Erzbischof Becker von Paderborn: Kommunion für evangelische Ehepartner „in Einzelfällen“

PADERBORN – Erzbischof Hans-Josef Becker von Paderborn will einem Zeitungsbericht zufolge protestantischen Ehepartnern von Katholiken „in Einzelfällen“ den Empfang der heiligen Kommunion erlauben.

Das berichtet das „Westfalenblatt„. CNA Deutsch hat beim Erzbistum um eine Bestätigung angefragt.

Wie die Zeitung berichtet, habe das Erzbistum Paderborn mitgeteilt, die – nach Kritik aus Rom – nun als „Orientierungshilfe“ veröffentlichte „pastorale Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz biete „eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen“. Erzbischof Hans-Josef Becker teile mit:

„In der Sitzung des Priesterrates des Erzbistums Paderborn am 27. Juni 2018 habe ich meine Einordnung vorgetragen und die Erwartung formuliert, dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln.“

Durch die Taufe, den christlichen Glauben und das „Sakrament der Ehe“ seien zwei Christen miteinander verbunden. Beim evangelischen Ehepartner einer „konfessionsverbindenden“ Ehe könnten die Sehnsucht und der starke Wunsch zum Empfang der Eucharistie vorhanden sein, und deshalb gehe es darum, „zu einer verantwortlichen Gewissensentscheidung zu kommen“, so Becker.

Gleichzeitig sei dies keine „allgemeine Zulassung“ zum Empfang der heiligen Kommunion, sagte der Erzbischof Paderborns, in dem gut 1,5 Millionen als Katholiken getaufte Personen leben.

Konkrete Folgen in der Praxis

In der Praxis bedeutet die Paderborner Entscheidung, dass in deutschen Diözesen vorerst nun der Bischof – gemäß der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz – jeweils verantwortet, ob und wie die „Orientierungshilfe“ umgesetzt wird, was Beobachtern zufolge bedeutet: Ob protestantische Ehepartner die heilige Kommunion empfangen dürfen, entscheidet zuerst der Ortsbischof, dann gegebenfalls einzelne Seelsorger – was, ähnlich wie in der Auslegung von Amoris Laetitia im Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten – zur Folge hat, dass es von Bistum zu Bistum, Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich gehandhabt werden kann.

Eine weltkirchliche, verbindliche Lösung, wie sie etwa der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer im Interview mit CNA Deutsch betonte, steht indessen aus. So sagte Voderholzer:

„Für das katholische Glaubensverständnis gehören Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammen. Das verbindet uns mit den orthodoxen und altorientalischen Kirchen. Auf dieser Basis ringen wir um pastorale Lösungen für die betroffenen Ehepaare und Familien. Bei der Herbstvollversammlung wird schließlich erneut Gelegenheit sein, das Thema zu vertiefen“.

Außerdem warnte der bayerische Oberhirte vor einer großen „Unsicherheit in der Frage, welche Elemente nun alle zum ‚Glauben bezüglich der Eucharistie‘ gehören“. (CNA Deutsch)

Konfessionsverschiedene Ehe und Kerkerhaft – Wozu eine pastorale Handreichung?

Ein Gastkommentar (René Udwari) zu jüngsten Aussagen im Kommunionstreit.

Die Glaubenskongregation hat den Entwurf einer sogenannten pastoralen Handreichung aus Deutschland zurückgewiesen, die es den protestantischen Ehepartnern katholischer Gläubiger ermöglichen soll, erlaubterweise die heilige Kommunion zu empfangen. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte diesen Entwurf zu Beginn des Jahres beschlossen.

Verwunderung, Fassungslosigkeit, Zorn: Das sind die Gemütslagen, mit der sich ein Teil derjenigen deutschen Bischöfe, die diese pastorale Handreichung befürworten, nun zitieren lassen.

Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper verweist bei „katholisch.de“ auf eine bereits bestehende de-facto-Praxis, dass Protestanten in Deutschland einfach die Kommunion empfingen: Die Entscheidung aus Rom sei für ihn „umso überraschender als in Deutschland, und das nicht nur in München, sondern ebenso in Köln und in anderen Diözesen schon jetzt weitgehend die de-facto-Praxis besteht, wonach nichtkatholische Ehepartner, denen es christlich ernst ist, zur Kommunion hinzutreten, ohne dass von Seiten der Bischöfe, die um diese Praxis ja wissen, bisher deutlich vernehmbarer Widerspruch angemeldet wurde.“

Diese Praxis sollte durch die geplante Handreichung pastoral legitimiert sein. Nun hat Rom dies vorerst aufgehalten. Der Kardinal ist nach eigenem Bekunden zornig. Ist er zornig über diese de-facto-Praxis? Oder darüber, dass er und viele andere Bischöfe die Sakramentenkatechese de facto aufgegeben haben? Es ist so offensichtlich, dass dieses Argument negativ auf das Wirken der Bischöfe in Deutschland zurückfällt, dass es der ehemalige Bischof von Rottenburg-Stuttgart es so nicht gemeint haben kann. Es scheint vielmehr, als wolle der Kardinal den Saustall, den die über Generationen hinweg mangelnde Katechese in Deutschland hinterlassen hat, der Weltkirche präsentieren und zur Nachahmung empfehlen.

De Iure und De Facto

Bereits jetzt ist es im Einzelfall möglich, als Protestant die heilige Kommunion zu empfangen, wenn man den Glauben der Kirche, soweit er das Sakrament und seine Wirkung betrifft, teilt.

Ob ein einzelner Protestant im Grunde die Voraussetzungen zum Kommunionempfange erfüllt, darüber hat der Ortsbischof zu entscheiden, der mit dieser Entscheidung auch seine Pfarrer und Priester von der sicher nicht leichten Erörterung entlastet.

In der Kommunion empfängt der Christ Jesus Christus, der in den eucharistischen Gestalten von Brot und Wein wirklich, wahrhaftig und gegenwärtig ist. Er wird Zeuge an der Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers und verbindet sich mit dem Opfer selbst. Die Kommunion erneuert, stärkt und vertieft daher die Verbindung des Gläubigen mit der Kirche, die in der Taufe ihren Anfang nimmt. Das ist das katholische Verständnis dessen, was sich in der heiligen Messe und im Kommunionempfang ereignet. So drückt es der Katechismus aus (KKK 1396). Die kirchlichen Vorschriften für den Kommunionempfang sind deshalb streng, für Katholiken und erst recht für Nicht-Katholiken. Sie finden sich sowohl in lehramtlichen Texten wie im Kirchenrecht, das zeigt, dass der Kommunionempfang keine liturgische oder disziplinarische Frage darstellt.

Voraussetzung ist nach diesen Vorschriften für den Kommunionempfang durch Protestanten, dass der protestantische Christ sich in Lebensgefahr oder einer gravis necessitas – in einer schweren Notlage – befindet. So regelt es der vierte Paragraph des Kanon 844 des Codex Iuris Canonici von 1983. In jedem Fall muss der Nicht-Katholik aber rite dispositus – in rechter Weise disponiert, „im Stand der Gnade“ – sein, also vor allem frei von schwerer Sünde.

Im Ergebnis empfängt ein Protestant die heilige Kommunion unter Beachtung zusätzlicher Bedingungen somit die Kommunion unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für einen katholischen Christen gelten. Die Vorschrift des Can. 844 stellt das Vorliegen einer schweren Notlage in das Urteil des Ortsbischofs oder der Bischofskonferenz.

Eine genauere Definition, was eine solche schwere Notlage sein soll, findet sich nicht im Kirchenrecht oder in lehramtlichen Texten. Nach der Vorstellung der Mehrheit der Bischöfe in der Deutschen Bischofskonferenz soll offenbar bereits die Tatsache, dass ein Protestant mit einem Katholiken verheiratet ist, eine schwere Notlage begründen und dem protestantischen Ehepartner den Empfang der heiligen Kommunion ermöglichen, wenn er ein „geistliches Bedürfnis“ anmeldet.

Die Ehe mit einem Katholiken – Eine Kerkerhaft?

Dass allein auf das persönliche Empfinden des einzelnen abzustellen wäre, widerspricht der Systematik der kirchenrechtlichen Vorschriften, die eine schwere Notlage stets an objektive Kriterien knüpfen, niemals aber an das persönliche Empfinden des Einzelnen. Ein Protestant, der mit einem Katholiken verheiratet ist, müsste dann gewissermaßen nur eine Notlage behaupten, um zum Kommunionempfang zugelassen zu werden. Eine schwere Notlage ist als kirchenrechtlicher Tatbestand stets an objektive Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Bestimmungen über eine im Einzelfall erlaubte Generalabsolution in Kanon 961. Auch in den Ausführungsbestimmungen zu Can. 844 § 4 selbst sind ebenfalls nur objektive Kriterien für den erlaubten Kommunionempfang genannt – insbesondere die Instruktion In quibus rerum circumstantiis vom 1. Juli 1972 nennt Kerkerhaft, Gebiete und Zeiten der Christenverfolgung und die christliche Diaspora als Beispiele für eine schwere Notlage.

Ist es für einen Protestanten objektiv eine Notlage, mit einem Katholiken verheiratet zu sein? Ist die konfessionsverschiedene Ehe einer Kerkerhaft vergleichbar?

Die protestantischen Glaubensgemeinschaften teilen nicht den katholischen Glauben in Bezug auf das Altarsakrament, sie lehnen vor allem die wahrhafte, wirkliche und wesenhafte Gegenwart Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein ab, auch lehnen Sie die Notwendigkeit ab, dass nur ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi wandeln kann, und sie erachten die Freiheit von schwerer Sünde durch den Empfang des Bußsakraments nicht für eine zwingende Voraussetzung zum gültigen Empfang des Altarsakraments.

Protestantische Glaubensgemeinschaften praktizieren mit dem „Abendmahl“ nichts, was dem heiligen Messopfer der katholischen Kirche und gültigen Messopfern der nicht – katholischen orthodoxen Kirchen vergleichbar ist. Die Abendmahlsfeier stellt nach dem Verständnis der allermeisten protestantischen Gemeinschaften lediglich eine Gedächtnisfeier dar. Die liturgischen Vorsteher dieser Feier sind nicht durch eine besondere Weihe in die Tradition der Apostel der Kirche gestellt. Sie vermögen nach katholischem Verständnis nicht, die substanzielle Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Jesu Christi zu bewirken.

Wer diese Überzeugung in Abgrenzung zum Glauben der katholischen Kirche verinnerlicht hat, ist Protestant. Protestanten nehmen in der Regel in ihrem liturgischen Leben weit weniger häufig an einer Abendmahlsfeier teil, weil die liturgische Feier des Abendmahls in vielen Gemeinschaften auf wenige Tage im Jahr beschränkt ist. Es ist schwer verständlich, wie allein die Tatsache, mit einem Katholiken verheiratet zu sein, für einen Protestanten eine schwere Notlage darstellen kann, die ihn zum erlaubten Kommunionempfang befähigt. Ein Protestant muss all das, was die katholische Kirche über das Altarsakrament und seine Wirkung lehrt, ablehnen. Er wird seiner Glaubensgemeinschaft treu bleiben. In Deutschland jedenfalls sind protestantische Gemeinden für jeden Protestanten schnell und leicht zu erreichen. Und gegebenenfalls wird ein Protestant seinen katholischen Partner zur Konversion anhalten. Es mutet in objektiver Hinsicht – aus katholischer Perspektive – nahezu absurd an, einem Protestanten eine schwere Notlage dadurch zu unterstellen, dass er mit einem Katholiken verheiratet ist.

De iure ist also alles geregelt. Welchen Zweck verfolgt die vorerst verhinderte pastorale Handreichung dann?

Ein Widerspruch in sich

Wenn der protestantische Ehepartner ein „geistiges Bedürfnis“ verspüre, solle er zur Kommunion wegen einer schweren Notlage zugelassen sein. Dem einzelnen Menschen wäre es damit überlassen und aufgebürdet, über den Zugang zum Sakrament zu entscheiden. Die Kirche gäbe die Lehre über Wesen und Wirken des Sakraments damit völlig aus der Hand. Die Kirche lebt aber von der Eucharistie, wie es Papst Johannes Paul II. formuliert hat. Wer der katholischen Kirche das Leben nehmen möchte, der kann kein besseres Mittel finden, als ihr ihr Lebenselixier zu nehmen. Ökumene hin oder her. Sicher hat kein Konzil je gefordert, Glaube und Sakramente zugunsten eines Appeasement an andere Glaubensgemeinschaften aufzugeben.

Der Gedanke, die konfessionsverschiedene Ehe als Tatbestand einer schweren Notlage anzusehen, ist widersinning. Wie hätten Pfarrer und Ordinarien in der Vergangenheit so vielen konfessionsverschiedenen Ehen zustimmen können, mit deren Eingehung sodann gleich eine schwere Notlage eingetreten wäre? Die Geistlichen wären verpflichtet gewesen, einer solchen Ehe ihre Zustimmung zu verweigern und dürften zukünftig auch keiner Eheschließung mit Nicht-Katholiken zustimmen.

Schon mal an Konversion gedacht?

Schließlich bleibt eine weitere Frage an diejenigen offen, die in der Ehe mit einem katholischen Ehepartner für einen Protestanten eine schwere Notlage wittern: Wenn der Empfang der heiligen Kommunion für Protestanten bei Vorliegen einer schweren Notlage oder in Todesgefahr nur unter den sonst auch für Katholiken geltenden Voraussetzungen möglich ist – Freiheit von schwerer Sünde, Annahme des katholischen Glaubens hinsichtlich des Altarsakraments usw. – , was hindert einen solchen Protestanten, der den Empfang der heiligen Kommunion ernsthaft und aufrichtig begehrt, den katholischen vollständig und ausdrücklich anzunehmen?

Im Zuständigkeitsbereich der deutschen Bischöfe jedenfalls ist die Konversion kein gesellschaftlicher oder beruflicher Nachteil mehr. Bischöfe und Priester sowie Laien sollten sich ernsthaft um solche protestantischen Christen bemühen. Aber wahrscheinlich ist Konversion das Schreckgespenst der meisten deutschen Bischöfe. Undenkbar scheint es, katholische Wahrheit zu behaupten gegen den notdürftig dahingeflickten Ausgleich zwischen Katholiken und Protestanten einerseits und zwischen der immer mehr zum Laizismus abdriftenden Gesellschaft und den Christen in Deutschland anderseits.

Vielleicht ist es an der Zeit für einen Teil der deutschen Bischöfe, sich über die schwere Notlage bei der Verkündigung und Bewahrung des katholischen Glaubens in ihren Diözesen noch mehr Gedanken zu machen. Objektiv belegbar ist diese Notlage beispielsweise durch die Gefangenschaft in einem falschen Verständnis des sogenannten Ökumenismus, in der sich viele Bischöfe und Theologen wohl nur allzu gerne gefangen sehen.

René Udwari ist Rechtsanwalt. Er ist in Frankfurt am Main und Köln tätig. (CNA Deutsch)

Vatikan: Papst zieht beim Thema „Interkommunion“ die Notbremse!

Papst Franziskus verbietet die Veröffentlichung der „pastoralen Handreichung“ zum Thema Interkommunion der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Vaticanhistory – Martin Marker

Am Montag hat Papst Franziskus durch seinen Pro-Präfekten der Glaubenskongregation, den designierten Kardinal Ladaria Ferrer S. J., dem Leiter der DBK, Kardinal Reinhard Marx unmissverständlich mitteilen lassen, das die „pastorale Handreichung“ zum Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern nicht veröffentlicht werden darf.

Diese Verlautbarung aus Rom ist somit, um es bayerisch auszudrücken, die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx. Sie ist mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes gefertigt worden und verwirft die ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland durch die DBK. In ihr heißt es:

„Die geplante “pastorale Handreichung” wirft “Probleme von erheblicher Bedeutung” auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung. Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe. Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, “die nicht unterschätzt werden sollten”.

„Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien“.

Entgegen dem Krisengespräch der deutschen Delegation mit zwei Dikasterien der römischen Kurie am 03. Mai in Rom hat nun Papst Franziskus in Sachen „Interkommunion“ die Notbremse gezogen und das Zepter selbst in die Hand genommen. Hieß es nach dem Krisengespräch am 03. Mai noch:

„Das deutsche Episkopat solle im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung’ finden“

so klingt das mit der Verlautbarung vom Montag deutlich anders.

Die Deutsche Bischofskonferenz und Kardinal Marx als dessen Vorsitzender, hat in Sachen „Interkommunion“ vorerst keine Entscheidungsbefugnis mehr. Das Thema ist nun in der Hand des Papstes und seiner verantwortlichen Dikasterien der römischen Kurie.

Da nützt es auch wenig, wenn der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp die folgende Presseerklärung am gestrigen Abend herausgibt:

„Der Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, heute Abend (4. Juni 2018) erreicht.

Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Die Angelegenheit ist für Kardinal Marx eine weitere Schlappe. Die erste „Watsche“ erhielt Marx, als neben Kardinal Woelki sechs weitere Bischöfe eine klärende Anfrage zum Thema „Interkommunion“ an den Vatikan richteten. Von diesen sechs Episkopaten stammten fünf aus dem bayerischen Bereich, also aus der kirchlichen Heimat von Kardinal Marx. Ihm verweigerten die Obedienz

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)
  • Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)
  • Bischof Stefan Oster (Passau)
  • Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Die zweite „Watsche“ folgte umgehend aus Rom. Der Papst hatte zu einem Gespräch an die Römische Kurie geladen. An diesem Krisengespräch nahmen teil:

Für die DBK:

  • Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  • Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  • Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  • Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  • Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  • Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  • Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  • Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  • Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Als Konsens aus diesem Gespräch sollte die DBK eine einmütige Regelung in den eigenen Reihen zum Thema finden.

Nachdem der designierte Kardinal Ladaria Ferrer S.J. infolge des Krisengespräches mehrere Gespräche mit Papst Franziskus geführt hatte, erfolgte nun gestern das vorläufige Ende für die „pastorale Handreichung“ der DBK und somit die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx.

Die päpstliche Entscheidung zu dem leidlichen Thema „Interkommunion“ in den deutschen Kirchenprovinzen beruht sicherlich auch auf der weltweiten Reaktion von Kardinälen und Bischöfen zu diesem Thema. (vh – mm)

Kardinal Arinze: Kommunion kann nicht mit Protestanten wie Bier und Kuchen geteilt werden

In dieser Woche widersprach Kardinal Francis Arinze in einem Interview im Buckfast Abbey in Devon, England, der Idee, geschiedenen und wieder verheirateten Katholiken die Kommunion zu ermöglichen.

Vaticanhistory – Martin Marker

LifeSiteNews veröffentlichte die wichtigsten Aussagen von Kardinal Arinze, dem ehemaligen Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung unter Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI.,  aus diesem Interview zum Thema „Interkommunion“ und „Amoris laetitia“.

Der nigerianische Kardinal sagte:

„Die heilige Kommunion könne nicht mit protestantischen Ehepartnern geteilt werden, wie Freunde, die Bier oder Kuchen teilen. Es ist sehr wichtig, die Doktrin zu betrachten“, sagte er. „Die Eucharistiefeier ist kein ökumenischer Gottesdienst. Es ist nicht eine Versammlung derer, die an Christus glauben und ein Gebet für den Anlass erfinden, es ist eine Feier der Geheimnisse Christi, der für uns am Kreuz gestorben ist, der Brot in seinen Körper und Wein in sein Blut gemacht und erzählt hat, die Apostel tun dies in Erinnerung an mich. „

„Es ist die Gemeinschaft, die die heilige Eucharistie feiert“, sagte er. „Jeder, der kein Mitglied dieser Gemeinschaft ist, passt überhaupt nicht hinein.“

Er fügte hinzu, dass die Protestanten, die in der katholischen Kirche die Heilige Kommunion empfangen wollen, Katholiken werden sollten.

„Komm, sei in die Kirche aufgenommen“, sagte er, „und dann kannst du siebenmal die Woche die heilige Kommunion empfangen. Ansonsten, nein.“

Arinze machte seine Äußerungen mitten in der Kontroverse über die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die für eine „Interkommunion“ protestantischen Ehepartner und Katholiken plädiert. Einige Mitglieder der DBK schlagen vor, den Protestanten unter bestimmten Umständen die Kommunion zu ermöglichen. Während die Bemühungen von einigen, vor allem vom Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx unterstützt werden, lehnen sieben Bischöfe den Schritt ab und fordern den Vatikan auf, einzugreifen. Papst Franziskus verwies die Angelegenheit zurück an die deutschen Bischöfe, mit der Vorgabe, zu einer „einstimmigen“ Entscheidung auf der Konferenzebene zu kommen.

„Wenn eine Person geschieden ist und wieder geheiratet hat (ohne eine Annullierung), dann gibt es ein Problem“, sagte Arinze und betonte, dass Jesus lehrte, dass dies Ehebruch sei.“

Der Kardinal widerspricht mit seinen Äußerungen klar den Episkopaten, die sagen, dass „Amoris laetitia“ die Lehre der Kirche über Ehe und Eucharistie nicht geändert habe. Dieses Papstdokument hat seit zwei Jahren weltweite Zwietracht gebracht. Es ist nicht ein „grünes Licht“ das die Tür öffnet, um den geschiedenen und wieder verheirateten Katholiken oder protestantischen Ehepartner die Kommunion zu ermöglichen.

„Wir können nicht barmherziger sein als Christus“, fügt Arinze hinzu. „Wenn einer von uns sagt, er hätte die Erlaubnis von Christus, einen der Hauptpunkte zu ändern, die Christus uns im Evangelium gegeben hat, würden wir gerne diese Erlaubnis und auch die Unterschrift sehen.“

Kardinal Arinze stellt sich mit seinen Äußerungen unmissverständlich auf die Seite der Kardinäle und Bischöfe, die seit langem „Amoris laetitia“ im Kapitel VIII. kritisieren und für das Übel der anhaltenden weltweiten kirchlichen Verwirrungen halten. Seine Argumentationen zielen also nicht nur auf die Bischöfe der DBK sondern auch auf Papst Franziskus. (vh – mm)

Kardinal Sarah: „Viri Probati“ ist ein Bruch mit der apostolischen Tradition

 

In einer Predigt am Pfingstsonntag sprach Kardinal Robert Sarah über „Viri Probati“ und das Thema „Interkommunion“.

Vaticanhistory – Martin Marker

OnePeterFive berichtete über eine Predigt die Kardinal Sarah am Ende einer Pilgerfahrt nach Chartres in Frankreich hielt. In seiner Predigt sagte Kardinal Sarah:

Liebe Brüder im Priestertum,

bewahrt immer diese Gewissheit: mit Christus am Kreuz vereint zu sein, denn der priesterliche Zölibat bezeugt dies in der Welt!

Das Projekt, wie es von einigen Leuten wieder aufgenommen wurde, um das Zölibat vom Priestertum zu trennen, indem es den Verheirateten das Sakrament der Priesterweihe („viri probati“) – aus „pastoralen Gründen oder aus bestimmten Notwendigkeiten“ – wie sie sagen – führt zu ernsthaften Konsequenzen und zu einem endgültigen Bruch mit der Apostolischen Tradition. Dann würden wir ein Priestertum nach menschlichen Kriterien einrichten, aber wir würden das Priestertum Christi nicht fortführen – gehorsam, arm und keusch. In der Tat ist der Priester nicht nur ein „anderer Christus“, sondern er ist wirklich „ipse Christus“, Christus selbst! Deshalb wird der Priester, der in der Kirche Christus nachfolgt, immer ein Zeichen des Widerspruchs sein!“

Sarah hat mit diesen Worten ein starkes Zeichen des Widerstands gegen die mögliche Entscheidung, verheiratet Männer im Amazonasgebiet zu ordinieren gegeben, wie es Kardinal Beniamino Stella kürzlich für die nahe Zukunft propagierte.

Kardinal Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, spricht sich auch klar gegen den Versuch aus, eine Form der „Interkommunion“ in der katholischen Kirche zu etablieren. Im Vorwort zu einem Buch schrieb er:

„Interkommunion ist nicht erlaubt zwischen Katholiken und Nichtkatholiken. Sie müssen den katholischen Glauben bekennen. Ein Nicht-Katholik kann keine Kommunion empfangen. Das ist sehr, sehr klar. Es geht nicht darum, seinem Gewissen zu folgen.“

Sarah stellt sich mit seiner Argumentation deutlich auf die Seite der deutschen Kardinäle Müller und Brandmüller. Die Zahl der konservativen Kardinäle, die im Widerstand gegen die progressive Agenda, wie sie in der katholischen Kirche propagiert wird, stehen, nimmt deutlich zu. Kardinal Müller bezeichnete das Konzept der „Homophobie“ als „Instrument der totalitären Herrschaft“ und Kardinal Brandmüller hat gerade diejenigen, die auf weibliche Priester bestehen, „Ketzer“ genannt, die zu „exkommunizieren“ sind.

OnePeterFive bemerkt dazu:

„Diese jüngsten ermutigenden Aussagen, die von hochrangigen Prälaten kommen, sind sehr notwendig, insbesondere angesichts der fortschreitenden Zersetzung des katholischen Glaubens unter der Führung von Papst Franziskus. Der Papst hat gerade einen weiteren Aufruhr verursacht, indem er zu einem Homosexuellen gesagt hat: „Gott hat dich so gemacht und liebt dich so und das ist mir egal.“


(vh – mm)

Bischof Feige: „Einmütig heißt nicht unbedingt einstimmig

Es ist d a s große Thema auf dem Katholikentag: der Streit um den Kommunionempfang von Protestanten in Ausnahmefällen. Alle reden in Münster darüber – die schnelle Lösung zeichnet sich nicht ab. Ein Gespräch mit dem katholischen Ökumene-Bischof Feige.

Stefan von Kempis – von Münster gerade nach Rom zurückgekehrt

Bischof Gerhard Feige von Magdeburg ist der Ökumene-Verantwortliche der Deutschen Bischofskonferenz – und einer der Autoren der „Pastoralen Handreichung“, die die bischöflichen Gemüter bewegt. Letzte Woche hat er in der Glaubenskongregation im Vatikan an der Aussprache zwischen den Kardinälen Marx und Woelki, im Beisein des Präfekten Erzbischof Ladaria Ferrer, teilgenommen.

Spricht man Feige auf das Ergebnis der römischen Aussprache an, wird er sibyllinisch: „Die Botschaft, die aus dem Kommuniqué ja auch hervorgeht, lautet: Die Deutsche Bischofskonferenz soll sich mit dieser Sache noch einmal beschäftigen, soll in kirchlicher Gemeinschaft eine (möglichst) einmütige Lösung finden.“

“ Keine Zweifel, dass wir auf einem guten Weg sind ”

Aber was heißt das konkret, Herr Bischof? „Das müssen wir jetzt eben mal sehen – wahrscheinlich beim nächsten Ständigen Rat. Was das für uns heißt, das lässt sich jetzt noch nicht konkret sagen. Aber wir werten das als eine positive Botschaft, und über Erzbischof Ladaria haben wir ja erfahren, dass der Papst unser ökumenisches Engagement auch würdigt und uns darum Mut macht, eine wirklich verantwortbare Lösung zu suchen, die in Übereinstimmung steht mit der Lehre der Kirche. Da haben wir selbst keine Zweifel daran, dass wir auf einem guten Weg sind.“

In einem Artikel in „Christ und Welt“ hat Bischof Feige das unlängst weit weniger diplomatisch formuliert: „Angesichts des enormen Vorlaufs von zwanzig Jahren sowie der vielfältigen und intensiven Auseinandersetzungen mit dem Entwurf in der jüngsten Zeit kann von einer Blitz- oder Überrumpelungsaktion und mangelhafter Vorbereitung nicht die Rede sein.“ Das Maß sei „voll“, die Zeit sei „reif“, man dürfe „eine Lösung nicht noch weiter hinauszögern“.

“ Es geht nicht um eine demokratische, sondern eine kirchliche Lösung ”

Zu den Kritikern des Papiers, an deren Spitze der Kölner Kardinal Woelki steht, schrieb Feige sogar, manche schienen „immer noch einem vorkonziliaren Kirchenbild verhaftet zu sein und die katholischen Prinzipien des Ökumenismus wenig verinnerlicht zu haben“.

Möglichst einmütig soll eine Entscheidung der Bischöfe ausfallen – so lautet jetzt die Vorgabe aus Rom. Heißt das denn, über das Papier wird noch einmal abgestimmt, ob in der zweiten Junihälfte beim Ständigen Rat oder auf der Herbstvollversammlung? Feige: „Das kann ich so nicht sagen. Möglichst einmütig heißt auch nicht unbedingt einstimmig! Aber das ist so der Weg, den der Papst auch gern geht. Es geht ja nicht nur darum, dass eine demokratische Lösung zustande kommt, sondern eine kirchliche Lösung, wo man sich möglichst nahe bleibt und auch darum ringt, eine Lösung zu finden.“

Zu den ungeklärten Fragen gehört, ob Rom noch einmal mit der Angelegenheit befasst werden wird. Dazu sagt Bischof Feige: „Erzbischof Ladaria will den Papst darüber informieren, wie das Gespräch gelaufen ist, und da werden wir auch sicher noch Weiteres hören.“ (vatican news)

Kardinal Woelki zum Leib des Herrn: „Würde niemals von einer Oblate sprechen“

Kölner Erzbischof verteidigt Lehre der Kirche über das Sakrament der Eucharistie bei Podiumsdiskussion am Katholikentag.

MÜNSTER – Kardinal Rainer Maria Woelki hat im Streit um die Interkommunion die aktuelle Position der Katholischen Kirche verteidigt. In einer Podiumsdiskussion auf dem Katholikentag in Münster debattierte er unter anderem mit dem Arzt und Kabarettisten Eckhart von Hirschhausen.

Hirschhausen hat die Katholische Kirche im Streit um den Kommunionempfang für evangelische Ehepartner scharf kritisiert. Der Klimawandel sei ein viel größeres Problem, so Hirschhausen. Der Arzt wörtlich: „Da möchte ich nicht eine öffentliche Diskussion über Oblaten führen.“

Da er als evangelischer Christ mit einer katholischen Ehefrau verheiratet ist und somit Kirchensteuer zahle, sei er einer der „größten Sponsoren“ der Kirche: „Entweder, wenn Sie die Hälfte meiner Kirchensteuer für den katholischen Bereich abzwacken, geben Sie mir mit Freude eine Oblate dafür, oder Sie geben mir mein Geld zurück!“ Hirschhausen weiter: „Wenn ich würdig genug bin, Ihrem Laden Geld zu geben, dann bin ich auch würdig, wenn ich Ja und Amen zu dem sage in der Gemeinschaft, möchte ich nicht rausgeschmissen werden aus der gemeinsamen Kirche.“ Kardinal Woelki entgegnete, er habe sehr hohen Respekt vor solchen Ehen und wisse um deren Herausforderung und Belastung. In der Vergangenheit seien bis dato immer Regelungen für Einzelfalllösungen gefunden worden. Doch seien wichtige theologische Fragen damit verbunden:

„Als Katholik würde ich niemals von einer Oblate sprechen. Die Verwendung dieses Begriffs zeigt, dass wir beide schon einmal etwas ganz anderes darunter verstehen.“

Woelki betonte, dass die Eucharistie für Katholiken das Allerheiligste ist, da sie dort Christus selber begegnen. Daher habe die Frage des Kommunionempfangs für evangelische Christen eine bekenntnishafte und eine kirchenbildende Dimension.

Hirschhausen entgegnete, dass dies für die meisten Menschen jedoch irrelevant sei. Er brauche in dieser Frage keinen Seelsorger und werde deshalb auch weiterhin zur Kommunion gehen. „Ich bin froh, dass meine Frau Christin ist, denn wir könnten auch ganz andere Probleme haben“, so der Kabarettist.

Der Kölner Erzbischof ist einer von sieben Bischöfen, die Bedenken gegen einen entsprechenden Entwurf einer sogenannten „Pastoralen Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) angemeldet hat, der sich für eine Lockerung der aktuellen Regelung ausspricht, und deshalb in Rom vorstellig wurden.

Woelki wiederholte, dass es ihm und den anderen sechs Bischöfen um eine notwendige Klärung im Sinne der Weltkirche gegangen sei, da er das Thema für weltkirchlich relevant halte. Deshalb habe er bereits während und nach der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im März in Bensberg den Vorsitzenden über sein Vorhaben informiert: „Ich habe am 16. März 2017 einen Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz geschrieben, dass es wichtig ist, in dieser Frage eine Klärung zu haben.“ Kardinal Reinhard Marx habe schon während der Konferenz zu ihm gesagt: „Du wirst Dich ja jetzt nach Rom wenden“, sagte Woelki. Das habe er getan. (CNA Deutsch)

Kardinal Müller zum Statement des Vatikans: „Sehr arm und dürftig“

Quelle: NCR (Screenshot am 05. Mai)

Der US-Vatikanist Edward Pentin lieferte gestern auf „National Catholic Register“ (NCR) erste Äußerungen von Kardinal Müller dem ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation zum am Donnerstag stattgefundenen Gespräch der DBK-Delegation mit den Vertretern des Vatikans in Rom.

Vaticanhistory- Martin Marker.

In dem Bericht von Edward Pentin bezieht Kardinal Müller klar Stellung zum Thema „Interkommunion“ und Handreichung der DBK.

Müller betrachtet die Aussage über das Heilige Abendmahl für einige protestantische Ehepartner als „sehr arm“ und fordert Bischöfe und Kardinäle auf, „ihre Stimme zu erheben“. Er äußerte gegenüber der NCR seine Enttäuschung über das Ergebnis des Gespräches und sagte:

„Die Aussage ist sehr dürftig, da sie keine Antwort auf die zentrale wesentliche Frage enthielt. Es ist nicht möglich, in der sakramentalen Gemeinschaft ohne kirchliche Gemeinschaft zu sein.“

Ferner betonte Kardinal Müller in seinen Anmerkungen:

„Zum Wohl der Kirche ist ein klarer Ausdruck des katholischen Glaubens nötig und der Papst muss ihn bekräftigen, besonders die Säule unseres Glaubens, die Eucharistie. Der Papst und die Glaubenskongregation sollten eine klare Orientierung geben, nicht durch persönliche Meinung sonder nach dem offenbarten Glauben. Ich hoffe, dass mehr Bischöfe ihre Stimme erheben und ihre Pflicht erfüllen werden.“

NCR verweist auf eine ungenannte Quelle, die Kardinal Woelki und Bischof Voderholzer nahe steht und diese sagt:

„Die offizielle Antwort ist, dass es keine Antwort gibt. Der Heilige Vater habe seine Pflicht als Papst in Bezug auf eine Dogma-Frage nicht erfüllt und diese einem Dikasterium zur Entscheidung überlassen. Der Papst weigerte sich, eine Linie zu ziehen, und die Glaubenskongregation wurde als Postbote tätig, nicht um den Glauben zu bestätigen, sondern um diese Information zu verkünden. Die Dikasterien, sind nutzlos die Entscheidung wird den Bischofskonferenzen übergeben. Die Quelle räumt ein, dass der Begriff „Einstimmigkeit“ in diesem Zusammenhang nicht richtig definiert ist, erwartet jedoch, dass Kardinal Marx irgendwie versuchen wird, die Anzahl der Bischöfe, die gegen den Vorschlag sind, zu reduzieren, um die Forderung nach Einstimmigkeit zu erfüllen.“

NCR spricht von einer verloren Schlacht für Kardinal Marx. Die Ernüchterung seitens der DBK zeigte sich auch, als nach dem Treffen ihr Pressesprecher, Matthias Kopp, sagte, sie werde keine Pressekonferenz abhalten und keine Erklärungen oder Interviews abgeben.

Das Statement des Vatikans zeigt, dass der Papst nicht in der Lage war, eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Der Bericht von Edward Pentin auf NCR macht das unmissverständlich klar. Einen Sieger gibt es nicht. So gesehen müssen eigentlich beide Seiten von Papst und Vatikan enttäuscht sein. Die Frage nach der „Handreichung“ wird in der Deutschen Bischofskonferenz in die zweite Runde gehen müssen und Kardinal Marx wird es schwer haben.  (vh – mm)

 

Ö/D: Nuntius Zurbriggen und Bischof Voderholzer kritisieren Kardinal Marx (Update:Video)

Die „Kreuzpflicht“ in Bayern erregt nicht nur die deutschen Gemüter, nun hat sich auch der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Peter Stephan Zurbriggen entschieden gegen die deutsche Argumentation geäußert.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Auf der Website der Österreichischen Bischofskonferenz „Katholische Kirche Österreich“ äußerte sich der Nuntius unter der Überschrift: „Kreuzdebatte: Nuntius kritisiert „religiöse Correctness.“

Apostolischer Nuntius Zurbriggen

Mit scharfen Worten kritisierte der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Zurbriggen das Verhalten deutscher Priester und Bischöfe in der hochgeschwappten Kreuz-Debatte. Hierzu sagte der Nuntius am Montag bei einer Veranstaltung in Heilgenkreuz:

„Als Nuntius, als Vertreter des Heiligen Vaters, bin ich schon traurig und beschämt, dass, wenn in einem Nachbarland Kreuze errichtet werden, ausgerechnet Bischöfe und Priester kritisieren müssen. Das ist eine Schande, das darf man nicht annehmen.“

Zurbriggen bezog sich auf die Reaktionen auf den Beschluss des bayerischen Kabinetts und Ministerpräsident Markus Söder, Kreuze in allen Behörden im Freistaat aufhängen zu lassen. Kardinal Reinhard Marx hatte sich zuletzt der Kritik an diesem Beschluss angeschlossen und behauptet, Söder sorge hiermit für „Spaltung“ und „Gegeneinander“ und missverstehe das Kreuz als kulturelles Symbol. Zurbriggen forderte mehr Mut ein und sagte:

„Diese religiöse Correctness geht mir langsam auf den Nerv. Im Gegensatz zu Bischöfen, die bei Pilgerfahrten ins Heilige Land das Brustkreuz versteckten, zeige diesen etwa Kurienkardinal Jean-Louis Tauran: Er sei bei seinem jüngsten Besuch in Saudi-Arabien vom König empfangen worden und habe dabei „ein Kreuz getragen, das zweimal so groß war wie meines – das ist Mut!“

„Wenn Bischöfe und Priester nicht mehr den Mut haben, Zeugnis abzulegen für unseren Herrn Jesus Christus, dann weiß ich nicht, wo wir hingekommen sind.“

Im selben Artikel der österreichischen Website zitierte man sinnigerweise den deutschen Bischof Rudolf Voderholzer.

Bischof Voderholzer

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer begrüßt ausdrücklich den bayerischen Kreuz-Erlass. Bei der Eröffnung des Wallfahrtsjahres in Habsberg am Dienstag äußerte sich Voderholzer mit klaren Worten:

„Ausdrücklich begrüße ich es, wenn in öffentlichen Einrichtungen sichtbar ein Kreuz angebracht ist. Vom Kreuz gehe Segen aus und niemand müsse davor Angst haben. Es gehe auch nicht darum, es zu instrumentalisieren, sondern ihm in Ehrfurcht zu begegnen. Unser Werteverständnis und der gelebte Glaube begründen diese unsere Gesellschaft in seiner freiheitlichen Grundordnung.“

Der Regensburger Bischof betonte, dass die Bayerische Verfassung mit Recht auf das Kreuz als Fundament für das öffentliche Zusammenleben in Freiheit, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit verweist.

Die deutsche Kreuz-Debatte ist genauso beschämend wie der Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema „Interkommunion“. Kardinal Marx, als höchster katholischer Würdenträger steht nicht nur in Deutschland im Kreuzfeuer der Kritik, sondern wird nun auch vom Nachbarn Österreich für seine Äußerungen gescholten. In den letzten Monaten hatte bereits Polen mit unmissverständlicher Kritik auf Kardinal Marx reagiert. Die Rufe nach seinem Rücktritt werden immer häufiger und lauter. (vh – mm)

Klärendes Gespräch zwischen Vatikan und DBK am Donnerstag

Das Treffen zwischen deutschen Bischöfen und hohen Vertretern zweier vatikanischer Dikasterien ist nicht nur für das Streitthema von entscheidender Bedeutung sondern auch für den Papst selbst.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Debatte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), die finale Fassung der „Handreichung“ zum Thema „evangelischen Ehepartner unter “bestimmten Umständen” und “im Einzelfall” einen Kommunionempfang zu ermöglicht“ (Interkommunion) wird am Donnerstag in einem von Papst Franziskus gewünschten Gespräch zu klären sein.

Die Gesprächsteilnehmer

Seit dem Zeitpunkt, an dem der Brief der sieben Bischöfe an die Adresse in Rom bekannt wurde, rumort es in der DBK. Der Vorsitzende, Kardinal Marx, äußerte Unverständnis über diese Vorgehensweise. Kurz danach wurde publik, dass Franziskus Kardinal Marx und den Führer der sieben Bischöfe, Kardinal Woelki, zu einem klärenden Gespräch in den Vatikan geladen hatte. Zwischenzeitlich ist die Gesprächsrunde aus Deutschland um einige Teilnehmer erweitert worden. An dem Gespräch werden folgende deutschen Prälaten teilnehmen:

Für die DBK:

  1. Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  2. Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  3. Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  4. Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  1. Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  2. Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  1. Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  2. Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  3. Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  4. Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Das Verhältnis der deutschen Delegation ist eher unausgewogen, vier zu zwei. Andererseits behaupten einige Quellen, die Vertreter des Vatikans seien alle Sympathisanten der Opposition der sieben Bischöfe. Ob Papst Franziskus selbst an dem Gespräch teilnehmen wird, darf man bezweifeln. Eher wird er seine Entscheidung um das Thema der „Handreichung der DBK“ nach eingehender Beratung mit Erzbischof Ladaria Ferrer und Kardinal Koch treffen.

Kritische Meinungen zur „Handreichung der DBK“:

Kardinal Cordes:

„Diese Entscheidung stößt auf ernsthafte theologische Hindernisse. Der Vorschlag der Bischofskonferenz kann nicht behaupten, theologisch gesund zu sein.”

Kardinal Müller:

„Dieser Vorschlag ist ein “rhetorischen Trick”, der sich an Gläubige richtete, von denen die meisten nicht Theologen sind. Er betonte, dass die interkonfessionelle Ehe “keine Notsituation” sei und dass “weder der Papst noch wir Bischöfe die Sakramente neu definieren können, um geistige Not zu lindern und spirituelle Bedürfnisse zu befriedigen”, da sie “wirksame Zeichen der Gnade Gottes” sind. “

Kardinal Brandmüller:

„Die schwache Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag ist ein „Skandal, keine Frage.“

Professor Helmut Hoping:

Professor Helmut Hoping äußerte in der FAZ, Franziskus sehe sich einer „heiklen Aufgabe“ gegenüber, zumal Kardinal Marx den Vorschlag an die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ des Papstes gebunden habe, die Ausnahmen je nach Gewissen und besonderen Umständen erlaubt. Die Methode des Papstes, „Prozesse einzuleiten“, ohne je darüber zu urteilen, „könnte mit dem deutschen Kommunionkonflikt an seine Grenzen stoßen“.

In einigen Medien wurde nach Bekanntwerden des Briefes der sieben Bischöfe an Rom bekannt, dass offenbar der Papst den Ablehnungsbrief geheim halten wollte.

Edward Pentin:

Der US-Vatikanist Edward Pentin hatte den Originaltext des Briefes der sieben Bischöfe veröffentlicht und stellte die berechtigte Frage:

“Warum wünscht der Papst, dass der Ablehnungsbrief geheim bleibt? Ein wahrscheinlicher Grund, nach Ansicht einiger Beobachter, ist, weil die Ablehnung der Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz der Richtung dieses Pontifikats nicht entspricht.”

National Catholic Register:

Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen:

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Die Kern-Frage:

Was das Gespräch am Donnerstag letztlich bewirken wird, ist vollkommen offen. Kardinal Marx hat sich in der Frage der „Handreichung der DBK“ mehrfach auf die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ als Grundlage für die Handreichung bezogen. Er ist ein Verfechter des päpstlichen Anliegens in der katholischen Kirche, verstärkt den „pastoralen Weg“ zu beschreiten. Somit ist Marx der klassische Papstmitstreiter und Befürworter von „Amoris laetitia“. Sein bisheriges Verhalten könnte die Entscheidung des Papstes zum Thema durchaus beeinflussen. Außer, der Papst hat schon jetzt eine unumstößliche eigene Meinung zum Streitthema in Deutschland. Wenn dem so sein sollte, dürfte es sehr schnell zu einer abschließenden Papstentscheidung kommen. Ob die „Handreichung“ von der Deutschen Bischofskonferenz modifiziert werden muss oder von Rom in Gänze untersagt wird, werden wir sicherlich bald erfahren. (vh – mm)