Die Präimplantationsdiagnostik PID wird wieder Thema der politischen Debatte: Das Bundeskabinett und der Bundesrat werden in den kommenden Wochen eine Rechtsverordnung beraten, die der deutsche Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im Sommer erstellt hatte. Der Bundestag hatte nach langer Debatte ein Gesetz erlassen, dessen Ausführung nun ansteht, die PID kommt also Anfang 2013 in Gang.
„Da geht es ja darum, dass Gendefekte menschlicher Embryonen selektiert und verworfen werden. Es wird niemanden in Deutschland überraschen, dass die katholische Kirche das ablehnt", so kommentiert der Münchner Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, die aktuelle Gesetzgebungsdebatte zur PID. Die Herbstvollversammlung der bayrischen Bischöfe hatte dieses Thema beraten, Kardinal Marx fasste bei einer Pressekonferenz am Donnerstag die Überzeugung der Bischöfe zusammen. Man lehne die gesamte PID samt den geplanten Beratungszentren und Ethik-Kommissionen ab.
„Das ist eine eindeutige und klare Ablehnung, und deswegen werden wir uns auch nicht an den Ethik-Kommissionen beteiligen. Das geht nicht! Wir sind der Meinung, dass dies nicht akzeptabel ist, dass der Gedanke der Selektion jetzt sozusagen voranschreitet. Wir lehnen jegliche Tötung menschlicher Embryonen ab und wenden uns deshalb auch gegen eine Ausweitung der Zahl von Zentren in den Bundesländern, deren Beratung die Voraussetzung einer Anwendung von PID ist."
Die Gefahr liege aber nicht nur im Gedanken der Selektion menschlichen Lebens, in der Gesetzgebung lauere eine weitere Gefahr. Die Bischöfe glauben nämlich nicht, dass es bei Einzelfällen bleiben wird, sondern sehen eine Ausweitung: Wenn erst einmal die Infrastruktur dafür da sei, würden sicherlich marktwirtschaftliche Dynamiken greifen.
„Das Bundesgesetz hat ja ausdrücklich von Einzelfällen gesprochen. Durch eine solche Ausweitung sehen wir die Gefahr der Multiplizierung von Fällen und eines Wettbewerbs um Kunden für künftige PID-Beratung in diesen Ethik-Zentren."
Aber damit nicht genug: Die PID ist nicht das einzige gesellschaftlich-ethische Thema, zu dem sich die bayrischen Bischöfe in ihrer Versammlung positioniert haben. Sie wenden sich ebenfalls klar gegen die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe, ebenfalls ein Thema, bei dem Marktwirtschaft und Ethik kollidieren.
Seit Mitte Oktober beräte der deusche Bundesrat ein Gesetz, das wegen mangelnder gesetzlicher Regelung in dieser Frage in die Kritik gekommen ist. So hatte der Deutsche Hospiz- und Palliativverband darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf befördert, was er eigentlich verhindern will – weil durch die „völlig unzureichenden Regelungen" Anreize geschaffen würden für andere Formen der organisierten oder geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Ähnlich sehen das auch die bayrischen Bischöfe. Kardinal Marx:
„Wir haben begrüßt, dass der Gesetzentwurf die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe verbieten soll, aber wir kritisieren, dass das Verbot eines ärztlich assistierten Suizids in dem Entwurf nicht hinreichend geregelt ist."
Hier sehe er auch eine Gemeinsamkeit mit Ärzten, welche die Sterbehilfe nicht als Aufgabe eines Arztes ansähe. Die Kirche wende sich gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe. Die Kirche sei aber nicht nur dagegen, sie setze sich gleichzeitig auch aktiv für einen anderen, menschlichen Umgang mit dem Sterben ein.
„Deswegen bemühen wir uns nach unseren Kräften, im Bereich der Palliativ- und Hospizarbeit unseren Beitrag zu leisten. Ich bin ziemlich froh, dass das in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten ein ganz entscheidender Bereich geworden ist und dass sich die Kirchen – beide Kirchen – intensiv bemühen. Denn es geht darum, nicht immer nur Nein zu sagen und zu sagen, was man nicht will; man muss auch zeigen, was man positiv beitragen will. Da sind die Hospizbewegung und die Palliativversorgung ein ganz entscheidender Bereich, und da wollen wir auch weiterhin mithelfen. (rv)