Der vatikanische Pressesaal hat an diesem Montagmittag mitgeteilt, dass am 3. Mai eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz in den Vatikan kommt, um über das Thema des Kommunionempfangs für nicht-katholische Ehepartner bei gemischt-konfessionellen Ehen zu beraten.
Mario Galgano – Vatikanstadt
Die Kardinäle und Bischöfe aus Deutschland kommen in den Vatikan, um mit Kurienvertretern über den Umgang mit dem Kommunionempfang zu sprechen. Eine mittlerweile fertig gestellte Handreichung hatte zu Diskussionen geführt, einige Bischöfe hatten einen Brief geschrieben, in dem sie die Frage aufwarfen, ob eine Abstimmung über ein solches Thema in einer Bischofskonferenz rechtens sei.
Aus Deutschland reist Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzenden der Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising an. Auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Bischof Felix Genn von Münster werden von dem vatikanischen Presseamt genannt.
Nach einem Brief aus Deutschland
Dazu werden auch der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, als Präsident der bischöflichen Kommission für die Glaubenslehre, sowie den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer anreisen. Als Vertreter der ökumenischen Frage ist der Magdeburger Bischof Gerhard Feige dabei, der die bischöfliche Ökumene-Kommission leitet, außerdem reist der Generalsekretär der Bischofskonferenz an, Jesuitenpater Hans Langendörfer.
Auf vatikanischer Seite nehmen an den Gesprächen der Präfekt der päpstlichen Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer sowie Kardinal Kurt Koch, Präsident des päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen teil. Die beiden waren die Adressaten des Briefs aus Deutschland.
Zu diesen Kurienleitern kommen der deutsche Salesianerpater Markus Graulich als Mitglied des Vatikanrats für juristische Fragen sowie den österreichischen Geistliche Hermann Geissler, Amtschef der Lehrabteilung in der Kongregation für die Glaubenslehre.
Was sagt der Papst?
Unter dem Titel „Einige komplexe Situationen“ hatte Papst Franziskus sich bereits in seinem Schreiben Amoris Laetitia mit dem Thema Kommunionempfang befasst. „Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten““ (AL Nr. 247).
(vatican news)