon die Taufe und ein Glaube an Christus ausreichten, warnt der Oberhirte von Philadelphia.

„Protestantisierung der Sakramententheologie“

Chaput fragt weiter: Würde ein evangelischer Ehepartner sich auch zu den anderen Sakramenten bekennen müssen – etwa zur Priesterweihe? Wenn nicht, dann werfe das die Frage auf, ob die deutschen Bischöfe vielleicht nicht daran glauben, dass dieses Sakrament der Apostolischen Sukzession bedarf – was ein „weitaus gravierenderer Irrtum“ wäre, warnt Chaput.

Zudem kappe der deutsche Vorschlag auch „den entscheidenden Zusammenhang von Kommunion und sakramentaler Beichte“, so der Erzbischof in seinem Essay.

Vermutlich werde nicht erwartet, dass evangelische Eheleute vor dem Empfang der Kommunion auch ihre schweren Sünden beichteten.

„Dies steht jedoch im Widerspruch zu der immerwährenden Praxis und der ausdrücklichen dogmatischen Lehre der katholischen Kirche, des Konzils von Trient und des modernen Katechismus der katholischen Kirche sowie des gewöhnlichen Lehramtes. Es bedeutet, in seiner Auswirkung, eine Protestantisierung der katholischen Sakramententheologie.“

In der Praxis, kritisiert Erzbischof Chaput, würde so eine Lüge eingeführt – ausgerechnet dort, wo es um eine tiefgreifende Begegnung mit Christus gehe.

„Eine Lüge in den feierlichsten Moment der Begegnung mit Jesus in der Eucharistie einzuführen, und durch seine Handlungen zu sagen: ‚Ich bin in Kommunion mit dieser Gemeinschaft‘, wenn man nachweislich nicht in Kommunion mit dieser Gemeinschaft ist – stellt eine Lüge dar, und somit ein schweres Vergehen vor Gott.“

Mangelndes Verständnis des Sakraments

Mit deutlichem Unverständnis und einer scharfen Warnung hat Kardinal Willem Jacobus Eijk auf die Entscheidung des Papstes reagiert, die deutschen Bischöfe anzuweisen, eine Regelung zu finden.

In einem Kommentar für den „National Catholic Register“ schrieb der Erzbischof von Utrecht am 7. Mai, die auf ihrem Glauben basierende Praxis der Katholischen Kirche werde nicht dadurch bestimmt, und ändere sich auch nicht statistisch, wenn die Mehrheit einer Bischofskonferenz für so etwas stimme, selbst wenn dies einstimmig geschehe.

Aus seiner Sicht hätte Papst Franziskus deshalb direkter auf die Deutsche Bischofskonferenz reagieren müssen, und „klare Anweisungen geben, die auf der klaren Lehre und Praxis der Kirche basieren“.

Ähnlich wie der niederländische Kardinal äußerte sich Erzbischof Terrence Prendergast aus Ottawa, der am 23. Mai im kanadischen „Catholic Register“ sagte, es sei „rätselhaft“, dass Papst Franziskus die deutschen Bischöfe anwies, zu einer einstimmigen Entscheidung in dieser Angelegenheit zu kommen.

„Diese Art offener Kommunion verstößt gegen die katholische Lehre und nach all dem, was ich in nichtkatholischen Gemeinden so sehe, die einer Disziplin der ‚offenen Gemeinschaft‘ folgen, ist es auch spirituell und pastoral unfruchtbar“, so der kanadische Erzbischof.

Prendergast weist darauf hin, dass Gläubige in seiner eigenen Ortskirche sich bereits nach dem deutschen Vorschlag erkundigt haben. Der Erzbischof von Ottawa betont, es sei wichtig, den Menschen besser zu erklären, dass ein Besuch der heiligen Messe ohne Kommunion-Empfang gut ist – was auch der Regensburger Bischof Voderholzer betont hatte.

Der kanadische Würdenträger warnt, dass auch viele Katholiken nicht mehr gelernt hätten, was die Voraussetzungen für den rechten Empfang der Kommunion sind, einschließlich des Standes der Gnade.

„Wir müssen uns viel mehr darum bemühen, die Sakramente würdig und fruchtbar zu empfangen. Das gilt für die Eucharistie, aber auch für Taufe und Firmung“, fügte Prendergast hinzu.

„In der heiligen Kommunion empfangen wir den Herrn, und deshalb müssen wir, um ihn würdig zu empfangen, ganz offen für Ihn sein und mit Seiner Kirche sichtbar und unsichtbar, institutionell und innerlich verbunden sein. Das – und nichts anderes – ist katholische Lehre.“

Als Ordensbruder von Papst Franziskus – Prendergast ist Jesuitenpater – wendet sich der kanadische Erzbischof auch an den Pontifex und dankt ihm dafür, „dass er uns daran erinnert, dass die Begleitung von Menschen durch ihr Leben, besonders in dunklen Zeiten, wesentlich ist, um Priester zu sein“.

„Wir Jesuiten müssen immer daran denken, dass die meisten Katholiken keine Jesuiten sind – eine Tatsache, die wir manchmal übersehen“, fügt er hinzu.

„Unsere Spiritualität ist nicht jedermanns Sache. Für mich war es eine echte Veränderung, Bischof zu werden, denn dann musste ich das ganze Spektrum der Theologien, Spiritualität, Dienste und Charismen in der mir anvertrauten Diözese anerkennen. Dadurch wurde mir klar, was für ein großartiges Geschenk die Glaubenslehre für die Kirche ist, damit sie eins ist, heilig und katholisch.“

Ausnahme im Kirchenrecht

Generell ist aus katholischer Sicht nur Katholiken, die im Stand der Gnade sind, der Empfang der heiligen Kommunion erlaubt. Allerdings kennt das Kirchenrecht bereits eine Ausnahme:

„Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC).

Richtig „disponiert“ sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, „wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: ‚Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.‘ (Nr. 46).“

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original. (CNA Deutsch)

Bischof Feige: „Einmütig heißt nicht unbedingt einstimmig

Es ist d a s große Thema auf dem Katholikentag: der Streit um den Kommunionempfang von Protestanten in Ausnahmefällen. Alle reden in Münster darüber – die schnelle Lösung zeichnet sich nicht ab. Ein Gespräch mit dem katholischen Ökumene-Bischof Feige.

Stefan von Kempis – von Münster gerade nach Rom zurückgekehrt

Bischof Gerhard Feige von Magdeburg ist der Ökumene-Verantwortliche der Deutschen Bischofskonferenz – und einer der Autoren der „Pastoralen Handreichung“, die die bischöflichen Gemüter bewegt. Letzte Woche hat er in der Glaubenskongregation im Vatikan an der Aussprache zwischen den Kardinälen Marx und Woelki, im Beisein des Präfekten Erzbischof Ladaria Ferrer, teilgenommen.

Spricht man Feige auf das Ergebnis der römischen Aussprache an, wird er sibyllinisch: „Die Botschaft, die aus dem Kommuniqué ja auch hervorgeht, lautet: Die Deutsche Bischofskonferenz soll sich mit dieser Sache noch einmal beschäftigen, soll in kirchlicher Gemeinschaft eine (möglichst) einmütige Lösung finden.“

“ Keine Zweifel, dass wir auf einem guten Weg sind ”

Aber was heißt das konkret, Herr Bischof? „Das müssen wir jetzt eben mal sehen – wahrscheinlich beim nächsten Ständigen Rat. Was das für uns heißt, das lässt sich jetzt noch nicht konkret sagen. Aber wir werten das als eine positive Botschaft, und über Erzbischof Ladaria haben wir ja erfahren, dass der Papst unser ökumenisches Engagement auch würdigt und uns darum Mut macht, eine wirklich verantwortbare Lösung zu suchen, die in Übereinstimmung steht mit der Lehre der Kirche. Da haben wir selbst keine Zweifel daran, dass wir auf einem guten Weg sind.“

In einem Artikel in „Christ und Welt“ hat Bischof Feige das unlängst weit weniger diplomatisch formuliert: „Angesichts des enormen Vorlaufs von zwanzig Jahren sowie der vielfältigen und intensiven Auseinandersetzungen mit dem Entwurf in der jüngsten Zeit kann von einer Blitz- oder Überrumpelungsaktion und mangelhafter Vorbereitung nicht die Rede sein.“ Das Maß sei „voll“, die Zeit sei „reif“, man dürfe „eine Lösung nicht noch weiter hinauszögern“.

“ Es geht nicht um eine demokratische, sondern eine kirchliche Lösung ”

Zu den Kritikern des Papiers, an deren Spitze der Kölner Kardinal Woelki steht, schrieb Feige sogar, manche schienen „immer noch einem vorkonziliaren Kirchenbild verhaftet zu sein und die katholischen Prinzipien des Ökumenismus wenig verinnerlicht zu haben“.

Möglichst einmütig soll eine Entscheidung der Bischöfe ausfallen – so lautet jetzt die Vorgabe aus Rom. Heißt das denn, über das Papier wird noch einmal abgestimmt, ob in der zweiten Junihälfte beim Ständigen Rat oder auf der Herbstvollversammlung? Feige: „Das kann ich so nicht sagen. Möglichst einmütig heißt auch nicht unbedingt einstimmig! Aber das ist so der Weg, den der Papst auch gern geht. Es geht ja nicht nur darum, dass eine demokratische Lösung zustande kommt, sondern eine kirchliche Lösung, wo man sich möglichst nahe bleibt und auch darum ringt, eine Lösung zu finden.“

Zu den ungeklärten Fragen gehört, ob Rom noch einmal mit der Angelegenheit befasst werden wird. Dazu sagt Bischof Feige: „Erzbischof Ladaria will den Papst darüber informieren, wie das Gespräch gelaufen ist, und da werden wir auch sicher noch Weiteres hören.“ (vatican news)

Kardinal Woelki zum Leib des Herrn: „Würde niemals von einer Oblate sprechen“

Kölner Erzbischof verteidigt Lehre der Kirche über das Sakrament der Eucharistie bei Podiumsdiskussion am Katholikentag.

MÜNSTER – Kardinal Rainer Maria Woelki hat im Streit um die Interkommunion die aktuelle Position der Katholischen Kirche verteidigt. In einer Podiumsdiskussion auf dem Katholikentag in Münster debattierte er unter anderem mit dem Arzt und Kabarettisten Eckhart von Hirschhausen.

Hirschhausen hat die Katholische Kirche im Streit um den Kommunionempfang für evangelische Ehepartner scharf kritisiert. Der Klimawandel sei ein viel größeres Problem, so Hirschhausen. Der Arzt wörtlich: „Da möchte ich nicht eine öffentliche Diskussion über Oblaten führen.“

Da er als evangelischer Christ mit einer katholischen Ehefrau verheiratet ist und somit Kirchensteuer zahle, sei er einer der „größten Sponsoren“ der Kirche: „Entweder, wenn Sie die Hälfte meiner Kirchensteuer für den katholischen Bereich abzwacken, geben Sie mir mit Freude eine Oblate dafür, oder Sie geben mir mein Geld zurück!“ Hirschhausen weiter: „Wenn ich würdig genug bin, Ihrem Laden Geld zu geben, dann bin ich auch würdig, wenn ich Ja und Amen zu dem sage in der Gemeinschaft, möchte ich nicht rausgeschmissen werden aus der gemeinsamen Kirche.“ Kardinal Woelki entgegnete, er habe sehr hohen Respekt vor solchen Ehen und wisse um deren Herausforderung und Belastung. In der Vergangenheit seien bis dato immer Regelungen für Einzelfalllösungen gefunden worden. Doch seien wichtige theologische Fragen damit verbunden:

„Als Katholik würde ich niemals von einer Oblate sprechen. Die Verwendung dieses Begriffs zeigt, dass wir beide schon einmal etwas ganz anderes darunter verstehen.“

Woelki betonte, dass die Eucharistie für Katholiken das Allerheiligste ist, da sie dort Christus selber begegnen. Daher habe die Frage des Kommunionempfangs für evangelische Christen eine bekenntnishafte und eine kirchenbildende Dimension.

Hirschhausen entgegnete, dass dies für die meisten Menschen jedoch irrelevant sei. Er brauche in dieser Frage keinen Seelsorger und werde deshalb auch weiterhin zur Kommunion gehen. „Ich bin froh, dass meine Frau Christin ist, denn wir könnten auch ganz andere Probleme haben“, so der Kabarettist.

Der Kölner Erzbischof ist einer von sieben Bischöfen, die Bedenken gegen einen entsprechenden Entwurf einer sogenannten „Pastoralen Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) angemeldet hat, der sich für eine Lockerung der aktuellen Regelung ausspricht, und deshalb in Rom vorstellig wurden.

Woelki wiederholte, dass es ihm und den anderen sechs Bischöfen um eine notwendige Klärung im Sinne der Weltkirche gegangen sei, da er das Thema für weltkirchlich relevant halte. Deshalb habe er bereits während und nach der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im März in Bensberg den Vorsitzenden über sein Vorhaben informiert: „Ich habe am 16. März 2017 einen Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz geschrieben, dass es wichtig ist, in dieser Frage eine Klärung zu haben.“ Kardinal Reinhard Marx habe schon während der Konferenz zu ihm gesagt: „Du wirst Dich ja jetzt nach Rom wenden“, sagte Woelki. Das habe er getan. (CNA Deutsch)

Klärendes Gespräch zwischen Vatikan und DBK am Donnerstag

Das Treffen zwischen deutschen Bischöfen und hohen Vertretern zweier vatikanischer Dikasterien ist nicht nur für das Streitthema von entscheidender Bedeutung sondern auch für den Papst selbst.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Debatte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), die finale Fassung der „Handreichung“ zum Thema „evangelischen Ehepartner unter “bestimmten Umständen” und “im Einzelfall” einen Kommunionempfang zu ermöglicht“ (Interkommunion) wird am Donnerstag in einem von Papst Franziskus gewünschten Gespräch zu klären sein.

Die Gesprächsteilnehmer

Seit dem Zeitpunkt, an dem der Brief der sieben Bischöfe an die Adresse in Rom bekannt wurde, rumort es in der DBK. Der Vorsitzende, Kardinal Marx, äußerte Unverständnis über diese Vorgehensweise. Kurz danach wurde publik, dass Franziskus Kardinal Marx und den Führer der sieben Bischöfe, Kardinal Woelki, zu einem klärenden Gespräch in den Vatikan geladen hatte. Zwischenzeitlich ist die Gesprächsrunde aus Deutschland um einige Teilnehmer erweitert worden. An dem Gespräch werden folgende deutschen Prälaten teilnehmen:

Für die DBK:

  1. Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  2. Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  3. Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  4. Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  1. Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  2. Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  1. Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  2. Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  3. Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  4. Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Das Verhältnis der deutschen Delegation ist eher unausgewogen, vier zu zwei. Andererseits behaupten einige Quellen, die Vertreter des Vatikans seien alle Sympathisanten der Opposition der sieben Bischöfe. Ob Papst Franziskus selbst an dem Gespräch teilnehmen wird, darf man bezweifeln. Eher wird er seine Entscheidung um das Thema der „Handreichung der DBK“ nach eingehender Beratung mit Erzbischof Ladaria Ferrer und Kardinal Koch treffen.

Kritische Meinungen zur „Handreichung der DBK“:

Kardinal Cordes:

„Diese Entscheidung stößt auf ernsthafte theologische Hindernisse. Der Vorschlag der Bischofskonferenz kann nicht behaupten, theologisch gesund zu sein.”

Kardinal Müller:

„Dieser Vorschlag ist ein “rhetorischen Trick”, der sich an Gläubige richtete, von denen die meisten nicht Theologen sind. Er betonte, dass die interkonfessionelle Ehe “keine Notsituation” sei und dass “weder der Papst noch wir Bischöfe die Sakramente neu definieren können, um geistige Not zu lindern und spirituelle Bedürfnisse zu befriedigen”, da sie “wirksame Zeichen der Gnade Gottes” sind. “

Kardinal Brandmüller:

„Die schwache Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag ist ein „Skandal, keine Frage.“

Professor Helmut Hoping:

Professor Helmut Hoping äußerte in der FAZ, Franziskus sehe sich einer „heiklen Aufgabe“ gegenüber, zumal Kardinal Marx den Vorschlag an die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ des Papstes gebunden habe, die Ausnahmen je nach Gewissen und besonderen Umständen erlaubt. Die Methode des Papstes, „Prozesse einzuleiten“, ohne je darüber zu urteilen, „könnte mit dem deutschen Kommunionkonflikt an seine Grenzen stoßen“.

In einigen Medien wurde nach Bekanntwerden des Briefes der sieben Bischöfe an Rom bekannt, dass offenbar der Papst den Ablehnungsbrief geheim halten wollte.

Edward Pentin:

Der US-Vatikanist Edward Pentin hatte den Originaltext des Briefes der sieben Bischöfe veröffentlicht und stellte die berechtigte Frage:

“Warum wünscht der Papst, dass der Ablehnungsbrief geheim bleibt? Ein wahrscheinlicher Grund, nach Ansicht einiger Beobachter, ist, weil die Ablehnung der Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz der Richtung dieses Pontifikats nicht entspricht.”

National Catholic Register:

Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen:

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Die Kern-Frage:

Was das Gespräch am Donnerstag letztlich bewirken wird, ist vollkommen offen. Kardinal Marx hat sich in der Frage der „Handreichung der DBK“ mehrfach auf die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ als Grundlage für die Handreichung bezogen. Er ist ein Verfechter des päpstlichen Anliegens in der katholischen Kirche, verstärkt den „pastoralen Weg“ zu beschreiten. Somit ist Marx der klassische Papstmitstreiter und Befürworter von „Amoris laetitia“. Sein bisheriges Verhalten könnte die Entscheidung des Papstes zum Thema durchaus beeinflussen. Außer, der Papst hat schon jetzt eine unumstößliche eigene Meinung zum Streitthema in Deutschland. Wenn dem so sein sollte, dürfte es sehr schnell zu einer abschließenden Papstentscheidung kommen. Ob die „Handreichung“ von der Deutschen Bischofskonferenz modifiziert werden muss oder von Rom in Gänze untersagt wird, werden wir sicherlich bald erfahren. (vh – mm)

DBK-Streit: NCR veröffentlicht den Text der sieben Bischöfe

Quelle: NCR (Screenshot am 26. April)

Der amerikanische Vatikanist Edward Pentin veröffentlichte am Mittwoch den vollständigen Text der sieben Bischöfe an den Heiligen Stuhl.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Im Streit um die Interkommunion in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatten sieben Bischöfe, ohne Wissen des Vorsitzenden Kardinal Marx, einen Brief zur Klärung des Inhaltes der sogenannten „Handreichung“ an den Vatikan geschickt. Wie später bekannt wurde, hat der Papst zunächst die Kardinal Marx, Kardinal Woelki und Bischof Genn für ein klärendes Gespräch nach Rom gebeten. Dieser Teilnehmerkreis wurde, von wem auch immer (?), um Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg, Bischof Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer sowie den Generalsekretär der DBK den Jesuitenpater Hans Langendörfer erweitert.

Besagter Brief hat in der DBK zu großer Verwirrung gesorgt. Die Vorgehensweise der sieben Bischöfe wurde in dieser Woche vom Ständigen Rat der DBK in Würzburg im Rahmen der finalen Fassung der „Handreichung“ laut einer Pressemitteilung der DBK diskutiert.

Bis zum heutigen Zeitpunkt war und ist weder die erste Fassung noch die finale Fassung der „Handreichung“ veröffentlicht worden. Allerdings wurde gestern durch den Vatikanisten Edward Pentin auf National Catholic Register (NCR) er vollständige Text des Briefes der sieben deutschen Bischöfe an den Vatikan publiziert. Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen,

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Hier der vollständige bei NCR veröffentlichte Text des Briefes der 7 Bischöfe (eigene Übersetzung aus dem Englischen):


 „Ihre Eminenz, meine lieben Mitbrüder,

In der Zeit vom 19. bis 22. Februar 2018 trafen sich die deutschen Bischöfe zu ihrer Frühjahrstagung in Ingolstadt.

Unter Punkt IL.1 der Tagesordnung wurden die Bischöfe von der Ökumenischen Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg der Einheit mit Christus: konfessionelle Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ zur Beratung und Entscheidungsfindung beauftragt. Gemäß dem Text finden gemischt-konfessionelle Paare als „praktisches Laboratorium der Einheit“ in einem Zustand statt, in dem die getrennten Kirchen gemeinsam auf dem Weg zum Ziel sind. Die Aussage respektiere „den Schmerz […derjenigen], die ihr ganzes Leben teilen, aber Gottes heilende Präsenz in der Eucharistie nicht teilen können“. Laut dem gemeinsamen Reformationsgedenken im Jahr 2017 soll die Handreichung eine freiwillige Verpflichtung sein, „jede Hilfe zu leisten zu interkonfessionellen Ehen, um ihren gemeinsamen Glauben zu stärken und die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu fördern, „konkrete Hilfe und Regulierung anzubieten“, wie es gemeinsam mit der evangelischen Kirche in Deutschland in einem ökumenischen Buß- und Versöhnungsdienst am 11. März 2017 in der Michaeliskirche verkündet wurde.

Demnach soll eine Öffnung für protestantische Christen in konfessionellen Ehen zur Aufnahme der Kommunion über Canon 844 (4) CIC 1983 ermöglicht werden,
weil eine „gravis spiritualis necessitas“ [ernste spirituelle Notwendigkeit] gemäß dem Dokument angenommen wird, das über konfessionelle Unterschiede der Ehe präsentiert wird.

Am 20. Februar 2018 wurde der oben dargelegte Text über konfessionslose Ehen und die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der Versammlung abgestimmt. Das Dokument wurde von einer 2/3 Mehrheit der deutschen Bischöfe angenommen. Von den 60 anwesenden Bischöfen stimmten 13 für Nein, darunter mindestens sieben Diözesanbischöfe. Modi (Änderungen) können bis zum 16. März eingereicht werden, aber sie werden die grundsätzliche Annahme des Dokuments nicht mehr in Frage stellen.

Wir persönlich halten die am 20. Februar abgehaltene Abstimmung nicht für richtig,
weil wir nicht glauben, dass das Thema, das wir hier diskutieren, pastoral ist, sondern eine Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche, die keiner Abstimmung unterliegt. Wir bitten Sie, Ihre Eminenz, diese Angelegenheit zu klären.

 1. Ist das hier vorgelegte Dokument eine „pastorales Handreichung“ – wie es von einigen deutschen Bischöfen behauptet wird – und somit lediglich eine pastorale Frage, oder ist der Glaube und die Einheit der Kirche grundsätzlich gefordert, und nicht die hier getroffenen Festlegungen?

2. Verändert Artikel 58 des Dokuments nicht den Glauben der Kirche, nach dem die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht wird [besteht] und ist es deshalb notwendig, dass ein evangelischer Christ, der den katholischen Glauben in Bezug auf die Eucharistie teilt, in diesem Fall auch katholisch wird?

3. Nach Nr. 283 bis 293 wird nicht in erster Linie die Sehnsucht nach der eucharistischen Gnade zum Kriterium für [ernstes geistiges] Leid, sondern die gemeinsame Aufnahme der Gemeinschaft von Ehepartnern verschiedener Konfessionen. Unserer Meinung nach ist diese Not nichts anderes als die Ökumene als Ganzes, das heißt von jedem Christen, der ernsthaft nach Einheit strebt. Aus unserer Sicht ist es daher kein Ausnahmekriterium.

4. Ist es überhaupt möglich, dass eine einzige nationale Bischofskonferenz in einer bestimmten Sprachregion eine isolierte Entscheidung über eine solche Frage über den Glauben und die Praxis der ganzen Kirche ohne Bezug und Integration in die Universalkirche trifft?

Eminenz, wir haben viele andere grundsätzliche Fragen und Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Lösung in diesem Dokument. Deshalb stimmen wir dafür, auf eine Ausnahmeregelung zu verzichten und stattdessen im ökumenischen Dialog eine klare Lösung für das Gesamtproblem der „eucharistischen Gemeinschaft und der kirchlichen Gemeinschaft“ zu finden, die für die universale Kirche durchführbar ist.

Wir bitten Sie angesichts unserer Zweifel um Ihre Hilfe, ob der in diesem Dokument vorgestellte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.

Wir bitten dich und deine verantwortungsvolle Aufgabe in Rom um Gottes Segen und grüßen dich herzlich!

Kardinal Rainer Woelki (Köln)

Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)

Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)

Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)

Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)

Bischof Stefan Oster (Passau) “


Der Termin des Romgespräches wurde noch nicht bekannt gegeben. Nachdem der Gesprächskreis von drei auf sechs Teilnehmer vergrößert wurde, dürfte es Kardinal Woelki durchaus nicht leicht haben, seine Sichtweise der Dinge vorzutragen.

Es deutet einiges darauf hin, dass Kardinal Marx seine finale Fassung der „Handreichung“ unbedingt beim Heiligen Vater durchsetzen und für das deutsche Episkopat realisieren will. Die DBK ist auf Konfrontationskurs! (vh – mm)

Kommunion-Debatte: Bischof Rudolf Voderholzer äußert sich zum Brief an den Vatikan

REGENSBURG – Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat im Streit um die geplante Handreichung für die Seelsorge konfessionsverschiedener Ehepaare das Vorgehen der sieben Bischöfe erklärt, die als Reaktion darauf einen Brief nach Rom geschickt hatten.

In einem Interview, das gestern auf der Seite des Bistums Regensburg erschien, sagte Voderholzer, dass gerade das Zweite Vatikanische Konzil mit neuer Deutlichkeit herausgestellt habe, dass die Eucharistie Quelle und Höhepunkt des ganzen kirchlichen Lebens ist. Deshalb sei die Mitfeier der Eucharistie immer ein Bekenntnis zur Katholischen Kirche und ihrer Glaubensinhalte, an der folglich nur jene daran teilnehmen, die sich zu diesem Glauben bekennen.

Der Regensburger Bischof gibt zudem Einblicke, wie es zum Brief an den Vatikan kam, nachdem sieben Diözesanbischöfe und sechs Weihbischöfe am Ende gegen den Text der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gestimmt hatten:

„Wir haben uns dann entschieden, uns – im Hinblick auf die Einmütigkeit mit der Universalkirche – an Rom zu wenden, wie es jedem Bischof selbstverständlich immer möglich ist. Eine Kopie des Briefes haben wir – persönlich/vertraulich – an Kardinal Marx als den Vorsitzenden der Bischofskonferenz gesandt, um ihn über den Inhalt zu informieren.“

Es gehe im Brief darum, so Voderholzer, nach einem Weg zu suchen, der die Not der Menschen ernst nehme und gleichzeitig Hilfen anbiete. Die von der DBK angestrebte „Handreichung“, die dem evangelischen Ehepartner den unter „bestimmten Umständen“ und „im Einzelfall“ einen Kommunionempfang ermöglicht, könne die pastoralen Probleme aber nicht lösen. Der Regensburger Bischof beklagt, dass sie auch nicht der Bedeutung des Sakraments der Eucharistie in der katholischen Kirche gerecht werde: „Die Handreichung berücksichtigt nicht ausreichend das unterschiedliche Glaubensverständnis der einzelnen Konfessionen hinsichtlich der Eucharistie auf der einen und des Abendmahls auf der anderen Seite.“

Eine Gefahr für die Ökumene sieht Voderholzer durch den Brief der sieben Bischöfe indes nicht:

„Ich halte dafür, dass wir in ökumenischer Verbundenheit alles das miteinander tun, was wir längst tun können: Miteinander das Wort Gottes hören, miteinander singen und beten, miteinander für den Lebensschutz, für die Bedeutung der Ehe von Mann und Frau und der Familie und für die Wahrung der Menschenwürde eintreten. Die gemeinsame Eucharistie kann nicht eine Etappe auf dem Weg sein, sondern sie ist das Ziel. Mehr Einheit geht dann nicht mehr. Aber bis dorthin ist noch ein Weg.“

Wie CNA Deutsch berichtete, hatte die Bischofskonferenz einen Text verabschiedet, der die Interkommunion bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren anstrebte. Daraufhin hatten sieben Diözesanbischöfe Protest eingelegt und einen Brief an Papst Franziskus geschrieben. (CNA Deutsch)

D: Geht die DBK auf Konfrontationskurs mit Rom?

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz tagte heute in Würzburg.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) veröffentlichte heute einige wenige Details zur Aussprache der stattgefundenen Sitzung auf ihrer Website. Die Bischöfe befassten sich mit der seit einigen Tagen öffentlich geführten Debatte um die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie im Einzelfall.

Die Bischöfe hatten den Text der Handreichung in ihrer Frühjahrsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. Bis zur heutigen Sitzung konnten die Mitglieder Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Auf der Website der DBK heißt es hierzu am 23. April:

„Diese (Modi, d. Red.) wurden in das Dokument eingearbeitet. Dessen finale Fassung wurde gemäß Beschlussfassung der Vollversammlung von den Vorsitzenden der Glaubenskommission und der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt. Kardinal Reinhard Marx wird die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie informieren.

Der Ständige Rat begrüßt die Möglichkeit zu einem vertiefenden und klärenden Gespräch in Rom. An diesem werden nach jetzigem Stand auf Einladung der Kongregation für die Glaubenslehre neben dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auch der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki und der Bischof von Münster, Bischof Dr. Felix Genn, teilnehmen. Ziel des Gesprächs aus Sicht des Ständigen Rates ist es, die pastoralen Aspekte und den rechtlichen Kontext auch aus weltkirchlicher Sicht zu erörtern und abzuwägen.“

Nachdem die Handreichung von sieben Bischöfen der Vollversammlung, unter Leitung von Kardinal Woelki, an die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie weitergeleitet wurden, gab es mit Sicherheit eine Menge Gesprächsbedarf.

Unverständlich ist allerdings, warum der Ständige Rat am heutigen Tag eine finale Fassung der Handreichung beschlossen hat. Nach der öffentlichen Kritik und dem Ansinnen des Päpstlichen Einheitsrates, es bestehe „Erklärungsbedarf“ vonseiten des Leiters der DBK, ist der Beschluss einer finalen Fassung noch kritischer zu bewerten. Dieser Umstand lässt durchaus darauf schließen, dass man sich auf einen Konfrontationskurs mit Rom einlassen will, anstatt die Gespräche in Rom in Ruhe abzuwarten. (vh – mm)