AL/Dubia: Kardinal Burke antwortet Papst Franziskus (Update)

Kardinal Raymond Burke weißt die Aussage von Papst Franziskus klar zurück.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die Aussage von Papst Franziskus, in einem Interview gegenüber „Reuters“ am 20. Juni, er habe von dem Dubia-Brief erst aus der Presse erfahren, weißt Kardinal Burke entschieden zurück.

Bereits am 20. Juni hatte sich Kardinal Walter Brandmüller in einem Kommentar bei OnePeterFive zu der Papstaussage geäußert:

„Die Dubia wurden zuerst veröffentlicht – ich glaube es waren zwei Monate -, nachdem der Papst ihre Aufnahme nicht einmal bestätigt hatte. Es ist sehr klar, dass wir direkt an den Papst und gleichzeitig an die Kongregation für den Glauben geschrieben haben. Was sollte hier noch unklar sein?“

Nun äußerte sich Kardinal Burke am 21. Juni bei „LifeSiteNews“ zu den Aussagen des Papstes:

„Der verstorbene Kardinal Carlo Caffarra hat persönlich am 19. September 2016 den Brief mit der Dubia an die päpstliche Residenz und gleichzeitig an die Kongregation für die Glaubenslehre übergeben.“

Burke fügte hinzu:

„Während der gesamten Zeit seit der Präsentation der Dubia gab es nie eine Frage darüber, dass diese dem Papst übergeben wurde.“ Zudem betonte Burke, „dass man erst dann an die Öffentlichkeit gehen musste, als es nach vielen Wochen keine Antwort gab.“

Kardinal Burke hält es auch für möglich, dass der Papst vielleicht die Frage des Reporters falsch verstanden hat.

Update am 22. Juni (12.10 Uhr):

Der Vatikanist Edward Pentin berichtet auf NCR, nach Rücksprache mit dem Vatikan-Korrespondent Philip Pullella von „Reuters“ , dass der Papst eindeutig auf eine Frage nach der Dubia und nicht auf eine separate Kardinalinitiative antwortete, wie etwa der Brief von 13 Kardinälen, die dem Papst vor Beginn der zweiten Familiensynode 2015 zugesandt wurden. Ferner sagte Pullella  dem NCR am 21. Juni, dass weitere Kommentare des Papstes zur Dubia bald veröffentlicht werden.

(vh – mm)

AL/Dubia: Wer sagt die Unwahrheit, Papst Franziskus oder Kardinal Brandmüller?

Nach zwei Jahren des Schweigens behauptet Papst Franziskus, er habe aus der Zeitung von dem Dubia-Brief erfahren!

Vaticanhistory – Martin Marker

Am 20. Juni veröffentlichte „Reuters“ ein Interview mit dem Papst. In diesem geht es eigentlich um die Kritik des Papstes an der Einwanderungspolitik des US-Präsidenten Donald Trump, allerdings enthält es auch eine kontroverse Behauptung des Papstes. Franziskus äußert hier:

„Ich habe von dem Dubia-Brief [über sein Dokument Amoris Laetitia] „nur aus den Zeitungen“ gehört.“

Ferner sprach der Papst auch von interner Kritik an seinem Papsttum durch kontroverse Kirchenmänner, angeführt von dem amerikanischen Kardinal Raymond Leo Burke.

Nach dem Erscheinen des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ im Jahr 2016 veröffentlichten Kardinal Brandmüller, Kardinal Burke und zwei mittlerweile verstorbene Kardinäle ihren Brief an Papst Franziskus zur Klärung einiger Fragen zum umstrittenen Dokument „Amoris laetitia“. Der Papst behauptet nun, er habe von dem Brief der Kardinäle, in dem er kritisiert wird

„aus den Zeitungen erfahren … eine Art, Dinge zu tun, die, sagen wir, nicht kirchlich sind, aber wir alle machen Fehler.“

Franziskus deutet damit an, dass die Dubia-Kardinäle den korrekten kirchlichen Verfahren nicht gefolgt sind und gegen das Gesetz der Höflichkeit gegenüber dem Papst verstoßen haben, indem sie ihren Text öffentlich machten, ohne ihn zuerst privat an ihn zu senden.

Die Aussage von Franziskus zum Dubia-Brief hinterfragt Kardinal Brandmüller, einer der lebenden Dubia-Kardinäle, in einem Kommentar bei OnePeterFive. Der Kardinal antwortete schriftlich und sagte Folgendes:

„Die Dubia wurden zuerst veröffentlicht – ich glaube es waren zwei Monate -, nachdem der Papst ihre Aufnahme nicht einmal bestätigt hatte. Es ist sehr klar, dass wir direkt an den Papst und gleichzeitig an die Kongregation für den Glauben geschrieben haben. Was sollte hier noch unklar sein?“

Der Vatikan-Journalist Edward Pentin twitterte gestern früh und bestritt die Aussage des Papstes:

„Er erhielt die Dubia zwei Monate, bevor die Kardinäle an die Öffentlichkeit gingen und beauftragte Müller, nicht zu antworten.“

Die Erinnerung ist vielleicht verflogen. Hier bezog sich Pentin auf Kardinal Gerhard Müller – damals Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre. OnePeterFive hat sich nun an Kardinals Müllers eigene Sekretärin gewandt und ihn um eine Bestätigung dieses neuen päpstlichen Anspruchs gebeten, aber bis jetzt keine Antwort erhalten. Ebenso hat sich OnePeterFive für einen Kommentar an das Vatikan Pressebüro gewandt, auch hier gibt es bis jetzt keine Antwort.

Die Aussage von Papst Franziskus wirft einige Fragen auf.

„Wieso hat der Papst zwei Jahre geschwiegen und behauptet heute, er habe von der Existenz des Briefes erst aus der Presse erfahren?“

„Warum hat der Papst nach der Kenntnisnahme aus der Presse gegenüber den vier Dubia-Kardinälen nicht umgehend reagiert?“

Durch die Aussagen des Papstes stellen sich zwei entscheidende Fragen mit schwerwiegender Tragweite:

„Wer sagt zum Dubia-Brief nun wirklich die Wahrheit? Lügt der Papst oder die beiden verbliebenen Dubia-Kardinäle?“

(vh – mm)

Kardinal Sarah: „Viri Probati“ ist ein Bruch mit der apostolischen Tradition

 

In einer Predigt am Pfingstsonntag sprach Kardinal Robert Sarah über „Viri Probati“ und das Thema „Interkommunion“.

Vaticanhistory – Martin Marker

OnePeterFive berichtete über eine Predigt die Kardinal Sarah am Ende einer Pilgerfahrt nach Chartres in Frankreich hielt. In seiner Predigt sagte Kardinal Sarah:

Liebe Brüder im Priestertum,

bewahrt immer diese Gewissheit: mit Christus am Kreuz vereint zu sein, denn der priesterliche Zölibat bezeugt dies in der Welt!

Das Projekt, wie es von einigen Leuten wieder aufgenommen wurde, um das Zölibat vom Priestertum zu trennen, indem es den Verheirateten das Sakrament der Priesterweihe („viri probati“) – aus „pastoralen Gründen oder aus bestimmten Notwendigkeiten“ – wie sie sagen – führt zu ernsthaften Konsequenzen und zu einem endgültigen Bruch mit der Apostolischen Tradition. Dann würden wir ein Priestertum nach menschlichen Kriterien einrichten, aber wir würden das Priestertum Christi nicht fortführen – gehorsam, arm und keusch. In der Tat ist der Priester nicht nur ein „anderer Christus“, sondern er ist wirklich „ipse Christus“, Christus selbst! Deshalb wird der Priester, der in der Kirche Christus nachfolgt, immer ein Zeichen des Widerspruchs sein!“

Sarah hat mit diesen Worten ein starkes Zeichen des Widerstands gegen die mögliche Entscheidung, verheiratet Männer im Amazonasgebiet zu ordinieren gegeben, wie es Kardinal Beniamino Stella kürzlich für die nahe Zukunft propagierte.

Kardinal Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, spricht sich auch klar gegen den Versuch aus, eine Form der „Interkommunion“ in der katholischen Kirche zu etablieren. Im Vorwort zu einem Buch schrieb er:

„Interkommunion ist nicht erlaubt zwischen Katholiken und Nichtkatholiken. Sie müssen den katholischen Glauben bekennen. Ein Nicht-Katholik kann keine Kommunion empfangen. Das ist sehr, sehr klar. Es geht nicht darum, seinem Gewissen zu folgen.“

Sarah stellt sich mit seiner Argumentation deutlich auf die Seite der deutschen Kardinäle Müller und Brandmüller. Die Zahl der konservativen Kardinäle, die im Widerstand gegen die progressive Agenda, wie sie in der katholischen Kirche propagiert wird, stehen, nimmt deutlich zu. Kardinal Müller bezeichnete das Konzept der „Homophobie“ als „Instrument der totalitären Herrschaft“ und Kardinal Brandmüller hat gerade diejenigen, die auf weibliche Priester bestehen, „Ketzer“ genannt, die zu „exkommunizieren“ sind.

OnePeterFive bemerkt dazu:

„Diese jüngsten ermutigenden Aussagen, die von hochrangigen Prälaten kommen, sind sehr notwendig, insbesondere angesichts der fortschreitenden Zersetzung des katholischen Glaubens unter der Führung von Papst Franziskus. Der Papst hat gerade einen weiteren Aufruhr verursacht, indem er zu einem Homosexuellen gesagt hat: „Gott hat dich so gemacht und liebt dich so und das ist mir egal.“


(vh – mm)

Klärendes Gespräch zwischen Vatikan und DBK am Donnerstag

Das Treffen zwischen deutschen Bischöfen und hohen Vertretern zweier vatikanischer Dikasterien ist nicht nur für das Streitthema von entscheidender Bedeutung sondern auch für den Papst selbst.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Debatte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), die finale Fassung der „Handreichung“ zum Thema „evangelischen Ehepartner unter “bestimmten Umständen” und “im Einzelfall” einen Kommunionempfang zu ermöglicht“ (Interkommunion) wird am Donnerstag in einem von Papst Franziskus gewünschten Gespräch zu klären sein.

Die Gesprächsteilnehmer

Seit dem Zeitpunkt, an dem der Brief der sieben Bischöfe an die Adresse in Rom bekannt wurde, rumort es in der DBK. Der Vorsitzende, Kardinal Marx, äußerte Unverständnis über diese Vorgehensweise. Kurz danach wurde publik, dass Franziskus Kardinal Marx und den Führer der sieben Bischöfe, Kardinal Woelki, zu einem klärenden Gespräch in den Vatikan geladen hatte. Zwischenzeitlich ist die Gesprächsrunde aus Deutschland um einige Teilnehmer erweitert worden. An dem Gespräch werden folgende deutschen Prälaten teilnehmen:

Für die DBK:

  1. Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  2. Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  3. Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  4. Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  1. Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  2. Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  1. Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  2. Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  3. Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  4. Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Das Verhältnis der deutschen Delegation ist eher unausgewogen, vier zu zwei. Andererseits behaupten einige Quellen, die Vertreter des Vatikans seien alle Sympathisanten der Opposition der sieben Bischöfe. Ob Papst Franziskus selbst an dem Gespräch teilnehmen wird, darf man bezweifeln. Eher wird er seine Entscheidung um das Thema der „Handreichung der DBK“ nach eingehender Beratung mit Erzbischof Ladaria Ferrer und Kardinal Koch treffen.

Kritische Meinungen zur „Handreichung der DBK“:

Kardinal Cordes:

„Diese Entscheidung stößt auf ernsthafte theologische Hindernisse. Der Vorschlag der Bischofskonferenz kann nicht behaupten, theologisch gesund zu sein.”

Kardinal Müller:

„Dieser Vorschlag ist ein “rhetorischen Trick”, der sich an Gläubige richtete, von denen die meisten nicht Theologen sind. Er betonte, dass die interkonfessionelle Ehe “keine Notsituation” sei und dass “weder der Papst noch wir Bischöfe die Sakramente neu definieren können, um geistige Not zu lindern und spirituelle Bedürfnisse zu befriedigen”, da sie “wirksame Zeichen der Gnade Gottes” sind. “

Kardinal Brandmüller:

„Die schwache Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag ist ein „Skandal, keine Frage.“

Professor Helmut Hoping:

Professor Helmut Hoping äußerte in der FAZ, Franziskus sehe sich einer „heiklen Aufgabe“ gegenüber, zumal Kardinal Marx den Vorschlag an die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ des Papstes gebunden habe, die Ausnahmen je nach Gewissen und besonderen Umständen erlaubt. Die Methode des Papstes, „Prozesse einzuleiten“, ohne je darüber zu urteilen, „könnte mit dem deutschen Kommunionkonflikt an seine Grenzen stoßen“.

In einigen Medien wurde nach Bekanntwerden des Briefes der sieben Bischöfe an Rom bekannt, dass offenbar der Papst den Ablehnungsbrief geheim halten wollte.

Edward Pentin:

Der US-Vatikanist Edward Pentin hatte den Originaltext des Briefes der sieben Bischöfe veröffentlicht und stellte die berechtigte Frage:

“Warum wünscht der Papst, dass der Ablehnungsbrief geheim bleibt? Ein wahrscheinlicher Grund, nach Ansicht einiger Beobachter, ist, weil die Ablehnung der Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz der Richtung dieses Pontifikats nicht entspricht.”

National Catholic Register:

Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen:

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Die Kern-Frage:

Was das Gespräch am Donnerstag letztlich bewirken wird, ist vollkommen offen. Kardinal Marx hat sich in der Frage der „Handreichung der DBK“ mehrfach auf die apostolische Ermahnung „Amoris laetitia“ als Grundlage für die Handreichung bezogen. Er ist ein Verfechter des päpstlichen Anliegens in der katholischen Kirche, verstärkt den „pastoralen Weg“ zu beschreiten. Somit ist Marx der klassische Papstmitstreiter und Befürworter von „Amoris laetitia“. Sein bisheriges Verhalten könnte die Entscheidung des Papstes zum Thema durchaus beeinflussen. Außer, der Papst hat schon jetzt eine unumstößliche eigene Meinung zum Streitthema in Deutschland. Wenn dem so sein sollte, dürfte es sehr schnell zu einer abschließenden Papstentscheidung kommen. Ob die „Handreichung“ von der Deutschen Bischofskonferenz modifiziert werden muss oder von Rom in Gänze untersagt wird, werden wir sicherlich bald erfahren. (vh – mm)

Interkommunion: Papst Franziskus will das Antwortschreiben an die DBK geheim halten

Edwin Pentin enthüllt auf National Catholic Register (NCR) die vom Papst gewünschte Vorgehensweise im Fall der deutschen Interkommunion.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat offenbar mit Zustimmung des Heiligen Vaters einen Brief an die deutschen Bischöfe verfasst, in dem sie ihren Vorschlag, einigen protestantischen Eheleuten die heilige Kommunion zu spenden, ablehnt. Laut NCR wünscht Franziskus jedoch, dass der Brief nicht öffentlich gemacht wird.

Quellen aus dem Vatikan und aus Deutschland berichten, dass Erzbischof Luis Ladaria, der derzeitige Pro-Präfekt der Glaubenskongregation, den Brief geschrieben hatte und dass er dem Papst zustimmte. „Es ist eine Ablehnung des Pastoralplans“, sagte eine hochrangige Quelle in der deutschen Kirche unter der Bedingung der Anonymität und fügte hinzu, dass es „keine Unterschiede“ zwischen Erzbischof Ladaria und seinem Vorgänger, Kardinal Gerhard Müller, in dieser Angelegenheit gebe.

Gestern berichtet Vaticanhistory unter Bezugnahme auf CNA- Deutsche Ausgabe, dass der Vatikan seine Antwort abgefasst habe, nachdem sieben deutsche Bischöfe unter der Leitung von Kardinal Rainer Woelki aus Köln der Glaubenskongregation letzten Monat geschrieben hatten, der Vorschlag widerspreche den katholischen Doktrin, untergrabe die Einheit der katholischen Kirche und übersteige die Zuständigkeit der Deutschen Bischofskonferenz.

NCR erfuhr, dass nur 13 der 67 deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag der Interkommunion stimmten oder sich der Stimme enthielten. Aber der Vorschlag verursachte an anderer Stelle großes Unbehagen: Die Kardinäle Francis Arinze, Gerhard Müller, Walter Brandmüller und Paul Cordes verurteilten diesen Schritt.

Kardinal Müller bezeichnete den Vorschlag als einen „rhetorischen Trick“, der sich an Gläubige richtete, von denen die meisten nicht Theologen sind. Er betonte, dass die interkonfessionelle Ehe „keine Notsituation“ sei und dass „weder der Papst noch wir Bischöfe die Sakramente neu definieren können, um geistige Not zu lindern und spirituelle Bedürfnisse zu befriedigen“, da sie „wirksame Zeichen der Gnade Gottes“ sind. „

Kardinal Brandmüller sagte, die schwache Opposition der deutschen Bischöfe gegen den Vorschlag sei ein „Skandal, keine Frage“.

Die Gegenstimmen in der Deutschen Bischofskonferenz kamen primär aus Bayern, also aus der kirchlichen Heimat von Kardinal Marx. So gesehen erlebte Marx eine Revolte seiner eigenen Bischöfe.

Edwin Pentin stellt die berechtigte Frage:

„Warum wünscht der Papst, dass der Ablehnungsbrief geheim bleibt? Ein wahrscheinlicher Grund, nach Ansicht einiger Beobachter, ist, weil die Ablehnung der Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz der Richtung dieses Pontifikats nicht entspricht.“

Es bleibt abzuwarten, wie der Vatikan nach bekannt werden dieser Details nun weiter verfahren wird.   (vh – mm)

Details der Rom-Konferenz

Die US-Seite „Crux“ publizierte die Kerninhalte der Rom-Konferenz vom 07. April „Katholische Kirche, wohin gehst du?“.

„Crux“ bezieht sich auf die Vorträge des deutschen Kardinal Walter Brandmüller und des amerikanischen Kardinal Raymond Burke. Beide sind zwei der vier Dubia-Kardinäle, während zwei andere bereits verstorben sind, der deutsche Kardinal Joachim Meisner und der italienische Kardinal Carlo Caffarra.

Die Veranstaltung am Samstag wurde von einem italienischen Verein, der als „Freunde von Kardinal Caffarra“ bekannt geworden ist, organisiert. Im „Church Village“ Hotel, etwa zwei Meilen vom Vatikan entfernt, sprachen die Redner, laut „Crux“ zu einer Menschenmenge von mehreren Hundert Menschen.

Die folgenden Inhalte sind im „Crux“ Bericht zu finden:

Kardinal Brandmüller:

„Die Erfahrung der Geschichte lehrt uns, dass Wahrheit nicht unbedingt die Mehrheit, mit großen Zahlen ist. In der Geschichte des Volkes Gottes war es oft nicht die Mehrheit, sondern eine Minderheit, die den Glauben authentisch gelebt hat.“

Brandmüller deutete an, dass die Zeit für das Warten auf eine Antwort vorbei ist. Er zitierte den Fall der arianischen Häresie, einer Bewegung des vierten Jahrhunderts, die glaubte, Christus sei nicht vollständig göttlich, was einst von einer beträchtlichen Mehrheit von Christen bestätigt wurde. Ferner argumentiert Brandmüller, dass die Lehre von Amoris Laetitia nicht als authentische „Entwicklung der Lehre“ betrachtet werden könne, die sich auf die theologischen Schriften des englischen Konvertiten Kardinal John Henry Newman aus dem 19. Jahrhundert stütze.

„Der Sinn der Gläubigen kann nicht als Abstimmung oder Volksabstimmung verstanden werden, das ist unmöglich. Die Kirche ist keine demokratisch konstituierte Gesellschaft, sondern das Corpus Misticum („mystischer Körper“), zu dem die Gläubigen als Mitglieder dieses Körpers vereint sind.“

Brandmüller schlug vor, die Fragebögen, die vor zwei Jahren von Franziskus im Oktober 2014 und 2015 bei den Bischofssynoden verteilt wurden, seien keine legitimen Fälle des Sensus fidelium, weil sie von „einzelnen Gruppen“ „manipuliert“ wurden.

Stattdessen wies er auf 140.000 Katholiken in Polen hin, die eine Petition [„Polonia Semper Fidelis“, Anm. Red.] unterschrieben, in der die Bischöfe aufgefordert wurden, sie vor „deutschen Fehlern“ zu schützen, wie die Lehre in Amoris Laetitia, in der deutschsprachige Prälaten eine Schlüsselrolle spielen.

„Es war immer klar, dass der römische Papst das Gesetz nur zum Zweck der Wahrung seines Zwecks und niemals zur Untergrabung des Gesetzes aufgeben kann.“

„Wie die Geschichte zeigt, ist es möglich, dass ein römischer Papst, der seine Machtfülle ausübt, in Häresie fallen oder in seiner ersten Pflicht versagen kann, die Einheit des Glaubens und die Disziplin der Kirche zu bewahren.“

Kardinal Burke:

Burke bestand auf dem Recht, sich einem irrenden Papst zu widersetzen.

„Da der Papst keinem gerichtlichen Prozess unterworfen werden kann, muss die Situation auf der Grundlage des Naturrechts, der Evangelien und der kanonischen Tradition angegangen und behoben werden, und das ist ein zweistufiger Prozess.“

„Erstens korrigiert man den mutmaßlichen Irrtum oder die Aufgabe der Pflicht direkt an den Papst. Wenn er nicht antwortet, geht man zur öffentlichen Korrektur über.“

„Aus Pflichtgefühl kann der Papst ungehorsam sein. Es gibt eine Fülle von Literatur zu diesem Thema. Die Autorität des Papstes ist nicht magisch. Es kommt aus seinem Gehorsam dem Herrn gegenüber.“

„Es ist axiomatisch, dass jede Macht, die Christus seiner Kirche gibt, dazu dient, die Ziele zu verwirklichen, für die er sie gegründet hat, nicht um sie anzufechten. Es kann nur innerhalb dieser Bedingungen ausgeübt werden. Es ist keine Lizenz für willkürliche Regierungen.“

Burke sagte, dass einige Bischöfe auf der Synode argumentierten, dass die Macht des Papstes ihm erlauben würde, den Schritt zu machen, den er in Amoris Laetitia machte, aber er spottete über die Logik.

„Als ob diese Macht es dem Papst erlauben würde, eine Entscheidung in offenem Gegensatz zu Matthäus 19 zu treffen“, sagte er in Bezug auf das Verbot der Geschiedenen in den Evangelien, „und die ständige Lehre der Kirche in Treue zu diesen Worten.“

„Jede Handlung eines Papstes, vorausgesetzt, dass er ein Mensch ist, der häretisch oder sündig ist, ist an sich null.“

Ferner gibt „Crux“ über die Rede von Weihbischof Athanasius Schneider aus Kasachstan einen kurzen Hinweis. Schneider bezog sich auf einen angeblichen Eid, welchen Päpste bis hin zu Papst Paul VI. abgelegt haben sollen. Dieser Eid wird jedoch von den meisten Kirchenhistorikern bezweifelt und als Mythos betrachtet.

Im Rahmen der Konferenz wurde ein Videokommentar von Kardinal Caffara eingespielt, der sich wohl vorrangig mit der Enzyklika „Humanae Vitae“ (über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens) beschäftigte.

(vh – mm)

Konferenz-Programm: „Katholische Kirche, wohin gehst du?“

Marco Tosatti berichtet heute auf seinem Blog „Stilum Curiae“ über weitere Details zu einer seit einigen Wochen angekündigten Konferenz in der Heiligen Stadt.

Die Konferenz findet am 07. April im Konferenzzentrum „The Church Village“ in der Via Torre Rossa 94, in Rom statt und trägt eine unmissverständliche Überschrift samt provokantem Untertitel:

„Katholische Kirche, wohin gehst du? –

Nur ein blinder Mann kann leugnen, dass es in der Kirche große Verwirrung gibt“.

Der Untertitel ist ein Satz des verstorbenen Kardinal Carlo Caffarra, ehemals Erzbischof von Bologna und Dubia-Kardinal. Die Konferenz wird unter Beteiligung von:

  • Kardinal Brandmüller (Deutschland)
  • Kardinal Burke (USA)
  • Kardinal Zen Ze-Kiun (China)
  • Weihbischof Athanasius Schneider (Kasachstan)
  • und anderen Rednern stattfinden.

Sie findet in Gedenken an Kardinal Caffarra statt und soll mit der Lektüre einer Glaubenserklärung an das Lehramt der Katholischen Kirche enden. Dank Marco Tosatti ist nun auch das Programm der Konferenz bekannt:

Programm für den 07. April in Rom:

1. Gebet in der Kapelle: 14.30 Uhr

    Öffnungszeit: 15.00 Uhr

   Einführung und Moderation von Francesca Romana Poleggi

2. Kardinal Walter Kardinal Brandmüller: „Über die Beratung der Gläubigen in Sachen der Lehre“ von Newman (30 Minuten)

3. Kardinal Raymond Leo Burke: „Die Grenzen der päpstlichen Autorität in der Lehre der Kirche“ (30 Minuten)

4. Msgr. Athanasius Schneider: „Der Apostolische Stuhl von Rom als cathedra veritatis“ (20 Minuten)

5. Prof. Valerio Gigliotti: „Die Grenzen der „plenitudo potestati“ des Papstes in der Geschichte des Rechts und der Kirche“ (15 Minuten)

Pause

6. Kardinal Zen Ze-Kiun: „Die Kirche heute in China“ (10 min)

7. Marcello Pera: eine kurze Intervention

8. Renzo Puccetti: „Von Caffarra nach Paglia: Die Revolution in der Bioethik“ (15 Minuten)

9. Kurzes Videointerview mit Kardinal Carlo Caffarra über „Humane vitae“

10. Lesedeklaration (10 min)

Das Programm spricht eine deutliche Sprache in Richtung Papst Franziskus und den Heiligen Stuhl. Die Referenten sprechen über die Glaubenslehre, Grenzen der päpstlichen Autorität und des päpstlichen Rechts, die Wahrheit des Apostolischen Stuhls, die chinesische Kirche und die Revolution der Bioethik. Ein Videointerview mit Kardinal Caffarra zur Enzyklika von Papst Paul VI. „Humane vitae“ von 1968 beschließt die Konferenz.

Nach dem umstrittenen Kapitel VIII. des Dokuments „Amoris Laetitia“ von Papst Franziskus aus dem Jahr 2016, einer nicht abreißenden Kritik und anhaltenden Verwirrung der Gläubigen in der Weltkirche, werden die Redner hier sicherlich klare Worte finden. (vh – mm)

D: Brandmüller warnt vor Schisma in der Kirche

Quell: Radio Vatikan (Screenshot am 28. Oktober)

Kardinal Brandmüller, einer der Dubia Kardinäle warnt vor einem Schisma in der Kirche. „Gelte die erneute zivile Heirat nach der Scheidung in der Kirche nicht mehr als Sünde, führe das zu einem Schisma, einer Spaltung der Kirche, warnte Brandmüller in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Artikel der Kath. Nachrichtenagentur (kna) bei Radio Vatikan (rv) am 28. Oktober 2017.

Zum Artikel:  >> D: Brandmüller verteidigt „Dubia“-Anfrage

Warum ist die Feuerwehr konservativ, Herr Kardinal? Walter Brandmüller zum 88. Geburtstag

VATIKANSTADT – Als Papst Franziskus kürzlich den Mitarbeitern in der Kurie das Weihnachtsgeschenk überreichte, erzählte er, wie Kardinal Walter Brandmüller ihn darauf gebracht habe.

Gestern wurde der deutsche Purpurträger, der von 1998 bis 2009 Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft war, 88 Jahre alt.

Zusammen mit dem ebenfalls seit kurzem 80 Jahre alten Papst Franziskus, und dem im kommenden April schon 90 Jahre alten Benedikt, ist Kardinal Brandmüller einer der Recken der großen Schlachten der Kirche von heute. Dem EWTN-Romkorrespondenten Paul Badde hat er 2014 ein in der „Bild am Sonntag“ veröffentlichen Interview gegeben, das wir zu seinem Geburtstag publizieren. Es ist so aktuell wie eh und je.

PAUL BADDE: Warum sind Konservative so hart und unbarmherzig, Herr Kardinal?

KARDINAL WALTER BRANDMÜLLER: Sind sie das? Ich habe noch keinen Menschen erlebt, der unbarmherzig war, weil er konservativ ist. Es gibt barmherzige und unbarmherzige Liberale und Konservative. Aber ist der Arzt barmherzig, der einem Patienten die rettende Operation erspart und ihm Alkohol und Nikotin nach Belieben erlaubt? Der einem Diabetiker eine Sachertorte mitgibt?

Aber reden Konservative nicht eher von der Sünde, wo Liberale von Vergebung und Barmherzigkeit sprechen?

Das ist mir neu. Woher wissen Sie das? Aus der Zeitung? Auch Liberale reden von Sünde. Doch sie verstehen meist etwas anderes darunter, das stimmt. Bei ihnen sind es eher Parksünder und Diätsünden. Was ist also Sünde?

Bitte sagen Sie es.

Sünde ist eine sittlich minderwertige Haltung oder Handlung, mit denen Menschen sich selbst und anderen schaden. Dabei haben wir doch alle schon erfahren, dass es uns schlecht geht, wenn wir das Schlechte und Falsche tun. Dass Betrug, Ehebruch, Mord etc. noch keinen Menschen wirklich glücklicher gemacht hat. Dostojewski hat ganze Romane über dieses dunkle Geheimnis geschrieben.

Aber haben Konservative nicht dennoch eher Angst, wo Liberale mutiger sind?

Woher das denn? Reden wir hier vielleicht von den Elefanten, die mutig in den Porzellanladen stapfen? Vorsicht im Umgang mit kostbarsten Gefäßen würde ich nie mit Ängstlichkeit verwechseln.

Wie kamen Konservative denn in den Ruf, Dunkelmänner zu sein – im Gegensatz zu den liberalen Lichtgestalten?

Soll ich darüber lachen? Dunkelmänner sind Schießbudenfiguren aus der Mottenkiste sogenannter Aufklärer. Es sind Vorurteile, die jeder vernünftigen Begründung entbehren. Als Finsterlinge wurden schon vor über 200 Jahren alle verleumdet, die sich dem Fortschrittswahn und dem Zeitgeist widersetzten. Als Lichtgestalten haben sich hingegen damals schon die Jakobiner gern selbst stilisiert, als sie für den Fortschritt die Köpfe rollen ließen.

Warum sind viele Liberale aber auch 200 Jahre später vom Begriff der Revolution noch so fasziniert?

Das müssen Sie die Liberalen fragen. Mich fröstelt bei dem Begriff. Vergessen wir doch nicht, wieviel Blut und Tränen die großen Revolutionen über die Menschen gebracht haben! Auch die Nazis sahen sich als Revolutionäre. Revolutionäre sind Brandstifter.

Aber schauen Konservative nicht gern nach hinten, wo Liberale tatsächlich nach vorn und in die Zukunft blicken? Warum?

Ich bin Historiker. Die Vergangenheit ist der Stoff der Erfahrung und sehr konkret. Die Zukunft ist das Reich der Träume und Verführer. Da lässt sich ungeprüft leicht alles behaupten und versprechen. Nur auf der sicheren Basis geschichtlicher Erfahrung lässt sich Zukunft bauen.

Warum hat sich der Streit zwischen Konservativen und Liberalen heute denn ausgerechnet am Thema der Familie entzündet?

Ideologien, die Mensch und Gesellschaft verändern wollen, fangen bei der Familie und deren Zerstörung an. Das war bei Marx so und bei Lenin. Familien sind die Urzellen jeder menschlichen Gemeinschaft. Darum sind sie so gefährdet. Es darf mit ihnen aber nicht experimentiert werden. Ich will hier nicht von dem neuesten Irrsinn des „social freezing“ weiblicher Eizellen reden. Jedenfalls ist um Familien ein unglaublicher Kampf entbrannt, in dem sie leider keiner so verteidigt wie die Kirche. Darauf haben Papst Paul VI. und Johannes Paul II. schon vor Jahrzehnten prophetisch hingewiesen.

Wie deuten Sie es denn, dass mit Kardinal Müller und Kardinal Kasper die größten Gegenspieler in dieser Debatte zwischen Konservativen und Liberalen in der katholischen Kirche Deutsche sind?

Da muss ich mit Goethe antworten: „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.“ Das trifft irgendwie auch auf Deutschland zu, besonders seit der Reformation, in dem sich die Deutschen in zwei Lager gespalten haben. Diese Spaltung durchzieht mittlerweile auch die katholische Kirche in Deutschland.

Die katholische Kirche hat wegen der Unauflöslichkeit der Ehe im Streit mit Heinrich VIII. um 1535 die Abspaltung der anglikanischen Kirche in Kauf genommen. War es diesen Preis wert?

Die Frage ist falsch gestellt. Kein Papst und kein Konzil kommt an den Worten Jesu über die Ehe vorbei. „Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen.“ Die Treue zum Wort Gottes wog für Papst Clemens VII. schwerer als die politische Drohung des englischen Königs. Die Kirche ist nicht verfügungsberichtigt über die Sakramente. Der Apostel Paulus sagt, dass wir nur Verwalter sind und dass ein Verwalter treu sein muss. Die Kirche ist eine Stiftung. Da ist der Stifterwille das Entscheidende.

Verstehen wir das Wort Gottes heute mit Hilfe der modernen Theologen denn nicht viel besser als früher?

Gottes Wort ist unerschöpflich an Inhalt und Gehalt. Darum gibt es sehr wohl einen Fortschritt in der Erkenntnis. Es ist aber undenkbar, dass spätere Erkenntnisse dem bisher Erkannten widersprechen. Zwei mal zwei bleibt vier. Wahrheit ändert sich nicht. Und Gottes Geist widerspricht sich nicht.

Braucht es gerade diesen Streit aber nicht dennoch für eine gesunde Kirche?

Ein gewisses Ferment der Unruhe tut jeder Gemeinschaft gut. Auch Konservative brauchen Reibflächen, an denen sie ihre Streichhölzer entzünden können. Auch der Irrtum hat seine Bedeutung für den Fortschritt der Erkenntnis.

Müssten wir nicht dennoch eine Kirche fürchten, die nur aus Konservativen besteht?

Das kommt darauf an, was sie unter konservativ verstehen.

Was ist konservativ, Herr Kardinal?

Konservativ heißt in der Kultur und in der Religion etwas anderes als in der Politik. Soziale Verhältnisse oder Regierungsformen wie etwa die Monarchie unter allen Umständen aufrecht zu erhalten, ist nicht konservativ. So ist es auch im Leben. Die Eidechse lässt den Schwanz fahren, um sich selbst zu retten. Der wahre Konservative versteht es, Nebensächliches preiszugeben, um Wesentliches zu erhalten. Wertloses zu bewahren, ist nicht konservativ. Es ist nicht konservativ, die Asche zu bewahren, hat Johannes XXIII. gesagt, sondern die Glut zu hüten. In der Zahnmedizin ist es konservativ, die Wurzel zu bewahren, und nicht den Zahn zu ziehen. Wir brauchen Konserven: Blutkonserven, Lebensmittelkonserven. Was wären die Kunstwerke der Welt ohne Konservatoren? Auch die Feuerwehr ist konservativ – wenn sie rechtzeitig kommt! (CNA Deutsch)

„Ungelöste Knoten“ in Amoris Laetitia: Vier Kardinäle appellieren an Papst Franziskus

cna_maria_knotenloeserinVATIKAN – Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt.

Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt.

Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging zur Kenntnis an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Das Schreiben der vier Kardinäle erörtert diese Fragen in einem weiteren Abschnitt ihres Briefs.

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme […]“ (CNA Deutsch)