Santo subito: Vor dreizehn Jahren starb Papst Johannes Paul II.

Santo subito: Wer könnte die prophetischen Rufe der Menge auf dem Petersplatz vergessen, als die Menschen in Scharen nach Rom reisten, um dem verstorbenen Johannes Paul II. vor genau dreizehn Jahren Tribut zu zollen.

Am 2. April 2005 um 21.37 Uhr starb der Papst, dessen Leiden und Sterben wie bei keinem anderen Kirchenoberhaupt im Blick der Weltöffentlichkeit stand. Schon Stunden vor seinem Tod hatten sich Tausende von Menschen auf dem Petersplatz eingefunden, um den Rosenkranz für den sterbenden Papa Wojtyla zu beten. Schätzungen zufolge waren es sieben Millionen Pilger, die sich nach Rom aufmachten, um ihn in den Stunden seines Todeskampfes und bei seinem Begräbnis spirituell zu begleiten.

Tiefe Dankbarkeit und untröstlicher Schmerz

Die Bilder von damals beeindrucken noch heute: die tiefe Dankbarkeit, der feste Glaube und der untröstliche Schmerz. All dies vermitteln die Menschen, die aus aller Welt nach Rom gereist sind, um sich von dem Papst zu verabschieden, der fast dreißig Jahre auf dem Stuhl Petri gesessen hatte. Es war der damalige Substitut des Staatssekretariats, Erzbischof Leonardo Sandri (heute Kardinal und Präfekt der Ostkirchenkongregation), der die Pilger auf dem Petersplatz vom Tod des Papstes unterrichtete.

Menschenmassen beim Begräbnis und eine Rekord-Heiligsprechung

In den kommenden Tagen wurden die Schlangen auf dem Petersplatz immer länger: abertausende von Menschen reisten aus der ganzen Welt an, um sich von dem im Petersdom aufgebahrten Johannes Paul II. zu verabschieden. Das Begräbnis am 8. April 2005 wurde durch den damaligen Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Josef Ratzinger, zelebriert. Nur wenige Tage später, am 19. April 2005, wurde er im Konklave als Benedikt XVI. zum Nachfolger für Johannes Paul II. gewählt.

Es folgte eines der schnellsten Heiligsprechungsverfahren der Geschichte: Nicht einmal zehn Jahre nach seinem Tod wurde der Papst aus Polen am 27. April 2014, gemeinsam mit Papst Johannes XXIII., ins Verzeichnis der Heiligen aufgenommen. Die Teilnahme der Pilger an der Zeremonie sprengte alle Rekorde: etwa eine Million Menschen wollten an der Feier teilnehmen, die Stadt Rom war für das Jahrhundertereignis in den Ausnahmezustand versetzt. (vatican news – cs)

Wie Papst Franziskus die Heiligsprechungsverfahren ändert

PetersplatzVATIKAN – Die Finanzierung von Heiligsprechungsprozessen soll transparenter werden: Papst Franziskus hat dies mit einem rescriptu ex audientia an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin in Kraft gesetzt.

Wie gewöhnlich werden die Normen für drei Jahre ad experimentum genehmigt, bevor sie endgültig übernommen werden. Generell sind sie darauf ausgerichtet, die finanzielle Verwaltung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse transparenter zu gestalten, den Diözesanbischöfen und den Generaloberen mehr Verantwortung zukommen zu lassen, die aufgerufen sind, die Kosten der Prozesse abzusegnen; es wird die Figur eines Verwalters des Prozesses eingeführt, eine Rolle, die früher der Postulator einnahm.

Übersicht: Neue Normen

Die neuen Normen wurden entwickelt um „auf die aktuellen Bedürfnisse nach einer finanziellen und administrativen Leitung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse zu haben, die den Vorschriften des Kirchenrechts entspricht, zu antworten; mit jährlichen Bilanzen und einer zuständigen örtlichen Autorität, die die Aufgabe hat, über diese Bilanzen zu wachen“ erklärt gegenüber CNA Dr. Waldery Hilgeman, Postulator verschiedener Heiligsprechungsprozesse, darunter jener des Dieners Gottes Kardinal Van Thuan, und Vizepostulator des Prozesses von Chiara Lubich, der Gründerin der Fokolarbewegung.
Hilgeman fügt hinzu: „Die Anerkennung einer neuen Vorschrift bedeutet nicht, dass es vorher keine Regelung gab. Aber die bisherigen Normen gehen auf 1983 zurück. Man sah die Notwendigkeit, sie den Zeiten anzupassen, die Verwaltung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse immer transparenter zu machen.“
Der Text der neuen Normen besteht aus 23 Artikeln, die in sechs Kapitel unterteilt und mit einem Vorwort versehen sind. Er enthält verschiedene Neuheiten.

Erstens werden die Promotoren (Protagonisten der Prozesse) und die zuständigen Diözesanbischöfe mehr in die Prozesse eingebunden. Man liest in der Regelung (Art. 9), dass die Überwachung der Verwaltung zuallererst Kompetenz „des Diözesanbischofs, des Eparchen oder desjenigen, der ihnen vom Recht her in ihrem Zuständigkeitsbereich gleichgestellt ist“ sei, oder „des Generalobere im Fall der Institute geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens, in seinem rechtlichen Zuständigkeitsbereich.“

An sie muss sich der Promotor, d.h. derjenige, der an die Kirche die Bitte richtet, einen Prozess zu beginnen und dies durch den Postulator tut, wenden, um die Bilanzen des Prozesses anerkannt zu sehen. Die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse nimmt Einsicht in die Bilanzen und hat überwachende Aufgabe.

Wenn der Promotor des Prozesses auch nur einen Teil der Güter für andere Zwecke als den des Prozesses verwenden will, muss er die Autorisierung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse einholen.

Der Promotor sendet eine Kopie der Bilanzen, nachdem er sie erhalten und fristgemäß anerkannt hat, an die zuständige überwachende Autorität. Im Fall von Nichterfüllung oder Missbrauch administrativer oder finanzieller Natur von Seiten jener, die an der Durchführung des Prozesses teilnehmen, schreitet das Dikasterium mit disziplinären Maßnahmen ein.

Verantwortung vor Ort

Die Verantwortung wird vor allem der örtlichen Autorität übertragen, die die Situation besser kennt und den Umfang der Ausgaben besser im Blick hat. Vorher hingegen genehmigte der Promotor selbst die Bilanzen, die ihm vom Postulator vorgelegt wurden, und der Postulator präsentierte sie der Kongregation.

Zu Beginn des Prozesses wird dieser mit eigenen Mitteln des Promotors vorangebracht, die durch Spenden der Gläubigen unterstützt werden können. Ein Experte, der an vielen Heiligsprechungsprozessen beteiligt ist, erläuterte gegenüber CNA, dass „die Kosten für einen Prozess nicht öffentlich sind, aber sicher sind es nicht die Kosten, von denen in der Presse gefabelt wird.“

Bis heute war der Postulator immer auch der Verwalter der Güter im Prozess. Jetzt kann das nicht mehr so sein. Die Figur des Verwalters der Güter, die von der des Postulators verschieden ist, wird eingeführt. Man liest in Artikel 3, dass der „Promotor, mit Einverständnis des Bischofs oder Eparchen, einen Verwalter der Güter ernennt.“ Das kann der Postulator, aber auch eine andere Person sein. Wenn man sich in der römischen Phase befindet (also wenn der Prozess in die Leitung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übergegangen ist), teilt der Postulator der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Ernennung des Verwalters mit.

Rechenschaft über die Ausgaben

Die Figur des Verwalters setzt ein Zeichen der Transparenz. Früher verwaltete der Postulator ein Konto, von dem er auch Geld für sich abheben konnte. Jetzt muss über jede Ausgabe Rechenschaft abgelegt werden. Wenn man in die römische Phase gelangt, kann für die Arbeiten am Prozess ein Konto beim Institut für die religiösen Werke (IOR) geführt werden; das ist jedoch keine Notwendigkeit: es gibt viele Prozesse, die kein Konto beim IOR haben. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, muss das Konto gelöscht werden.

Eine weiter große Neuerung betrifft den Beitrag des Promotors an den Heiligen Stuhl. Dieser Beitrag ist in verschiedene Tranchen aufgeteilt.

Ein Beitrag wird zu Beginn der römischen Phase geleistet, im Hinblick auf die Anerkennung des Martyriums oder der Heldenhaftigkeit der Tugenden und der Lehrtätigkeit werden vier Beiträge geleistet (bei Übergabe der Akten; bei der Bitte um Ernennung des Relators, bei Übergabe der Positio und vor der besonderen Sitzung der Theologen); danach sind im Hinblick auf die Anerkennung des angeblichen Wunders weitere drei Beiträge vorgesehen (bei Übergabe der Akten der diözesanen oder eparchialen Befragung; vor der medizinischen Beratung; vor der besonderen Sitzung der Theologen).

Die Tranchen müssen mittels Überweisung auf das Konto der Kongregation eingehen. Die Kosten wurden noch nicht definiert, denn – nach dem Reskript – bedarf es eines Dekrets zur Durchführung und die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse wird aufgefordert werden, die Summen zu bestimmen. Die Bestimmung dieser Beiträge wird sicher viele Dinge ändern.

Zuvor gab es bei der Kongregation eine Liste mit den Rechten des Heiligen Stuhles. Das waren im wesentlichen Kosten, zu denen die Postulatoren beitragen sollten. Es handelte sich um die Zahlungen von Vergütungen, beispielsweise für die Ärzte, die als Berater hinzugezogen wurden, um das eventuelle Vorhandensein eines Wunders festzustellen oder für die Theologen, die berufen waren, das Leben und die Tugenden zu bewerten.

Nun ist der Postulator nicht mehr aufgerufen, für jede eigene Tätigkeit zu zahlen. Man zahlt bestimmte Tranchen, mit festgelegten Summen, man vermeidet Ausgaben mit Bargeld und gestaltet so den Prozess transparenter und schneller.

Weiterhin ein Solidaritätsfond für „arme Prozesse“

Es kann geschehen, dass die Gelder für einen Prozess nicht ausreichend sind. Er wurde daher ein „Solidaritätsfond“ eingerichtet (Artikel 21 und 22), der „von freiwilligen Spenden der Promotoren und jedweder anderen Quelle gespeist wird“, liest man im Reskript. Das ist keine Neuigkeit: der Fonds existierte bereits, er nannte sich „Fonds der armen Prozesse“.

Nun hat er seinen Namen geändert, bleibt aber im Wesentlichen gleich.
In der römischen Phase kann der Promotor auch einen Zuschuss von der Kongregation der Selig- und Heiligsprechungsprozesse erbitten, stets durch den zuständigen Ordinarius. Auch ist es der Ordinarius, der aufgerufen ist, vor Übergabe der Bitte „die wirtschaftliche Situation der Mittel und die Unmöglichkeit, sie durch Beschaffung anderweitiger Beihilfen zu unterstützen, zu überprüfen.“

Auch in diesem Fall ist es der Bischof, der berufen ist, die Verantwortung für die Verwaltung der Mittel und Bilanzen zu übernehmen.

Eine langwierige Arbeit der Aktualisierung der Normen kommt nun zum Ende. Einer Quelle aus der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zufolge wurde bereits im März 2015 begonnen, zu überlegen, wie man die neuen Normen aktualisieren könne.

Die Quelle hebt hervor, dass „eine Kommission eingerichtet wurde“ um das Problem zu studieren. Sie besteht aus Mitgliedern der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, sowie aus Postulatoren, sowohl Laien als auch Ordensleuten.“ (CNA Deutsch)

Kardinal Amato: „Am 30. September wissen wir, wann Johannes Paul II. heiliggesprochen wird“

Kardinal Amato, Präfekt der SeligsprechungskongregationDer Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kurienkardinal Angelo Amato, hat gegenüber Radio Vatikan bestätigt, dass am kommenden 30. September das genaue Datum der Heiligsprechungen der Päpste Johannes Paul II. und Johannes XXIII. bekanntgegeben werde. An diesem Tag wird der Papst ein Konsistorium, also eine Kardinalsversammlung, abhalten. Der Papst hatte bereits im Hinflug aus Rio Richtung Rom diese Ankündigung bekannt gegeben. Amato selber wisse nicht, wann die Heiligsprechungen der beiden verstorbenen Päpste durchgeführt werden. Das wisse nur der Papst selber, so Amato.

„Ich möchte nur eine Sache zu diesen beiden Kirchenmänner sagen: Johannes XXIII. war der große Prophet und Begründer des Konzils; Johannes Paul II. hat die Resultate dieses Konzils umgesetzt und weiter entwickelt. Deshalb handelt es sich um zwei Säulen nicht nur der christlichen Kultur sondern auch der christlichen Heiligkeit."

Der italienische Kurienkardinal besucht derzeit das 34. Meeting der katholischen Bewegung „Comunione e Liberazione" im norditalienischen Badeort Rimini. Dort hat er eine Ausstellung über den heiligen Giovanni Battista Piamarta eröffnet.

„Die Heiligsprechung fand unter Benedikt XVI. statt und hat eine wichtige Bedeutung für unsere Zeit der Krise. Piamarta kümmert sich um arme Jugendliche. Eine ähnliche Figur war Don Bosco. Es sind Heilige, die mit großer Aufmerksamkeit auf die Probleme der Jugend geschaut haben, insbesondere auf jene, die mittellos und ungebildet waren. Heute haben wir zwar Jugendliche, die ausgebildet sind, doch viele sind arbeitslos und gehören somit zu den Randgruppen. Es sollte Politikern bewusster werden, wie die heutige Realität der Jugend aussieht. Heilige wie Piamarta können dabei helfen." (rv)

Papst Johannes Paul II. und Johannes XXIII.: Zwei Wege zur Heiligsprechung

Slawomir OderAls Präzedenzfall wertet Monsignor Slawomir Oder, Postulator des Heiligsprechungsprozesses von Johannes Paul II., Papst Franziskus‘ Entscheidung, das Konsistorium für eine mögliche Heiligsprechung des Konzilspapstes Johannes XXIII. einzuberufen.

„Was die Figur des Papstes betrifft, ist diese Entscheidung in unser Zeit beispiellos", sagte Oder jetzt im Gespräch mit Radio Vatikan. Franziskus hatte die Causa Anfang Juli zusammen mit dem Dekret für eine mögliche Heiligsprechung von Johannes Paul II. unterschrieben. Der Schritt kam überraschend, denn ein für die Heiligsprechung notwendiges Wunder wurde bei Johannes XXIII. bislang nicht bestätigt. Für Monsignor Oder fällt die päpstliche Entscheidung dennoch nicht völlig aus dem Rahmen:

„Jeder Papst ist höchster Richter und Gesetzgeber in der Kirche, indem er der Stellvertreter Christi ist. Eine solche Entscheidung gehört also zu seinen Befugnissen. Sicher ist es keine leichtfertige Entscheidung gewesen. Es ist ja eine Entscheidung, die eine Heiligsprechung betrifft, die Proklamation einer heiligen Person, eines Papstes, der durch Ansehen und Unfehlbarkeit überzeugt. Uns mag der Schritt vielleicht überraschen, doch hinter ihm stehen die Reflektion und das Gebet des Papstes, die ihn zu dieser Entscheidung führten. Und diese Art von Entscheidung kann spirituellen Früchte tragen und zum Wohl der Seelen beitragen."

Ein Datum für das Konsistorium gab der Vatikan bislang nicht bekannt. Pater Federico Lombardi hatte betont, Franziskus‘ Entscheidung sei eine „Absichtserklärung" – ob der Papst also für die Heiligsprechung des Konzilspapstes von der Anerkennung eines Wunder absieht oder ob ein solches noch bestätigt wird, steht also offen. Der Papst würdigte Johannes XXIII. zuletzt anlässlich dessen Todestages am 3. Juni. Im „evangeliengemäßen Gehorsam" liege der „Schlüssel zur Güte und zum Frieden von Papst Johannes" und „die Wurzel seiner Heiligkeit", sagte Franziskus bei einer Gedenkmesse für den Konzilspapst im Petersdom. Das von Johannes einberufene Zweite Vatikanische Konzil sei „Markstein der Kirche des 20. Jahrhunderts" und ein „Leuchtturm" für die Zukunft der Kirche, so der Papst weiter. Dazu Slawomir Oder:

„Eine eventuelle, zeitgleiche Heiligsprechung von Johannes Paul II. und Johannes XXIII. ist klar im Lichte des Zweiten Vatikanischen Konzils zu lesen. Es ist offensichtlich: Johannes XXIII. ist der Papst, der den Mut hatte, die Kirche dem Ereignis des Konzils gegenüber zu öffnen, der Papst, der mit seinem ganzen Pontifikat die Wegweisungen und den Geist des Konzils empfangen und diese durch sein Amt realisiert hat."

Im Fall von Johannes Paul II. hatte der Papst am vergangenen 5. Juli ein Wunder per Dekret anerkannt, das sich in Lateinamerika ereignet hatte. Monsignor Oder verrät im Gespräch mit Radio Vatikan Details der Begebenheit:

„Der Fall trug sich am Tag der Seligsprechung von Johannes Paul II. in Costa Rica zu. Eine junge Frau, die unter einem Hirnaneurysma litt, bat um die Fürsprache Johannes Paul II. und schloss sich über Fernsehen dem Gebet der ganzen Kirche für ihn an. Am Ende der Seligsprechung ist sie eingeschlafen und dann, als sie am Morgen aufwachte, hat sie gespürt, dass die Symptome der Krankheit verschwunden waren. Und eine innere Stimme sagte ihr: ,Steh auf, hab keine Angst, nimm dein Leben wieder auf.‘"

Papst Johannes Paul war am 1. Mai 2011 selig gesprochen worden. Beobachter halten eine Heiligsprechung des polnischen Papstes im Kontext des Hochfestes für den Seligen am kommenden 22. Oktober für möglich, wenn auch ein offizielles Datum bislang nicht bekannt wurde. Slawomir Oder zeigt sich im Gespräch mit Radio Vatikan überzeugt davon, dass auf die Heiligsprechung von Johannes Paul II. nicht mehr lang gewartet werden muss. (rv)

Privatsekretär von Johannes XXIII.: Er bleibt ein Wohltäter der Menschheit

Papst Johannes XXIII.Die Nachricht von der bevorstehenden Heiligsprechung Johannes XXIII. hat nicht nur in seinem Heimatort Sotto il Monte Giovanni XXIII. in der italienischen Lombardei große Freude ausgelöst: Nachdem bekannt wurde, dass Papst Franziskus per Dekret die diesbezügliche Abstimmung der Mitglieder der Heiligsprechungskongregation anerkannt hatte, läuteten alle Glocken in dem kleinen Ort, der sich nach seinem bekanntesten Mitbürger benannt hat. Auch der langjährige Privatsekretär des beliebten Papstes, Loris Francesco Capovilla, zeigte sich über die Entscheidung des Papstes tief gerührt:

„Mein erstes Gefühl war Überraschung. Ich habe das nicht erwartet, so plötzlich und noch im Jahr des Glaubens. Ich dachte sofort: Ich küsse die Hand von Papst Franziskus. Und mit Blick auf den Geist, die Seele und die Großzügigkeit von Papst Johannes antworte ich denen, die mich fragen, was denn von Papst Johannes bleibt, den wir alle bald heiliger Johannes nennen werden: ,Es bleibt alles!´ Ich möchte damit sagen, dass seine Quelle dem Dorf immer weiter Wasser spenden wird, das erfrischende Wasser des Evangeliums. In der ganzen Welt gibt es Männer und Frauen, Kleriker und Laien, die in Papst Johannes einen Wohltäter der Menschheit begrüßen."

Der ehemalige Privatsekretär lebt mittlerweile selbst im Heimatort von Johannes XIII. Er begleitete ihn bereits seit seiner Zeit als Patriarch von Venedig, unter Johannes´ Nachfolger Paul VI. wurde er zum Bischof von Chieti ernannt. Insbesondere, so Capovilla, bleibe von Papst Johannes jedoch sein enormer Beitrag zum II. Vatikanum:

„Er ist wie ein Kommentar zum fünften Kapitel der Konstitution Lumen Gentium [des Zweiten Vatikanischen Konzils], der universale Aufruf zur Heiligkeit. Wir sind das pilgernde Volk Gottes, aber nicht in Richtung einer nur zeitlichen Verwirklichung: wir sind alle zur Ewigkeit aufgerufen! Dazu, in den Glanz der Göttlichkeit einzutreten: wir sind alle gerufen, geliebt, und gestützt. Papst Franziskus sagt: ,Wir sind alle Empfänger der Barmherzigkeit und der Liebe Gottes, der uns sucht´.

Papst Johannes XXIII., davon zeigt sich Capovilla überzeugt, könne auch die Menschen von heute Demut und Sanftheit lehren. Dies sei jedenfalls die Lehre, die er aus seiner langjährigen Nähe zu dem designierten Heiligen zöge:

Das ist auch das, was mir Kardinal Martini einen Monat vor seinem Tod gesagt hat: ,Monsignor Capovilla, Sie haben noch genügend Energien, nutzen Sie diese, um die Sanftheit, die Demut, die Zärtlichkeit von Papst Johannes zu würdigen und davon erzählen, sowie von seiner Liebe, die er mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil über der ganzen Welt ausschütten wollte. Deshalb gehen wir weiter auf den Pfaden des Zweiten Vatikanums: Vergessen wir nicht, dass wir vier Konstitutionen haben. Mit Lumen Gentium sind wir zur Heiligkeit aufgerufen. Mit Dei Verbum entdecken wir die Worte Gottes, bevor wir die Worte der Menschen anhören. Sacrosanctum Concilium: Das Gebet, die Heilige Schrift. Gaudium et Spes: der müden, verletzten, erniedrigten und gebeutelten Welt bieten wir Freude und Hoffnung – trotz aller Plagen der gesamten Menschheit: denn wir sind Kinder Gottes, erlöst durch das wertvolle Blut Christi; und unsere Hoffnung ist nicht die Hoffnung der hiesigen Güter, sondern die Hoffnung auf ewige Freude mit Christus und all unseren Lieben."
(rv)

Johannes XXIII. und Johannes Paul II. auf dem Weg zur Heiligsprechung

Papst Johannes XXIII.  Papst Johannes Paul II.Das für eine Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II. notwendige Wunder ist von Papst Franziskus an diesem Freitag per Dekret anerkannt worden. Das teilte der Vatikan in einer Erklärung mit. In einer Audienz für den Präfekten der zuständigen Kongregation, Kardinal Angelo Amato, hatte der Papst insgesamt zwölf Dekrete unterzeichnet, die verschiedene Heiligsprechungsprozesse betreffen.
Gleichzeitig approbierte der Papst die Abstimmung der Mitglieder der Heiligsprechungskongregation betreffs einer Heiligsprechung von Papst Johannes XXIII. Papst Franziskus hat entschieden, so die Vatikannote weiter, dass das zur Entscheidung über eine Heiligsprechung der beiden Päpste notwendige Konsistorium einberufen werden soll. Ein Datum für die Kardinalsversammlung wurde noch nicht bekannt gegeben.

Mündlich fügte Vatikansprecher Pater Federico Lombardi an, dass es für die Heiligsprechung von Johannes XXIII. noch kein anerkanntes Wunder gebe, dass der Papst aber die Autorität habe, davon zu dispensieren. Die Entscheidung des heutigen Tages sei eine Absichtserklärung, so Lombardi.

Johannes XXIII.

Der am 25. November 1881 in der Lombardei geborene Angelo Giuseppe Roncalli war am 28. Oktober 1958 zum Papst gewählt worden. Am 25. Dezember 1961 hatte er das Zweite Vatikanische Konzil einberufen (1962-1965). Im Jahr 2000 wurde Johannes XXIII. seliggesprochen. Zu seinem 50. Todestag am 4. Juni dieses Jahres hatte Papst Franziskus ihn bei einer Messfeier gewürdigt:

„Der Petersplatz war damals zu einer Open-Air-Kirche geworden, Tag und Nacht kamen Gläubige aller Altersgruppen und sozialen Klassen hierhin, um für die Gesundheit des Papstes zu beten. Die ganze Welt hatte in Papst Johannes einen Hirten und einen Vater erkannt: Hirte, weil Vater."

Papst Roncalli sei ein „Mann gewesen, der Frieden ausstrahlte", so Franziskus. Ein „herzlicher Friede" sei das gewesen, gleichbedeutend mit Güte.

„Wie schön ist es, einen gütigen Priester zu finden! Das erinnert mich an etwas, das der heilige Ignatius von Loyola den Jesuiten einschärfte, als er von den Qualitäten sprach, die ein Vorgesetzter haben sollte. Er gab eine ganze Liste von Eigenschaften, und am Ende sagte er: „Und wenn er diese Tugenden nicht hat, dann möge er wenigstens gütig sein!" Das ist das Entscheidende. Vater sein. Ein Priester voller Güte. Das war zweifellos ein entscheidender Charakterzug von Papst Johannes."

Johannes Paul II.

Karol Józef Wojtyła wurde am 18. Mai 1920 in Wadowice in Polen geboren. Seit 1964 Erzbischof von Krakau nahm er unter anderem an den Beratungen des Zweiten Vatikanischen Konzils teil. 1978 zum Papst gewählt, war sein Pontifikat das zweitlängste der Geschichte. Er starb am 2. April 2005 und wurde am 1. Mai 2011 selig gesprochen. In seiner Predigt zur Seligsprechung bezog sich Papst Benedikt XVI. damals auf das Ende und den Beginn des Pontifikates seines direkten Vorgängers.

„Groß war der Schmerz über den Verlust, aber noch größer war die Erfahrung einer unendlichen Gnade, die Rom und die ganze Welt umfing: die Gnade, die wie die Frucht des ganzen Lebens meines geliebten Vorgängers und besonders seines Zeugnisses im Leiden war. Schon an jenem Tag spürten wir den Duft seiner Heiligkeit ausströmen, und das Volk Gottes hat auf viele Weisen seine Verehrung für ihn zum Ausdruck gebracht…. ’Habt keine Angst! Öffnet, ja reißt die Tore weit auf für Christus!’ Was der neugewählte Papst von allen erbat, das hat er selbst als erster vorgemacht: Er hat die Gesellschaft, die Kultur, die Bereiche der Politik und der Wirtschaft für Christus geöffnet. Mit der Kraft eines Riesen – die er von Gott erhalten hat – hat er eine Tendenz umgedreht, die unumkehrbar erscheinen mochte. Mit seinem Zeugnis des Glaubens, der Liebe und des apostolischen Mutes, das von einer großen Menschlichkeit begleitet wurde, hat dieser beispielhafte Sohn der polnischen Nation den Christen auf der ganzen Welt geholfen, keine Angst zu haben, sich Christen zu nennen, zur Kirche zu gehören und vom Evangelium zu sprechen." (rv)