Erzbischof Iannone wird neuer Präsident des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte

Papst Franziskus hat den Rücktritt des langjährigen Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, angenommen. Dieser tritt aus Altergründen zurück, wie der Vatikan an diesem Samstag mitteilte. Nachfolger wird der bisherige beigeordnete Sekretär, Filippo Iannone, der 60 Jahre alt ist.

Mario Galgano – Vatikanstadt.

Kardinal Coccopalmerio ist im März 80 Jahre alt geworden und damit hat er das Alterslimit für die Leitung eines vatikanischen Dikasteriums erreicht. Der Kardinal war in den 90er Jahren Weihbischof in Mailand, als Kardinal Carlo Maria Martini Erzbischof jenes Erzbistums war. 1962 wurde Coccopalmerio von Kardinal Giovanni Battista Montini, dem späteren Papst Paul VI., zum Priester geweiht. An der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom hat sich Coccopalmerio in Kirchenrecht und Moraltheologie spezialisiert. Am 15. Februar 2007 wurde der Kirchenrechtler Coccopalmerio von Papst Benedikt XVI. zum Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte berufen.

Ianonne hingegen stammt aus Neapel und ist Mitglied der Ordensgemeinschaft der Karmeliten. Er war unter anderem auch Weihbischof der süditalienischen Metropole. Papst Benedikt XVI. ernannte ihn am 31. Januar 2012 zum „Vicegerente“ für das Bistum Rom und verlieh ihm den persönlichen Titel eines Erzbischofs.

Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ist zuständig für die Auslegung insbesondere des Gesetzesbuches des Kirchenrechts, also des Codex Iuris Canonici. (vatican news)

So ändert sich im Jahr 2018 das Kardinalskollegium

 

VATIKANSTADT – Genau 120 Kardinäle sind derzeit jünger als 80 Jahre: Wenn das Konklave zusammentreten würde, dürften sie also wählen. Im Laufe des Jahres 2018 werden sechs weitere das 80. Lebensjahr erreichen.

Der erste, der „ausscheiden“ wird, ist – am 3. Februar – Kardinal Antonio Maria Vegliò, emeritierter Präsident des Päpstlichen Rates für Migranten und Wanderarbeiter. Kardinal Vegliò erhielt den Purpur von Benedikt XVI. im Konsistorium vom 18. Februar 2012 und nahm an dem Konklave teil, das ein Jahr später Papst Franziskus wählte.

Am 20. Februar wird Kardinal Paolo Romeo, emeritierter Erzbischof von Palermo, 80 Jahre alt. Von Papst Benedikt XVI. am 20. November 2010 als Kardinal kreiert, nahm der sizilianische Prälat auch am Konklave von 2013 teil.

Der dritte Kardinal, der 2018 – genau 6. März – 80 Jahre alt wird, ist Francesco Coccopalmerio, Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte. Kardinal Coccopalmerio ist seit dem 18. Februar 2012 Mitglied des Kardinalskollegiums und hat am Konklave 2013 teilgenommen.

Am 29. März wird der emeritierte Kardinalgroßpönitentiar, der Portugiese Manuel Monteiro de Castro, aus der Liste der Wahlberechtigten ausscheiden. Wie die Kardinäle Vegliò und Coccopalmerio erhielt auch Monteiro de Castro am 18. Februar 2012 den Kardinalspurpur von Benedikt XVI. und nahm somit am Konklave vom März 2013 teil.

Am 1. April wird Kardinal Pierre Nguyen Van Nhon, Erzbischof von Hanoi, 80 Jahre alt. Der vietnamesische Kardinal wurde am 14. Februar 2015 von Papst Franziskus zum Kardinal ernannt und hat noch nie an einem Konklave teilgenommen.

Kardinal Angelo Amato, Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, wird am 6. Juni 2018 der letzte Kardinal sein, der 80 Jahre alt wird. Von Benedikt XVI. Im Konsistorium vom 20. November 2010 zum Kardinal ernannt, nahm er am Konklave von 2013 teil.

Somit wird im Juni die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 114 sinken – das sind sechs weniger als die Höchstgrenze erlaubt, die vom seligen Paul VI. festgelegt und von seinen Nachfolgern bestätigt wurde. Fünf der sechs Kardinäle wurden von Benedikt XVI. und einer von Papst Franziskus kreiert. (CNA Deutsch)

Was ist dran an Medienberichten über eine „Drogen- und Sex-Orgie“ im Vatikan?

VATIKANSTADT – Eine „Drogen-Schwulen-Orgie“ im Vatikan? Mehrere Medien haben darüber berichtet, dass die vatikanische Polizei in einem Gebäude der Glaubenskongregation bei einer Razzia eine solche vorgefunden haben soll. Aber was steckt hinter diesen Meldungen?

Die Zeitung „Il Fatto Quotidiano“ berichtete, dass es sich um die Wohnung eines Sekretärs von Kardinal Francesco Coccopalmerio handeln soll, dem prominenten Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte.

Wie daraufhin mehrere Medien unter Berufung auf die italienische Zeitung meldeten, sollen vatikanische Gendarmen das Apartment gestürmt haben, welches sich im gleichen Gebäude wie die Glaubenskongregation befindet.

Der Bericht erklärt weiter, dass die Wohnung in einem Bereich ist, der für ranghohe Kurienmitglieder reserviert sei. Aus deren Kreisen habe es Beschwerden darüber gegeben, dass ein steter Strom junger männlicher Besucher zu lauten Partys in diese Wohnung fließe; diese Beschwerden führten letztlich zur Razzia der Polizei, so der Artikel von Francesco Antonio Grana.

Der Beschuldigte, ein italienischer Priester, habe mittlerweile eine Behandlung wegen Kokainmissbrauchs in einem Krankenhaus erhalten und sei in ein Kloster auf dem Land gebracht worden, schreibt der Autor der italienischen Zeitung. Und weiter: Papst Franziskus, dessen Residenz in Sancta Martha wenige hundert Meter entfernt ist, sei über die Razzia und die Festnahme informiert gewesen, so Grana in dem Artikel. Das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, habe zudem einen Eingang, den Schweizergardisten und vatikanische Polizei nicht kontrollieren können, weil er auf italienischem Staatsgebiet liege.

Grana schreibt auch, dass Kardinal Coccopalmerio sich vergeblich darum bemüht habe, dass sein Sekretär zum Bischof geweiht werde.

Der Bericht wurde von Medien in verschiedenen Sprachen weltweit aufgegriffen.

Was hinter diesen Schlagzeilen und Artikeln steckt, hat der Vatikanist des „National Catholic Register“, Edward Pentin, recherchiert. Pentin schreibt, dass der Vatikan sich nicht offiziell zum Fall äußere: Laura Signore, Sekretärin von Polizeikommandant Domenico Giani, habe mitgeteilt, dass der Polizeichef „wie üblich“ kein Statement abgebe oder Interview geben werde.

Der Artikel der italienischen Zeitung habe jedoch „schwerwiegende Mängel“, was den Wahrheitsgehalt betreffe; Pentin solle sich an das Presse-Amt melden.

Keine Bestätigung vom Vatikan

Vatikan-Sprecher Greg Burke habe klargestellt, dass er nicht die Berichte von einer Orgie bestätigen werde, so Pentin weiter. Wie mit der Geschichte weiter umgegangen wird, nachdem nun weltweit säkulare Medien darüber berichtet haben, sei noch nicht klar.

Auch eine Email an Kardinal Coccopalmerio sei bis dato ohne Antwort geblieben, schreibt Pentin.

Der Vatikanist berichtet, er habe daraufhin die Mobilnummer des Sekretärs angerufen, gegen den die Anschuldigungen erhoben wurden. Dieser habe jedoch nur gemurmelt, dass er nichts sage, und aufgelegt.

Von einem führenden Mitglied der Kurie, berichtet Pentin jedoch, habe er allerdings die Auskunft erhalten, dass nicht nur mehrere Quellen bestätigen, dass die Geschichte wahr sei. Das Ausmaß homosexueller Aktivitäten im Vatikan sei im Jahr 2017 – trotz der Bemühungen Benedikts XVI. nach dem Vatileaks-Skandal 2012 – größer denn je, so Pentin.

Haltung des Papstes

Auf seiner Rückreise von Rio de Janeiro nach Rom im Jahr 2013 hatte Papst Franziskus Bezug auf eine „Homo-Lobby“ im Vatikan genommen und gesagt: „Man schreibt viel über die ‘Homo-Lobby’. Ich habe noch keinen getroffen, der mir einen vatikanischen Personalausweis zeigen kann, auf dem ‘schwul’ steht. Es wird gesagt, dass es sie gibt“ – und für ihn seien alle Formen von Lobbies ein schweres Problem.

Auch der enge Papst-Vertraute, Kardinal Oscar Maradiaga, hat über eine „Homo-Lobby“ im Vatikan gesprochen und gesagt, Franziskus nehme sich dieser Herausforderung an.

Der Kommandeur der Schweizergarde von 2002 bis 2008, Elmar Mäder, sagte gegenüber der „Schweiz am Sonntag“ vergangenes Jahr: „Die Behauptung, es gäbe ein Homosexuellen-Netzwerk, kann ich nicht widerlegen“ – seine Erfahrungen sprächen für die Existenz eines solchen.

Wie Papst Franziskus wiederholt betont hat, sollte im Umgang mit Homosexualität aus katholischer Sicht gelten, was der Katechismus lehrt: Das sündhafte Verhalten ist falsch – die Person aber zu achten und bekehren:

„Wenn eine Person homosexuell ist und den Herrn sucht und guten Willen hat – wer bin ich, dass ich über sie urteile?“ – so Franziskus wörtlich, und weiter: Der Katechismus erkläre das auf sehr schöne Weise, „dass man diese Personen deswegen nicht an den Rand drängen darf. Sie sollen in die Gesellschaft integriert werden“. (CNA Deutsch)

Amoris Laetitia: So interpretiert der Präsident der Gesetzestexte das Schreiben

VATIKANSTADT – Keine Antworten, aber weitere Fragen: Für den heutigen Dienstag war angekündigt, dass Kardinal Francesco Coccopalmerio mit einem Buch über das umstrittene achte Kapitel von Amoris Laetitia (AL) Antworten auf die offenen Fragen von AL liefern werde. Doch der Kardinal erschien nicht zum Termin – und seine Sprecher erklärten, das Buch liefere keine Antworten auf die Dubia.

Offizieller geht es kaum: Es war eine vorab angekündigte Presse-Konferenz bei Radio Vatikan, bei der das Werk vorgestellt werden sollte; geschrieben hat es der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte; und verlegt wird es beim Verlag des Vatikans, der Libreria Editrice Vaticana. Das Buch trägt zudem den Titel: „Das Achte Kapitel der Post-Synodalen Apostolischen Exhortation Amoris Laetitia“.

Im Vorfeld hieß es daher bereits seitens vieler Beobachter: Damit würden die Fragen zu AL nun endlich beantwortet. Zumal die Sprecher des Autors, darunter der Vatikanist Orazio La Rocca, das Buch als Antworten auf die fünf „Ja/Nein“-Fragen der vier Kardinäle bezeichnet hatten.

Doch dann kam alles anders.

Wegen einer „Terminkollision“ sei der Autor verhindert: So erklärten die Veranstalter die Abwesenheit von Kardinal Coccopalmerio bei der Vorstellung seines Buches am heutigen Dienstag. Und die Moderatoren des Events erklärten, es liefere keine Antworten auf die Dubia.

„Nur Pastorale Überlegungen“

Tatsächlich liefere das kurze Büchlein mit dem langen Titel nur pastorale Überlegungen zum Thema, so die anwesenden Sprecher der Pressekonferenz. Auf keinen Fall schreibe der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte hier als Kirchenrechtler, wurde betont.

Das Fazit der Überlegungen ähnelt den Interpretationen der Maltesischen und Deutschen Bischofskonferenzen: Dank AL sollen geschiedene Wiederverheiratete zur Kommunion gehen können. Die Entscheidung liege beim einzelnen; dieser kann das für sich entscheiden, deutet der Autor die Exhortation.

Gleichzeitig betont der Kurienkardinal, dass trotzdem die Lehre der Kirche weiter bestehe und auch kein Eindruck aufkommen sollte, die Änderungen von AL bedeuteten nun, „dass diese Verbindung regulär sei und daher die Ehe nicht nötig oder nicht unauflöslich“ sei.

Damit widerspricht der Präfekt der Gesetztestexte freilich dem Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Dieser hat erst jüngst erklärt, dass eine Kommunion für geschiedene und Wiederverheiratete gegen die Lehre der Kirche verstoße; und dass niemand, auch der Papst, dies ändern könne.

Offene Fragen

Vor diesem Hintergrund stellen die nun vorgelegten Reflektionen von Kardinal Coccopalmerio einen neuen Diskussionbeitrag dar, der nun anderen Beiträgen (nicht weniger renommierter Würdenträger und Experten) widerspricht und somit die Debatte über die „Freude der Liebe“ und deren Auslegung weiter beschleunigt. Eine Klärung des „faktischen Schismas“ (der Vatikanist Guido Horst), dass diese Situation hervorgerufen hat, findet nicht statt; und die offene Fragen zu Amoris Laetitia harren weiter einer Beantwortung. (CNA Deutsch)