Der Streit zwischen dem tschechischen Staat und der katholischen Kirche um den Prager Veitsdom ist offiziell beigelegt. Seit Gründung der Tschechischen Republik hatte es Auseinandersetzungen darüber gegeben, wer rechtmäßiger Eigentümer des wichtigsten böhmischen Gotteshauses ist. Nun verzichtet die Kirche auf ihre Eigentumsansprüche – mit dieser Einigung wurden die juristischen Streitigkeiten für beendet erklärt. Der Leiter von Radio Prag, Gerald Schubert, bewertet den entscheidenden Schritt im Gespräch mit uns so:
„Es gab immer wieder Entscheidungen, die angefochten und in andere Instanzen verlagert wurden. Ich glaube, mit der Unterschrift, die gestern Nachmittag recht symbolträchtig von Staatspräsident Vaclav Klaus und dem noch recht neuen Erzbischof Dominik Duka gesetzt wurde, wurde ein bedeutendes Signal ausgesandt, nämlich, dass der Veitsdom ein wichtiges Symbol des Staates und der Kirche und eben auch der gemeinsamen tschechischen Kultur ist."
Nach diesem langen Weg sei es jetzt doch recht zügig zu dem Vertragsabschluss gekommen, urteilt der Österreicher.
„Das hat wohl mit der Person des neuen Prager Erzbischofs zu tun: Schon vor einigen Wochen, als er zum Erzbischof ernannt wurde, hat man gemunkelt, dass das schnell gehen könnte, weil er in dem Ruf steht, ein nahes Verhältnis zu Staatspräsident Klaus zu haben, und dass die beiden sich relativ rasch einigen könnten. Aber natürlich war das nicht nur eine Entscheidung zwischen den beiden. Auch von den übrigen maßgeblichen politischen Kräften des Landes ist die Entscheidung durchweg positiv bewertet worden."
Staatspräsident Klaus äußerte die Hoffnung, dass die Lösung des Konflikts inspirierend sein könne, um auch andere offene Fragen zwischen Staat und Kirche einvernehmlich zu lösen. Für eine generelle Annährung zwischen Staat und Kirche spreche das, wie Schubert betont, aber noch nicht. Der Vertragsabschluss sei eher pragmatischer Natur. – Der Veitsdom war in den 1950er Jahren von der damaligen kommunistischen Führung des Landes „nationalisiert" worden. Die katholische Kirche und der tschechische Staat hatten seit fast zwei Jahrzehnten um die Kathedrale prozessiert, deren Bau unter Kaiser Karl IV. begonnen wurde. Die jüngste Gerichtsentscheidung hatte den Dom erneut dem Staat zugesprochen. Kritiker waren der Meinung, dass damit der Raub der Kathedrale unter dem kommunistischen Regime legitimiert würde. Dukas Vorgänger auf dem Stuhl des Prager Erzbischofs, Kardinal Miloslav Vlk, hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt und wollte gegebenenfalls vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen. Die Einigung über die Kathedrale kam gut einen Monat nach der Amtseinführung Dukas zustande. (rv)